Fünf Prozent aller Eltern erleben ein Burnout

Vertreter aus Mitte-Partei, den Grünen und der GLP wollen eine Elternzeit. Das soll auch ein elterliches Burnout verhindern. Eine überparteiliche Allianz fordert eine 18-wöchige Elternzeit für Mütter und Väter. Ein Motiv: Fünf Prozent aller Eltern erleben Burnout – ein Spitzenwert.Eine Elternzeit könnte zudem stereotype Rollenbilder aufbrechen, sagt ein Befürworter.


Seit Anfang 2021 können Väter zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen. Doch das reicht vielen nicht. Am Donnerstag forderte eine überparteiliche Allianz eine 18-wöchige Elternzeit je für Mütter und Väter, die man nacheinander beziehen können soll. Dafür wollen die Vertreterinnen und Vertreter aus «Die Mitte», den Grünen und der GLP eine Volksinitiative lancieren. Auch Dario Plaschy, Regionalsekretär der Christlichen Gewerkschaft Wallis, befürwortet eine Elternzeit. Gegenüber «Pomona» sagt er: «Fünf Prozent aller Eltern erleben ein Burnout. Auch wegen der Mehrbelastung.» Eine Elternzeit könnte das abfedern, so die Idee.

Schweiz gehört zu Top 10 bei Eltern-Burnout

Dabei bezieht sich Plaschy auf Zahlen des Verbands «Pro Familia Schweiz». Väter und Mütter seien gleichermassen von einem Burnout betroffen, heisst es in einem Bericht. «Die Schweiz gehört zu den Top 10 der Länder, die am stärksten von elterlichem Burnout betroffen sind.» Plaschy sagt, dass die aktuelle Gesetzgebung stereotype Rollenbilder fördere. Sie entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität oder dem Gleichstellungs-Anspruch.

Eltern werden «schneller ins Berufsleben integriert»

Laut Plaschy ist die Finanzierung bei der Einführung einer Elternzeit gesichert: «Die Elternteile werden wieder schneller in das Berufsleben integriert». Er schätzt, dass durch ihre Tätigkeit im Berufsleben jährlich etwa 25 Prozent Abzüge generiert würden. Ähnlich wie bei der AHV oder dem Vaterschaftsurlaub.Durch diese Massnahme könnten mehr Arbeitskräfte auf den Markt zurückkehren und so zur Refinanzierung beitragen. «Es ist ein Generationenwerk und es stärkt die Gesellschaft», so der Gewerkschafter.

Weiterlesen - ein Beitrag von Riccardo Schmidlin erschienen am 29.11.24 auf nau.ch

Stress im Büro: 770’000 Angestellte planen einen Jobwechsel

Stress bei der Arbeit ist die grösste Sorge der Angestellten. Dies zeigt die neue repräsentative Umfrage. Einmal pro Jahr erhebt Travail Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, mit der Berner Fachhochschule, wie Angestellte ihre Arbeitsbedingungen beurteilen.

Die neuste repräsentative Umfrage zeigt: Stress am Arbeitsplatz ist 2024 die Nummer eins auf dem Sorgenbarometer. Über 40 Prozent der Befragten gaben an, sich bei der Arbeit oft gestresst zu fühlen. Travail Suisse ist über diese Resultate alarmiert und fordert eine Anpassung des Arbeitsgesetzes.

Jetzt steigt das Stresslevel wieder: Nach einem leichten Rückgang in den letzten zwei Jahren, steigt der Anteil der Gestressten 2024 wieder an. Bei der repräsentativen Umfrage von Travail Suisse und der Berner Fachhochschule (siehe Box) gaben 42,4 Prozent der Befragten an, sich bei der Arbeit oft gestresst zu fühlen. Davon empfinden fast 90 Prozent den Stress als belastend. Am stärksten betroffen ist die Branche Information und Kommunikation, am wenigsten die Land- und Forstwirtschaft. Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmenden erwägt wegen des Stresses einen Stellenwechsel. 14,6 Prozent der Befragten halten diesen für sehr wahrscheinlich. Das entspricht 770’000 Angestellten, die ihren Arbeitsplatz verlassen könnten. Der Stress wirkt sich laut der Befragung auch auf das Privatleben aus. Eine klare Mehrheit von 88 Prozent gibt an, am Ende des Tages emotional gelegentlich zu erschöpft zu sein, um sich um Privates zu kümmern. Bei 40 Prozent sei das oft oder sehr häufig der Fall.

