"Bundesrat Rösti hat Kinder und Jugendliche vergessen"

"Bundesrat Rösti hat Kinder und Jugendliche vergessen": Kinder- und Jugendorganisationen kritisieren Vorschlag zur Plattformregulierung

Zürich, 5. Februar 2026 – Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf für ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) schützt Kinder und Jugendliche nach Ansicht mehrerer Kinder- und Jugendorganisationen nicht ausreichend. Der Gesetzesvorschlag setzt zu stark auf Selbstregulierung und zu wenig auf verbindliche Schutzpflichten, Prävention und wirksame Risikominderung. In der laufenden Vernehmlassung fordern die Organisationen deshalb klare Nachbesserungen. 

Digitale Plattformen sind fester Bestandteil des Alltags junger Menschen und damit auch ein Raum, in dem Kinderrechte geschützt werden müssen. Sie bieten Chancen für soziale Kontakte, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe, bergen gleichzeitig aber Risiken. Ihre Geschäftsmodelle beruhen oftmals auf Aufmerksamkeitsmaximierung, personalisiertem Tracking und algorithmischer Verstärkung. Kinder und Jugendliche in der Schweiz sind online verschiedenen Gefahren wie Cybermobbing, Cybergrooming, Sextortion, extremistischen Inhalten, Desinformation oder Abhängigkeitseffekten ausgesetzt. Unzureichend regulierte Plattformen beeinträchtigen nicht nur das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen, sondern verursachen auch hohe gesellschaftliche Folgekosten für Betroffene, Familien, Schulen und das Gesundheitssystem.

Fehlender expliziter Jugendschutz

Die Verantwortung digitaler Plattformen für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen muss gesetzlich endlich verbindlicher geregelt werden. Der lange erwartete Vorschlag des Bundesrats wird diesem Anspruch leider nicht gerecht. Er konzentriert sich primär auf Transparenzpflichten und die Beurteilung „mutmasslich rechtswidriger Inhalte“ durch die Plattformen selbst. Was fehlt, sind verbindliche Vorgaben zur Risikominderung, zur altersgerechten Gestaltung von Plattformen sowie zur Prävention. Kinder und Jugendliche benötigen klare gesetzliche Schutzstandards, die ihre Sicherheit online gewährleisten und sie vor schädlichen Inhalten schützen. 

Kein Schutz zweiter Klasse für Kinder in der Schweiz

Der europäische Digital Services Act (DSA) zeigt, wie wirksamer Jugendschutz gestaltet werden kann: sichere Voreinstellungen, Einschränkungen personalisierter Werbung und konkrete Pflichten zur Risikominderung. Die Schweiz darf mit dem aktuellen Entwurf nicht hinter dieses Niveau zurückfallen, da sonst Kinder und Jugendliche hierzulande schlechter geschützt wären als Gleichaltrige in der EU.

Der vorgeschlagene Schwellenwert von 10 Prozent der Bevölkerung erfasst zu wenige Plattformen. Viele für Kinder relevante Dienste – darunter auch KI-gestützte Anwendungen – bleiben unreguliert, obwohl sie Risiken bergen. Das Meldeverfahren fokussiert aktuell auf Hassrede, während andere Gefährdungen wie Cybergrooming, Sextortion oder sexualisierte Gewalt nicht systematisch berücksichtigt werden. Weiter fehlen klare Fristen, Sperrpflichten und Meldepflichten gegenüber Strafverfolgungsbehörden.

Für die Organisationen ist klar: Kinder- und Jugendschutz darf nicht wirtschaftlichen oder aussenpolitischen Interessen untergeordnet werden. Er muss verbindlich, konsequent und wirksam umgesetzt werden. Ebenso zentral ist eine verstärkte Förderung der Medienkompetenz, damit junge Menschen einen verantwortungsvollen und gesunden Umgang mit digitalen Medien erlernen können. Die konkreten Vorschläge für einen wirksamen Kinder – und Jugendschutz haben die unterzeichnenden Organisationen in einem 10-Punkte-Plan zusammengefasst (siehe Beilage).

