Verheiratete Mütter müssen sich die AHV-Erziehungsgutschrift mit dem Partner teilen, wie das höchste Gericht sagt. Frauen im Konkubinat dagegen haben Anrecht auf den gesamten Bonus.
Wer wie viel AHV-Rente bekommt, müsste eigentlich klar und eindeutig geregelt sein. Denn immerhin existiert das Sozialwerk seit 1948. Und nicht weniger als 2,5 Millionen Menschen erhalten gegenwärtig eine Altersrente. Trotzdem laufen intensive Diskussionen darüber, wie das Regelwerk der AHV korrekt auszulegen ist. Konkret geht es um die Rentenhöhe für Mütter. Sogar das Bundesgericht hat jüngst einen Entscheid dazu gefällt. Dennoch geht die Debatte weiter.
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