Sparen auf Kosten der Weiterbildung – Ein gefährlicher Kurs für die Schweiz

Stellungnahme von Elternbildung CH - Weitere Informationen

Die geplante Streichung der Bundesmittel für die Weiterbildung gefährdet das Weiterbildungssystem und schwächt dessen Qualität sowie Entwicklung massiv. Die Schweiz würde damit auf eine ihrer zentralen Stärken verzichten. Gleichzeitig widerspricht dies dem Prinzip der Durchlässigkeit des Schweizer Bildungssystems und untergräbt das Konzept des lebenslangen Lernens, welches für die persönliche, berufliche und gesellschaftliche Entwicklung unverzichtbar ist. 
Elternbildung CH wäre als nationaler Dach- und Fachverband nicht mehr in der Lage, seine übergeordneten und essenziellen Aufgaben zur Förderung und Professionalisierung der Elternbildung in der Schweiz wahrzunehmen. 

Erst vor kurzem hat der Bundesrat die allgemeine und berufsbezogene Weiterbildung als systemrelevant eingestuft. Er würdigte damit die zentrale Rolle der Organisationen der Weiterbildung OWB – zu denen auch Elternbildung CH gehört – und stellte klar: Würden diese Organisationen ihre Aufgaben nicht übernehmen, müsste der Bund selbst dafür sorgen. In der aktuellen Botschaft zur Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) wird die Weiterbildung sogar als Schwerpunkt gesetzt.

Radikaler Kurswechsel in der Weiterbildungspolitik
Nur wenige Wochen später plant derselbe Bundesrat, die dafür notwendigen Fördergelder ersatzlos zu streichen – ein radikaler Kurswechsel und eine völlige Abkehr von der bisherigen Weiterbildungspolitik. Die Begründung? Der Weiterbildungsmarkt funktioniere weitgehend privatwirtschaftlich und benötige kaum staatliche Eingriffe. Wie die Expertengruppe zu dieser Einschätzung gelangte, bleibt unklar – ein Dialog mit den betroffenen Akteuren oder eine vertiefte Analyse fand nicht statt.

Die geplante Abschaffung der Förderbestimmungen im noch jungen Weiterbildungsgesetz (WeBiG) ist eine von zwei Massnahmen, die direkte Auswirkungen auf die Elternbildung haben. Zusätzlich soll das Subventionsgesetz geändert werden: Bundesbeiträge wären künftig auf maximal 50 % gedeckelt.

Systemrelevante Leistungen der OWB
Organisationen der Weiterbildung erbringen essenzielle Leistungen – von Information und Sensibilisierung über Koordination und Austausch bis hin zur Qualitätssicherung. Diese Aufgaben basieren ausdrücklich auf dem Weiterbildungsgesetz und sind für das Funktionieren des Weiterbildungssystems unerlässlich. Ohne Fördergelder kann Elternbildung CH diese Aufgaben für die Elternbildung nicht weiterführen.

Beteiligen Sie sich an der Vernehmlassung!
In Gesprächen mit Fachpersonen stellen wir fest, dass vielen das volle Ausmass dieses willkürlichen Sparpakets – insbesondere die Folgen für das Weiterbildungssystem  - nicht bewusst ist. Umso wichtiger ist es, über die Folgen dieser Kürzungen zu informieren. Noch bis zum 5. Mai 2025 können sich Interessierte an der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das "Entlastungspaket 2027" beteiligen. 

Elternbildung CH lehnt in ihrer Stellungnahme das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt ausdrücklich ab. Das Paket gefährdet die gesellschaftliche Stabilität sowohl kurzfristig als auch langfristig. Insbesondere lehnen wir die Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz – und damit die Streichung der Mittel für die systemrelevanten Leistungen der Organisationen der Weiterbildung – entschieden ab.

Werden auch Sie aktiv und engagieren Sie sich für die Zukunft der Weiterbildung und insbesondere der Elternbildung in der Schweiz! Unter den untenstehenden Links finden Sie alle Informationen, um am Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen.

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 044 253 60 62). Helfen Sie mit, dieses schädliche Sparpaket zu verhindern!

Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz und der Kantone 2025-2055

Gemäss dem vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechneten Referenzszenario dürfte die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz von 9,0 Millionen Personen Ende 2024 auf 10,5 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Dieses Wachstum wird in erster Linie der Migration zuzuschreiben sein. Sein Ausmass hängt von den sozioökonomischen und politischen Entwicklungen in der Schweiz ab. Zudem wird die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten weiter altern. In den Kantonen nahe der Städte Zürich und Genf wird die Bevölkerungsentwicklung am stärksten sein.

Gemäss dem Referenzszenario, das die in den vergangenen Jahren beobachtete Entwicklung verlängert, wird die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz von 9,0 Millionen Personen im Jahr 2024 auf rund 10,0 Millionen im Jahr 2040 und auf 10,5 Millionen im Jahr 2055 ansteigen, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 0,5% entspricht. Ab 2035 wird dieses Wachstum ausschliesslich migrationsbedingt sein und der Geburtenüberschuss, also die Differenz zwischen der Anzahl Geburten und der Anzahl Todesfälle, negativ ausfallen. Das Bevölkerungswachstum wird somit zunehmend von der Wirtschaftslage in der Schweiz abhängen, die der Haupttreiber der Zuwanderung ist. 

Nebst dem Referenzszenario wurden zwei weitere Szenarien berechnet. Das «hohe» Szenario geht von einer höheren Nettomigration, einer leicht zunehmenden Geburtenhäufigkeit und einer schneller steigenden Lebenserwartung aus. Dieses Szenario führt zu einer ständigen Wohnbevölkerung von 11,7 Millionen Personen im Jahr 2055. Das «tiefe» Szenario rechnet mit einer geringeren Nettomigration, einer leicht sinkenden Geburtenhäufigkeit und einer kaum noch steigenden Lebenserwartung. Sollte dieses Szenario eintreffen, wird die Bevölkerung im Jahr 2055 voraussichtlich 9,3 Millionen Personen umfassen. Der Bevölkerungshöchststand wird 2042 erreicht. Danach beginnt die Bevölkerung zu sinken. 

Bevölkerung altert stark 

Im Laufe der nächsten Jahre werden die geburtenstärksten Babyboom-Jahrgänge allmählich ins Rentenalter kommen. Die Personen ab 65 Jahren machen heute rund 20% der Gesamtbevölkerung aus, in dreissig Jahren dürften es ungefähr 25% sein. Gemäss Referenzszenario wird die Anzahl Personen ab 65 Jahren bis etwa 2040 rasch zunehmen und 2029 das stärkste jährliche Wachstum von 2,6% aufweisen. Danach wird diese Bevölkerungsgruppe durchschnittlich um rund 0,8% pro Jahr wachsen. Zwischen 2024 und 2055 dürfte die Zahl der Personen ab 65 Jahren um etwa 50% zunehmen. 

Der Anstieg der Bevölkerung im Rentenalter wird nicht nur auf eine steigende Anzahl Personen, die das Alter von 65 Jahren erreichen und überschreiten, sondern auch auf die höhere Lebenserwartung zurückzuführen sein. Gemäss dem Referenzszenario wird die Schweiz 2055 insgesamt 2,7 Millionen Personen ab 65 Jahren zählen. Ende 2024 waren es 1,8 Millionen. 

Konzentration rund um die grossen Agglomerationen

In den kommenden drei Jahrzehnten wächst die Bevölkerung gemäss Referenzszenario in den Kantonen Luzern, St. Gallen, Waadt, Genf, Thurgau und Aargau um über 20%, während der durchschnittliche kantonale Anstieg rund 16% betragen wird. Die Bevölkerung der Schweiz wird sich folglich weiter im Einzugsgebiet der Agglomeration Zürich und im Genferseeraum konzentrieren. In den Kantonen Jura, Neuenburg, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden wird das Bevölkerungswachstum am geringsten ausfallen (weniger als 2% bis 2055). 

