Sogar SVP hegt Sympathien: Wird der Weg frei für eine Familienzeit?

Die umstrittene Elternzeit rückt erneut in den Vordergrund: Im Parlament beugt sich nun die zuständige Kommission über das Thema – so stehen die Chancen für zusätzlichen Urlaub nach der Geburt. Derzeit stehen mehrere Forderungen für eine nationale Elternzeit im Raum. Ende Januar befasst sich die zuständige Kommission im Ständerat mit dem Thema. Während für Befürworter eine Elternzeit längst überfällig ist, warnen Gegner vor hohen Kosten.

Vor vier Jahren sagte das Volk Ja zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub – nun soll der nächste Schritt folgen. Eine gemeinsame Elternzeit wird derzeit auf kantonaler und nationaler Ebene diskutiert. Ende Januar wird sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) dem Thema annehmen.

Was sind die konkreten Forderungen?

Es stehen unterschiedliche Ideen im Raum: Einerseits verlangt eine überparteiliche Allianz aus Grünen, GLP, den Mitte-Frauen sowie Travail Suisse und Alliance F die Einführung von je 18 Wochen «Familienzeit» für Mütter und Väter. Dies wollen sie mittels einer Volksabstimmung erreichen, die Unterschriftensammlung soll im Frühling beginnen. Andererseits gab es mehrere Vorstösse auf kantonaler Ebene. Im Kanton Genf wurde etwa ein 24-wöchiger Elternurlaub durch die Stimmbevölkerung angenommen – nur darf dieser nicht eingeführt werden, weil der Bundesrat findet, dass die Finanzierung nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Per Standesinitiative fordert der Kanton Genf nun beim Bund, dass Kantone die Befugnis erhalten, einen Elternurlaub einführen zu dürfen. In Thurgau, Bern und Zürich wurden in den vergangenen Jahren Initiativen zur Elternzeit abgelehnt. Im Bundeshaus werden sich die zuständigen Kommissionen zudem über Standesinitiativen der Kantone Wallis und Tessin beugen, die die Einführung einer nationalen Elternzeit fordern und von der jungen Mitte initiiert wurden. Sie schlagen konkret insgesamt 20 Wochen für beide Elternteile vor – mit der Bedingung, dass der Mutterschaftsurlaub nicht weniger als die aktuellen 14 Wochen und der Vaterschaftsurlaub mindestens 20 Prozent der gesamten Elternzeit beträgt. «Ein grosses volkswirtschaftliches Potenzial bleibt derzeit ungenutzt, weil notwendige Reformen zur Elternzeit aus ideologischen Gründen blockiert werden», sagt Marc Rüdisüli, Präsident der jungen Mitte. Es sei Zeit für eine «tragfähige nationale Lösung», die breite Unterstützung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft finde. Behandelt wird auch eine Standesinitiative des Kantons Jura, der die Bundesversammlung auffordert, die rechtlichen Grundlagen für eine Elternzeit auszuarbeiten.

