Kein Interesse, Vollzeit zu arbeiten, oder als Vater engagiert: Teilzeit gewinnt bei Männern an Beliebtheit. Doch noch immer müssen Einzelne als Pioniere vorangehen. Teilzeitarbeit bei Männern steigt auf 20,5 Prozent im Jahr 2024. Neue Normalität: Teilzeitarbeit wird für Männer selbstverständliche Karriereoption.19,1 Prozent der Männer arbeiten Teilzeit aus mangelndem Interesse an Vollzeit
Die Linie auf der Grafik steigt nur sachte an, aber sie steigt. Jahr für Jahr um ein paar Stellen im Dezimalbereich. Die Rede ist vom Anteil der Männer, die hierzulande Teilzeit arbeiten – also weniger als 90 Prozent. So sanft der Anstieg, so bedeutend ist er: Wie aktuelle Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, arbeiteten 20,5 Prozent der erwerbstätigen Männer im Jahr 2024 in Teilzeit.
Teilzeit als Teil einer neuen Normalität
Der Sprung über die 20-Prozent-Marke hat Gewicht, besagt die «Social Norms Change»-Theorie: Adaptieren 20 bis 25 Prozent einer Gruppe ein Verhalten, wird dieses nicht mehr als abweichendes Verhalten wahrgenommen. Kurz gesagt: Der Teilzeitler ist kein Exot mehr. «Diese Männer sind nun Teil einer neuen Normalität. Das ist ein Meilenstein», sagt Markus Theunert (52) dazu. Der Gesamtleiter von Männer.ch beschäftigt sich schon lange mit dem Thema. 2012 lancierte der Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen die Kampagne Teilzeitmann. Erst 13,7 Prozent der Männer arbeiteten damals Teilzeit. Die Kampagne wollte Teilzeitarbeit für Männer als «selbstverständliche Karriereoption in gewissen Lebensphasen» etablieren, sagt Theunert. Dies scheint nun erreicht. «Ganze Männer machen Teilzeitkarriere», lautete damals der Slogan. Es war ein Anliegen, allfällige Identitätszweifel von Teilzeitlern im Keim zu ersticken. Denn traditionell sind Leistung und Erwerb zentrale Standbeine der männlichen Identität. Doch dieses Bild verändert sich gerade: Mit 19,1 Prozent begründet 2024 fast jeder fünfte Mann den Grund für seine Teilzeitarbeit mit «Kein Interesse an einer Vollzeittätigkeit». Gerade jüngere Arbeitnehmende legen den Fokus auf eine gute Balance zwischen Arbeit und «Leben» – und wünschen eine Viertagewoche: Aus der Sicht von 18- bis 45-Jährigen ist ein Erwerbspensum von 80 Prozent für kinderlose Männer und Frauen ideal, heisst es in einer Sotomo-Studie aus dem Jahr 2023.
Pensum reduzieren mit dem ersten Kind
Die Teilzeitfrage stellen sich damit heute viele Männer. Geht es an die Familienplanung, kommen sie erst recht nicht darum herum. «Schon früh in unserer Partnerschaft machte meine Frau klar, dass sie später als Mutter nicht nur zu Hause bleiben werde», sagt Andreas Näf (48). «Mir ist das recht. Ich habe Arbeit noch nie als die Erfüllung vom Leben angesehen.» Der Konstruktionsleiter in einem KMU im Mittelland und zweifache Vater arbeitet schon über zehn Jahre Teilzeit. Zunächst startete das Paar fast schon klassisch ins Familienleben, er im 80-, sie im 50-Prozent-Pensum. Als das zweite Kind jährig war, wollte sich die Oberstufenlehrerin beruflich wieder stärker engagieren – und Andreas Näf suchte das Gespräch mit seinem Chef. Zwei Jahre lang war er dann nur zwei Tage die Woche im Betrieb und übernahm zu Hause den Grossteil der Arbeit. Keine Mühe machte ihm der Gedanke, dass die Familie in jener Zeit vom Einkommen seiner Frau abhängig war. «Es brauchte aber eine Weile, bis ich es nicht als Nichtstun empfand, wenn ich draussen mit den Kindern unterwegs war.» Nach einem Gespräch mit einem Nachbarn, der ebenfalls mit den Kindern auf der Quartierstrasse am Spielen war, machte es bei ihm Klick. «Er sagte mir, dass ich mich um die Zukunft kümmere, das sei doch wichtig. Ab da spürte ich wirklich: Was ich für die Familie leiste, ist genauso wertvoll wie die Arbeit, die Lohn einbringt.» Bereichernd und anstrengend war der Alltag mit zwei Kleinkindern und Haushaltsführung, beruflich fühlte er sich aber zunehmend auf dem Abstellgleis, da ihm vorwiegend anspruchslose Aufgaben gegeben wurden. Als man ihm wieder eine Leitungsfunktion im 80-Prozent-Pensum anbot, nahm er an. «Ich war voll motiviert, die Tätigkeit wieder aufzunehmen», sagt er.
