Am 1. Januar 2021 tritt die Reform über die Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft. Das BSV hat die Broschüre mit Basisinformationen über die EL aktualisiert. Die Broschüre erklärt unter anderem, wie das System der EL funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen oder wie die Leistungen berechnet werden.
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