Damit Eltern kranker Kinder weiterarbeiten können, vermittelt das Rote Kreuz Fachkräfte, die einen Tag lang zu ihnen nach Hause kommen, um auf ihre Kinder aufzupassen.
Wir vom Schweizerischen Roten Kreuz setzen uns dafür ein, unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit zu bieten, berufliche Erfüllung und Elternschaft miteinander zu vereinbaren. Zu diesem Zweck unterstützen wir sie bei der Suche nach Notfallbetreuungsmöglichkeiten, falls unvorhergesehene Ereignisse, wie die Krankheit eines Kindes, eintreten. Unseren Mitarbeitenden auf diese Weise zu helfen, ist von grundlegender Bedeutung, da dies gleiche Rechte und Chancen für alle gewährleistet. Ausserdem ermöglicht es uns im SRK, unsere gut ausgebildeten Mitarbeitenden zu halten, was in Zeiten des Fachkräftemangels gleichermassen wichtig ist.
Wird ein Kind von berufstätigen Eltern plötzlich krank, ist es oft eine grosse Herausforderung, kurzfristig eine passende Betreuungsperson zu finden. Nicht alle Familien verfügen über ein Netzwerk an Betreuungspersonen (z. B. die Grosseltern), die in der Nähe sind und kurzfristig einspringen können. Die von den kantonalen Rotkreuzverbänden ausgebildeten Fachpersonen springen in solchen Momenten ein und übernehmen die Kinderbetreuung zu Hause. Die Eltern können sich somit mit einem guten Gefühl wieder der Berufstätigkeit widmen. Das SRK übernimmt die Kosten für diese Dienstleistungen im Normalfall ca. 2 Tage pro Monat, bei speziellen Situationen in Absprache auch länger.
Diese Dienstleistung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern bis zu 12 Jahren.
Die Mitarbeitenden können, auch wenn die Kinder zu Hause krank sind, wichtige Termine im SRK wahrnehmen und wissen, dass die Kinder gut betreut sind, bis allenfalls eine nahestehende Person einspringen kann.
Da diese Dienstleistung durch die Rot Kreuz Kantonalverbände angeboten wird, besteht sie in fast allen Kantonen der Schweiz und kann daher unabhängig vom Wohnort der Mitarbeitenden in Anspruch genommen werden.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 550.— pro Tag Betreuung (Kanton Bern).
Die SRK-Kinderbetreuung zu Hause ist für krankheitsbedingte, kurzfristige Einsätze im Notfall gedacht. Sie stellt kein Ersatz für normale Kinderbetreuung im Alltag dar. Dies muss sehr deutlich kommuniziert werden, damit keine falschen Erwartungen entstehen. In der Kommunikation sollten zudem allfällige betriebliche Anspruchsvoraussetzungen und Konditionen (z. B. Obergrenze etc.) klar kommuniziert werden.
Kurt Buntschu
Leiter Personal | Chef du service Personnel
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