Unterhaltsberechnung


Die Höhe des Unterhalts wird durch das Gericht festgelegt.

Unabhängig davon, welche Form des Unterhalts zu berechnen ist, setzt das Bundesgericht auf die Berechnung gemäss der Überschussverteilung.

Primär ist demnach das Gesamteinkommen der Ehegatten und allenfalls auch der Kinder zu ermitteln. Anschliessend ist der Bedarf der betroffenen Personen zu bestimmen. Falls die vorhandenen Mittel das Existenzminimum von einzelnen Personen überschritten, so wird der Überschuss im Einzelfall nach Ermessen an die unterhaltsberechtigten Personen verteilt.

Falls insgesamt keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Unterhaltszahlung vorhanden sind, ist nach folgender Kaskadenordnung vorzugehen:

  1. Barunterhalt für minderjährige Kinder
  2. Betreuungsunterhalt
  3. Ehelicher/nachehlicher Unterhalt
  4. Unterhalt volljähriger Kinder



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