Ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung

Pro Familia Schweiz begrüsst einen wichtigen Entscheid des Neuenburger Kantons­gerichts im Bereich Sozialversicherungen (AHV)

Das Gesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHVG) sieht vor, dass die AHV-Rente auf Grundlage des massgeblichen durchschnittlichen Jah-reseinkommens bestimmt wird, das aus dem jeweils eigenen Einkommen be-rechnet wird, solange der Ehepartner das Rentenalter noch nicht erreicht hat (das Einkommen wird erst dann geteilt, wenn beide Ehepartner das Rentenalter er­reichen).

Erziehungsgutschriften – die gewährt werden, wenn ein Familienmitglied sein Ar­beitspensum reduziert, um sich um die Kinder zu kümmern – werden hingegen zwi­schen beiden Ehe­partnern aufgeteilt, sobald einer der beiden Partner das Rentenalter erreicht, auch wenn der andere Ehepartner weiterhin erwerbstätig bleibt. Gemäss AHVG fliessen sie nur zur Hälfte in die Berechnung der AHV-Rente derjenigen Person ein, welche das Rentenalter bereits erreicht hat.

Der Direktor von Pro Familia Schweiz, Dr. Philippe Gnaegi, legte persönlich Beschwer­de gegen eine Entscheidung der Ausgleichskasse ein, die diese Bestimmung an­wendete. Er begründete dies damit, dass er selbst weiterhin zu 100% erwerbstätig war, während seine Ehefrau ihren Beschäftigungsgrad – und damit ihren Lohn – re­du­zier­te, um sich um die drei Kinder zu kümmern. Somit hat im vorliegenden Fall nur die Ehefrau, die ihr Arbeitspensum bei der Geburt ihrer Kinder reduzierte, die finanziellen Auswirkungen der Anwendung dieser Bestimmung auf ihre AHV-Rente zu tragen. Der Beschwerdeführer war der Ansicht, dass eine Aufteilung der Erziehungs­gut­­schriften zu je 50 % diskriminierend sei und ein faktisches Ungleichgewicht dar­stelle, da nur seine Ehefrau einen finanziellen Verlust erlitt, indem sie ihr Arbeitspen­sum re­duzierte, um sich um die Kinder zu kümmern, während er weiterhin zu 100 Prozent erwerbstätig blieb.

Daher wollte der Beschwerdeführer, dass die Erziehungsgutschriften bis zu sei­nem gesetz­lichen Rentenalter vollumfänglich seiner Frau angerechnet werden[1].

[1] Der Zweck der Erziehungsgutschriften besteht gerade darin, die geringere Erwerbsquote eines Mitglieds des Paares auszugleichen, wenn dieses Mitglied (in den meisten Fällen die Mutter) sich um seine Kinder kümmert.

Das Kantonsgericht der Republik und des Kantons Neuenburg unterstützte diese Ar­gu­­men­tation, was zur Folge hätte, dass viele Frauen – und auch Männer – in der Schweiz, die ihr Arbeitspensum für eine gewisse Zeit reduziert haben, um sich um ihre Kinder zu kümmern, nicht mehr bestraft würden. Im vorliegenden Fall war das Gericht der Ansicht, dass die hälftige Aufteilung der Erziehungsgutschriften eine mutmassliche in­direkte Diskriminierung von Frauen darstelle, welche ihr Arbeitspensum reduzieren, um sich um den Haushalt und die Kinder zu kümmern. Laut dem statistischen Jahresbericht der AHV 2023 beträgt bei verheirateten Per­sonen, bei denen der andere Partner noch keinen Anspruch auf eine Rente hat (und somit das Splitting seine Ausgleichswirkung noch nicht entfaltet hat), die durchschnitt-liche Rente der Frauen (aufgrund ihrer Erwerbsbiografie) CHF 1'574, während dieje-nige der Männer CHF 2'047 beträgt.                              

Daher ist es in diesem Fall gerechtfertigt, der Frau, welche ihren Beschäf­ti­gungs­grad aufgrund der Erziehungsarbeit reduziert hatte, die ge­samten Erzie­hungs­gutschriften zu gewähren. Diese Entscheidung wird die Überprüfung zahlreicher Altersrenten in der Schweiz nach sich ziehen.

