Zivilstand «geschieden» soll von Formularen verschwinden

Forderung von FDP-Nationalrätin - Geschiedene müssen ihren Zivilstand ein Leben lang auf Formularen ankreuzen. Nationalrätin Nadine Gobet will das ändern und hat breite Unterstützung im Parlament.

Ein neuer Vorstoss der Nationalrätin Nadine Gobet fordert, dass «geschieden» künftig kein Zivilstand mehr auf Formularen darstellt. Laut «20 Minuten» wird die Motion von zwölf Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus allen politischen Lagern mitgetragen.

Auf inoffiziellen und offiziellen Formularen haben Geschiedene oft nur die Optionen «verheiratet», «verwitwet» oder «ledig» zur Auswahl. Daran störte sich die FDP-Nationalrätin Nadine Gobet. Künftig sollten Geschiedene auf Formularen einfach «ledig» angeben können.

Gobet habe die Kritik der Familienrechtsanwältin Anaïs Brodard gehört und stimmt ihr zu, dass die Angabe «überholt» sei. Es sei «schrecklich und stigmatisierend», diesen Zivilstand auf einem Formular angeben zu müssen.

Angesichts der heute herrschenden gesellschaftlichen Realität sei «geschieden» als Zivilstand nicht mehr zeitgemäss. Immerhin resultieren knapp die Hälfte aller Ehen in einer Scheidung. Bei Formularen ein Leben lang an die Scheidung erinnert zu werden, löse bei vielen Betroffenen das Gefühl von Scheitern aus.

Scheidung bleibt relevant für Versicherungen

«Geschieden» als Zivilstand solle der Motion zufolge aber nicht komplett abgeschafft werden. Im Zivilstandsregister müsse er erhalten bleiben, weil er etwa für Ansprüche in den Sozialversicherungen relevant sei. Die Scheidung sei in offiziellen Registern ohnehin gespeichert. Dies bei jedem Formular wieder anzugeben, sei demnach unnötig. Laut Gobet werde damit ein privates Ereignis unnötig administrativ weitergeführt.

Schon 2012 reichte der damalige Nationalrat Antonio Hodgers (Grüne/GE) ein Postulat ein, um die Zivilstandangaben auf Formularen zu erneuern. Er schlug vor, die Bezeichnungen «geschieden», «ledig» und «verwitwet» durch zwei schlichte Kategorien zu ersetzen: «verheiratet/in eingetragener Partnerschaft» oder «nicht verheiratet/ohne Partnerschaft».

Das Parlament nahm den Vorstoss an, der Bundesrat befürchtete jedoch erheblichen Aufwand und hohe Kosten. Ausserdem bleibe die Kenntnis über eine Scheidung bei Angaben zur Witwer- oder Witwenrente und gegenüber Versicherungen durchaus relevant.

Gobets Vorstoss dürfte dennoch gute Chancen haben. Im März nahm das Volk die Individualbesteuerung an, was ein Umdenken über den Zivilstand signalisiert. Zudem tragen zwölf Nationalrätinnen und Nationalräten aus allen politischen Lagern ihre Motion mit.

Weiterlesen  - ein Beitrag von Zoë Egli erschienen am 17.07.2026 im Tagesanzeiger