Die Erwerbsbevölkerung nimmt zu

Die Erwerbsbevölkerung umfasst alle Erwerbstätigen sowie Erwerbslose gemäss ILO (International Labour Organisation). Sie wird gemäss Referenzszenario zwischen 2024 und 2055 um 12,5% ansteigen und 2055 rund 5,8 von insgesamt 10,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner ausmachen. In Vollzeitäquivalenten ausgedrückt wird die Erwerbsbevölkerung ebenso stark wachsen (+14,1% auf 5,0 Millionen). Im «hohen» Szenario wird die Erwerbsbevölkerung kontinuierlich ansteigen und 2055 insgesamt 6,6 Millionen Personen umfassen (+27,0%); im «tiefen» Szenario bleibt die Erwerbsbevölkerung bis 2036 stabil und geht dann leicht zurück auf 5,1 Millionen Personen im Jahr 2055 (−2,4% gegenüber 2024).

Die Bevölkerungsalterung äussert sich in einer sehr starken Zunahme der Anzahl Personen ab 65 Jahren im Verhältnis zur Erwerbsbevölkerung. Im Jahr 2024 entfielen auf 100 Erwerbspersonen im Alter von 20 bis 64 Jahren 38 Personen ab 65 Jahren. Gemäss den drei Grundszenarien wird diese Zahl bis 2055 auf über 50 Personen ansteigen (51 gemäss Referenzszenario; 50 gemäss «hohem» Szenario; 52 gemäss «tiefem» Szenario).

Mehr als 60% Personen mit Tertiärabschluss in zwanzig Jahren

Das Bildungsniveau der Bevölkerung der Schweiz wird unabhängig vom gewählten Szenario in den nächsten Jahren voraussichtlich markant ansteigen. Gemäss dem Referenzszenario werden im Jahr 2028 über 50% der Personen zwischen 25 und 64 Jahren eine Tertiärausbildung (höhere Berufsbildung und Hochschulen) abgeschlossen haben (geschätzter Anteil 2025: 48%). Bis 2045 wird dieser Anteil auf 62% anwachsen (64% gemäss dem «hohen» und 59% gemäss dem «tiefen» Szenario).

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Wohnbevölkerung der Schweiz steigt 2024 auf über neun Millionen, trotz Geburtenrückgang

Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz erreichte per 31. Dezember 2024 mit 9 048 900 Einwohnerinnen und Einwohnern einen neuen Höchststand. Die Geburtenhäufigkeit ging im dritten Jahr in Folge zurück. Die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau fiel auf den tiefsten je gemessenen Wert. Die Anzahl Todesfälle blieb stabil und die Lebenserwartung stieg weiter an. Während die Einwanderung gegenüber dem Rekordjahr 2023 markant zurückging, wurde bei den Auswanderungen ein Plus registriert. Dies sind einige provisorische Ergebnisse für das Jahr 2024 der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte sowie der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Am 31. Dezember 2024 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 9 048 900 Personen, gegenüber 8 962 300 Ende 2023 (+86 600 Personen, +1,0%). Die Bevölkerung wuchs damit weniger stark als im Jahr 2023 (+1,7%), als ein sehr hoher Wanderungssaldo registriert wurde. Dieser hing in erster Linie damit zusammen, dass Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S im Jahr 2023, also ein Jahr nach ihrer Ankunft in der Schweiz, zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt wurden.

Alle Kantone verzeichneten eine Bevölkerungszunahme. Das grösste Plus registrierten die Kantone Schaffhausen (+1,8%) sowie Freiburg und Wallis (je +1,5%), am geringsten war der Anstieg in den Kantonen Tessin und Appenzell Ausserrhoden (je +0,3%) sowie im Kanton Jura (+0,4%).

Rückgang bei den Geburten, Stabilisierung bei den Todesfällen

2024 wurden in der Schweiz 78 000 Lebendgeburten gemeldet. Das sind 2000 bzw. 2,5% weniger als 2023. Die Geburtenzahl verringerte sich damit das dritte Jahr in Folge, allerdings weniger stark als im Vorjahr: Zwischen 2022 und 2023 wurde ein Geburtenrückgang von -2,8% (-2300 Geburten) registriert. Die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau sank von 1,33 im Jahr 2023 auf 1,28 im Jahr 2024 (provisorische Zahl). Dies ist der tiefste je in der Schweiz verzeichnete Wert. 

