Ziel der Politik der frühen Kindheit ist es, Kindern eine möglichst sichere, gesunde und chancengerechte Entwicklung zu ermöglichen. An seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, in dem er erstmals eine Auslegeordnung zu den staatlichen Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden vornimmt. Der Bundesrat erachtet die Politik der frühen Kindheit als wichtiges gesellschaftspolitisches Handlungsfeld. Sie trägt dazu bei, dass Kinder sicher und gesund aufwachsen und später am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen können. Weil die Politik der frühen Kindheit in kantonaler und kommunaler Zuständigkeit liegt, sieht er die Rolle des Bundes in erster Linie bei der Verbesserung der Datengrundlagen, der Koordination von staatlichen Massnahmen und der Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf, die Aktivitäten des Bundes deutlich auszuweiten. Er will künftig aber die Zusammenarbeit der betroffenen Bundesstellen verstärken, um die verschiedenen Massnahmen auf Bundesebene besser aufeinander abzustimmen.
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