Travail Suisse: «Politik muss Stress bekämpfen»

Insgesamt beurteilen die Angestellten ihre Arbeitsbedingungen besser als im Vorjahr. So ist die Angst vor Jobverlust kleiner geworden. Zudem seien Teile der Arbeitgeber um attraktive Arbeitsbedingungen bemüht. Auch in der Dimension Gesundheit, die am schlechtesten bewertet wurde, gibt es Verbesserungen. Zum Beispiel ging der sogenannte Präsentismus nach einem starken Anstieg zuletzt wieder etwas zurück – trotzdem gaben immer noch rund 30 Prozent der Befragten an, dass sie oft arbeiten, obwohl sie krank sind. Der Verband der Arbeitnehmenden reagiert alarmiert auf die jüngsten Resultate: «Die Bekämpfung von Stress muss zu einer absoluten politischen Priorität werden», sagt auch Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail Suisse und Nationalrätin der Grünen. Die über 770’000 Wechselwilligen würden zeigen, dass die Bekämpfung von Stress auch aus volkswirtschaftlicher Sicht unerlässlich sei. Von Termindruck und Arbeitslast über Multitasking und der schwierigen Vereinbarkeit bis hin zu Konflikten am Arbeitsplatz gibt es viele Ursachen für Stress am Arbeitsplatz. Um diesen zu reduzieren, fordert der Verband eine explizite Erwähnung von psychosozialen Risiken wie einer übermässigen Arbeitsbelastung, Stress, Burnout, Monotonie, Mobbing oder sexueller Belästigung im Arbeitsgesetz. «So können sich die Arbeitsinspektorate bei der Kontrolle von Gesundheitsrisiken vermehrt auf psychische Belastungen konzentrieren.» Der Bund solle zudem die Entwicklung, Ursachen und Kosten von arbeitsbedingtem Stress erfassen.

Zur Studie

 Einmal pro Jahr misst Travail Suisse die Qualität der Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Zusammen mit der Berner Fachhochschule erhebt der Dachverband der Arbeitnehmenden seit 2015, wie die Arbeitnehmenden ihre Arbeitsbedingungen bewerten. Bei der diesjährigen repräsentativen Umfrage für das «Barometer Gute Arbeit» nahmen rund 1'500 Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren befragt.

Weiterlesen - ein Beitrag von Delia Bachmann erschienen am 29.11.24 auf 20min.ch

Überparteiliche Allianz will je 18 Wochen Elternzeit

Eine überparteiliche Allianz lanciert die Forderung nach Familienzeit neu und hat eine eidgenössische Volksinitiative dazu angekündigt. Die Rede ist von je bis zu 18 Wochen Familienzeit für Mütter und Väter, bezahlt aus der Erwerbsersatzordnung. Das Unterschriftensammeln soll im Frühling 2025 losgehen.

Die Pläne stellten Vertreterinnen und Vertreter der Mitte-Partei, Grünen und GLP, des Arbeitnehmer-Dachverbands Travail Suisse und des überparteilichen Frauendachverbands Alliance F in Bern den Medien vor. Nach ihren Angaben sind im künftigen Initiativkomitee sechs Parteien und die Zivilgesellschaft vertreten.

«Betriebswirtschaftliche Überlegungen»

Die Schweiz brauche mehr Kinder, mehr Fachkräfte und starke KMU-Betriebe, sagte der Schwyzer Mitte-Nationalrat Dominik Blunschy. Grosse Firmen gewährten bereits heute mehr Elternzeit als vorgeschrieben. «Aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen, nicht aus sozialen.» Bis 2030 fehlten der Schweiz gemäss Zahlen der Arbeitgebenden eine halbe Million Fachkräfte, so Blunschy weiter. Finanziert werden soll die Elternzeit aus der Erwerbsersatzordnung. Die Lohnbeiträge müssten um 0.25 Prozentpunkte auf 0.75 Prozent erhöht werden, rechnete Kathrin Bertschy vor, Berner GLP-Nationalrätin und Co-Präsidentin von Alliance F. Gemäss einer Ecoplan-Studie sei mit Kosten von rund einer Milliarde Franken im Jahr zu rechnen. KMU-Betriebe brauchten gleich lange Spiesse, weil sie sich längere Familienzeit oft nicht leisten könnten, setzte der Aargauer Unternehmer Philippe Kühni hinzu. Und am grössten sei der Fachkräftemangel bei kleinen Firmen auf dem Land. Eine paritätisch aufgeteilte Elternzeit ermögliche es Frauen, nach einer Geburt schneller und mit höherem Pensum in den Arbeitsmarkt zurückzukehren, hielt Grünen-Parteipräsidentin Lisa Mazzone fest. Für Väter schaffe sie ein neues Recht und sorge dafür, dass Kinderbetreuung und Hausarbeit auch Männersache werde.

