Vaterschaftstest


Ein Vaterschaftstest ist eine Analyse am Menschen, durch welche die Eigenschaften seines Erbguts (DNA) festgestellt werden. Er erlaubt es, eine genetische Verwandtschaft (Abstammung) zwischen Kind und Vater festzustellen.

Grundsatz:  Notwendige Zustimmung

In der Schweiz darf eine genetische Untersuchung zur Feststellung einer Verwandtschaft nur durchgeführt werden, wenn dies im Interesse des betroffenen Kindes ist. Der Test erfordert somit grundsätzlich die (schriftliche) Zustimmung des Kindes, sofern es urteilsfähig ist.

Das zuständige Gericht kann auch im Rahmen eines Zivilverfahrens die Anordnung eines Vaterschaftstests erwirken. In diesem Fall fällt die schriftliche Zustimmung ausnahmsweise weg.

Ist das Kind minderjährig, so ist die Zustimmung seiner Eltern unabdingbar. Ist das Kind nicht urteilsfähig, so ist die Zustimmung seines Vormunds oder seiner gesetzlichen Vertretung erforderlich. Heimlich durchgeführte Tests sind strafbar und vor Gericht nicht verwendbar. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) und die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (VDZV).

Durchführung durch anerkannte Institutionen

Haben die betroffenen Personen ihre Zustimmung gegeben, so können Sie bei einem Institut für Rechtsmedizin oder bei einem vom Bund anerkannten Labor einen DNA-Test verlangen. Die über Internet zugänglichen Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht verwendbar. Der Versand von Proben ins Ausland ist ebenfalls nicht zulässig. Die anerkannten Institute und Labors sind verpflichtet, die Identität der betroffenen Personen festzustellen. Diese müssen sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument mit Foto über ihre Identität ausweisen.

Weitere Informationen

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