Quelle: Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtsdienstes der Ausgleichskasse vom 28.8.2023; Entscheid des Kantonsgerichts der Republik und des Kantons Neuenburg vom 27.6.2024

Medienmitteilung vom 28.08.2024

Artikel publiziert auf swissinfo.ch
Artikel publiziert auf nau.ch
Artikel publiziert auf suedostschweiz.ch
Article publié sur letemps.ch
Aricle publié sur rts.ch
Article publié sur blick.ch
Articolo pubblicato su ETiCinforma.ch

 

15. Mai: Internationaler Tag der Familie

Im Jahr 1994 haben die Vereinten Nationen (UNO) das Internationale Jahr der Familie ausgerufen, um darauf hinzuweisen, dass die Familie das Grundelement jeder Gesell­schaft ist. Seither begehen wir jedes Jahr am 15. Mai den Internationalen Tag der Familie. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums lädt Pro Familia Sie zu einer Konferenz zum Thema «Familienpolitik: neue Bedürfnisse und wie man ihnen gerecht werden kann» nach Mendrisio ein. Sie findet im Rahmen unserer Wanderausstellung über die Familie statt und wird durch ein umfangreiches Rahmenprogramm ergänzt.

Im Hinblick auf das Jubiläum des Internationalen Tags der Familie organisiert Pro Familia Svizzera Italiana am 15. Mai eine Diskussion und einen Austausch zur Reflexion der Synergien zwischen den verschiedenen Akteuren der Familienpolitik in der Schweiz und im Tessin. Wel­che Rolle spielen die Gemeinden in der Familienpolitik? Welches sind die wichtigsten Heraus­forderungen, die es zu bewältigen gilt? Welche Synergien gibt es für eine integrierte und koordinierte Politik zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Welche Anforderungen müssen angesichts der Vielfalt der Familienmodelle erfüllt werden? Dies sind einige Fragen, die Francesco Giudici (USTAT), Marco Galli (UFAG), Marzio Della Sandra (SEL) und Laura Bernardi (UNIL) in ihren Vorträgen aufgreifen und in der Diskussions­runde mit verschiedenen Akteuren der Familienpolitik erörtert werden.

Die Konferenz zum Thema «Familienpolitik: neue Bedürfnisse und wie man sie erfüllen kann» dauert von 14:30 bis 18:00 Uhr und findet bei LaFilanda in Mendrisio statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Hier gelangen Sie zum Programm und Anmeldeformular.

Diese Veranstaltung ist Teil der Wanderausstellung «Famiglie - esplorando il passato, immaginando il futuro. 150 anni di sfide e conquiste tra ruoli, lavoro e conciliabilità», die bis zum 18. Mai 2024 in der LaFilanda in Mendrisio zu sehen ist und danach in Lugano (11.-28. Juli), Manno (16.-28. September) und Locarno (12.-28. November) weitergeht. Mit einer Auswahl von Bildern, die die Geschichte der Familien im Laufe der Jahre erzählen, will die Ausstellung die bedeutenden Errungenschaften der Schweizer und Tessiner Familienpolitik von 1860 bis heute feiern. Rahmenprogramm in Mendrisio | Ausstellung

Medienmitteilung vom 15.05.2024

Schweizer Familienbarometer 2024

Drei externe Quellen, die die Ergebnisse des Schweizer Familienbarometers 2024 bestätigen: SRF, Deloitte und BFS.

SRF: Tagesschau

Studie von Deloitte

Repräsentative Zahlen zur Kaufkraft von Familien

Laut BFS betrug das jährliche verfügbare Äquivalenzeinkommen* in der Schweiz im Jahr 2022 im Durchschnitt:

  • Für Einpersonenhaushalte CHF 43'200 (CHF 3'600 pro Monat)
  • Für Paare mit Kindern CHF 51'256 (CHF 4'271 pro Monat)
  • Quelle: BFS 2024

*Das verfügbare Äquivalenzeinkommen, was ist das?

  • Dieser Indikator zeigt, was am Ende des Monats konkret für die Familien übrigbleibt, nachdem vom Bruttoeinkommen des gesamten Haushalts die Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Prämien für die Krankenkassengrundversicherung und regelmässige Transferzahlungen an andere Haushalte wie z.B. Alimente abgezogen werden.
  • Das bedeutet, dass von dieser Summe, die übrig bleibt, die restlichen Lebenshaltungskosten der gesamten Familie während eines Jahres gedeckt werden müssen (Miete, Lebensmittel, Versicherung, etc.).