Je 18 Wochen Elternzeit

Die Allianz will, dass Väter und Mütter Anrecht auf je 18 Wochen Elternzeit haben, die grundsätzlich nacheinander bezogen werden muss und die den heutigen Mutter- und Vaterschaftsurlaub ersetzen. Bis zu vier Wochen sollen gleichzeitig bezogen werden können. Für tiefe Einkommen soll die Entschädigung bei hundert Prozent des Salärs liegen. Doch diese Investition in die Vereinbarkeit lohne sich, sagte GLP-Nationalrätin Bertschy. Denn gemäss der Studie würden bei 80'000 Geburten im Jahr jährlich 2200 bis 2500 Vollzeitbeschäftigte mehr in den Arbeitsmarkt kommen. «Das sind Mütter.» Damit verbessere sich auch die wirtschaftliche Situation der Frauen. Bei mittlerweile siebzig Prozent aller Geburten werde eine Vaterschaftsentschädigung ausgerichtet, sagte Adrian Wüthrich, Präsident von Travail Suisse und ehemaliger SP-Nationalrat. Zusätzliche Familienzeit für Väter sei wichtig, und die Möglichkeit dafür werde breit genutzt.

Vorstösse und Initiativen

Die Forderung nach einem entschädigten Elternurlaub für Väter und Mütter steht seit Jahren im Raum. Erwerbstätige Mütter erhalten während 14 Wochen eine Mutterschaftsentschädigung. 2020 hiess das Schweizer Stimmvolk zwei Wochen Vaterschaftsurlaub gut; dieser wurde Anfang 2021 eingeführt. Auslöser für diese Abstimmung war eine Initiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub, mit Erwerbsersatz. Im Parlament setzte sich dann der indirekte Gegenvorschlag für zwei Wochen durch.

Vorstösse auf kantonaler Ebene

Vorstösse und Initiativen für einen Ausbau der Elternzeit gab es in den vergangenen Jahren mehrfach. Als bisher einziger Kanton befürwortete Genf im Juni 2023 einen 24-wöchigen Elternurlaub. Einführen darf Genf diesen aber nicht, weil der Bundesrat findet, dass die Finanzierung nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Das Thurgauer Parlament hingegen lehnte im vergangenen Mai ein Standesbegehren für eine Elternzeit von mindestens zwanzig Wochen auf Bundesebene ab. Der Kanton Bern sagte im Juni 2023 Nein zu einer 24-wöchigen Elternzeit-Initiative. Und in Zürich hatte im Mai 2022 eine Initiative für 36 Wochen Elternzeit an der Urne keine Chance.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 28.11.24 auf SRF 4 News

Schweizer Arbeitgeber stellen selten über 55-Jährige ein

Eine Umfrage zeigt: Viele Arbeitgeber können es sich vorstellen, über 55-Jährige einzustellen. In der Realität sieht es etwas anders aus. Für drei Viertel der Unternehmen ist es vorstellbar, über 55-Jährige einzustellen. Allerdings macht diese Altersgruppe nur 8 Prozent aller Neueinstellungen aus. Gerade nach einem Stellenverlust ist es schwierig, wieder Arbeit zu finden.

