Gesetzesänderung Ehe Für alle

Es ist bezeichnend, dass die heute anwesenden Organisationen, die sehr unterschiedliche Interessen vertreten, in einem gemeinsamen Standpunkt vereint sind: der Annahme dieses Heiratsgesetzes für alle. Der Dachverband Regenbogenfamilien, der Verein für elterliche Verantwortung, der Schweizerische Katholische Frauenbund und Pro Familia Schweiz wollen, dass homosexuelle Paare mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden.

Wir unterstützen diese Gesetzesänderung, aus zwei Gründen: im Namen des Wohl von Kindern homosexueller Paare - schlecht durch die derzeitigen Rechtsvorschriften geschützt - und des Prinzips der Nichtdiskriminierung verankert in Artikel 8 unsere Bundesverfassung. Nicht nur die derzeitigen Bestimmungen sind sehr schlecht um das Kind besorgt, sondern auch die fehlende Möglichkeit der homosexuelle Ehe in der Schweiz ist eine „institutionelle“ Diskriminierung, die mit diesem Gesetzesvorhaben gestrichen werden sollte.

Als eines der letzten westeuropäischen Länder verbietet die Schweiz die Eheschliessung homosexueller Paare. Die Niederlande haben diese Ehe im Jahr 2001 ermöglicht, Deutschland und Österreich haben den Sprung in den Jahren 2018 und 2019 gewagt. Auch das sehr katholische Irland hat die Ehe für alle im Jahr 2015 übernommen. In der Schweiz unterstützt eine grosse Mehrheit der Bevölkerung diese Ehe: 69% sind dafür laut einer repräsentativen Umfrage der GFS-Zürich aus dem Jahr 2016.

Die parlamentarische Initiative zur zivilen Ehe für alle wurde 2013 eingereicht. Es dauerte fast sechs Jahre, bis der Gesetzesentwurf, über den wir heute diskutieren, ausgearbeitet wurde. Auch wenn der gesellschaftspolitische Fortschritt in unserem Land manchmal langsamer ist - das Beispiel des Frauenwahlrechts hat auffällig gezeigt -, ist es höchste Zeit, dass die Schweiz die Ehe endlich für homosexuelle Paare öffnet. Ehe für alle hätte zwei wesentliche Vorteile: dass Frauen-Paare Zugang zur Samenspende haben, und so Zugang zur medizinischen Zeugung haben wie heterosexuelle Paare, und die Ehe würde die Abstammung des Kindes bei der Geburt verdoppeln.

Es gibt große Unterschiede zwischen PACS und zivilen Ehe, auch im Hinblick auf den Erwerb der Staatsbürgerschaft und der Sozialversicherung. Die doppelte Filiation schützt das Kind auch vollständiger als das Adoptionsverfahren. Diese Unterschiede beruhen jedoch nicht auf objektiven Gründen, sondern nur auf einer überholten Auffassung von Ehe und Familie. Aus diesem Grund unterstützen alle anwesenden Organisationen die Variante des Entwurfs, die den Zugang zur Samenspende garantiert und die Möglichkeit der doppelten Filiation von Geburt an einführt.

Pressemitteilung von Pro Familia Schweiz vom 17.06.2019
Referat von Valérie Piller Carrard, Pro Familia Schweiz
Referat von Maria von Känel, Dachverband Regenbogenfamilien
Referat von Oliver Hunziker, Verein für elterliche Verantwortung
Referat von Dr. Regula Ott, Schweiz. Katholischen Frauenbund SKF


PK 17.06.2019 04

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