Ein Schwangerschaftsabbruch – umgangssprachlich auch Abtreibung genannt – ist die absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft. Dies kann medikamentös (z.B. durch die sogenannte Abtreibungspille) oder chirurgisch erfolgen. In der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch gesetzlich geregelt. Es gilt die sogenannte Fristenregelung. Gemäss dieser Regelung darf die schwangere Person bis zur 12. Schwangerschaftswoche selbst entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen möchte. Nach Ablauf dieser Frist, beurteilt eine ärztliche Fachperson die Situation und klärt ab, ob eine medizinische oder psychische Notlage vorliegt.
Eine ungeplante oder ungewollte Schwangerschaft kann zu widersprüchlichen Gefühlen führen und viele Fragen aufwerfen. Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist sehr individuell und nie einfach. Umso wichtiger ist es, dass sich die betroffene Person umfassend, neutral und vertraulich informieren kann.
Zuerst sollte ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden (erhältlich in Apotheken oder Drogerien). Fällt dieser positiv aus, sollte die Schwangerschaft ärztlich bestätigt werden – entweder in einer gynäkologischen Praxis oder in einem Spital. Dabei kann die genaue Schwangerschaftswoche bestimmt werden, was für das weitere Vorgehen entscheidend ist.
Unabhängige, anerkannte Beratungsstellen bieten kostenlose und vertrauliche Gespräche an – auch wenn man noch unsicher ist, wie man sich entscheiden soll. Diese Beratungen sind freiwillig, ausser bei unter 16-jährigen Personen, wo eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vor jedem Schwangerschaftsabbruch findet ein Vorgespräch statt. Dieses Vorgespräch ist gesetzlich vorgeschrieben. An diesem Gespräch geht es unter anderem darum, dass die schwangere Person über medizinische Risiken beraten wird. Dieses Gespräch kann einige Tage im Voraus oder direkt vor dem Schwangerschaftsabbruch stattfinden.
Innerhalb dieser Frist kann die schwangere Person selbstbestimmt einen Abbruch verlangen. Dafür unterschreibt sie eine Erklärung, dass sie sich in einer Notlage befindet und die Schwangerschaft nicht fortsetzten möchte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die ärztliche Fachperson stelle ein entsprechendes Formular zur Verfügung und dokumentiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche ist nur noch zulässig, wenn eine ernsthafte Gefährdung der körperlichen oder psychischen Gesundheit vorliegt. Die Notlage muss in einem ausführlichen ärztlichen Gespräch erhoben werden.
Ein Schwangerschaftsabbruch wird in der Schweiz von der Krankenkasse bezahlt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Die Kosten variieren von Kanton zu Kanton und sind abhängig von der gewählten Methode (CHF 500.- bis 3'000.-).
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