Gut drei Viertel der Arbeitgeber in der Schweiz können es sich laut einer Umfrage vorstellen, Personen ab 55 Jahren neu einzustellen. Tatsächlich machen aber die über 55-Jährigen nur 8 Prozent aller Neueinstellungen aus, obwohl sie 23 Prozent aller Erwerbstätigen stellen. Die Untervertretung der Erwerbstätigen ab 55 bei den Neueinstellungen dürfte dabei auch auf die tiefe Wechselbereitschaft von Arbeitnehmenden ab 50 Jahren und nicht nur auf die Arbeitgeber zurückzuführen sein, stellt die am Donnerstag veröffentlichte Swiss Life-Umfrage zur Personalpolitik 55+ fest. Befragt wurden dabei über 1000 Human Resources-Fachleute, Geschäftsleitungsmitglieder und Führungskräfte.

Ältere Arbeitskräfte gut integriert – aber mit Problemen nach Stellenverlust

Die Studie hält fest, dass 55- bis 64-Jährige in der Schweiz gemessen an der Erwerbstätigenquote im internationalen Vergleich gut in den Arbeitsmarkt integriert sind. Verlören sie aber ihre Stelle, sei es oft schwierig, beruflich wieder Fuss zu fassen. 40 Prozent der Arbeitgeber sagten in der Umfrage, dass sie grundsätzlich bereit seien, Personen ab 55 neu einzustellen. Weitere 38 Prozent konnten es sich «eher» vorstellen. Eine Bereitschaft zur Neueinstellung von Personen ab 55 bejahten 16 Prozent der Arbeitgeber klar und 28 Prozent eher. 22 Prozent der Unternehmen nannten die Einstellung älterer Mitarbeitender explizit als Massnahme zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Nur 13 Prozent fördern zu diesem Zweck das Arbeiten über das Rentenalter hinaus. Die Studie ortet ein beträchtliches Potenzial. Bereits heute entfalle ein gutes Fünftel des landesweit brachliegenden Arbeitskräftepotenzials auf Personen zwischen 55 und 70 Jahren. Bei einer Mehrheit der Arbeitgeber ist nach eigenen Angaben eine Weiterbeschäftigung auch im Rentenalter möglich. Gefördert wird sie aktiv nur von 14 Prozent.

Weiterlesen - ein Beitrag Keystone/SDA erschienen am 28.11.24 auf nau.ch

 

Die Regelung der elterlichen Sorge soll im Einwohnerregister ersichtlich sein

Die Information über die elterliche Sorge muss für Behörden einfach zugänglich sein und soll daher künftig in den Einwohnerregistern aufgeführt werden. An seiner Sitzung vom 27. November 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage beschlossen. Unter anderem sollen Mitteilungspflichten für Zivilstandsämter, Zivilgerichte oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden gesetzlich verankert werden.

Seit dem 1. Juli 2014 steht die elterliche Sorge beiden Eltern grundsätzlich gemeinsam zu - und dies unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. In gewissen Konstellationen hat aber ausnahmsweise nur ein Elternteil die elterliche Sorge inne. Derjenige Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht, hat sowohl das Recht als auch die Pflicht, wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Entwicklung und die Erziehung des Kindes zu treffen. Dies betrifft namentlich Entscheide über die Einschulung, über medizinische Eingriffe oder über einen Wohnsitzwechsel. Für viele Behörden wie z. B. Schulbehörden ist es daher wichtig zu wissen, ob die elterliche Sorge beiden Elternteilen oder nur einem zusteht.

Aus diesem Grund wollen Bundesrat und Parlament den Behörden den Zugang zu dieser Information erleichtern. Künftig sollen sie im Einwohnerregister am Wohnort des Kindes sehen, welchem Elternteil die elterliche Sorge aktuell zusteht. Eine externe Studie bestätigt frühere Abklärungen, wonach die technischen Voraussetzungen bei den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern gegeben sind, um darin durch wenige Änderungen die Information zur elterlichen Sorge aufzunehmen.

An seiner Sitzung vom 27. November 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage festgelegt. Künftig sollen Zivilstandsämter, Zivilgerichte, die Migrations-, und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) verpflichtet werden, den Einwohnerdiensten Entscheide und Änderungen der elterlichen Sorge mitzuteilen. So verfügen die Einwohnerdienste stets über die aktuellen Angaben. Der Bundesrat strebt längerfristig eine standardisiert elektronische Mitteilungsform an, will aber zum jetzigen Zeitpunkt darauf verzichten, für diese Mitteilung eine gesetzliche Formvorgabe zu machen.

