Als Elternzeit wird ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet.
Mütter haben in der Schweiz Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen ab dem Tag der Niederkunft und eine Mutterschaftsentschädigung. Väter haben Anspruch auf eine 2-wöchige bezahlte Elternzeit, wobei diese innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes zu beziehen ist.
Personen bzw. Paare, die ein Kind adoptieren, haben demgegenüber Anspruch auf einen 14-tägigen Adoptionsurlaub, wobei diese Tage zwischen den Adoptierenden aufgeteilt werden können.
Pro Familia Schweiz verlangt mehr politische und gesellschaftliche Beachtung der Themen „Zeit“, „Familienzeit“ und „Familienfreundlichkeit“. Sie präzisiert:
Nähere Informationen zum Adoptionsurlaub finden sich unter dem Stichwort «Adoption».
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