Projektmanager Marco (34) aus Zürich, der hier nur mit Vorname auftreten will, war wie Andreas Näf der erste Mann mit Teilzeitanstellung im Betrieb respektive in seinem Arbeitsbereich. «Meine Frau und ich wollen in Bezug auf die Familie so partnerschaftlich wie möglich durchs Leben gehen, so wie wir es auch sonst tun», sagt er. Die Eltern eines zweijährigen Kindes sind je vier Tage die Woche erwerbstätig. Dem Bild vom Mann als Ernährer kann Marco nichts abgewinnen. Für ihn liegt der Fokus nicht auf dem Einzelnen, sondern auf der Familie als Einheit: «Eine Familie kann sich idealerweise selbst ernähren. Wer welche Rolle darin übernimmt, sollen die Beteiligten miteinander aushandeln.»
Pionier mit Teilzeit-Wunsch
Sein Einsatz als engagierter Vater war kein Selbstläufer; seinen Wunsch nach einem reduzierten Pensum und nach zusätzlichem unbezahltem Urlaub nach der Geburt musste er sich in Gesprächen mit seinem Vorgesetzten erkämpfen. «Mein Weg wäre einfacher gewesen, hätte ich einfach weiter voll gearbeitet», sagt Marco. Als sein Kind acht Monate alt war, wechselte er den Arbeitgeber; heute ist er im Entertainment-Bereich tätig. Sein Familienmodell empfindet er als schön im Gleichgewicht. «In der Familie haben wir alle drei eine sehr gute Beziehung zueinander.» Die Frage, ob ein Teilzeitler ein ganzer Mann ist, stellen sich Männer wie Marco oder Andreas nicht. Sie wollen eine Beziehung auf Augenhöhe führen, in der sich beide Partner im Beruf und als Eltern verwirklichen können. Manche Männer sind in ihren Betrieben mit diesem Anspruch Pioniere. Doch wie das Beispiel von Andreas Näf zeigt, lohnt es sich für den Arbeitgeber, sich auf das Unbekannte einzulassen: Nicht nur arbeitet Näf seit über 20 Jahren im selben Unternehmen. Sondern dieses schreibt Stellen heute auch konsequent mit «80 bis 100 Prozent» aus. Und erreicht damit mehr Interessierte.
Weiterlesen - ein Beitrag von Karen Schärer erschienen am 04.05.25 auf blick.ch
Ein grosser Teil der Beschäftigten schaltet trotz Krankheit den Laptop ein – vor allem im Homeoffice. Warum viele sich nicht auskurieren. Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten auch krank weiter. Homeoffice führt oft zu verschwimmenden Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben. Viele Beschäftigte vermissen den persönlichen Austausch mit Kollegen.
Die Arbeitswelt hat sich – nicht zuletzt durch die Pandemie – grundlegend gewandelt. Feste Arbeitszeiten und Präsenzpflicht gehören vielerorts der Vergangenheit an, stattdessen ist ein Mix zwischen Homeoffice und Büro zum Standard geworden. Damit rücken auch Themen wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stärker in den Fokus. Nun zeigt der «Arbeitssicherheitsreport 2025» der Dekra, dass mehr als zwei Drittel der Beschäftigten auch dann arbeiten, wenn sie krank sind. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus einer Umfrage unter 1503 Mitarbeitende in Deutschland zwischen 18 und 65 Jahre von klassischen Büroberufen bis hin zu Handwerk, Bildungswesen, Gesundheitssektor und Industrie. Insgesamt arbeiten 39 Prozent überwiegend oder vollständig im Homeoffice. Unter den Angestellten im Büro sind es sogar 67 Prozent, die zumindest zeitweise von zu Hause aus tätig sind.
