Mit der Ratifizierung des Übereinkommens bekräftigt die Schweiz die Notwendigkeit, das Recht jeder Person auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu respektieren, zu fördern und zu verwirklichen. Das Übereinkommen sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vor, sowie Massnahmen zur Prävention und Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen für Opfer.
Das Übereinkommen Nr. 190 wurde anlässlich des hundertjährigen Bestehens der Internationalen Arbeitsorganisation zusammen mit der Jahrhunderterklärung für die Zukunft der Arbeit 2019 verabschiedet. Die beiden Instrumente stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Mandats und der Tätigkeit der Internationalen Arbeitsorganisation in der Förderung menschenwürdigen Arbeit weltweit dar. Der Bundesrat hat der Bundesversammlung einen Bericht zur Jahrhunderterklärung vorgelegt.
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