Das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende September 2025 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

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Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern hat sich im Jahr 2022 insgesamt verringert

In der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) verringert sich der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern weiter. Er ist von 18,0% im Jahr 2020 auf 16,2% im Jahr 2022 zurückgegangen. Dies zeigen die ersten Analysen der Lohndaten der vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführten Schweizerischen Lohnstrukturerhebung.

In der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) verdienten Frauen im Jahr 2022 durchschnittlich 16,2% weniger (arithmetisches Mittel) als ihre männlichen Kollegen (2020: 18,0%; 2018: 19,0%). Die Lohnunterschiede sind teilweise auf strukturelle Faktoren wie das Bildungsniveau, die Anzahl Dienstjahre oder die Ausübung einer Führungsfunktion zurückzuführen und spiegeln die unterschiedliche berufliche Eingliederung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt wider. Ausserdem fällt die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern umso deutlicher aus, je höher die Kaderfunktion ist. Auch im gesamten privaten Sektor nahmen die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern im Laufe der Zeit ab: 2022 belief sich die durchschnittliche Lohndifferenz auf 17,5%, gegenüber 19,5% im Jahr 2020 und 19,6% im Jahr 2018. Die Lohnunterschiede zuungunsten der Frauen fallen jedoch je nach Wirtschaftszweig sehr unterschiedlich aus. Im Gastgewerbe beispielsweise lag die Differenz 2022 bei 7,6%, im Detailhandel bei 17,4%, in der Maschinenindustrie bei 19,3% und im Kredit- und Versicherungsgewerbe bei 29,4%. Im öffentlichen Sektor (Bund, Kantone und Gemeinden zusammen) ging der allgemeine Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ebenfalls zurück: 2022 betrug die durchschnittliche Lohndifferenz 13,8%, gegenüber 15,1% im Jahr 2020 und 18,1% im Jahr 2018.

Unerklärter Anteil der Lohnunterschiede variiert je nach Wirtschaftszweig stark 

Die Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern sind teilweise auf strukturelle Unterschiede zurückzuführen, die sowohl mit Merkmalen der Person und der besetzten Stelle als auch mit dem Tätigkeitsbereich zusammenhängen. Ein Teil der Lohnunterschiede bleibt hingegen unerklärt. Vergleicht man das Lohnniveau von Frauen und Männern, die das gleiche strukturelle Profil aufweisen, blieben 48,2% der Lohnunterschiede in der Gesamtwirtschaft im Jahr 2022 unerklärt. 2020 belief sich dieser Anteil auf 47,8% und 2018 auf 45,4%. Im privaten Sektor lag der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede im Jahr 2022 bei 44,9%, gegenüber 45,3% im Jahr 2020 und 44,3% im Jahr 2018. Im öffentlichen Sektor (Bund, Kantone und Gemeinden) betrug der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede im Jahr 2022 insgesamt 49,6% (2020: 46,7%; 2018: 37,2%). Der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern entsprach 2022 in der Gesamtwirtschaft 657 Franken brutto pro Monat (2020: 717 Franken). Im privaten Sektor lag er bei 653 Franken pro Monat, variierte aber je nach Wirtschaftszweig stark. Im Gastgewerbe beispielsweise betrug der unerklärte Anteil im Durchschnitt 142 Franken pro Monat. Im Detailhandel waren es monatlich 663 Franken, in der Maschinenindustrie 928 Franken und im Kredit- und Versicherungsgewerbe 1274 Franken. Im öffentlichen Sektor (Bund, Kantone und Gemeinden) belief sich der unerklärte Anteil der Lohndifferenz auf durchschnittlich 623 Franken pro Monat. 

Unternehmensgrösse und Hierarchiestufe 

In der Gesamtwirtschaft fällt der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede in Kleinunternehmen immer noch am grössten aus, obwohl er sich zwischen 2020 und 2022 verringert hat. Er lag 2022 in Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmenden bei 55,3% (2020: 56,8%) und in Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmenden bei 40,5% (2020: 37,1%). Mit steigender Hierarchiestufe im Unternehmen verringert sich der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede. Im oberen Kader belief er sich im Jahr 2022 auf 50,5% (2020: 55,2%) und bei den Arbeitnehmenden ohne Führungsfunktion auf 82,8% (2020: 81,8%). 

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