Oft keine Trennung zwischen Privatem und Beruf
Durch das Arbeiten in den eigenen vier Wänden verschwimmen die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben zunehmend – viele Beschäftigte empfinden das als belastend. Studien, etwa von der Universität St. Gallen und der Barmer Ersatzkasse, zeigen, dass ständige Erreichbarkeit Stress, Erschöpfung und psychische Belastungen fördern kann. Das wirkt sich negativ auf Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden aus. Unternehmen reagieren darauf mit Angeboten zur mentalen Gesundheitsförderung wie Coachings, Online-Beratung oder Resilienztrainings. Auch die ergonomische Gestaltung des Homeoffice-Arbeitsplatzes rückt stärker in den Fokus, inklusive Beratung und finanzieller Unterstützung.
Der Kontakt zu den Kollegen fehlt
Viele Beschäftigte sehen klare Vorteile im Homeoffice: 89 Prozent schätzen den wegfallenden Arbeitsweg, 73 Prozent geniessen das Arbeiten in bequemer Kleidung, und 68 Prozent freuen sich über die flexible Zeiteinteilung. Auch gesundheitliche Aspekte spielen eine Rolle: 67 Prozent empfinden das Infektionsrisiko zu Hause als deutlich geringer. Mehr als die Hälfte – 56 Prozent – gibt zudem an, sich im Homeoffice besser konzentrieren zu können. Gleichzeitig vermissen 45 Prozent den persönlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. Positiv fällt auf, dass nur zwei Prozent schon einmal einen Arbeitsunfall im Homeoffice erlitten haben.
Trotz Krankheit arbeiten viele weiter
68 Prozent der Befragten haben im Homeoffice schon gearbeitet, obwohl sie krank oder krankgeschrieben waren – die Hälfte gelegentlich, 18 Prozent sogar häufiger. Gleichzeitig zeigt die Umfrage auch typische Herausforderungen des Arbeitens von zu Hause. So berichten 21 Prozent von Störungen durch Familie, Nachbarn oder Umgebungslärm. Ebenso viele klagen über körperliche Beschwerden wie Kopf- und Rückenschmerzen aufgrund schlechter ergonomischer Bedingungen. Rund 20 Prozent arbeiten im Homeoffice länger oder zu ungewöhnlichen Zeiten, etwa abends oder am Wochenende.
Warum man trotz Krankheit arbeitet
Laut dem Portal T3N verschwimmen im Homeoffice die Grenzen bei Krankheit zunehmend – der Laptop ist griffbereit, und gesundheitliche Einschränkungen bleiben oft unbemerkt. Viele ignorieren Symptome und arbeiten trotz Infekten oder Erschöpfung weiter. Dabei wären gerade dann Ruhe und Erholung wichtig. Mit der neuen Flexibilität steige auch die Verantwortung, so T3N. Arbeitgeber müssen darum gesundheitsfördernde Bedingungen schaffen, Beschäftigte wiederum auf Erholung achten. Denn krank bleibt krank – auch zu Hause.
Weiterlesen - ein Beitrag von Karin Leuthold erschienen am 04.04.2025 auf 20min.ch
Heute fand in Bern das erste «Treffen zur Gleichstellung – Bund und Kantone» auf Regierungsebene statt. Auf Initiative von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider versammelten sich die für Gleichstellungsfragen zuständigen Regierungsrätinnen und -räte, um noch enger zusammenzuarbeiten und ihr politisches Engagement für eine inklusive und gerechtere Gesellschaft zu bekräftigen. Ein Schwerpunkt des Treffens war die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt.
Die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben, eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben sowie der Kampf gegen Diskriminierung, Sexismus und Gewalt sind grundlegende, in der Bundesverfassung verankerte Ziele. Um sie zu erreichen, braucht es ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen. Die im Jahr 2021 vom Bundesrat verabschiedete Gleichstellungsstrategie 2030 zeugt von diesem Engagement und von der engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Aktionsplan mit aktuell 330 Massnahmen wird auf allen staatlichen Ebenen umgesetzt. Ende dieses Jahres wird eine Zwischenbilanz gezogen.
Vor diesem Hintergrund sind die für Gleichstellungsfragen zuständigen Regierungsrätinnen und -räte der Einladung von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider gefolgt, um den Dialog zum Thema zu vertiefen und sich über bewährte Praktiken bei zwei zentralen Fragen auszutauschen: der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und der Gleichstellung im Erwerbsleben.
Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt
Seit Beginn des Jahres, innerhalb von weniger als fünf Monaten, wurden in der Schweiz 14 Femizide bestätigt. Diese alarmierende Situation zeigt deutlich, wie gross das Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt ist und dass eine bessere Prävention und die Koordination von Massnahmen auf allen staatlichen Ebenen unabdingbar sind. Die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt bildete somit einen Schwerpunkt bei dem Treffen.