Das sagen Befürworter und Gegner in der Kommission

SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen wird sich für die Annahme der Vorstösse einsetzen: «Die Einführung einer Elternzeit ist überfällig, ihre Wirkung wäre für alle positiv.» Eine Elternzeit fördere die Gesundheit von Mutter und Kind, stärke die Vater-Kind-Beziehung, verbessere die Gleichberechtigung und erhöhe das Fachkräftepotenzial und die Produktivität für die Wirtschaft. «Ideal wären 36 Wochen Elternzeit – also je 18 Wochen», findet die SP-Frau. Sogar seitens der SVP gibt es mittlerweile Sympathien für das Vorhaben: Zwar will sich SVP-Ständerat Hannes Germann vor der Kommissionsdebatte noch nicht festlegen – es sei aber klar, dass etwas gemacht werden müsse, meint er. «Wir wollen ja nicht, dass die gut gebildeten Arbeitnehmenden keine Kinder mehr haben oder dann Kinder haben, aber dafür aus dem Arbeitsleben ausscheiden.». Welcher Weg – ob eine nationale, vom Bund festgelegte Elternzeit, kantonale Lösungen oder das Abwarten der Familienzeit-Initiative – der richtige ist, könne er derzeit nicht sagen. «Ich bin gegen eine massive Ausweitung des Urlaubs, aber etwas mehr dürfte es schon sein. Wichtig ist, dass die Eltern die Freiheit erhalten, selbst über die Aufteilung zu entscheiden», so Germann. Und: Man dürfe nicht diejenigen Familien diskriminieren, die sich etwa für eine 100-zu-0-Aufteilung entscheiden. Die Vorlagen «mit aller Kraft ablehnen» will hingegen FDP-Ständerat Josef Dittli: Er unterstütze ein Modell, welches einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen aufgeteilt hätte – acht Wochen zugunsten der Mutter und die zweiten acht Wochen nach eigener Aufteilung, entweder für Vater oder Mutter. «Alles andere an Elternzeit, Vaterschafts- oder Mutterschaftsurlaub, welches weitergeht, kann ich keinesfalls unterstützen», sagt der Urner. «Dies ist für unsere Gesellschaft, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Steuerzahler viel zu teuer und schlicht nicht finanzierbar.» Ähnlich abgeneigt zeigt sich Mitte-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller. Eine nationale Elternzeit würde zu «höheren Lohnabzügen für die Arbeitnehmenden und zu einer höheren Belastung für die Betriebe führen». Zudem solle zuerst die Finanzierung und Sicherung der AHV mit der 13. AHV-Rente angegangen werden, findet sie. Hand bieten könne Häberli-Koller jedoch einer Lösung, die es den Kantonen ermöglicht, eine Elternzeit einzuführen. Diese sollten dann auch die Kosten selber tragen, so die Mitte-Frau.

Wie stehen die Chancen für eine Elternzeit?

Kommt es zur Volksinitiative, könnte diese angenommen werden: Gemäss einer Sotomo-Studie im Auftrag der Jungen Mitte im Jahr 2023 würden zumindest 57 Prozent der Bevölkerung eine Elternzeit unterstützen. Sogar im Ständerat scheint ein Ja zur Elternzeit nicht mehr gänzlich ausgeschlossen: Fraglich bleibt jedoch, ob es letztlich eine nationale Lösung auf Bundesebene geben wird, den Kantonen die Befugnis für ihre eigenen Lösungen erteilt wird – oder die Familienzeit-Initiative abgewartet wird. Nach der SGK-S wird sich auch die Schwesterkommission im Nationalrat mit dem Thema befassen.

So ist die aktuelle Situation

Erwerbstätige Mütter erhalten heute 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Der Urlaub beginnt in der Regel ab dem Tag der Geburt. Erwerbstätige Väter oder Ehepartnerinnen der biologischen Mutter haben seit 2021 Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Beide Elternteile erhalten während des Urlaubs 80 Prozent ihres Lohns (maximal 220 Franken pro Tag).

Weiterlesen - ein Beitrag von Christina Pirskanen erschienen am 27.01.25 auf 20min.ch

Für mehr Gleichstellung Grüne und GLP unterstützen Familienzeit-Initiative

Die Familienzeit-Initiative hat am Samstag Unterstützung erhalten von den Grünen und den Grünliberalen. Die Delegierten der beiden Parteien entschieden am Samstag, die Initiative mitzulancieren. Die Unterschriftensammlung beginnt am 2. April.

Die Initiative verlangt, dass Väter und Mütter je Anrecht auf 18 Wochen Elternzeit haben, die grundsätzlich nacheinander bezogen werden muss und die den heutigen Mutter- und Vaterschaftsurlaub ersetzt. Bis zu vier Wochen sollen gleichzeitig bezogen werden können. Für tiefe Einkommen soll die Entschädigung bei hundert Prozent des Salärs liegen. Finanziert werden soll die Elternzeit aus der Erwerbsersatzordnung. Die Initiantinnen rechnen damit, dass die Lohnbeiträge um 0,25 Prozentpunkte auf 0,75 Prozent erhöht werden müssten. Gemäss einer Ecoplan-Studie wäre mit Kosten von rund einer Milliarde Franken im Jahr zu rechnen.