Medienmitteilung vom 14.03.2024
Schweizer Familienbarometer 2024

Teilrevision des AHVG: Einsparungen bei den Hinterlassenenrenten

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) reformieren. Da diese Revision auf dem Rücken der Frauen ausgetragen wird und nicht der aktuellen wirtschaftlichen Realität in der Schweiz entspricht, lehnt Pro Familia Schweiz die Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten klar ab.

Am 8. Dezember 2023 schickte der Bundesrat einen Entwurf für eine Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in die Vernehmlassung, mit dem Ziel, die Witwen- und Witwerrenten anzupassen, indem ihre Anspruchsvoraussetzungen gesenkt werden und die Auffassung vertreten wird, dass Witwen- und Witwerrenten – unabhängig vom Zivilstand der Eltern (mit einigen Ausnahmen) – nur für die Erziehungszeit gewährt werden sollten. Tatsäch­lich werden die derzeitigen Renten für Witwen und Witwer über 55 Jahre beibehalten, jüngere Personen haben jedoch nur zwei Jahre lang Anspruch auf diese Renten.

Die Vorlage will nach den Worten des Bundesrates eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen auf eine für die Betroffenen sozialverträgliche Weise beseitigen, dabei aber gleich­zeitig 880 Millionen Franken einsparen.

Laut Bundesrat ermöglicht die Gesetzesänderung, die Anspruchsvoraussetzungen an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen, d.h. zwei berufstätige Elternteile, die beide eine wirtschaftliche Unabhängigkeit garantieren. Laut Bundesrat entspricht das System der Witwen­renten, das bereits in den Anfängen der AHV eingeführt wurde, nicht mehr den heutigen gesell­schaftlichen Realitäten.

Es ist jedoch wichtig, daran zu erinnern, dass die 10. AHV-Revision, die am 1. Januar 1997 in Kraft trat, implizit die unterschiedlichen wirtschaftlichen Rollen von Frauen und Männern aner­kannte, da der Gesetzgeber ein System unterschiedlicher Hinterlassenenrenten für die beiden Geschlechter einführte, welches die Realität eines vollzeitbeschäftigten Mannes und einer teil­zeitbeschäftigten oder nicht mehr berufstätigen Frau anerkannte. Es sei auch daran erinnert, dass die Regierung seit dem Jahr 2000 mehrmals versucht hat, das System der Witwen- und Witwerrente zu reformieren, jedoch ohne Erfolg.

Aber was sagen die neuesten Statistiken des Bundesamts für Statistik BFS aus dem Jahr 2022? Sie zeigen, dass etwa 50 % der Mütter mit Kindern zwischen 0 und 12 Jahren eine Erwerbstätigkeit von weniger als 50 % ausüben (etwa 20 % sind gar nicht erwerbs­tätig). Der Revisionsentwurf berücksichtigt daher diese statistische Realität nicht. Er zielt darauf ab, die Hinterbliebenen in der Übergangsphase nach einem Todesfall vorüberge­hend zu unterstützen, solange sie Kinder zu versorgen haben, sowie diejenigen, die von prekären Verhältnissen bedroht sind. Ausserhalb dieser Lebensphasen werden keine Renten mehr gezahlt, was zu neuen prekären Situationen führen kann, deren Hauptopfer die Frauen sind, die ihre Erwerbstätigkeit reduziert haben, um sich um ihre Familie zu kümmern, wie die Statistiken des BFS belegen.

Wie auch immer unsere persönliche Meinung zu diesem Thema aussehen mag, es handelt sich hier um Fakten. Es ist daher nicht Aufgabe des Rechts, Situationen vorwegzunehmen, die sich ändern können, sondern vielmehr sich an das reale Leben der Frauen in der Schweiz anzupassen. Diese Tatsache zu leugnen, bedeutet auch, die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zu ignorieren. Darüber hinaus ist seit einiger Zeit eine Verschiebung von der Sozialver­sicherung zur Sozialhilfe zu beobachten. Im Gegensatz zur Sozialhilfe geht die Versicherung davon aus, dass eine Gruppe von Personen Prämien oder Beiträge zahlt, um sich gegen ein Risiko abzusichern, und wenn das Risiko eintritt, werden diese Personen entschädigt. Die Sozialhilfe hingegen beruht ausschliesslich auf staatlicher Unterstützung für Personen mit niedrigem Einkommen. Die AHV muss weiterhin Renten für die Risiken zahlen, die sie abdeckt: das Alter und Personen, die von einem Todesfall in der Familie betroffen sind. Eine Reform, die aus Spargründen bestimmte Kategorien von Familien ausschliesst, entspricht immer weni­ger dem Versicherungsprinzip und immer mehr dem Sozialhilfeprinzip. Vor allem schränkt sie den universellen Anwendungsbereich der AHV ein, den die Schweizer Bevölkerung bei deren Inkraftsetzung verabschiedet hat.

