Häusliche Gewalt


Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben.

Häusliche Gewalt ist auch in der Schweiz ein weit verbreitetes soziales Problem. Frauen und Kinder werden am häufigsten in den eigenen vier Wänden Opfer von Gewalt. Seit 2004 werden Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft von Amtes wegen – also auch ohne Strafantrag des/der Gewaltbetroffenen – als Delikt verfolgt und sanktioniert. Diese so genannte Offizialisierung von Gewaltdelikten in Ehe und Partnerschaft ist Ausdruck einer veränderten Denkweise der Gesellschaft und Resultat einer längeren öffentlichen Diskussion.

Hilfestellung und Beratung für Opfer:

Generell können Opfer die Polizei (Tel. 117) rufen.

Bei schwerer Gewalt kann diese den Gewaltausübenden bis zu 24 Stunden (kantonal unterschiedlich) auf den Polizeiposten mitnehmen. Eine Liste der Beratungsstellen für Gewaltausübende sind unter folgendem Link abrufbar.

Weibliche Opfer finden Zuflucht in Frauenhäusern.

Ihre Kernaufgabe ist es als Kriseninterventionsbetriebe, gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder,  Notunterkunft, Schutz und psychosoziale Beratung zukommen zu lassen. Eine Liste der Frauenhäuser findet sich auf der Homepage der Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz und Liechtenstein (DAO).

Beratung und Hilfe finden Opfer bei den Opferhilfe-Beratungsstellen.

Sie bieten unentgeltlich persönliche Beratungsgespräche am Telefon oder in der Beratungsstelle an. Sie finden die Adressen der Opferhilfe-Beratungsstellen zusammengestellt von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Opfer können Strafklage einreichen, damit der Täter vor Gericht bestraft wird und sie gegebenenfalls für den erlittenen Schaden entschädigt werden. Eine weitere Möglichkeit ist einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren. Zudem lassen sich dringliche Massnahmen in einem Eheschutzverfahren beim Gericht beantragen. Ziel dabei ist, dass der Gewaltausübende das Heim verlassen muss und die Wohnung und das Sorgerecht dem Opfer zugeteilt wird.

Für gewaltausübende Personen:

Für Männer, Frauen und Jugendliche, die Gewalt ausüben oder ausgeübt haben, gibt es in allen Kantonen Unterstützungs- und Beratungsangebote, die Betroffene vertraulich auf dem Weg zu gewaltfreien Konfliktlösungsformen begleiten. Der Fachverband Gewaltberatung Schweiz FVGS führt eine Adressliste mit Beratungsstellen für Gewaltausübende in den Kantonen.

Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Der Bundesrat hat sich dafür eingesetzt, dass Opfer von Stalking und häuslicher Gewalt durch Anpassungen im Zivil- und Strafrecht besser geschützt werden. So werden Opfern von solchen Delikten keine Gerichtskosten mehr auferlegt. Auch ist eine Sistierung des Strafverfahrens bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung nicht mehr möglich.

Um betroffene Personen zu schützen ist es möglich, ein Rayon- oder Kontaktverbot anzuordnen. Damit dies besser überwacht werden kann, soll dies künftig mittels elektronischem Armband oder Fussfessel gesichert werden. Diese Möglichkeiten werden ab dem 1. Januar 2022 möglich sein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Unterstützungsangebote finden Sie im Stichwort „Gewalt“ sowie in den Informationsblättern des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG):

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