Unter Familie verstehen wir Lebensgemeinschaften, die sich – durch die Gestaltung der grundsätzlich lebenslangen Beziehungen von Eltern und Kindern im Generationenverbund und von Geschwistern untereinander – zur Verwandtschaft konstituieren. (Familiencharta 2016).
Pro Familia Schweiz und ihre Partnerorganisationen haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten intensiv mit dem Begriff der Familie auseinandergesetzt und bereits im Internationalen Jahr der Familie 1994 die Familie als offene Gemeinschaft, in welcher mindestens zwei Generationen sich für einander einsetzen, definiert. Damit hat Pro Familia Schweiz die Anerkennung der Leistungen in den Mittelpunkt gesetzt und damit Einfluss auf die Politik genommen. Im Folgenden finden Sie Auszüge der Familiencharta von Pro Familia Schweiz, die vollständige Charta können Sie unter diesem Link downloaden.
In der Politik gibt es kein einheitliches Verständnis darüber was „Familie“ ist. Die verschiedenen Wertvorstellungen der Parteien prägen sowohl das Familienbild als auch die politischen Forderungen. Bei Interesse am Thema Familienpolitik empfiehlt sich die Publikation Warum Familienpolitik? Argumente und Thesen zu ihrer Begründung, herausgegeben von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF).
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat verschiedene Erhebungen durchgeführt und publiziert, die aktuellsten finden Sie unter diesem Link.
Haftungsausschluss
Die auf unserer Webseite enthaltenen Informationen dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung dar. Eine individuelle Beurteilung im konkreten Einzelfall kann dadurch nicht ersetzt werden.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Die Verwendung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen ergeben, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.