Unterzeichnende Organisationen

 

 

Kontakt für Medienanfragen

Pro Juventute
Lulzana Musliu
Leiterin Politik & Medien
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T: +41 44 256 77 40

Kinderschutz Schweiz
Tamara Parham
Fachbereichsleiterin Kommunikation und Partnerschaften
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T: +41 31 384 29 19

 

Anhang: 10-Punkte-Plan für einen wirksamen Jugendschutz auf digitalen Plattformen

Die unterzeichnenden Organisationen fordern die folgenden Verbesserungen der Vorlage:
  1. Verankerung des Kinder- und Jugendschutzes als eigenständiges Ziel: Das KomPG muss über reine Transparenzpflichten hinausgehen und den besonderen Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen explizit im Zweckartikel verankern.
  2. Kein Schutz zweiter Klasse gegenüber der EU: Kinder und Jugendliche in der Schweiz dürfen im Vergleich zu Gleichaltrigen in der EU nicht benachteiligt werden. Die Schweizer Plattformregulierung muss an das Schutzniveau des Digital Services Act (DSA) der EU angeglichen werden.
  3. Erweiterung des Geltungsbereichs: Die Beschränkung des Gesetzes auf Plattformen mit einer Reichweite von 10 Prozent der Bevölkerung (ca. 900'000 Nutzende) ist zu wenig. Viele für Kinder und Jugendliche relevante Dienste oder generative KI-Tools würden unter diese Schwelle fallen, obwohl sie hohe Risiken bergen. Der Geltungsbereich müsse daher risiko- statt rein grössenbasiert definiert werden.
  4. Ausweitung des Meldeverfahrens über Hassrede hinaus: Das Meldeverfahren muss zwingend auf alle Inhalte ausgeweitet werden, die die physische, psychische oder sexuelle Integrität von Kindern gefährden, wie Cybergrooming, pädokriminelle Inhalte und verbotene Pornografie.
  5. Schnelle Reaktion auf gemeldete Inhalte: Es braucht Instrumente wie „Trusted Flaggers“ und verbindlichere Fristen, um besonders gefährliche Inhalte rasch zu entfernen. Ebenfalls notwendig sind konsequente Melde- und Sperrpflichten für Konten, die Rechtsverletzungen verbreiten.
  6. Verpflichtung zu Schutzmassnahmen (Risikominderung): Der Bundesrat schreibt für grosse Plattformen nur eine Risikobewertung vor. Die Plattformen müssen jedoch dazu verpflichtet werden, aus der Risikobewertung konkrete Massnahmen zur Risikominderung abzuleiten und diese offenzulegen.
  7. Datenschutzkonforme Altersverifikation und sichere Voreinstellungen:  Minderjährige sollen altersgerechte Inhalte nutzen können und effektiv vor schädlichen Inhalten geschützt sein.
  8. Schutz vor manipulativer Werbung: Es braucht ein Verbot personalisierter Werbung für Minderjährige zu kommerziellen Zwecken und eine Pflicht zur transparenten Kennzeichnung kommerzieller Inhalte, auch bei Influencer:innen.
  9. Sichere algorithmische Empfehlungssysteme: Kinder und Jugendliche sollen nicht in extremistische oder problematische Inhalte geführt werden. Plattformen sind zu verpflichten, manipulative und suchtfördernde Designs wie Endlos-Scrolling einzuschränken und mindestens ein Empfehlungssystem anzubieten, das nicht auf Profiling basiert.
  10. Finanzielle Beteiligung der Plattformen durch einen zweckgebundenen Kinder- und Jugendmedienschutzfonds: Dieser soll insbesondere Medienkompetenzförderung, technische Schutzmassnahmen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche finanzieren

Vernehmlassungsantwort von Pro Juventute - 05.02.2026