Im Verhältnis zur Bevölkerung lag die Geburtenzahl im Jahr 2024 ebenfalls unter jener der letzten Jahre (8,7 Geburten pro 1000 Einwohner/-innen im Jahr 2024, verglichen mit 9,0 im Jahr 2023 und 9,4 im Jahr 2022). In nahezu allen Kantonen gab es 2024 weniger Geburten als im Vorjahr, mit Ausnahme der Kantone Wallis und Basel-Landschaft, in denen die Geburtenzahl gemäss den provisorischen Zahlen leicht stieg (+0,9% bzw. +0,1%). 

2024 wurden in der Schweiz 71 800 Todesfälle registriert (provisorische Zahl), gleich viele wie 2023. Die Anzahl der Todesfälle nahm in elf Kantonen zu. Der stärkste Anstieg war in Appenzell Ausserrhoden (+6,4%), Zug (+5,3%) und Schwyz (+5,2%) zu beobachten. Umgekehrt ging die Anzahl der Todesfälle in den Kantonen Nidwalden (-13,5%), Obwalden (-7,9%) und Schaffhausen (-4,8%) am stärksten zurück. 

Die tiefe Geburtenzahl und die weiterhin relativ hohe Anzahl Todesfälle führten 2024 zu einem Geburtenüberschuss (Differenz zwischen Geburten und Todesfällen) von 6200 Personen. Dies ist der tiefste beobachtete Wert seit 1918, als der Geburtenüberschuss aufgrund der Spanischen Grippe und des Ersten Weltkriegs sogar negativ ausfiel. Elf Kantone verzeichneten 2024 mehr Todesfälle als Geburten. Es sind dies die Kantone Bern, Tessin, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Graubünden, Solothurn, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Glarus. 

Lebenserwartung steigt erneut

Die hohe Anzahl Todesfälle ist im Wesentlichen auf die Bevölkerungsalterung zurückführen; 88% der Todesfälle betrafen Personen ab 65 Jahren. Die Lebenserwartung bei Geburt stieg 2024 weiter an und erreichte bei den Frauen 86,0 Jahre (2023: 85,8) und bei den Männern 82,5 Jahre (2023: 82,2). Eine ähnliche Entwicklung war bei der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren zu beobachten, die sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern zulegte (+0,2 Jahre auf 23,0 bzw. +0,2 Jahre auf 20,5; provisorische Zahlen). 

Einwanderung geht zurück, bleibt aber auf hohem Niveau

2024 wanderten deutlich weniger Personen in die Schweiz ein als im Jahr 2023, als ein historischer Höchststand erreicht wurde. Insgesamt wanderten 212 700 Personen ein (-19,1% bzw. -50 300 Personen gegenüber 2023), davon waren 22 600 Schweizer Staatsangehörige und 190 100 ausländische Staatsangehörige. 2023 war die Einwanderung aufgrund der Wirtschaftsmigration aus der EU und der Berücksichtigung der ukrainischen Personen mit Schutzstatus S besonders hoch ausgefallen. 2024 wurden 9600 schutzbedürftige Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit neu zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, was 4,5% der gesamten Einwanderungen entspricht. Im Jahr 2023 waren es noch 50 600 Personen bzw. 19,2 % der Einwanderungen gewesen.

Die Zahl der Auswanderungen stieg gegenüber dem Vorjahr leicht an (+1600 Auswanderungen bzw. +1,3%). Gemäss provisorischen Zahlen wanderten 125 600 Personen aus, davon 30 100 Schweizerinnen und Schweizer sowie 95 500 ausländische Staatsangehörige. In der Folge ging der Wanderungssaldo (Differenz zwischen Ein- und Auswanderungen) von 139 100 im Jahr 2023 auf 87 100 im Jahr 2024 zurück (-37,4%; provisorische Zahlen). 

Zwischen 2023 und 2024 nahmen die Einwanderungen von Schweizer Staatsangehörigen zu (+2,6%), während die Einwanderungen ausländischer Staatsangehöriger stark zurückgingen (-21,1%). Umgekehrt wanderten 2024 im Vergleich zum Vorjahr weniger Schweizer Staatsangehörige, jedoch mehr ausländische Staatsangehörige aus (-1,8% bzw. +2,3%). Der Wanderungssaldo der ausländischen Bevölkerung lag provisorisch bei 94 600 und jener der Schweizerinnen und Schweizer bei -7500. 

