Mit einer eingetragenen Partnerschaft konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Beziehung bis zum 30. Juni 2022 eintragen lassen und dadurch bestimmte Rechte und Pflichten erwerben. Seit dem 1. Juli 2022 steht gleichgeschlechtlichen Paaren hingegen nur noch die Ehe offen.
Der neue Zivilstand lautet „in eingetragener Partnerschaft“. Weiter hat die Eintragung folgende Auswirkungen:
Name
Ein Namenswechsel zieht die Erneuerung aller offizieller Dokumente nach sich.
Bürgerrecht
Kinder
Steuern
Wie bei der Ehe werden die in eingetragener Partnerschaft lebenden Partner gemeinsam besteuert.
Die Partnerin oder der Partner kann vor Gericht die Auflösung der Partnerschaft beantragen. Entscheidend für die einzelnen Schritte ist, ob die Trennung von beiden oder nur von einer Person gewollt ist.
Weitere Informationen zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft finden sich im Merkblatt vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) (71KB, pdf).
Seit dem 1. Juli 2022 haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Ehe zu schliessen. Aufgrund dieser Möglichkeit wurde die Möglichkeit, eine Partnerschaft eintragen zu lassen, gestrichen. Es können somit keine neuen Partnerschaften mehr eingetragen werden.
Sollten Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben und möchten diese in eine Ehe umwandeln, so können sie eine entsprechende Erklärung beim Zivilstandesamt abgeben.
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