Der Bundesrat baut den Vaterschaftsurlaub für die Mitarbeiter der Verwaltung aus. Ab nächstem Jahr erhalten werdende Väter einen vierwöchigen Urlaub. Auch lockert er die Regeln für Homeoffice.
Die Coronakrise hat die Entwicklung zu flexibleren Arbeitsformen und einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben beschleunigt. Nun trägt der Bundesrat dem mehr Rechnung. Er hat am Mittwoch beschlossen, das Bundespersonalrecht zu revidieren. Neu sollen zusätzliche Regeln zu flexiblen Arbeitsformen verankert werden.
Konkret sollen Mitarbeitende ab Juli bei der Wahl des Arbeitsortes und des Arbeitszeitmodells mehr Flexibilität erhalten, wie das Eidgenössische Personalamt in einer Mitteilung festhält. Vorgesetzte sollen das fördern, indem sie persönliche Bedürfnisse von Mitarbeitenden mehr berücksichtigen. Allerdings besteht weiterhin kein Rechtsanspruch auf die freie Wahl des Arbeitsorts.
Weiter hat der Bundesrat beschlossen, den Vaterschaftsurlaub von heute 10 auf neu 20 Tage zu erhöhen. Damit erhalten werdende Väter ab nächstem Jahr einen vierwöchigen Urlaub – doppelt so lange wie der Urlaub, den das Stimmvolk letztes Jahr beschlossen hatte.
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 12.05.2021 auf www.tagblatt.ch
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