Wirtschaftliche Situation der Frauen verbessern

Doch diese Investition in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie würde sich ihrer Ansicht nach lohnen. Denn gemäss der Studie würden bei 80'000 Geburten im Jahr jährlich 2200 bis 2500 Vollzeitbeschäftigte mehr in den Arbeitsmarkt kommen. Damit verbessere sich auch die wirtschaftliche Situation der Frauen. Ausserdem würde die Initiative zu einer Gleichstellung in Familien und in der Arbeitswelt führen. Die Forderung nach einem entschädigten Elternurlaub für Väter und Mütter steht seit Jahren im Raum. Erwerbstätige Mütter erhalten während 14 Wochen eine Mutterschaftsentschädigung. 2020 hiess das Schweizer Stimmvolk zwei Wochen Vaterschaftsurlaub gut; dieser wurde Anfang 2021 eingeführt. Die Initiative wird von einer überparteilichen Allianz aus Vertreterinnen und Vertretern von sechs Parteien, des Arbeitnehmer-Dachverbands Travailsuisse und des überparteilichen Frauendachverbands Alliance F getragen.

Weiterlesen - ein Beitrag von SDA erschienen am 25.01.25 auf blick.ch

Bundesrat schlägt Sanierungsverfahren für überschuldete Personen vor

Überschuldete Personen sollen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten. Die zwei neuen Verfahren zur finanziellen Sanierung für natürliche Personen haben sowohl positive Effekte auf die Gesundheit der Betroffenen als auch auf die Volkswirtschaft. Nach überwiegend positiven Rückmeldungen in der Vernehmlassung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Natürliche Personen, die sich nicht aus eigener Kraft von ihren Schulden befreien können, haben heute wenig Aussicht, je wieder schuldenfrei zu leben. Häufig verfügen sie nur über das betreibungsrechtliche Existenzminimum. Dies hat negative Auswirkungen auf die Person selber und deren Umfeld, etwa wegen gesundheitlicher Belastungen. Es wirkt sich auch negativ auf die Gesellschaft und Volkswirtschaft aus, weil Kosten für die Sozialversicherungen und das Gesundheitssystem anfallen oder die Betroffenen Steuern nicht bezahlen können.

Damit überschuldete Personen in Zukunft eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten, wollen Bundesrat und Parlament das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) anpassen. Aufgrund der positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Vorlage punktuell überarbeitet und an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Möglichkeit des vereinfachten Nachlassverfahrens

Ein vereinfachtes Nachlassverfahren soll Schuldnern mit einem regelmässigen Einkommen künftig den Weg aus der Verschuldung ermöglichen. Im Rahmen eines Vergleichs soll dem Schuldner ein Teil seiner Schulden erlassen werden - sofern eine Mehrheit der Gläubiger diesem Vorgehen zustimmt und das Gericht dies für angemessen hält. Der Vergleich ist auch für jene Gläubiger bindend, die diesem nicht zugestimmt haben.

Die Möglichkeit des konkursrechtlichen Sanierungsverfahrens

Für hoffnungslos verschuldete Personen, bei denen kein Nachlassvertrag gelingen kann, schlägt der Bundesrat ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren vor: Der Schuldner muss während mehreren Jahren alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben und seine Bemühungen für die Erzielung eines regelmässigen Einkommens nachweisen. Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung wurde die Dauer dieser Abzahlungspflicht von vier auf drei Jahre verkürzt. Kommt der Schuldner während des gesamten Verfahrens seinen Pflichten nach, muss er die verbleibenden offenen Forderungen nicht mehr begleichen.

Verhinderung von Missbräuchen und begleitende Schuldenberatung

Um Missbräuche und übermässige Verluste für die Gläubiger zu verhindern, sind verschiedene Schranken vorgesehen. Wurde ein Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit, kann während zehn Jahren kein neuer Sanierungskonkurs mehr eröffnet werden. Gelangt die verschuldete Person plötzlich zu Vermögen, sei es durch eine Erbschaft oder eine Schenkung, kommt dieses Vermögen auch für eine gewisse Zeit nach dem Verfahren noch den Gläubigern zugute. So sieht es eine Bestimmung vor, die aufgrund der Vernehmlassung neu ins SchKG eingefügt werden soll. Aufgrund einer weiteren, verbreiteten Forderung aus der Vernehmlassung wird schliesslich eine Schulden- und Budgetberatung während des Verfahrens vorgeschlagen. Die Kantone sollen mit einer neuen Bestimmung verpflichtet werden, den Zugang zu Beratungsstellen im Hinblick auf die neuen Sanierungsverfahren zu gewährleisten, um die nötigen Budgetkompetenzen zu vermitteln.

