Stillen


Als Stillen wird die Ernährung des Säuglings und Kleinkinds an der Brust der Mutter bezeichnet.

Vorteile

Stillen ist mit mehreren gesundheitlichen Vorteilen für Mutter und Kind verbunden. Stillen fördert durch eine stets optimale Zusammensetzung und Menge der Muttermilch das gute Wachstum und Gedeihen des Kindes und beeinflusst den Schutz des Säuglings gegen Allergien und Infektionskrankheiten sowie die emotionale Verbundenheit von Mutter und Säugling.

Die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) lautet, dass weltweit alle Säuglinge sechs Monate ausschliesslich gestillt werden sollten. Anschliessend kann auch nach Einführung der Beikost bis zum Alter von zwei Jahren und länger gestillt werden.

Während der Stillzeit ist es wichtig, dass die Mutter sich optimal ernährt. Das Bundesamt für Gesundheit gibt in seiner Broschüre „Fragen und Antworten zur Ernährung rund um Schwangerschaft und Stillzeit“ (394KB, pdf) wichtige Empfehlungen ab.

Die Entscheidung zu stillen ist etwas sehr Persönliches. Mütter können sich auch dazu entschliessen, nicht zu stillen. In diesem Fall kann der Arzt/die Ärztin Alternativen für ein gesundes Aufwachsen des Kindes aufzeigen.

Stillen und Berufstätigkeit

Der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben muss kein Grund sein, mit dem Stillen aufzuhören – auch kleine Babys berufstätiger Mütter können gestillt werden. Es gelten bestimmte Sonderschutzvorschriften für Mütter während der Stillzeit (konsultieren Sie dazu auch die Wegleitung zum Arbeitsgesetz IV. Sonderschutzvorschriften). Je nach Grösse des Pensums werden für die Stillpausen  entsprechende Zeitgutschriften als Arbeitszeit angerechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Mutter im Betrieb stillt oder den Arbeitsplatz zum stillen verlässt und auch für Frauen, die ihre Milch abpumpen. Der Arbeitgeber kann eine Stillbestätigung verlangen. Während der gesamten Stillzeit ist eine Beschäftigung über die vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit hinaus untersagt. Die tägliche Arbeitszeit ist auf maximal 9 Stunden beschränkt. Eine Beschäftigung darf nur mit Einverständnis der Arbeitnehmerin erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Mutterschutz“ im Familienwegweiser.

Stillberatung

Bei Fragen oder Unsicherheiten hilft eine Stillberaterin, die bestmöglichste Lösung zu finden.

Stillförderung Schweiz

Die Homepage von Stillförderung Schweiz bietet umfassende Beiträge und Informationsmaterial rund ums Stillen.  Weitere Informationen zum Thema finden Sie z.B. in den folgenden Merkblättern und Beiträgen:

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in diversen Ausgaben von WirbelWind – die andere Elternzeitschrift und auf der Homepage der Non-Profit-Organisation La Leche League Schweiz.

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