Anpassung der individuell oder kollektiv geltenden Präsenzzeiten (Blockzeiten) für Mitarbeitende mit Gleitzeitmodell – sowohl aus dienstlichen Gründen als auch zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.
Die Massnahme wurde eingeführt, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben für die Mitarbeitenden zu verbessern. Insbesondere soll sie den Mitarbeitenden mehr Flexibilität ermöglichen, indem die Gestaltung der verpflichtenden Blockzeiten individuell oder für einzelne Arbeitstage angepasst werden kann.
Diese Massnahme ermöglicht es Mitarbeitenden, insbesondere Teilzeitbeschäftigten mit reduzierter Stundenzahl, ihre verpflichtenden Blockzeiten anzupassen. Sie können somit ihre Anwesenheitszeiten flexibel an persönliche und familiäre Bedürfnisse anpassen, ohne die Anforderungen des Dienstes zu beeinträchtigen. Auch Vollzeitbeschäftigte können diese Flexibilität punktuell nutzen, indem sie an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten abweichende Blockzeiten vereinbaren, was die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessert.
Stand Januar 2025: Eine wachsende Nachfrage Bis heute nutzen rund vierzig Mitarbeitende in unserer Verwaltung diese Regelung (über 70 % davon sind teilzeitbeschäftigte Frauen), und die Nachfrage nimmt weiter zu.
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