Schwangerschaft

Adoption bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

Der Rechtsbegriff „Unterhalt“ bezeichnet die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Die Unterstützung erfolgt in Form von Unterhaltszahlungen sogenannten Alimenten.

Die elterliche Sorge regelt die Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern.

Als Elternzeit wird ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. 

Als Familienzulagen bezeichnet man Geldleistungen, die an Eltern ausgerichtet werden.

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes, aufregendes Ereignis, das viele Fragen mit sich bringt.

Ein allgemeiner Anspruch auf Geburts- und Adoptionszulagen besteht nicht auf Bundesebene. Einige Kantone richten allerdings Geburts- und Adoptionszulagen aus.

Hebammen sind Frauen, die als Geburtshelferin während der Schwangerschaft, der Geburt, während des Wochenbetts und danach, die Schwangeren bzw. Wöchnerinnen beraten und betreuen.

Jede in der Schweiz wohnhafte und / oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder bei Geburt bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern.

Eine Leihmutter ist eine Frau, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter für eine fremde befruchtete Eizelle zur Verfügung stellt.

Schwangere und Mütter werden von Gesetzes wegen mit speziellen Massnahmen bei der Erwerbsarbeit unterstützt.

Die Mutterschaftsentschädigung ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen während den ersten 14 Wochen nach der Geburt ihres Kindes.

Mutterschaftsurlaub ist eine Bezeichnung für die Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung. Der Mutterschaftsurlaub umfasst 14 Wochen. Die Mütter erhalten während dieser Zeit 80 % ihres Lohns.

Für schwangere Frauen und Mütter gelten besondere Schutzmassnahmen während und nach der Schwangerschaft sowie während dem Stillen.

Der Name eines Menschen wird ihn ein Leben lang begleiten.

Unter Namensrecht wird die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist.

Die Schwangerschaft ist der Zeitraum, in dem eine befruchtete Eizelle im Körper einer werdenden Mutter zu einem Kind heranreift. Die Schwangerschaft dauert bei normalem Verlauf von der Befruchtung bis zur Geburt durchschnittlich 38 Wochen.

Kantone erheben ihre Steuern autonom. Das Schweizer Steuerrecht ist deshalb sehr heterogen, nicht zuletzt auch die Steuerabzüge für Familien.

Als Stillen wird die Ernährung des Säuglings und Kleinkinds an der Brust der Mutter bezeichnet.

Das Kindesverhältnis zur biologischen Mutter entsteht mit der Geburt eines Kindes. Ist die Mutter verheiratet, so entsteht das Kindesverhältnis zum anderen Elternteil aufgrund der Ehe. Ist die Mutter unverheiratet, so entsteht es aufgrund der Anerkennung oder durch gerichtliche Feststellung.

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