Als Kinderrechte im engeren Sinne werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet.
Weltweit festgeschrieben sind die Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und heute von den allen Staaten (ausser den USA) ratifiziert worden ist, woraus sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten lässt.
Die Kinderrechtskonvention beschreibt die Rechte der Kinder in den Bereichen Schutz, Förderung und Mitwirkung. Die zentrale Botschaft der Konvention ist, dass Kinder Träger eigener Rechte sind. Besondere Bedeutung in der Konvention haben:
Es existieren de facto keine juristischen Instanzen, die Sanktionen aussprechen oder die Wahrung der Kinderrechte verbindlich einfordern. Deshalb sind bis heute sehr unterschiedliche Fortschritte in der Umsetzung und Kontrolle in den verschiedenen Ländern gemacht worden.
UNO-Kinderrechtskonvention
Die Schweiz hat am 24. Februar 1997 die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Für Kinder und Jugendliche in der Schweiz bedeutet das aber nicht, dass ihre Rechte auch wirklich gewährleistet sind. Nach wie vor bestehen bei der Umsetzung der Kinderrechte grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. In der Schweiz sollten vor allem die Rechte von Kindern aus wirtschaftlich und sozial benachteiligten Familien, Kindern mit Behinderungen und Kindern mit Migrationshintergrund verbessert werden.
Kinderrechte in den Alltag übersetzt
Kinderrechtsspiel
Damit Kinder, Jugendliche und Erwachsene spielerisch ihr Wissen über die Rechte der Kinder überprüfen oder erweitern können, hat Pro Juventute ein Kinderrechtsspiel entwickelt. Es eignet sich zur Unterhaltung in der Familie oder als Unterrichtselement im Schulunterricht.
Rechte des Kindes im Zivilgesetzbuch
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