Am 27. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. Befürworter wollen die Schweiz aus der familienpolitischen Steinzeit führen, Gegner finden die Vorlage asozial, weil dadurch mehr Lohnabzüge entstehen.
Am 27. September 2020 stimmt die Schweiz über einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. Väter sollen den Urlaub in den ersten sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes beziehen können. Die zwei Wochen können auch auf einzelne Tage aufgeteilt werden.
Anspruch darauf haben alle Väter, die bei der Geburt ihres Kindes angestellt oder selbstständig erwerbend sind oder Taggelder der Arbeitslosen-, der Krankenpflege- oder Invalidenversicherung beziehen.
Wie beim Mutterschaftsurlaub auch würde das Vorhaben über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Auch die Entschädigung soll gleich hoch ausfallen: 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
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