Unter dem Stichwort «Krankenversicherung» wurde ein Absatz ergänzt, der besagt, dass Jugendliche seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr für die Krankenkassenprämien aus der Zeit, als sie noch minderjährig waren, haften (Art. 105l Abs. 2bis KKV). Siehe: https://www.profamilia.ch/familien/familienratgeber/stichworte/krankenversicherung
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