Ungenügendes Schutzangebot für gewaltbetroffene Menschen

Trotz einer Zunahme der Schutz- und Notunterkünfte für gewaltbetroffene Menschen in der Schweiz, reicht das derzeitige Unterstützungsangebot nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, in dem er sich angesichts dieser Situation besorgt zeigt. Er unterstützt die Kantone in künftigen Anstrengungen, in den Regionen für ein ausreichendes und an die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen angepasstes Angebot zu sorgen.

Die Anzahl der Frauenhäuser sowie der Betten in diesen Einrichtungen und in Notunterkünften sind in der Schweiz seit 2017 gestiegen. Dennoch reicht das Angebot angesichts des wachsenden Bedarfs nicht aus, wodurch es zu langen Wartezeiten und auch zu Abweisungen kommt. Überlastete Einrichtungen, Personalmangel, Unterkünfte, die nicht ausreichend auf die Bedürfnisse schutzsuchender Personen zugeschnitten sind – bei den stationären Hilfsangeboten bestehen weiterhin Lücken. Schutz- und Notunterkünfte sind daher schwerer zugänglich für unterschiedliche Betroffenengruppen, darunter Jugendliche, insbesondere Mädchen am Übergang ins Erwachsenenleben, Menschen mit Behinderungen oder Gesundheitsproblemen, ältere Menschen, Männer und LGBTIQ-Personen. Je nach Region variiert die Verfügbarkeit der Angebote stark. Auch innerhalb der Regionen bestehen grosse Unterschiede, insbesondere zwischen städtischen Zentren und Randgebieten.

Dies geht aus dem Bundesratsbericht hervor, der in Erfüllung des Postulats 23.3016 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) erstellt wurde. Der Bericht basiert auf einer Bestandesaufnahme, die im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) von der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und der Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg (HSA-FR) durchgeführt wurde.

Der Bundesrat zeigt sich angesichts der aktuellen Lage besorgt und erachtet sie als unbefriedigend. Er bedauert, dass die Empfehlungen der SODK aus dem Jahr 2021 nur in Teilen umgesetzt wurden und dass das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung von Frauenhäusern nicht gänzlich erreicht wurde. Daher begrüsst er den Beschluss der SODK, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die solide Lösungen für alle Schweizer Regionen ausarbeiten soll. Darüber hinaus fordert er die Kantone auf, ihre Bemühungen zur Verbesserung des Angebots und der Zugänglichkeit von Schutz- und Notunterkünften für alle gewaltbetroffenen Personen fortzusetzen. Ziel ist es, die Koordination der Leistungen zu fördern, Anschlusslösungen zu schaffen, die Information der Zielgruppen zu verbessern und eine nachhaltige Finanzierung der Leistungen zu gewährleisten.

Der Bundesrat wird seinerseits die auf Bundesebene bereits laufenden Massnahmen im Bereich der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt fortführen. Diese tragen insbesondere dazu bei, betroffene Personen verstärkt über verfügbare Hilfsangebote zu informieren und den Zugang zu verbessern. Eine Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) ist derzeit in Arbeit. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, dass jede gewaltbetroffene Person Zugang zum erforderlichen Schutz und zur notwendigen Unterstützung erhält.

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