Bilder von Kindern in allen Lebenslagen finden sich im Netz – mit verschmiertem Gesicht oder nackt in der Badewanne. Meist geteilt von den Eltern. Kinderschutz-Organisationen warnen vor den Folgen. Bilder von Kindern in allen Lebenslagen finden sich im Netz – mit verschmiertem Gesicht oder nackt in der Badewanne. Meist geteilt von den Eltern. Kinderschutz-Organisationen warnen vor den Folgen.
Das Familienleben öffentlich machen
Manchmal landen Kinderfotos über Familien-, Papa- oder Mama-Blogs im Netz. Oder, wenn Eltern ihre Kinder zu Influencern machen. Doch auch abseits dieser Spezialfälle posten Eltern Bilder ihrer Kinder. In vielen Familien sei das Posten von Kinderfotos selbstverständlich, meint Christian Bochsler, Mediator und Mediencoach. Er berät Jugendliche sowie ihre Eltern im Umgang mit sozialen Medien: «Viele Eltern kennen heute gar keinen anderen Weg als Facebook oder Instagram, um schöne Familienmomente mit Bekannten zu teilen.» Die Risiken würden meist nicht bedacht.
Warnung von Kinderschutz-Organisationen
Unicef warnte in einem Bericht 2017 ausdrücklich vor den Gefahren durch Sharenting. Auch die Stiftung Kinderschutz Schweiz hat bereits Kampagnen durchgeführt, um auf die diversen Risiken aufmerksam zu machen. Zu diesen Risiken gehört, dass die Bilder dem Ansehen der Kinder schaden können bspw. bei der späteren Jobsuche. Sie können in falsche Hände geraten, bspw. von Pädophilen missbraucht werden. Denn grundsätzlich gilt: Ist das Foto im Netz, geht auch die Kontrolle über seine Verbreitung und Verwendung verloren. Und dann können die Bilder, speziell von peinlichen Situationen, Mobbing befeuern.
Checkliste für Eltern
Kinderschutz Schweiz hält eine Checkliste mit Fragen bereit, welche Eltern vor dem Posten eines Bildes durchspielen sollten:
Zuletzt nennt die Stiftung eine weitere Frage, welche sich Eltern vor dem Teilen von Kinderbildern gut überlegen sollten: Bringt es meinem Kind etwas, wenn ich dieses Bild teile? Oder geht es letztlich um mein eigenes Bedürfnis? Oftmals helfe auch der Vergleich mit der analogen Welt, ergänzt die auf Kindesschutz spezialisierte Juristin Rita Jedelhauser: «Eltern sollten sich fragen: Würde ich dieses Bild meines Kindes als Plakat am Zürcher Hauptbahnhof aufhängen? Und zwar für alle sichtbar, und nicht nur für ein paar Tage, sondern für immer.»
Die rechtliche Lage
Hinsichtlich Kinderfotos im Netz sind zwei rechtliche Bestimmungen relevant:
Die Eltern als Erziehungsberechtigte übernehmen in den ersten Jahren die Ausübung dieser Rechte, erklärt Juristin Rita Jedelhauser. Sie hat sich intensiv mit Sharenting und dessen gesetzlichen Rahmen auseinandergesetzt: «Beim Festhalten von Erinnerungen für die Familie ist das Fotografieren der Kinder wenig problematisch. Schwierig wird es, wenn ein Bild den Familienkreis verlässt.» Hier sind Eltern nicht mehr nur Schützende, sondern auch Verletzende der Rechte der Kinder. Ab einem gewissen Alter sollten Eltern ihre Kinder einbeziehen. Gesetzlich geregelt ist dieses Alter nicht. Untersuchungen lassen aber darauf schliessen, dass eine Mitsprache spätestens im Kindergartenalter wichtig wird. Jedelhauser sagt: «Ab dann haben Kinder eine neue soziale Sphäre. Und wissen selbst sehr genau, ob ihnen ein Bild von sich gefällt.»
Bleibt die Frage: Können Kinder ihre Eltern im Erwachsenenalter verklagen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen? Entsprechende Fälle aus der Schweiz sind Jedelhauser nicht bekannt. Sie rechnet damit, dass das Thema in den nächsten Jahren im Ausland aufkommen wird: «Ich könnte mir gut vorstellen, dass junge Erwachsene gegenüber Unternehmen wie Google das Recht auf Vergessen oder das Recht auf eine eigene Persönlichkeit im Netz einklagen.»
Weiterlesen - ein Beitrag von Vera Büchi erschienen am 05.04.2023 auf www.srf.ch
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