Gemäss provisorischen Zahlen lebten am 31. Dezember 2024 insgesamt 2 478 700 ausländische Staatsangehörige in der Schweiz, was 27,4% der ständigen Wohnbevölkerung entspricht. Die ausländische Bevölkerung wuchs schneller als die Schweizer Bevölkerung (+2,5% gegenüber +0,4%). 

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Elternzeit: Wie steht die Schweiz im europäischen Vergleich da?

Mit einer Elternzeit von je 18 Wochen für Mütter und Väter stünde die Schweiz im internationalen Vergleich etwas besser da als heute. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind allerdings gross.

Darum geht es: In der Schweiz sollen Eltern in den Genuss einer Familienzeit von insgesamt 36 Wochen kommen, um sich um ein Neugeborenes zu kümmern. Das will eine Initiative. Sind diese 36 Wochen, die je zur Hälfte auf Mutter und Vater aufgeteilt würden, grosszügig oder knausrig? Wie sind die Regeln im Ausland? Eine klare Antwort gibt es nicht, zu unterschiedlich sind die Regeln in den verschiedenen Ländern.

Das gilt in der Schweiz: Wird in der Schweiz von Eltern- oder Familienzeit gesprochen, ist die Rede von einem bezahlten Urlaub nach der Geburt eines Kindes. Heute hat in der Schweiz eine Mutter Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Der Vater kann zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen. Die neu lancierte Initiative würde diesen bezahlten Urlaub unter dem Titel Familienzeit auf insgesamt 36 Wochen ausdehnen.

Unterschiedliche Regelungen: Die meisten Länder kennen einen bezahlten Mutterschaftsurlaub für berufstätige Frauen, der gesetzlich geregelt ist. Auch Väter können sich in vielen Ländern zumindest ein paar Tage aus dem Berufsleben zurückziehen, und sich um ein neugeborenes Kind kümmern. Daneben kennen viele Länder eine Elternzeit. Die Elternzeit ist im Unterschied zum Mutterschutz freiwillig und soll es Eltern ermöglichen, eine Auszeit vom Arbeitsleben zu nehmen. Oft ist sie nicht voll bezahlt.

Europa: Die Richtlinien der EU schreiben den Mitgliedsländern einen Mutterschutz von mindestens 14 Wochen vor. Während dieser Zeit muss das Gehalt mindestens auf dem Niveau der Krankenversicherung weiterbezahlt werden. Väter haben Anspruch auf mindestens 10 Tage bezahlten Urlaub nach der Geburt des Kindes. Jeder Elternteil hat zudem Anspruch auf mindestens vier Monate Elternzeit pro Kind. Die Elternzeit muss bis zum achten Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Wie die Elternzeit bezahlt wird, überlässt die EU den einzelnen Staaten.

Deutschland: Der Mutterschutz dauert mindestens 14 Wochen. Väter haben zehn Tage Urlaub. In Deutschland können Eltern maximal 36 Monate Elternzeit beziehen. Der Anspruch endet, wenn das Kind acht Jahre alt ist. Elternzeit kann in Etappen bezogen werden. Bei der Elternzeit handelt es sich vor allem um einen Kündigungsschutz. Die Elternzeit ist nicht bezahlt. Eltern können aber beim Staat ein Elterngeld beantragen. Es beläuft sich auf maximal 1800 Euro pro Monat. Die Bezugsdauer variiert zwischen 12 und 24 Monaten.

Österreich: Der bezahlte Mutterschutz dauert 16 Wochen, je acht vor und nach der Geburt. Direkt nach der Geburt können Väter einen unbezahlten Papamonat beziehen. Statt Lohn gibt es einen Familienzeitbonus von 24 Euro pro Tag. Während der Elternzeit, die zwischen einem und gut zwei Jahren dauern kann, besteht Anspruch auf ein Kinderbetreuungsgeld. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Elternzeit. In der kürzesten Variante (1 Jahr) gibt es maximal 41 Euro pro Tag.

Frankreich: Auch in Frankreich gibt es neben dem bezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 16 Wochen einen Vaterschaftsurlaub von 28 Tagen. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahren dauern. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen und der Dauer der Elternzeit.

Norwegen: In Norwegen gibt es 49 Wochen Elternzeit zum vollen Gehalt oder 59 Wochen bei 80 Prozent Lohn. 15 beziehungsweise 19 Wochen sind für den Vater reserviert und nicht auf die Mutter übertragbar.

