Fremdbetreuung


Lässt sich die Kinderbetreuung nicht in der Familie oder mit Bekannten lösen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Fremdbetreuung offen.

Kinder wachsen heute in einem Umfeld auf, das ihnen vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Entwicklung bietet. Unter dem Aspekt der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ (mehr dazu im entsprechenden Stichwort des Familienwegweisers) finden Mütter und Väter neue Modelle des Zusammenlebens in der Familie. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist dabei eine wichtige Unterstützung. Lässt sich die Kinderbetreuung nicht in der Familie oder mit Bekannten lösen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Fremdbetreuung offen. Folgende Möglichkeiten sind im Familienwegweiser in separaten Stichworten erfasst:

  • Babysitter: Private, die Kinder allen Alters meist stundenweise in der Wohnung der Eltern betreuen.
  • Kinderhort/-hüeti: Stundenweise Betreuung von Kindern in der Gruppe (Kinderhüeti: Kinder im Vorschulalter ab ca. 6 Monaten; Kinderhort: Kinder im Schulalter ab Kindergarten).
  • Kindertagesstätte (KiTa)/Kinderkrippe: Betreuungseinrichtung für Kinder im Vorschulalter (ab Säuglingsalter), meist für einen längeren Zeitraum.
  • Krabbelgruppe: Keine eigentliche familienergänzende Kinderbetreuung sondern eine Eltern-Kind-Gruppe für die Kleinsten.
  • Mittagstisch: Betreute Verpflegungsmöglichkeit über den Mittag für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter.
  • Spielgruppe: Frühkindliches Bildungsangebot für Kinder im Vorschulalter (ab ca. 3 Jahren), meist mit teilweiser Mitwirkung der Eltern.
  • Tagesfamilien: Betreuen Kinder im Vorschulalter (0-12J.) in der Wohnung der Eltern.
  • Tagesschulen: Betreuung von SchülerInnen während eines grossen Teils des Tages.
  • Notfallbetreuung: Siehe oben rechts unter „Links“

Kinderbetreuungsplatz finden

Nationale und interkantonale Webseiten

Kantonale Webseiten

Eingewöhnung

Ihr Kind abzugeben – und sei es nur stundenweise – ist für die Eltern keine einfache Angelegenheit. Der Schritt, sein Kind ausserhalb der eigenen Familie betreuen zu lassen, setzt einige Überlegungen und eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Wer sein Kind in „fremde Hände“ gibt, muss diesen vertrauen können. Grundlage dafür bilden klare und faire Geschäftsbeziehungen zwischen Eltern und Anbietenden. In der Regel arbeiten die Betreuungsangebote mit schriftlichen Betreuungsverträgen. Erkunden Sie sich danach, denn solche Verträge sind eine wichtige Grundlage für die Beantragung von Betreuungsgutscheinen oder subventionierte Betreuungsplätze. Die neue Kinderbetreuung bedeutet für Eltern wie Kinder eine Veränderung. Sie sollten sich deswegen auf schwierige Momente während der Umstellungsphase einstellen. Übergänge sind für Kinder zentrale Momente in ihrem Leben. Diese gut zu gestalten ist wichtig, damit das Kind auch in späteren Lebensabschnitten Übergänge gut bewältigen kann. Es gibt verschiedene Wege, Eingewöhnung zu gestalten. Wichtig ist,

  • dass die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt werden. Die Dauer der Eingewöhnungszeit ist immer individuell. Als Richtwert gelten zwei bis vier Wochen.
  • dass die Eingewöhnung mit der Betreuungsperson im Voraus besprochen wird.
  • dass eine sehr vertraute Person in den ersten Stunden mit dem Kind in der neuen Umgebung bleibt und diese sich im Hintergrund hält, während das Kind die neue Umgebung erkundet und erste Kontakte aufnimmt.
  • dass das Kind nie ohne Abschied verlassen wird.
  • dassman sich an die vereinbarten Abholzeiten hält (dies gibt Sicherheit und schafft Vertrauen).
  • dass man dem Kind durch ein von Zuhause mitgebrachtes Kuscheltier, Schmusetuch oder Ähnliches zusätzlich Sicherheit gibt.
  • Beispielhaft finden Sie das Eingewöhnungskonzept der Kinderkrippe Storchennest als PDF-Download (142KB).

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