Wer Angehörige pflegt, muss oft sein Pensum reduzieren und steht damit auch in der Vorsorge schlechter da. Was viele nicht wissen: In vielen Fällen kann man ein Honorar beziehen. Eine Übersicht.
Anziehen am Morgen wird zur Tortur. Der Einstieg in die Dusche oder Badewanne ist zu gefährlich. Und sich selbst eine Mahlzeit zu kochen, überfordert. Viele Menschen in der Schweiz sind tagtäglich auf Unterstützung angewiesen. Zudem nimmt die Zahl der betagten Menschen kontinuierlich zu. Viele von ihnen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben.
Das können sie oft nur dank der Hunderttausenden Angehörigen, die ihre Nächsten pflegen. Die Pflegenden setzen sich dabei grossen finanziellen Risiken aus, wenn sie das Pensum reduzieren oder gar ganz aufhören, einer Lohnarbeit nachzugehen. Das Haushaltseinkommen sinkt, die Vorsorge leidet – es kann gar die Altersarmut drohen.
Doch in vielen Fällen hätten sie Anspruch auf eine Entschädigung. Doch wann ist dies der Fall? Und wie hoch fällt die Bezahlung aus? Blick liefert die Übersicht.
Weiterlesen - ein Beitrag von Martin Schmidt erschienen am 02.07.2024 auf blick.ch
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