Ausgaben für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen

Um Personen davor zu bewahren, wirtschaftliche Sozialhilfe (Sozialhilfe im engeren Sinn) beziehen zu müssen, richten die Kantone vorgelagerte bedarfsabhängige Sozialleistungen aus. Wirtschaftliche Sozialhilfe und die vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen bilden zusammen die armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen.

2023 entrichteten Bund, Kantone und Gemeinden 8,8 Milliarden Franken für armutsbekämpfende Sozialleistungen, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 261 Millionen Franken (+3,0%) zu laufenden Preisen entspricht. Bereinigt um die Preisentwicklung (+2,1%) beläuft sich die Zunahme auf 0,9%.

Der grösste Teil der insgesamt 8,8 Milliarden Franken floss in die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV; der entsprechende Anteil belief sich auf 5,7 Milliarden Franken bzw. 64,8%. An zweiter Stelle stand mit 2,5 Milliarden Franken bzw. 28,6% die wirtschaftliche Sozialhilfe, an dritter folgten mit 581 Millionen Franken bzw. 6,6% die Alters- und Invaliditätsbeihilfen, die Arbeitslosenhilfe, die Familienbeihilfen, die Alimentenbevorschussung und die Wohnbeihilfen.

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Mit diesem Lohn gehörst du in der Schweiz zum Mittelstand

Etwas mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung gehört zum Mittelstand. Um dazuzugehören, braucht es ein bestimmtes Mindesteinkommen.

Der Mittelstand gilt als Rückgrat der Schweizer Gesellschaft oder auch als Fundament des Staates. Doch glaubt man der Politik, so geht es dem Mittelstand aktuell nicht gerade blendend: «Dem Mittelstand bleibt am Ende immer weniger im Portemonnaie», schreibt die SVP in ihrem Parteiprogramm. Bei der Mitte heisst es, dass vor allem Familien aus dem Mittelstand derzeit die Hauptlast der steigenden Preise und der rasch alternden Gesellschaft tragen. Doch wer genau gehört überhaupt zum Mittelstand? Wie es der Name schon sagt, gehören alle Personen, die weder «reich» noch «arm» sind, zum Mittelstand (oder auch Mittelschicht). Aber es handelt sich dabei nicht etwa um einen vagen Begriff. In der Schweiz ist der Mittelstand klar definiert und bezeichnet einen messbaren Teil der Bevölkerung. Gemäss dem Bundesamt für Statistik gehören alle Personen aus Haushalten, deren Bruttoäquivalenzeinkommen im jeweiligen Beobachtungsjahr zwischen 70 und 150 Prozent des Medians liegt, zur «mittleren Einkommensgruppe», also zum Mittelstand. Der Median ist die Grenze zwischen den unteren 50 Prozent und den oberen 50 Prozent. Die eine Hälfte der Bevölkerung verdient also mehr, die andere Hälfte weniger als der Median.

Mit diesem Lohn gehörst du zum Mittelstand

Nun aber ganz konkret: Bist du alleinstehend und verdienst brutto zwischen 4126 und 8826 Franken im Monat oder lebst du zusammen mit deiner Partnerin oder deinem Partner als Paar mit zwei Kindern unter 14 Jahren und ihr verdient gemeinsam zwischen 8666 und 18'569 Franken, dann darfst du dich zum Schweizer Mittelstand zählen.

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung

Im Jahr 2022 gehörten mehr als die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer zum Mittelstand, nämlich 57,6 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung. Dieser Anteil ist in den letzten 20 Jahren relativ stabil geblieben. Am stärksten vertreten war der Mittelstand 2009 mit einem Anteil von 61,3 Prozent, am schwächsten 2018 mit 54,4 Prozent. Der Rest der Schweizer Bevölkerung teilt sich in zwei weitere Einkommensschichten: in eine Gruppe mit tiefem Einkommen und eine Gruppe mit hohem Einkommen. Jede dieser Gruppen machte im Jahr 2022 etwa 20 Prozent der Einwohner des Landes aus.