Weiterlesen - ein Beitrag von  erschienen am 03.04.25 auf srf.ch

Initiative für 36 Wochen Familienzeit

Am Mittwoch hat eine überparteiliche Allianz die Unterschriftensammlung für die «Familienzeit-Initiative» lanciert: Beide Elternteile sollen nach der Geburt Anspruch auf 18 Wochen bezahlten Urlaub erhalten. Eine überparteiliche Allianz hat die Unterschriftensammlung für die «Familienzeit-Initiative» lanciert. Die Initiative fordert 18 Wochen bezahlten Urlaub nach der Geburt eines Kindes – für beide Elternteile. Kritiker, darunter der Schweizerische Arbeitgeberverband, sehen hohe Kosten und organisatorische Herausforderungen.

Derzeit haben Frauen in der Schweiz Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Väter haben ihrerseits Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub – während des Urlaubs haben beide Elternteile Anrecht auf Erwerbsersatz in der Höhe von 80 Prozent ihres Lohns.

Unterschriftensammlung für «Familienzeit-Initiative» lanciert

Im internationalen Vergleich gilt der Schweizer Mutterschaftsurlaub als relativ kurz, doch das könnte sich bald ändern – am Mittwoch hat ein überparteiliches Initiativkomitee die Unterschriftensammlung für die im November 2024 angekündigte «Familienzeit-Initiative» lanciert: Beide Elternteile sollen künftig Anspruch auf eine «Elternzeit» von 18 Wochen erhalten. Die Initiative sieht vor, dass dieser Urlaub nicht zwischen den Elternteilen übertragbar ist und grundsätzlich «alternierend zu beziehen» ist – maximal viereinhalb Wochen können gleichzeitig bezogen werden. Überdies soll der Erwerbsersatz für tiefe Einkommen auf 100 Prozent des Einkommens ansteigen: Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ärmere Eltern aus finanziellen Gründen auf die Familienzeit verzichten.

Bürgerliche und Arbeitgeberverband leisten Widerstand

Politisch ist das Ansinnen umstritten, wie das Gespräch mit Parlamentariern bereits im November gezeigt hatte – neben der FDP dürfte auch die SVP dagegen kämpfen. Doch auch ausserhalb des Parlaments formiert sich Widerstand: Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hält das Vorhaben für «nicht zielführend», wie Barbara Zimmermann-Gerster erklärt. Für die Leiterin der Abteilung Sozialpolitik des SAV steht fest: «Ein ‹Eltern- oder Familienurlaub› entspricht nur einer kurzfristigen Antwort auf die eigentliche Herausforderung: Nämlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.» Vor diesem Hintergrund sei es sinnvoller, Drittbetreuungsangebote auszubauen und flexible Arbeitsformen zu fördern. Längere Abwesenheiten von Mitarbeitenden stellten insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) eine grosse finanzielle und organisatorische Herausforderung dar, erklärt Zimmermann-Gerster. Gemäss «Ecoplan» führe der volle Bezug durch beide Elternteile überdies zu jährlichen Kosten von mehr als 2,3 Milliarden Franken – fast eine Verdreifachung der heutigen Kosten.

Arbeitnehmerdachverband ist anderer Ansicht

Anderer Ansicht ist der Dachverband der Arbeitnehmenden: Travail.Suisse bildet gemeinsam mit Alliance F, den Grünen, den Grünliberalen und den Mitte-Frauen das Initiativkomitee. «Die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit kurz nach der Geburt führt zu Stress und Belastung – deshalb verlängern die meisten Mütter ihren Mutterschaftsurlaub derzeit auf eigene Kosten: Weniger als eine von fünf Frauen kehrt nach 14 Wochen an den Arbeitsplatz zurück», erklärt Kommunikationsleiterin Lisa Schädel. Rund ein Viertel der Väter verzichte überdies gänzlich auf den Vaterschaftsurlaub – dies sei in erster Linie auf finanzielle Überlegungen zurückzuführen: «Die Familienzeit ist wichtig für die Gleichstellung der Geschlechter – die paritätische Elternzeit stellt sicher, dass sich veraltete Stereotypen in der Care-Arbeit wandeln und wir endlich Gleichstellung in Familien erreichen.» Schliesslich wirke das Ansinnen dem Fachkräftemangel entgegen und auch die Kosten seien überschaubar: Im wahrscheinlichsten Szenario gehe «Ecoplan» von jährlichen Zusatzkosten von rund 850 Millionen Franken aus.

