Eine schwangere Frau ist verunsichert, ob sie ihre Pausen auf unbezahlte Arbeitszeit machen muss.
Eine Schwangerschaft verläuft nicht immer beschwerdefrei. Das merkt derzeit auch eine schwangere Frau, die im Büro arbeitet. Ihr Arzt hat sie wegen Beschwerden zu 50 Prozent krankgeschrieben. Sie arbeitet täglich noch knapp vier Stunden. Ihr Arbeitgeber ist nun der Meinung, dass sie keinen Anspruch mehr auf Pausen habe – sie arbeite ja schliesslich schon weniger. Die Frau möchte vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen: «Ist das gesetzlich so erlaubt? Darf mir mein Arbeitgeber Pausen auf bezahlte Arbeitszeit verweigern?»
Darf der Arbeitgeber einer Schwangeren Pausen auf bezahlte Arbeitszeit verweigern?
Schwangere Frauen, die bei der Arbeit den ganzen Tag stehen oder herumlaufen, dürfen mindestens alle zwei Stunden zehn Minuten Pause machen – und zwar während der bezahlten Arbeitszeit. Diese Regelung ist für eine im Büro tätige Frau nicht anwendbar. Die schwangere Frau kann jedoch von Arbeiten befreit werden, wenn diese für sie subjektiv beschwerlich sind. Zudem hat sie das Recht, der Arbeit fernzubleiben oder diese zu verlassen.
Welche Rechte haben schwangere Frauen bei der Arbeit?
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