Im Herbst startet eine wichtige nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Die vom Parlament geforderte Kampagne soll die Menschen in der Schweiz für verschiedene Formen von Gewalt sensibilisieren, über Hilfsangebote informieren und dazu beitragen, gewaltbegünstigende Einstellungen und Strukturen abzubauen.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider informierte beim Treffen über den aktuellen Stand der Kampagne und betonte, wie wichtig ein koordinierter Ansatz ist. Die Kantone präsentierten die von ihnen geplanten Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen zum Thema häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt und tauschten sich über ihre Erfahrungen aus.
Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben
Der öffentliche Sektor muss als Arbeitgeber, Auftraggeber im öffentlichen Beschaffungswesen und Subventionsgeber bei der Förderung der beruflichen Gleichstellung mit gutem Beispiel vorangehen. Aus diesem Grund wurde 2016 die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. In diesem Rahmen engagieren sich aktuell der Bund, 17 Kantone, 147 Gemeinden sowie 112 private und staatsnahe Betriebe. Sie setzen sich aktiv für die Förderung der beruflichen Gleichstellung und die Lohngleichheit von Frauen und Männern ein.
Anlässlich des Treffens rief Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die verschiedenen öffentlichen Akteure dazu auf, ihre Anstrengungen für berufliche Gleichstellung fortzusetzen, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen als eines der wichtigsten Ziele der Gleichstellungsstrategie 2030 zu fördern. Beim gegenseitigen Austausch wurden auch die auf kantonaler Ebene ausgearbeiteten Praktiken beleuchtet. Mehrere Kantone stellten konkrete Massnahmen vor, die auf ihrem Gebiet bereits umgesetzt werden konnten, insbesondere was die Rückkehr zum Arbeitsplatz nach der Geburt eines Kindes und die bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben betrifft.
Eine neue Studie geht den Gründen für die Zunahme des Kapitalbezugs bei der Pensionskasse nach. Der Zeitpunkt kommt nicht von ungefähr. Heute kommt man mit einem Kapitalbezug bei den Steuern besser weg als mit der Rente. Der Bundesrat hat einen Vorschlag unterbreitet, um diese Privilegierung abzuschaffen. Demnächst endet die Vernehmlassung. Welche Gründe als massgeblich hinter der Entwicklung angesehen werden, ist hochpolitisch und hat auch mit Interessen zu tun.
Welche Möglichkeiten haben frisch Pensionierte, um ihr Pensionskassengeld zu beziehen?
Der Standard ist, dass sie das Angesparte als lebenslange Rente beziehen. Neurentner und -rentnerinnen können sich ihr Kapital aber auch auszahlen lassen oder eine Mischform aus beiden Varianten wählen. Lange Zeit hat die überwiegende Mehrheit der Pensionierten die Rente gewählt. Es ist ein Abwägen: Will ich die sichere Rente oder lieber selber entscheiden, wie ich das Geld verwende? Seit rund zehn Jahren steigt der Anteil der Leute, die das Pensionskassenguthaben beziehen. Mittlerweile gibt es mehr Pensionierte, die den reinen Kapitalbezug wählen als solche, welche nur die Rente wählen.
Warum wählen mehr Pensionierte Kapital statt Rente?
Es gibt drei Hauptgründe: Erstens, der Wunsch nach mehr Autonomie und Freiheit bei der Verwendung des Angesparten. Wer sich das Kapital auszahlen lässt, kann darüber verfügen, trägt aber auch das Risiko. Für jene, die eine Rente beziehen, legt die Pensionskasse das Geld an. Ein zweiter möglicher Grund sind die gesunkenen Umwandlungssätze, das heisst, dass die Pensionierten weniger Rente pro angespartem Franken erhalten. Das macht den Kapitalbezug attraktiver. Der dritte Grund sind steuerliche Überlegungen: Auf dem Kapitalbezug bezahlen Rentner und Rentnerinnen langfristig weniger Steuern als auf der Pensionskassenrente. Ein weiterer Grund ist, dass Geldanlegen einfacher geworden ist.
Welcher Grund steht laut Studie im Zentrum?
