Betreuung und Pflege

Ein Babysitter ist eine Person, die sich um Babys und Kleinkinder kümmert, die nicht ihre eigenen Kinder sind.

Gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihnen bis zu drei Tage zur Betreuung Ihres kranken Kindes zur Verfügung stellen. Dies gilt pro Krankheitsfall.

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern, mit dem Ziel Familie und Beruf besser zu vereinen.

Betreuungsgutschriften sind, wie die Erziehungsgutschriften, keine Geldleistungen, sondern beitragsfreie Zuschläge, die bei der Rentenberechnung zusätzlich zu den durchschnittlichen Erwerbseinkommen angerechnet werden.

Pflegende Angehörige sind oft über Monate oder gar Jahre stark gefordert. Entlastungsangebote unterstützen pflegende Angehörige bei ihren Aufgaben und schaffen neue Freiräume.

Lässt sich die Kinderbetreuung nicht in der Familie oder mit Bekannten lösen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Fremdbetreuung offen.

Der Kindergarten ist eine Einrichtung der öffentlichen oder privaten frühen Kinderbetreuung, Erziehung und Bildung für Kinder.

In der Schweiz bezeichnet man die stundenweise Betreuung von Kindern in einer Gruppe als Kinderhort.

Kinderspitex ist Pflege zu Hause für kranke und behinderte Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie Beratung ihrer Eltern und Bezugspersonen.

Kindertagesstätten (KiTas) sind Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter.

Die Krabbelgruppe bezeichnet eine Eltern-Kind-Gruppe für die Kleinsten.

Mittagstische sind betreute Verpflegungsmöglichkeiten zwischen der Schulzeit am Morgen und Nachmittag für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter. Mittagstische können im Schulhaus oder an geeigneten Orten ausserhalb davon angeboten werden.

Unter diesem Stichwort finden Sie Informationen rund um die Pflege und Betreuung von Angehörigen sowie von kranken Kindern und Eltern.

Ein Pflegekind ist ein Kind, das vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern, sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie) lebt und betreut wird.

Psychische Störungen gehören gemäss WHO zusammen mit Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu den häufigsten Leiden im Erwachsenenalter. Sie bewirken die höchste Krankheitslast und stellen die häufigste Invaliditätsursache in der Schweiz dar. Fast jeder zweite Mensch leidet mindestens einmal in seinem Leben an einer psychischen Erkrankung. Viele psychisch kranke Menschen sind Eltern minderjähriger Kinder und Jugendlicher.

In einer Spielgruppe treffen sich Kindern im Vorschulalter (ab ca. drei Jahren bis zum Kindergarteneintritt) ein- bis dreimal wöchentlich zum Spielen, Werken, Singen, Basteln, Geschichtenhören, Experimentieren, usw.

Tagesfamilien oder Tageseltern betreuen je nach kantonalen Regelungen 1 bis 4 Kinder bis zum 12. Altersjahr bei sich zu Hause während Zeiten, die mit den abgebenden Eltern vereinbart sind.

Tagesschulen verbinden den Unterricht mit der ausserschulischen Betreuung zu einem ganztägig integrierten Angebot.

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