Weiterlesen - ein Beitrag von Kaspar Schwarzenbach erschienen am 02.04.25 auf 20min.ch

Armut Schweiz: 2500 Franken brechen jedem Fünften das Genick

Viele Menschen in der Schweiz kämpfen mit finanziellen Engpässen. Neue Zahlen zeigen, wie verbreitet Armut und Verzicht im Alltag sind. 2023 konnten 18,8 Prozent der Schweizer Bevölkerung unerwartete Ausgaben von 2500 Franken nicht decken. 11,1 Prozent der Haushalte konnten abgenutzte Möbel nicht ersetzen, wie das Bundesamt für Statistik mitteilt. 708'000 Menschen, darunter 176'000 Erwerbstätige, lebten in Einkommensarmut. Die Armutsgrenze lag bei 2315 Franken für Einzelpersonen und 4051 Franken für Familien mit zwei Kindern.

Das zeigen neue Zahlen des Bundesamts für Statistik (BfS), die am Montag veröffentlicht wurden. Sie machen deutlich, wie viele Menschen hierzulande mit finanziellen Engpässen leben.

708'000 Menschen von Einkommensarmut betroffen

Insgesamt waren rund 708'000 Menschen, oder 8,1 Prozent der Bevölkerung, von Einkommensarmut betroffen. Besonders häufig trifft es Alleinlebende, Einelternhaushalte mit Kindern, Personen ohne nachobligatorische Ausbildung und Haushalte ohne Erwerbstätige. Auch 176'000 Erwerbstätige galten als arm. Das sind 4,4 Prozent aller Berufstätigen. Diese Personen gelten als sogenannte «Working poor». Die Armutsgrenze lag 2023 bei durchschnittlich 2315 Franken im Monat für eine Einzelperson und bei 4051 Franken für zwei Erwachsene mit zwei Kindern. Davon müssen alle laufenden Ausgaben für Wohnen, Essen, Hygiene und Mobilität bezahlt werden. Krankenkassenprämien, Steuern und Alimente werden vorab vom Einkommen abgezogen.

Zahlungsrückstände nahmen wieder zu

Neben direkter Armut zeigt sich auch eine breite finanzielle Unsicherheit: 10,1 Prozent der Bevölkerung hatten Mühe, bis zum Monatsende durchzukommen. 5,5 Prozent litten unter materieller und sozialer Deprivation. Das bedeutet, dass einem Menschen etwas Wichtiges fehlt, das er zum Leben oder für sein Wohlbefinden braucht. Diese Personen mussten also auf Dinge verzichten, die für andere selbstverständlich sind. Dazu gehören etwa kostenpflichtige Freizeitaktivitäten oder das eigene Geld für kleine persönliche Ausgaben. Zahlungsrückstände nahmen 2023 wieder zu: 6,3 Prozent der Bevölkerung lebten in Haushalten mit mindestens zwei offenen Rechnungen. Besonders oft bei Steuern und Krankenkassenprämien. 2022 lag der Wert noch bei 4,8 Prozent.

Zufriedenheit mit finanzieller Situation sank

Gleichzeitig sank die Zufriedenheit mit der finanziellen Situation: Nur noch 30,3 Prozent zeigten sich 2023 sehr zufrieden – nach einem Höchstwert von 38,2 Prozent im Jahr 2021. Damals hatten viele wegen der Pandemie weniger ausgegeben, was sich positiv auf ihr Empfinden auswirkte. Trotz dieser Herausforderungen liegt der Lebensstandard laut BfS in der Schweiz weiterhin deutlich über dem europäischen Durchschnitt. Der allgemeine Lebensstandard wird anhand des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens gemessen, wobei die Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern korrigiert werden. In Europa lag dieses Einkommen 2023 nur in Luxemburg, Norwegen und Österreich höher als in der Schweiz.

Weiterlesen - ein Beitrag von Jonas Bucher erschienen am 31.03.25 auf 20min.ch