Das mittlere Einkommen des Mittelstandes

Das durchschnittliche Bruttoeinkommen des Mittelstandes betrug im Jahr 2022 6173 Franken pro Monat. Das frei verfügbare Einkommen – ein Begriff, der angibt, was vom Bruttoeinkommen übrig bleibt, nachdem Steuern, Sozialversicherungen und die Prämien für die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt wurden – betrug im selben Jahr 4418 Franken pro Monat. Ein Vergleich des Durchschnittseinkommens der drei Gruppen, aus denen sich die Bevölkerung zusammensetzt, zeigt erhebliche Unterschiede. In den letzten 25 Jahren ist das Einkommen der Mittelschicht tendenziell leicht angestiegen. Von 2000 bis 2022 stieg das durchschnittliche Bruttoeinkommen von 5020 auf 6173 Franken, das frei verfügbare Einkommen von 3746 auf 4418 Franken. Ersteres stieg also um 23 Prozent, Letzteres um 18 Prozent. Dieses Wachstum war allerdings vielen Schwankungen unterworfen und zwischendurch gingen die Werte von einem Jahr zum anderen gar wieder zurück.

Weiterlesen - ein Beitrag von Philipp Reich erschienen am 26.03.25 auf watson.ch

Schweizer Familien - Das Geld bleibt die grösste Sorge bei Schweizer Familien

Die Krankenkassenprämien sowie steigende Preise beschäftigen Schweizer Familien am meisten. Das zeigt eine Umfrage, die Pro Familia und der Vorsorgeversicherer Pax veröffentlicht haben. Die Zufriedenheit mit dem eigenen Familienleben ist weiterhin hoch, doch die Erwartungen an die Entwicklung der allgemeinen Situation für Familien in der Schweiz fällt pessimistisch aus. So erwarten 72 Prozent der Schweizer Familien, dass sich die Situation in der Zukunft verschlechtern wird.

Krankenkassenprämien belasten die Familien

Knapp die Hälfte der befragen Familien gab an, das Einkommen reiche knapp für das eigene Familienleben aus. Bei sieben Prozent der Familien reiche es gar nicht. Den Befragten würde es helfen, wenn die Krankenkassenprämien gesenkt würden. Denn weiterhin sind die hohen Krankenkassenprämien und die steigenden Preise die zwei grössten Sorgen von Schweizer Familien. 29 Prozent der Befragten beschäftigt auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie sind der Meinung, in diesem Bereich müsste mehr von der Politik unternommen werden. Ebenfalls einen grossen Handlungsbedarf sehen die Familien bei der Sicherung des Rentenniveaus. Teilzeitbeschäftigte oder Geringverdienende sollen ihrer Ansicht nach besser abgesichert werden. Insgesamt sehen die Autoren bei vielen Themen eine Kontinuität mit den Vorjahren. Bereits in den letzten Jahren seien fehlende finanzielle Mittel die grösste Sorge gewesen. Lediglich ein Fünftel muss auf nichts verzichten. Die restlichen Familien verzichten aus Kostengründen auf Ferien, Restaurantbesuche oder Freizeitaktivitäten.

Sorgen um Klimawandel gingen zurück

Rückläufig waren die Sorgen bei den Themenbereichen Klimawandel und Umweltschutz sowie bei der Energieversorgung. Nur noch fünf Prozent der befragten Familien sorgen sich um die Energiesicherheit, im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 17 Prozent. Für die die Studie wurden 2200 Familien aus allen Landesteilen befragt. Verschiedene Familienformen sind dabei berücksichtigt worden.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 20.03.25 auf srf.ch

Europa muss seine Einstellung zu Familie und Kindern radikal ändern», sagt ein führender Demograf

In der Schweiz wurden 2024 weniger Babys geboren als je zuvor. So wie fast überall auf der Welt. Der britische Demograf Paul Morland erklärt, weshalb Kinderarmut ansteckend ist, wo die Grenzen der Immigration liegen und was zur modernen Flucht aus der Familie führt.

NZZ am Sonntag: Herr Morland, mehr als 8 Milliarden Menschen bevölkern heute die Erde, 2086 sollen es laut Prognosen gar 10 Milliarden sein, bevor die Population schrumpft. Es dauert also noch ein Weilchen, bis der Titel Ihres Buches – «Keiner mehr da» – wahr wird. Schüren Sie Panik?