Da diese Reform auf dem Rücken der Frauen ausgetragen wird und nicht der aktuellen wirtschaftlichen Realität der Schweiz entspricht, lehnt Pro Familia Schweiz die gesamte Teilrevision der AHV ab, die das System der Hinterlassenenrenten verschlechtern soll.

Medienmitteilung vom 16.02.2024

Family Score Award 2023

Pro Familia Schweiz hat heute Abend – in einem feierlichen Rahmen – die familienfreundlichsten Unternehmen der Schweiz mit dem «Family Score Award 2023» ausgezeichnet. Herr Bundespräsident Alain Berset hat den besten Unternehmen aus den vier Kategorien Verwaltungen, Non-Profit-Organisationen, KMU und Grossunternehmen einen Award überreicht. Pro Familia und Pax haben ausserdem das erste Familienbarometer der Schweiz präsentiert. Zudem hat Sylvia Brüggemann der Kommunikationsagentur art.I.schock über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus der Sicht eines KMU’s gesprochen.

An der heutigen Preisverleihung in Bern nahmen rund 120 Gäste teil. Herr Bundespräsident Alain Berset würdigte das Engagement der nominierten Unternehmen und unterstrich die Wichtigkeit einer familienfreundlichen Unternehmenskultur. Gemeinsam mit Frau Nationalrätin Valérie Piller Carrard, der Präsidentin von Pro Familia Schweiz, überreichte er den «Family Score Award 2023» an die familienfreundlichsten Unternehmen der Schweiz. Pro Familia und Pax präsentierten ausserdem das erste Schweizer Familienbarometer, das erst kürzlich herausgegeben wurde und Sylvia Brüggemann sprach über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus der Sicht eines KMU’s.

Die familienfreundlichsten Unternehmen der Schweiz und Gewinner/innen des «Family Score Awards 2023» sind:

Kategorie Verwaltungen
1. Stadtverwaltung Kriens (80/100)
2. Gemeindeverwaltung Worb (76/100)
3. Stadt Bülach (75/100)

Kategorie Non-Profit-Organisationen
1. Stiftung IdéeSport (85/100)
2. Gesundheitsförderung Uri & kontakt uri (84/100)
3. Travail.Suisse (79/100)

Kategorie kleine & mittlere Unternehmen
1. art.I.schock GmbH (93/100)
2. SSE Engineering AG (92/100)
3. VARISTOR AG (88/100)

Kategorie Grossunternehmen
1. Swisscom (Schweiz) AG (82/100)
2. Canon (Schweiz) AG (78/100)
2. Bedag Informatik AG (78/100)
3. CSS (77/100)

Erstes Schweizer Familienbarometer
Mit dem Schweizer Familienbarometer lancierten Pax und Pro Familia Schweiz erstmalig ein Instrument, das Familien in der Schweiz jährlich den Puls fühlt. Die Erstausgabe der Befragung von mehr als 2’000 Familien zeigt: Obschon die Zufriedenheit mit dem eigenen Familienleben zurzeit hoch ist, befürchtet eine Mehrheit, dass sich die allgemeine Situation für Familien hierzulande in den nächsten Jahren verschlechtert. Krankenkassenprämien, Gesundheits- und Wohnkosten sind die Probleme, die Familien derzeit am meisten beschäftigen. Nur eine Minderheit fühlt sich für die Zeit nach der Pensionierung und für Risiken wie Invalidität oder Arbeitsplatzverlust finanziell ausreichend abgesichert. Insgesamt wird die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben positiv bewertet. Vollständiger Bericht «Schweizer Familienbarometer 2023»: www.familienbarometer.ch

Medienmitteilung vom 15.05.2023

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