Die Möglichkeit, dereinst wieder schuldenfrei leben zu können, bietet für die Schuldnerinnen und Schuldner einen Anreiz, sich rasch wirtschaftlich zu erholen. Ausserdem kann so verhindert werden, dass verschuldete Personen in eine dauerhafte Sozialhilfeabhängigkeit geraten. Dies ist wichtig, um die negativen Folgen einer Überschuldung für die betroffene Person, ihr Umfeld und für die Gesamtgesellschaft so gering wie möglich zu halten.

Dies ist eine Informationsseite zu einem laufenden Rechtsetzungsprojekt. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sanierungsverfahren müssen erst vom Parlament beraten und entschieden werden. Es handelt sich nicht um geltendes Recht und kann derzeit nicht in Anspruch genommen werden.

Für eine persönliche Beratung zum Umgang mit Schulden wenden Sie sich bitte an eine Schuldenberatungsstelle in Ihrer Region (https://schulden.ch/fachstellen/).

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Tipps gegen das Januarloch

So schön der Dezember mit seinen Geschenken und Feiern ist: Der letzte Monat im Jahr kann finanziell auch ganz schön belasten. Ein paar Tipps, wie du den Januar gut überstehst.

Selber kochen

  • Wer sein Essen vorkocht und zur Arbeit oder zur Schule mitnimmt, kann viel Geld sparen. Denn Fertigprodukte und das Essen in Kantine oder Restaurant sind oft wesentlich teurer. Auch das selbstgemachte Sandwich ist oft günstiger als ein gekauftes beim Grossisten oder Bäcker. Auch der «Coffee-to-go» ist teuer. Trink deinen Kaffee doch einfach zu Hause.
  • Wenn du trotzdem auswärts essen musst oder möchtest, dann können Gutschein-Portale wie Deindeal, Poinz usw. nützlich sein. Auch über Apps wie z. B. «Too Good To Go» kommst du preiswert an Lebensmittel.

Auf teure Lebensmittel verzichten

  • Wenn du Billigmarken wie M-Budget und Prix Garantie nutzt, sparst du beim Einkauf im Supermarkt. Auch ein Blick auf Aktionen, z. B. in den Zeitungen von Migros und Coop, kann helfen, Geld zu sparen.
  • Geld sparen kannst du auch, wenn du öfter oder ganz auf Fleisch verzichtest. Als Proteinquelle kannst du z. B. Milchprodukte oder Hülsenfrüchte verwenden.
  • Wenn du abends kurz vor Ladenschluss einkaufen gehst, sind viele Produkte stark reduziert.
  • Der Besuch von Bauernhöfen mit Hofläden kann sich lohnen. Manchmal sind dort Obst und Gemüse günstiger als im Supermarkt.
  • Alkohol und Zigaretten sind wahre Geldvernichtungs-Maschinen und bekanntermassen ungesund. Vielleicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt für dich, eine Pause einzulegen – oder gleich ganz damit aufzuhören?

Plan und Budget erstellen

Ein grösseres Januarloch vermeidest du, indem du eine Planung machst. Verschaffe dir einen Überblick über deinen Kontostand und fällige Zahlungen im laufenden Monat und berechnet dann, wie viel Geld dir pro Tag zur Verfügung steht. So behältst du dein Budget im Griff.

Unnötige Abos kündigen

Kleine schleichende Kostenfresser sind zum Beispiel App-Abos. In der Regel kannst du da gut pausieren – oder du brauchst es vielleicht gar nicht mehr.

Brauche ich es wirklich? Die 10-30-Regel

Für Kleidungsstücke und kleinere Gegenstände solltest du dir 10 Minuten Zeit nehmen (z. B. im Laden so lange mit dir herumtragen) und erst dann kaufen, wenn du es dann immer noch willst. Grössere Anschaffungen erst nach 30 Tagen Bedenkzeit anschaffen. Setze dir vor dem Shopping im Internet ein Limit gemäss deinem aktuellen Budget und prüfe den Warenkorb am Ende noch einmal, bevor du auf «Bestellen» klickst. Brauche ich es wirklich oder ist es einfach nur «nice to have»? Auf Monatsrechnung oder Kredit zu zahlen ist zwar praktisch, doch die Kosten sind damit nur aufgeschoben, nicht aufgehoben...