Weiterlesen - ein Beitrag von Nicole Althaus erschienen am 15.03.2025 auf nzz.ch

Der Bundesrat verstärkt die Umsetzung der Kinderrechtskonvention

Zur Stärkung der Kinderrechte in der Schweiz werden auf Bundesebene acht zusätzliche Massnahmen umgesetzt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. März 2025 einen Bericht über das Follow-up der jüngsten Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses verabschiedet.

Mit den neuen Massnahmen sollen die Kinderrechte in den Gesetzgebungsverfahren des Bundes besser berücksichtigt werden. Ausserdem zielen die Massnahmen auf die Kinder- und Jugendpolitik, die Schulung von Berufsgruppen, die für oder mit Kindern arbeiten, sowie auf die Prävention von Mobbing und Cybermobbing ab. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an Projekten der Bundesverwaltung und die Beteiligung anderer zivilgesellschaftlicher Akteure am Follow-up-Prozess zu den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses sind ebenfalls Teil der Massnahmen.

Follow-up der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses

Die Schweiz erstattet dem UN-Kinderrechtsausschuss alle fünf Jahre Bericht über den Stand der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Am Ende des Berichtsverfahrens formuliert der Ausschuss Schlussbemerkungen und spricht Empfehlungen aus. Die letzten vom UN-Kinderrechtsausschuss an die Schweiz gerichteten Empfehlungen wurden im Rahmen eines Follow-ups auf Bundesebene, an dem auch die betroffenen interkantonalen Konferenzen beteiligt waren, analysiert. Die acht verabschiedeten Massnahmen gehen auf die Empfehlungen ein und ergänzen die laufenden Arbeiten in den einzelnen Bundesämtern.

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Parlament stimmt Individualbesteuerung von Ehepaaren zu

Auch der Ständerat ist der Ansicht, dass jede steuerpflichtige Person künftig eine eigene Steuererklärung ausfüllen soll – unabhängig vom Zivilstand. Der Nationalrat und der Bundesrat wollen die Heiratsstrafe bei der Besteuerung abschaffen. Am Montagabend hat sich der Ständerat über die Vorlage gebeugt – und sich ebenfalls für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

Am Montagabend hat der Ständerat die Einführung der Individualsteuer beraten: Wie auch der Nationalrat sprach sich die kleine Kammer für die Individualbesteuerung und somit für die Abschaffung der Heiratsstrafe aus. Im Gegensatz zum Nationalrat schwächte er die Vorlage des Bundesrats jedoch etwas ab. Ausgehend von einem Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative der FDP-Frauen hatte der Nationalrat bereits im September 2024 mit hauchdünner Mehrheit entschieden, dass jede steuerpflichtige Person in der Schweiz künftig eine eigene Steuererklärung ausfüllen soll – unabhängig vom Zivilstand.

Bürgerliche warnen vor Benachteiligung klassischer Familienmodelle

Wie im Nationalrat weibelten auch im Ständerat FDP, GLP, SP und Grüne für den Systemwechsel – während sich Mitte und SVP dagegenstemmten: Das System der Individualbesteuerung würde demnach den Status quo umkehren und klassische Familienmodelle mit nur einem Brotverdiener steuerlich benachteiligen. Auch aus diesem Grund hatte die kleine Kammer letzte Woche eine erste Änderung beschlossen: Eltern mit sehr ungleichen Einkommen sollen Kinderabzüge von einem auf den anderen Elternteil übertragen können, damit der Steuererlass nicht verfällt, wenn eine der Personen aufgrund des tiefen Einkommens keine Steuern zahlen muss. Nach den Beratungen im Ständerat werden die Änderungen noch einmal dem Nationalrat vorgelegt – stimmt die Grosse Kammer diesen Anträgen zu, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.

Mehrere Optionen zur Abschaffung der Heiratsstrafe

Am Freitag hatte die Landesregierung überdies mitgeteilt, dass sie die Heiratsstrafe-Initiative der Mitte ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt. Der Bundesrat bevorzuge die gewählte Methode im Gegenvorschlag zur FDP-Initiative. Die Mitte wiederum argumentiert, dass ihre Initiative die Besteuerung von Paaren mit deutlich unterschiedlichen Einkommen gerechter regle, als das reine Modell der Individualbesteuerung.

Weiterlesen - ein Beitrag von Kaspar Schwarzenbach und Christina Pirskanen erschienen am 10.03.25 auf 20min.ch