Alternierende Obhut von Kindern nach Trennung der Eltern fördern

Nach einer Trennung der Eltern sollen die alternierende Obhut des Kindes gefördert werden. Dies hat die zuständige Ständeratskommission angenommen. In Zukunft soll die alternierende Obhut von Kindern gefördert werden. Ohne Gegenstimme hat dies die zuständige Ständeratskommission angenommen.

Auch wenn sich ein Elternteil nach einer Trennung weigert, sollen Gerichte künftig die alternierende Obhut der Kinder anwenden. Die zuständige Ständeratskommission hat sich ohne Gegenstimme für eine entsprechende parlamentarische Initiative ausgesprochen. Das Kindeswohl sei bei einer alternierenden Obhut besser gewahrt.Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat der Initiative von Sidney Kamerzin (Mitte/VS) mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben. Dies teilte die Parlamentsdienste am Freitag mit. Damit kann sich die nationalrätliche Schwesterkommission an die Arbeit machen und in den nächsten zwei Jahren eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

80 Prozent teilen sich das Sorgerecht

Gemäss den Kommissionsbeschlüssen sollen Kindesschutzbehörden und Gerichte künftig nach Möglichkeit die alternierende elterliche Obhut prüfen und fördern. Bereits das Bundesgericht hat in einem Urteil festgehalten, dass die Weigerung eines Elternteils der Einrichtung der alternierenden Obhut nicht entgegensteht. Seit 2014 wird zwar in rund achtzig Prozent der Fälle das gemeinsame Sorgerecht angewendet, wenn Eltern sich trennen. Aber weniger als 15 Prozent der Eltern teilen die Obhut effektiv mehr oder weniger ausgewogen unter sich auf. Dies stellte Kamerzin in der Begründung der parlamentarischen Initiative fest. In allen anderen Fällen wird die Obhut einem Elternteil zugeteilt. Das andere Elternteil hat lediglich ein Besuchsrecht. Wenn ein Elternteil seine Kinder nur noch vier Tage pro Monat sehen könne, sei dies eine sehr schmerzhafte Situation. Dies befand die RK-S. Dem Kindeswohl sei mit der alternierenden Obhut besser gedient, selbst dann, wenn es zwischen den getrennten Eltern Konflikte gibt. Sei die Obhut nur bei einem Elternteil bestehe die Gefahr, dass das Kind instrumentalisiert werde. Das schreibt Kamerzin zudem in der Begründung zu seinem Vorstoss. Und oft verschlechtere sich die Beziehung des Kindes zum Elternteil ohne Obhut.

Betreuung mehr als vier Tage

Die Eltern können in den allermeisten Fällen ihr Berufsleben so gestalten, dass sie ein Kind länger als vier Tage betreuen. Eine alternierende Obhut würde die Beziehung zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und dem Kind erheblich verbessern. Zudem die Chancengleichheit und den Zugang der beiden Elternteile zum Arbeitsmarkt begünstigen, so Kamerzin. Mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt hat die RK-S eine Motion, die alle Kinder ab Geburt rechtlich absichern will. Diese Motion will die Elternschaftsvermutung der Ehefrau auf Kinder ausweiten, die in einem Verfahren im Ausland oder mittels privater Samenspende gezeugt wurden.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 14.10.2022 auf www.nau.ch

 

Mehr als vier von fünf Müttern beteiligen sich am Arbeitsmarkt

Im Jahr 2021 nahmen 82% der Mütter in der Schweiz am Arbeitsmarkt teil. Diese starke Erwerbsbeteiligung geht Hand in Hand mit einem hohen Anteil an Teilzeitarbeit. Nach der ersten Mutterschaft verlässt jede neunte beruflich aktive Frau den Arbeitsmarkt und der Anteil der teilzeitbeschäftigten Mütter verdoppelt sich. In der Schweiz liegt die Arbeitsmarktteilnahme der Mütter über dem europäischen Durchschnitt. Dies sind einige Ergebnisse der Publikation «Mütter auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2021» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die Erwerbsquote der Mütter (Frauen zwischen 25 und 54 Jahren, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 15 Jahren im gleichen Haushalt leben) lag 2021 bei 82,0%. Sie hat somit in den letzten 30 Jahren um mehr als 20 Prozentpunkte zugenommen (1991: 59,6%). Die Erwerbsquote der Väter verharrte in der gleichen Zeitspanne auf einem sehr hohen Niveau (1991: 98,9%; 2021: 96,9%), wenngleich ein Rückgang um 2% registriert wurde.

