Konkret heisst das: Bisher betrug der Pflichtteil der Kinder mindestens drei Viertel vom gesetzlichen Erbanspruch. Dieser wird 2023 auf die Hälfte reduziert. Für die Eltern fällt der Pflichtteil ganz weg.
Mehr Spielraum beim Vererben
«Durch diese Massnahmen erhöht sich die Flexibilität für zukünftige Erblasser in der eigenen Nachlassplanung», sagt Mattia Hotz (38), Nachlassexperte der UBS. Die Neuerungen im Erbrecht gelten auch für bestehende Nachfolgedokumente wie etwa Testamente. Das kann laut dem Nachlassexperten je nach Formulierung einer letztwilligen Verfügung zu Problemen in der Auslegung führen. «Das birgt Konfliktpotenzial», sagt Hotz. Er empfiehlt seinen Klienten deshalb, das bestehende Testament im Hinblick auf die eintretenden Gesetzesänderungen überprüfen zu lassen. Allenfalls müsse es angepasst oder erneuert werden.
Weiterlesen - ein Beitrag von Dorothea Vollenweider erschienen am 03.08.2022 auf www.blick.ch
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