Keller ausmisten – Ware verkaufen

Verkaufe nicht mehr Gebrauchtes. Der Klassiker: Den Keller ausmisten. Da finden sich meistens die einen oder anderen Gegenstände, die du nicht mehr brauchst, für andere aber noch wertvoll sind. Neben nationalen Plattformen wie ricardo.ch gibt es z. B. auf Facebook diverse lokale und regionale Gruppen.

Sport und Freizeit umsonst

  • Statt Fitnessabo und -kurse kannst du dich im Januar auch mithilfe von Youtube-Videos fit halten oder in Schwung kommen. Das Beste aber: Ein zügiger Spaziergang oder eine Joggingrunde and der frischen Luft. Achte dabei auf eine den Temperaturen angepasste Kleidung, ganz nach dem Motto: «Es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung».
  • Wie wär's mit einem guten (Hör-)Buch auf der Couch? In der Bibliothek in deiner Gemeinde findest du eine grosse Auswahl.
  • Viel Geld sparen kannst du auch, in dem du dich für einmal nicht mit Freundinnen und Freunden in der Kneipe oder im Club triffst, sondern bei dir zuhause. Nimmt jeder etwas zum Essen und Trinken mit, ist's für alle günstiger.

Zu Fuss statt mit dem Auto

Braucht es die Autofahrt wirklich? Spare Benzin und Verschleiss an deinem Auto, indem du die eine oder andere Besorgung im Dorf zu Fuss erledigst, statt das Auto zu nehmen.

Arbeitsmarkt-Schere: Zu viele Alte gehen in Rente, zu wenige Junge rücken nach

Die Arbeitsmarkt-Schere öffnet sich weiter. Studien zeigen: Selbst hohe Zuwanderung kann den Mangel an Arbeitskräften langfristig kaum verhindern.

Der Kanton Zürich steht vor einem Arbeitskräftemangel: Bis 2050 fehlen 83'000 Erwerbstätige. Die Arbeitsmarkt-Schere öffnet sich, da mehr Menschen in Rente gehen als Junge nachrücken. Zürich bleibt attraktiv für junge Menschen, was die Situation etwas entschärft. Hohe Zuwanderung kann den Mangel nicht verhindern, es bräuchte doppelt so viel Zuwanderung wie in den letzten zehn Jahren. Die SVP des Kantons Zürich sieht in der Zuwanderung keine Lösung und fordert Familienförderung. Fehlende Arbeitskräfte stellen die Zürcher Wirtschaft vor grosse Herausforderungen: Bis 2050 könnten 83'000 Erwerbspersonen fehlen. Dies zeigt eine Studie des Amts für Wirtschaft. Hauptgrund ist die Arbeitsmarkt-Schere zwischen Alt und Jung sowie der Rückgang des Anteils der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung. Selbst hohe Zuwanderung kann den Effekt der Alterung nicht verhindern. Und die Geburtenrate sinkt stetig. Die Geburtenrate pro Frau ist in den letzten 60 Jahren von 2,7 auf 1,3 gesunken. Das Amt für Wirtschaft hat im neuen Zürcher Wirtschaftsmonitoring die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt beleuchtet.

2029 erster, Ende 40er-Jahre zweiter Höhepunkt

In der Studie wird das Verhältnis der 20-Jährigen zu den 65-Jährigen erfasst. Seit Jahren verlassen mehr Personen altersbedingt den Arbeitsmarkt, als Junge nachrücken. 2029 dürfte die Schere am weitesten geöffnet sein: Im Kanton Zürich wird es dann 16 Prozent (2700 Personen) mehr 65-Jährige als 20-Jährige geben. Danach schliesst sich die Schere kurz, öffnet sich aber in den 2040er-Jahren mit 18 Prozent (2900 Personen) erneut. Die Auswirkungen: Der Arbeitskräftemangel nimmt zu, die Wirtschaftsdynamik lässt nach, die Branchenstruktur verändert sich, auch das Alter der Konsumenten wird einen Einfluss auf die Nachfrage haben.