Das VZ Vermögenszentrum sagt, die gesunkenen Umwandlungssätze seien hauptverantwortlich - und nicht steuerliche Überlegungen. Das VZ ist aber nicht vollkommen unabhängig. Die Finanzbranche und die Beratungsunternehmen haben ein Interesse daran, dass das Steuerprivileg nicht gekippt wird. Denn jene, die sich ihr Kapital auszahlen lassen, sind mögliche Kunden und Kundinnen. Der Zeitpunkt für die Publikation der Studie ist wohl nicht zufällig gewählt – die Vernehmlassung des Bundes zur Abschaffung der Steuerprivilegien endet bald.Auch andere Akteure, zum Beispiel die Pensionskassen haben sich geäussert. Sie fürchten, dass das Vertrauen in die berufliche Vorsorge schwinden würde, wenn man plötzlich die Spielregeln ändert.
Was sind die Folgen, wenn mehr Menschen ihr Geld als Kapital beziehen?
Wenn immer mehr Menschen ihr Angespartes aus der Pensionskasse herausnehmen, stellt dies das Selbstverständnis und die Legitimation der Pensionskassen ein stückweit in Frage: Es ist ja eigentlich die Hauptaufgabe der Pensionskasse, dafür zu sorgen, dass Rentner und Rentnerinnen bis zum Tod ein Auskommen haben. Das ist auch das sozialpolitische Risiko, wenn mehr Leute Kapital beziehen. Beim Kapitalbezug trägt der Einzelne das Anlagerisiko. Wenn er oder sie aber das Geld aufgebraucht hat, kommt letztlich der Sozialstaat für die Person auf.
An seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Bundesrat den Höchstbetrag für Finanzhilfen, die der Bund 2026‒2029 für ältere Menschen aufwenden kann, auf 96,4 Millionen Franken festgesetzt. Der Betrag verteilt sich auf die Organisationen der Altershilfe (maximal 76,4 Mio. Franken) und die Organisationen der privaten Invalidenhilfe für ihre Leistungen an im Rentenalter gesundheitlich beeinträchtigte Personen (20 Mio. Franken).
Die Finanzhilfen des Bundes für ältere Menschen richten sich an gesamtschweizerisch tätige gemeinnützige private Organisationen, die mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) einen Vertrag abschliessen. Die Finanzhilfen fallen unter das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Art. 101bis AHVG) und werden über den AHV/IV-Ausgleichsfonds finanziert. Die subventionierten Leistungen tragen dazu bei, dass ältere Personen möglichst lange selbstbestimmt und selbstständig leben können.
Seit einer 2022 in Kraft getretenen Revision der AHV-Verordnung legt der Bundesrat alle vier Jahre den verfügbaren Höchstbetrag fest. Der Höchstbetrag von 76,4 Millionen Franken für die Vertragsperiode 2026‒2029 entspricht dem inflationsbereinigten aktuellen Betrag (72 Mio. Franken). Gemäss Überprüfung der in der aktuellen Periode (2022‒2025) gewährten Finanzhilfen hat sich dieser Betrag als angemessen erwiesen. Der Betrag von 20 Millionen Franken für Organisationen der privaten Invalidenhilfe bleibt unverändert. In Zukunft wird jedoch der Bedarf an Leistungen der Altershilfe beträchtlich ansteigen, hauptsächlich aufgrund der demografischen Alterung. Dies geht aus einer Studie zur Entwicklung des Bedarfs an Leistungen der Altershilfe gestützt auf Art. 101bis AHVG und Teilprojektionen im Auftrag des BSV hervor (Forschungsbericht 4/2025). Die Datengrundlagen, auf die sich das Prognosemodell stützt, müssen schrittweise verbessert werden, um die Prognosen im Hinblick auf den nächsten Entscheid in vier Jahren zu verfeinern.
Viele Firmen fordern Mitarbeitende auf, ins Büro zurückzukommen. Doch Inserate auf Stellenportalen sagen etwas anderes.
Rekord von Homeoffice und hybrider Arbeit bei Inseraten: Rund 14 Prozent aller Schweizer Stelleninserate auf dem internationalen Stellenportal von Indeed bieten den Bewerberinnen und Bewerbern an, dauerhaft im Homeoffice arbeiten zu können – oder offerieren zumindest eine Form von hybrider Arbeit: Homeoffice plus Präsenzzeit im Büro. Das seien so viele wie noch nie, schreiben die Verantwortlichen von Indeed. Anfang Jahr seien noch ein Prozent weniger Stellen mit einem Homeoffice-Anteil ausgeschrieben gewesen. Insgesamt sei die Zahl der Stelleninserate mit einem Homeoffice-Anteil viermal höher als vor Corona.
