Im ersten Halbjahr 2025 wurden in der Schweiz 18 Frauen und Mädchen getötet. Angesichts dieser alarmierenden Situation fordert der Ausschuss zur Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Bund, Kantone und Gemeinden), koordiniert durch das Eidgenössiche Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), entschlossenes und koordiniertes politisches Handeln. Er hat drei dringliche Massnahmen definiert.
Die diesjährigen Zahlen zur häuslichen Gewalt in der Schweiz weisen auf eine besorgniserregende Lage hin. Seit Januar wurden 18 Frauen und Mädchen von ihrem (Ex-)Partner, Vater oder von einem anderen Mann getötet. Femizide sind die extremste Form von Gewalt gegen Frauen. Die in diesem und in vergangenen Jahren begangenen Verbrechen erfordern eine starke und koordinierte politische Reaktion auf allen staatlichen Ebenen, die auch die Zivilgesellschaft miteinbezieht.
Konkrete Massnahmen festgelegt
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in enger Abstimmung mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie die Kantons- und Gemeindebehörden halten raschere Bemühungen zur Gewährleistung der Sicherheit aller Frauen in der Schweiz für notwendig. Auf Initiative von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ist der Ausschuss für die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gestern zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammengetreten.
Zur konkreten und raschen Stärkung der institutionellen Betreuung von Gewaltbetroffenen und Tatpersonen – bereits bei ersten Warnsignalen – hat der Ausschuss drei gemeinsame Massnahmen festgelegt, die möglichst bald realisiert werden sollen:
Eine Zwischenbilanz zu Fortschritten bei der Umsetzung dieser Massnahmen wird an der nächsten ordentlichen Sitzung des Ausschusses im Herbst gezogen.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Schweiz
Diese Massnahmen reihen sich in die seit mehreren Jahren verfolgte Politik zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) 2018 ratifiziert. Seitdem wurde ein Nationaler Aktionsplan (NAP IK) mit 44 Massnahmen und den drei Schwerpunkten Sensibilisierung, Aus- und Weiterbildung sowie sexualisierte Gewalt vom Bundesrat verabschiedet. Dazu lanciert das EDI im November 2025 eine nationale Sensibilisierungskampagne zu allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt.
Parallel dazu wurde 2021 die Roadmap zur häuslichen Gewalt verabschiedet. Diese von Bund und Kantonen unterstützte und vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) koordinierte Initiative zielt spezifisch auf die Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt ab und umfasst Bereiche wie das Bedrohungsmanagement, die elektronische Überwachung oder die Opferhilfe. In diesem Bereich sollen rechtsmedizinische Hilfsangebote für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt rasch ausgebaut werden. Das EJPD wird deshalb dem Bundesrat die Botschaft für eine entsprechende Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) früher als ursprünglich geplant unterbreiten, voraussichtlich bereits im Herbst 2025.
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