Zürich ist etwas jünger

Zürich steht immerhin etwas besser da als die Gesamtschweiz. Im Kanton sinkt der Anteil Erwerbstätiger an der Gesamtbevölkerung von 63 auf 59 Prozent (Schweiz: 61 auf 55 Prozent). «Die Bevölkerungsstruktur im Kanton Zürich ist etwas jünger als in der Gesamtschweiz. Es ist die Attraktivität des Standorts Zürich als Wohn-, Ausbildungs- und Arbeitsort, der eine relativ junge Bevölkerung aus dem In- und Ausland anzieht», erklärt Luc Zobrist, Leiter Bereich Volkswirtschaft im Amt für Wirtschaft. Es gibt fünf Szenarien in der Studie. Doch alle zeigen, dass Zuwanderung den Effekt der Alterung schwächt, aber nicht verhindern kann. Um die Arbeitsmarkt-Schere zu stabilisieren, wäre jährlich eine doppelt so hohe Zuwanderung wie im Durchschnitt der letzten zehn Jahre nötig, so das Fazit.

Walker Späh hofft auf Produktivität Dank Fortschritt

Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh hält fest, dass der Kanton eine bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials braucht. Sie hofft zudem auf eine steigende Produktivität aufgrund technologischen Fortschritts. Gar die Erhöhung des Pensionsalters zieht sie in Betracht.

SVP fordert bessere Familienpolitik

Die SVP des Kantons Zürich reagierte auf die Studienergebnisse. Zuwanderung sei keine Lösung, steht in der Medienmitteilung. Denn laut der SVP würde ohnehin «nur knapp die Hälfte der zugewanderten Personen» in den Arbeitsmarkt eintreten. Zudem würden auch Migranten älter. Die Partei fordert stärkere Familienförderung.

Weiterlesen - ein Beitrag von Céline Trachsel erschienen am 07.01.25 auf 20min.ch

Mehr Geld für Familien und Rentner – warum es doch nicht reicht

Der Bund hat auf Anfang Jahr die Familienzulagen und AHV-Renten angepasst. Für Pro Familia und Pro Senectute reicht das aber noch nicht. Für Familien und Rentner gibt es 2025 gute Nachrichten. Der Bund hat auf Anfang Jahr die Familienzulagen und AHV-Renten angepasst. Denn die Kosten für den Lebensunterhalt sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Das macht insbesondere kinderreichen Familien und älteren Personen finanziell zu schaffen.
Foto Tagesschau 04.01.2025Die Kinderzulagen werden von 200 auf 215 Franken pro Monat erhöht. Und die Ausbildungszulage steigt von 250 auf 268 Franken. Das sind allerdings nur die vom Bund festgelegten Mindestsätze. Einige Kantone, vor allem aus der Westschweiz, bezahlen freiwillig höhere Beträge. Der Direktor von Pro Familia, Philippe Gnägi, fordert deshalb: «Diese Kantone, welche das Minimum geben, sollten aus meiner Sicht viel mehr geben, um diese Familien zu unterstützen.» Denn die Kosten für Familien seien sehr hoch. Von den Kantonen fordert Pro Familia aber auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie finanziell stärker zu unterstützen, auch hier gebe es kantonal grosse Unterschiede. «Aus meiner Sicht gibt es zwei Massnahmen, die man treffen sollte. Erstens eine Senkung der Gebühren für Kinder­betreuungs­einrichtungen, und zweitens sollte es ein grösseres Angebot an Kitas in einigen Kantonen und Gemeinden geben», sagt Gnägi.

Zustupf reicht nicht für die ganz Armen

Mehr Geld gibt es ab dem neuen Jahr auch für Rentnerinnen und Rentner. Die minimale AHV-Rente beträgt neu 1260 Franken pro Monat. Das sind 35 Franken mehr als bisher. Die Maximalrente liegt neu bei 2520 Franken, ein Plus von monatlich 70 Franken. Bei Pro Senectute relativiert man den Zustupf. «Es bedeutet mehr Geld im Portemonnaie. Aber leider nicht genügend, weil die Teuerung in den letzten Jahren etwas stärker zugenommen hat», sagt Peter Burri Follath, Mediensprecher von Pro Senectute. Insbesondere für die ganz Armen reiche es nicht aus. «Dort ist es nur ein Tropfen auf den heissen Stein», sagt Burri. Die Organisation fordert deshalb schnellere Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen, weil ärmere Personen auch mit diesen finanziell immer öfter an den Anschlag kämen. «Die Zeit läuft. Die Teuerung ist schneller als die Anpassung dieser Ergänzungsleistungen», sagt Burri. Hier müsste man schnell reagieren können, insbesondere bei den Mieten.

Weiterlesen - Tagesschau, 4.1.2025, 19:30 Uhr ;