Teilzeitarbeit: Beschäftigungsgrad nimmt fortlaufend zu

2021 waren 78,1% der erwerbstätigen Mütter teilzeitbeschäftigt (25- bis 54-jährige Frauen ohne Kind: 35,2%). Immer mehr erwerbstätige Mütter arbeiten mit einem hohen Beschäftigungsgrad. So ist der Anteil der Mütter mit einem Pensum zwischen 50% und 89% von 25,7% im Jahr 1991 auf 44,7% im Jahr 2021 gestiegen, während jener der Mütter mit einem Pensum von weniger als 50% im gleichen Zeitraum von 51,3% auf 33,4% gesunken ist.

Mütter sind häufiger erwerbslos

Mütter waren im Jahr 2021 mit 5,6% häufiger von Erwerbslosigkeit gemäss dem Internationalen Arbeitsamt (ILO) betroffen als gleichaltrige Frauen ohne Kinder (4,6%). Bei den ausländischen Müttern war der Anteil der Erwerbslosen besonders hoch (11,4%; Schweizerinnen: 3,0%).

Jede neunte beruflich aktive Frau verlässt den Arbeitsmarkt nach der ersten Mutterschaft

Vor der Mutterschaft nahmen 90,0% der Frauen am Arbeitsmarkt teil (Durchschnitt 2016–2021). Nach der ersten Geburt, d.h. nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs, sank die Erwerbsquote der Frauen um 9,8 Prozentpunkte auf 80,2%. Folglich zog sich nahezu ein Neuntel der Mütter sich aus dem Erwerbsleben zurück. Nach der zweiten Mutterschaft verringerte sich die Erwerbsquote der Frauen um 7,1 Prozentpunkte von 76,6% auf 69,4%. Kurz vor der Geburt des ersten Kindes arbeiteten lediglich zwei von fünf Frauen (40,1%) Teilzeit (Durchschnitt 2016–2021). Bei ihrem Wiedereinstieg waren es doppelt so viele (80,1%). Infolge der starken Zunahme der Teilzeitarbeit nach der ersten Mutterschaft sank der durchschnittliche Beschäftigungsgrad von 83% auf 61%, was 1,1 Arbeitstagen pro Woche entspricht. Nach der Geburt des zweiten Kindes stieg der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen weiter an, wenn auch in geringerem Masse (83,5% vor der Geburt des zweiten Kindes; anschliessend: 87,8%).

Schweizer Väter arbeiten häufiger Teilzeit als ausländische Väter

Nach der Geburt des ersten Kindes arbeiteten etwas mehr Väter Teilzeit als davor (13,6% gegenüber 10,3%). Bei den Schweizern war der Anteil der teilzeitarbeitenden Väter höher als bei den Ausländern (vor der Geburt des 1. Kindes: 13,4%; anschliessend: 18,0%). Nach der Geburt des zweiten Kindes stieg der Anteil der Schweizer Väter mit Teilzeitpensum auf 23,5%. Bei den ausländischen Vätern blieb der Anteil der Teilzeitbeschäftigten sowohl nach der Geburt des ersten Kindes (6,2%) als auch des zweiten Kindes (10,1%) tief.

Die Familienpause dauert im Durchschnitt fünf Jahre

Mütter verbrachten durchschnittlich fünf Jahre ausserhalb des Arbeitsmarkts, bevor sie wieder eine Beschäftigung aufnahmen. Lediglich 8,5% der Mütter arbeiteten nach dem Wiedereinstieg Vollzeit. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad belief sich auf 36% und war damit deutlich tiefer als bei den Müttern, die infolge Mutterschaft nicht aus dem Arbeitsmarkt ausgetreten sind (61% nach der Geburt des ersten Kindes).

