Demografische Veränderungen haben dazu geführt, dass erstmals vier Generationen eine längere gemeinsame Lebensspanne teilen: Kinder, Eltern, Grosseltern und Urgrosseltern. Wir glauben, dass es wichtig ist, jeder Person – unabhängig vom Alter – Bedeutung beizumessen, damit er oder sie an der Gesellschaft teilhaben und einen aktiven Beitrag leisten kann. Hier finden Sie wertvolle Publikationen und Links zu diesem Thema.
Der Begriff «Intergenerationelle Solidarität» ist bezeichnend für den Respekt untereinander und die gegenseitige Unterstützung zwischen den Generationen. Für ein gutes Zusammenleben braucht es diese Verbindung zwischen allen Generationen. Egal, ob jung oder alt, Generationen, die sich zusammentun, profitieren voneinander.
Die Arbeit von betreuenden Angehörigen für unsere Gesellschaft ist enorm wertvoll! Sie sind es, die einen wichtigen Teil der Pflege und Betreuung kranker sowie pflegebedürftiger Personen übernehmen und damit unbezahlte Arbeit leisten. Die Vereinbarkeit von Angehörigenbetreuung und Erwerbstätigkeit kann jedoch schwierig sein. Häufig ist man gezwungen, seine Erwerbstätigkeit von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit zu reduzieren oder jede bezahlte Tätigkeit aufzugeben. Einen Arbeitsplatz aufzugeben, um Verantwortung für die älteren Generationen zu übernehmen, hat Konsequenzen auf die eigenen Rentenansprüche. Einige Unternehmen und Verwaltungen haben daher Massnahmen ergriffen, damit ihre Mitarbeitenden Beruf, Familie und die Pflege von Angehörigen besser unter einen Hut bringen können.
Die intergenerationelle Politik wird in den nächsten Jahren – allein aufgrund der demographischen Alterung – immer wichtiger werden. Generationenübergreifende Tätigkeiten und Projekte werden daher an Bedeutung gewinnen und weitere Unterstützungsangebote zur Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen werden notwendig sein. Das «Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung», welches per Januar 2021 (in zwei Etappen) in Kraft trat, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Im Obligationenrecht wurde dadurch ein bezahlter Urlaub eingeführt, damit Arbeitnehmende kranke oder verunfallte Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner betreuen können. Der Urlaub beträgt höchstens drei Tage pro Fall und nicht mehr als zehn Tage pro Jahr.
Um das Engagement von pflegenden Angehörigen zu koordinieren und zugleich dem Personalmangel im Pflegebereich sowie den Schwierigkeiten und Risiken, die mit der Tätigkeit als pflegende:r Angehörige:r verbunden sind, entgegenzuwirken, hat das Bundesgericht im Jahr 2019 die gesetzlichen Grundlagen für deren Anstellung, auch ohne Pflegeasubildung, bei Spitex-Organisationen festgelegt. In diesem Factsheet stellt Pro Familia Schweiz deshalb die Eckdaten und rechtlichen Rahmenbedingungen vor, welche die Anstellung bei Spitex-Organisationen als pflegende Angehörige betreffen. Zudem werden die Chancen und Risiken dieser Anstellungsform analysiert und konkrete Massnahmen und Tipps für pflegende Angehörige und ihre Arbeitgebenden aufgezeigt, die dabei helfen sollen, die Verpflichtung gegenüber der Spitex und ihre persönliche Rolle mit der betreuten Person vereinbaren zu können. Mehr erfahren
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