Die Schweiz ist gut dabei: Vor der Schweiz liegen Österreich, Grossbritannien, Deutschland und Kanada, mit ein bis drei Prozent mehr Anteil an angebotenen (Teil-)Homeoffice-Stellen. Allerdings sei im ersten Quartal 2025 der Anstieg bei den neuen Stelleninseraten mit der Möglichkeit zu hybrider Arbeit nirgendwo auf der Welt so stark ausgefallen wie in der Schweiz, hält Indeed in ihrer Untersuchung fest.
Rückkehr ins Büro findet nicht statt: Sowohl Vertreter des Arbeitgeberverbands als auch des Gewerbeverbands sagen auf Anfrage, dass es in der Schweiz keine Rückkehr zur Zeit vor Corona geben werde. «Homeoffice und generell flexible Arbeitsmodelle haben sich in der Arbeitswelt etabliert», so der Arbeitgeberverband. In jenen Branchen, wo Telearbeit möglich sei, werde diese auch weiterhin eine Möglichkeit bleiben. Allerdings würde das jede Firma auf ihre Bedürfnisse abstimmen. Es könne also durchaus sein, dass einzelne Arbeitgeber Homeoffice stark limitieren oder gar ausschliessen. Ein Anrecht auf Homeoffice gebe es nicht und der Anteil werde jeweils zwischen Arbeitgeberin und Bewerbern ausgehandelt.
Kein Mittel gegen Fachkräftemangel: Einzelne Firmen könnten gezielt mit hybriden Arbeitsformen werben, um die besten Fachleute anzuziehen, sagt Dieter Kläy, stellvertretender Direktor und Ressortleiter Arbeitsmarkt, Berufsbildung und Wirtschaftsrecht beim Gewerbeverband. Aber ein Mittel gegen den Fachkräftemangel sei es nicht. Gerade jene Branchen mit den grössten Problemen Fachleute zu finden, wie Bau, Pflege oder Coiffeurläden, könnten praktisch nicht damit werben.
Flexibilität statt Lohnerhöhung: Den Anstieg der Inseratezahl erklärt Indeed-Ökonomin Virginia Sondergeld auch damit, dass in der aktuellen Wirtschaftslage einzelne Firmen zurückhaltend damit seien, hohe Lohnversprechungen zu machen. Die Flexibilisierung der Einsatzzeit und des Arbeitsortes seien da gute Möglichkeiten, dennoch attraktive Angebote für gute Fachleute bieten zu können.
Geringer Anteil von 10 Prozent Homeoffice: Seit Corona ist die Zahl der Menschen, die mindestens einen Teil der Arbeitszeit ausserhalb des Büros leisten, nur leicht zurückgegangen, von 40 auf 37 Prozent. Das steht in der Teleheimarbeit-Statistik des Bundes. Ins Gewicht fallen dabei vor allem jene Menschen, die «normalerweise» Homeoffice leisten (zu mehr als 50 Prozent). Mit 8 Prozent ist der Anteil immer noch doppelt so hoch wie vor Corona, aber nur noch etwa halb so gross wie während der Pandemie. Jedoch hat die Anzahl derer, die regelmässig Homeoffice leisten oder gelegentlich ausserhalb des Büros arbeiten, auch seit Pandemieende weiter leicht zugenommen. Sondergeld rechnet damit, dass alle drei Kategorien noch etwas weiter wachsen werden.
Weiterlesen - ein Beitrag von Philip Meyer erschienen am 29.04.2025 auf srf.ch
Rückkehr ins Büro findet nicht statt: Sowohl Vertreter des Arbeitgeberverbands als auch des Gewerbeverbands sagen auf Anfrage, dass es in der Schweiz keine Rückkehr zur Zeit vor Corona geben werde. «Homeoffice und generell flexible Arbeitsmodelle haben sich in der Arbeitswelt etabliert», so der Arbeitgeberverband. In jenen Branchen, wo Telearbeit möglich sei, werde diese auch weiterhin eine Möglichkeit bleiben. Allerdings würde das jede Firma auf ihre Bedürfnisse abstimmen. Es könne also durchaus sein, dass einzelne Arbeitgeber Homeoffice stark limitieren oder gar ausschliessen. Ein Anrecht auf Homeoffice gebe es nicht und der Anteil werde jeweils zwischen Arbeitgeberin und Bewerbern ausgehandelt.