Erwerbstätigkeit der Mütter im europäischen Vergleich

Im europäischen Vergleich belegt die Schweiz in Bezug auf die Erwerbstätigenquote der Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren den 8. Platz (74,9%). Sie klassiert sich damit 9 Prozentpunkte hinter Portugal, das mit 83,6% den Höchstwert erreichte, positioniert sich aber 8 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt (67,0%). Bei den Müttern mit Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren fällt die Schweiz auf den 17. Platz zurück (78,2%) und liegt damit 12 Prozentpunkte hinter dem führenden Tschechien (90,0%) und 3 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt (74,9%).

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Über 80 Prozent der Mütter sind berufstätig

Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) haben 2021 in der Schweiz 82 Prozent aller Mütter gearbeitet. Meist arbeiten sie nach der Geburt in einem Teilzeitpensum. Befragt wurden Frauen zwischen 25 und 54 Jahren, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 15 Jahren im gleichen Haushalt leben. 1991 hatte die Quote der erwerbstätigen Mütter noch bei knapp 60 Prozent gelegen.

Jede neunte beruflich aktive Frau verlässt nach der ersten Geburt den Arbeitsmarkt. Arbeiteten vor der Mutterschaft noch 90 Prozent der Frauen in der Schweiz, so sinkt mit dem ersten Kind die Quote auf 80.2 Prozent. Mit einem zweiten Kind arbeiten noch 69.4 Prozent. Durchschnittlich dauert die Familienpause für Frauen fünf Jahre, bevor sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen. Insgesamt waren Mütter um 1 Prozentpunkt häufiger von Erwerbslosigkeit betroffen als gleichaltrige Frauen ohne Kinder.

Hohe Erwerbstätigkeit im europäischen Vergleich

Die Schweiz belegt im europäischen Vergleich bei der Erwerbstätigkeitsquote der Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren den 8. Platz. Der EU-Schnitt ist um acht Prozentpunkte tiefer als die Schweizer Quote von 74.9 Prozent. Am häufigsten arbeiten Mütter in Portugal. Vom Spitzenreiter trennt die Schweiz neun Prozentpunkte. Bei den Müttern mit Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren fällt die Schweiz sogar auf den 17. Platz zurück. Mit 78.2 Prozent liegt sie aber immer noch knapp über drei Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt, welcher 74.9 Prozent beträgt.

Mütter arbeiten im höheren Teilzeitpensum weiter

Im Jahr 2021 arbeiteten erwerbstätige Mütter zu 78.1 Prozent in einem Teilzeitpensum. Gemäss dem BFS nahm zudem auch der Beschäftigungsgrad in den letzten Jahren zu. So sank die Anzahl der Mütter, welche weniger als 50 Prozent beschäftigt sind, in den letzten dreissig Jahren von 51.3 Prozent auf 33.4 Prozent. Weniger als ein Zehntel der Mütter arbeiteten nach ihrem Wiedereinstieg Vollzeit.

Unverändert hohe Erwerbsquote bei Vätern

Nur minim zurück ging hingegen die Erwerbsquote der Väter, sie verharrt mit 96.9 Prozent auf einem sehr hohen Niveau. Nach der Geburt des ersten Kindes arbeiteten Väter etwas mehr Teilzeit als davor. Die Quote erhöhte sich von 10.3 Prozent auf 13.6 Prozent. Diese stieg nach der Geburt des zweiten Kindes nochmals an, auf 23.5 Prozent. Verglichen mit anderen europäischen Ländern sind diese Zahlen hoch. Waren in der EU lediglich 5.5 Prozent der erwerbstätigen Väter mit Kindern unter sechs Jahren teilzeitbeschäftigt, landete die Schweizer Väter von kleinen Kindern mit 17.4 Prozent auf dem Spitzenplatz.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 11.10.2022 auf www.srf.ch

 

EGMR-Urteil: Schweiz diskriminiert Witwer

Als Max Beelers jüngste Tochter volljährig wurde, strich ihm die Ausgleichskasse von Appenzell Ausserrhoden die Witwerrente. Wäre er eine Frau, wären die Zahlungen weiterlaufen. Und eine Frau bekommt auch dann eine Witwenrente, wenn sie gar keine Kinder hat. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte Beeler und bezog sich dabei auf den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Doch damit drang er nicht durch, nicht kantonal und auch nicht vor Bundesgericht. Deshalb wandte er sich an den EGMR, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort bekam er recht, erstinstanzlich bereits im Oktober 2020. Die Schweiz zog den Fall weiter vor die Grosse Kammer.

