Pro Familia Schweiz begrüsst den Willen des Bundesrates, erwerbstätige Personen, die kranke Angehörige betreuen, zu entlasten

Pro Familia Schweiz kämpft seit Jahren für die Vereinbarkeit Beruf und Familie, die auch die pflegenden Angehörigen betrifft - In diesem Sinne begrüssen wir den Entscheid des Bundesrates, die Situation von pflegenden Angehörigen zu verbessern und die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege ans Parlament zu überweisen. Das neue Gesetz regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten und schafft einen bezahlten Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern. Zudem werden die Betreuungsgutschriften in der AHV erweitert und die Hilflosenentschädigung angepasst.

Die Arbeit von pflegenden Angehörigen ist ein sehr wichtiger Beitrag für die Gesellschaft und deckt einen erheblichen Teil der Gesundheitsversorgung ab. Die Vereinbarkeit der Betreuung von Angehörigen und Erwerbstätigkeit ist jedoch schwierig. Kurzabsenzen für die Betreuung von verwandten und nahestehenden Personen werden von rund zwei Dritteln der Unternehmen bereits heute gewährt und teilweise auch abgegolten. Das neue Gesetz sieht vor, im Obligationenrecht einen Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners zu verankern. Damit sollen für alle Erwerbstätigen die gleichen Voraussetzungen und Rechtssicherheit geschaffen werden.

Wir begrüssen auch die Betreuungsentschädigung von 14 Wochen für ein schwer krankes oder verunfalltes Kind, die Ausweitung des neuen Anspruchs auf Betreuungsgutschriften in der AHV. Mit dieser letzten Massnahme werden mehr pflegebedürftige Person selbstständig zuhause leben können.  Wir begrüssen auch die Auszahlung einer Hilflosenentschädigung und eines Intensivpflegezuschlags der IV für Kinder. Die Massnahme verbessert die Situation der Eltern von behinderten Kindern, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Kind während eines Krankenhausaufenthaltes zu begleiten, ohne einen erheblichen Einkommensverlust zu erleiden.

Medienmitteilung vom 22.05.2019

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