EGMR widerspricht Bild des «Haupternährers»

Die Urteilsverkündung erfolgte nun mündlich. Das ist in Strassburg eine Ausnahme und signalisiert, welche Bedeutung der Gerichtshof dem beimisst. Mit zwölf zu fünf Stimmen entschied die Grosse Kammer zugunsten des Witwers, und das wegen ungleicher Behandlung, wie Gerichtspräsident Robert Ragnar Spada erläuterte. Die Schweizer Behörden hatten in Strassburg, wie zuvor schon das Bundesgericht, argumentiert, die Ungleichbehandlung sei vom Gesetzgeber gewollt. Das heisst: Basierend auf einem bestimmten Gesellschaftsbild gelten Männer grundsätzlich als Haupternährer. Ihnen wird zugetraut, den Lebensunterhalt selber zu fristen. Frauen jedoch nicht. Ihnen steht daher lebenslänglich eine Witwenrente zu.

Nachzahlungen in Millionenhöhe zu erwarten

Die Strassburger Richterinnen und Richter akzeptieren diese Deutung jedoch nicht: Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels sei die Rolle von Frauen im Berufsleben mittlerweile eine ganz andere, sehr viel wichtigere. Daher verletze die Schweizer Regelung von Witwen- und Witwerrenten Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Männer würden diskriminiert. Das letztinstanzliche Strassburger Urteil hat für die Schweiz Konsequenzen: Sie muss nun Max Beeler – und allen anderen Männern, die gegen ihre Diskriminierung geklagt haben – die Witwerrenten nachzahlen. Allein das dürfte Kostenfolgen in Millionenhöhe haben. Vor allem aber müssen Bundesrat und Parlament nun die AHV-Gesetzgebung reformieren und diese bei den Hinterbliebenenrenten diskriminierungsfrei gestalten.

Verschiedene Lösungen möglich

Das passiert entweder durch eine Anpassung der Renten für Witwer, indem die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob ein Mann Kinder hat und ob diese minderjährig sind. Das wäre die teure Variante. Oder es kommt – was politisch weitaus schwieriger durchzusetzen wäre – zu Einschränkungen bei den Renten für Witwen. Anzunehmen ist zudem, dass die Verurteilung der Schweiz die Diskussion befeuert, ob sich der Menschenrechtsgerichtshof unzulässig in innere Angelegenheiten der Schweiz einmischt. Manche bezeichnen die Strassburger Richter als übergriffig. In diesem Fall urteilten diese jedoch in einem Kernbereich der Menschenrechte, beim Verbot der Diskriminierung. Genau für solche Dinge ist der EGMR zuständig.

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Studierende setzen bei Jobwahl auf Gehalt und Sicherheit

Studierenden sind bei der Arbeitgeberwahl einer Studie der Beratungsgesellschaft EY zufolge vor allem Gehalt, Jobsicherheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig.

Der öffentliche Dienst ist demnach für mehr als ein Viertel der Befragten attraktiv mit Blick auf die eigene berufliche Zukunft. Mit einigem Abstand folgten Gesundheitswesen und Pharmabranche sowie die Wissenschaft. Besonders für Frauen ist der Staatsdienst demnach interessant, Männer nannten vor allem die Bereiche IT und Software.

Der Erhebung zufolge nannten 53 Prozent der Studierenden Gehalt und mögliche Gehaltssteigerungen als einen der wichtigsten Faktoren bei der Wahl des Arbeitgebers. Das war ein ähnlicher Wert wie bei einer vergleichbaren Umfrage im Jahr 2020. Jobsicherheit stand bei 52 Prozent hoch im Kurs - vor zwei Jahren hatten das noch 67 Prozent angegeben. Bei der Frage waren Mehrfachnennungen möglich.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf war für 51 Prozent der Studierenden wichtig. Im Vergleich zu 2020 legte dieser Wert deutlich zu - damals hatten das nur 39 Prozent angegeben. Vor allem Frauen war demnach wichtig, Privatleben und Beruf unter einen Hut zu bringen. Knapp zwei Drittel (64 Prozent) nannten diesen Faktor - bei den Männern waren es nur 38 Prozent.

Und obwohl sich die grosse Mehrheit der Studierenden weiterhin in einem Angestelltenverhältnis sieht, können sich den EY-Daten zufolge auch immer mehr eine Selbstständigkeit direkt nach dem Studium vorstellen. Insgesamt 18 Prozent gaben das für 2022 an, 2020 waren es noch 16 Prozent gewesen und 2018 7 Prozent.

Weiterlesen - ein Beitrag von DPA erschienen am 11.10.2022 auf www.nau.ch

Vier Tage effizient und produktiv arbeiten, dafür drei Tage frei

Das Bedürfnis der Arbeitnehmenden geht immer mehr in Richtung Work-Life-Balance. Die Haustechnikfirma Steger AG testet ab November die Viertagewoche. Der Geschäftsführer ist davon überzeugt, dass das die Produktivität und Effizienz steigern wird. Interne Abklärungen haben ergeben, dass die Leistungserhaltung trotz der kürzeren Arbeitswochen möglich ist. 

Der Trend zeigt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen immer grösseren Wert auf die Work-Life-Balance setzen. So führte beispielsweise die St. Galler Werbeagentur Vitamin 2 AG für die nächsten zwei Jahre ein experimentelles Arbeitsmodell ein. Die Mitarbeitenden sollen neu anstatt fünf acht Wochen Ferien erhalten und vier davon am Stück nehmen. Die Thurgauer Haustechnikfirma Steger AG aus Aadorf versucht es ab November mit der Viertagwoche. Das Bedürfnis der Arbeitnehmenden gehe immer mehr in Richtung Work-Life-Balance. So könne auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. «Ich bin der Überzeugung und der Meinung, dass wir durch die damit einhergehende Motivation der Mitarbeitenden die Effizienz und die Produktivität steigern können», sagt Jürg Widerin, Geschäftsführer der Steger AG, zu 20 Minuten. 

Neues Modell muss noch beobachtet werden

Bereits seit mehreren Monaten werde über eine Umstellung diskutiert. Ab dem 1. November soll die Viertagewoche nun ein Jahr lang getestet werden. «Anfangs dachte ich, dass diese Umstellung eher von den jüngeren Generationen begrüsst wird, später stellte ich aber fest, dass Mitarbeitende aller Altersgruppen dieses Bedürfnis haben», so Widerin. Das System müsse jetzt aber noch beobachtet werden. «Wir sind zuversichtlich. Sollte jedoch ein negatives Echo auf die Umstellung erfolgen, behalten wir uns vor, das Ganze wieder rückgängig zu machen», sagt der Geschäftsführer. In der Wirtschaft sei die Viertagewoche bereits länger Thema. «Ich denke, alle warten lieber, bis es jemand anderes macht, aber irgendwann muss man es halt einfach versuchen», so Widerin. 

Mitarbeitende befürworten die Viertagewoche

Dieser Wechsel sei vorteilhaft für alle Beteiligten. «Unsere internen Abklärungen haben ergeben, dass wir die gleiche Leistung, die bisher in fünf Tagen erbracht worden ist, zukünftig in vier Tagen erbringen können, wobei sich das Tagespensum von achteinhalb auf neuneinhalb Stunden erhöht» sagt Widerin gegenüber dem «Tagblatt» (Bezahlartikel). Die Mitarbeitenden seien von der Umstellung überrascht gewesen. Bei einer Abstimmung stimmten gemäss dem Geschäftsführer über hundert Mitarbeitende – die Mehrheit der Angestellten – dem neuen Arbeitsmodell zu. «Das ist ein guter Vorschlag. Drei freie Tage sind sicher verheissungsvoll. Es ist aber gleichzeitig eine Herausforderung, in vier Tagen das Maximum herauszuholen», sagt Sandro Garieri, Servicemonteur Steger AG zum «Tagblatt». Das Modell sei laut Projektleiter Josef Peterer zukunftsträchtig und könne auch als Vorbild für andere Unternehmen dienen.

Weiterlesen - ein Beitrag von Ammar Jusufi erschienen am 06.10.2022 auf www.20min.ch