Caritas fordert Ergänzungsleistungen für alle – aus diesen Gründen

Um Armut zu bekämpfen, will Caritas das System der Sozialleistungen umkrempeln: Künftig sollen alle armutsbetroffenen Menschen Ergänzungsleistungen erhalten - und zwar unabhängig von ihrem Wohnort, ihrer Problemlage oder ihrem Aufenthaltsstatus.

Die Leistungen reichen von der Invaliden- über die Arbeitslosenversicherung bis hin zur AHV, dem Erwerbsersatz und den Ergänzungsleistungen: Das System der sozialen Absicherung ist komplex - und weist aus Sicht der Caritas zahlreiche Schwachstellen und Lücken auf: «Einerseits sind gewisse Risiken und Personengruppen schlecht abgesichert, andererseits kann die Existenz vieler Menschen mit den geltenden Leistungen nicht gesichert werden», sagt Aline Masé, die bei Caritas Schweiz den Bereich Sozialpolitik verantwortet. Hinzu komme, dass die Bedarfsleistungen wie etwa die Prämienverbilligung und die Sozialhilfe kantonal sehr unterschiedlich geregelt seien. Dabei ist ein existenzsicherndes Einkommen auch hierzulande keine Selbstverständlichkeit: Gemäss Angaben des Bundesamts für Statistik sind in der Schweiz knapp 750'000 Personen von Armut betroffen - Tendenz steigend. Als arm gilt beispielsweise eine vierköpfige Familie, welche nach Abzug der Krankenkassenprämien und der Steuern monatlich knapp 4000 Franken zur Verfügung hat für Güter des täglichen Bedarfs und die Wohnkosten.

Wer zu wenig hat, soll Ergänzungsleistungen erhalten

Eingeführt wurden die Sozialversicherungen, um allen Menschen in der Schweiz finanzielle Sicherheit zu bieten. Wer wenig Geld hat, hat zusätzlich Anrecht auf sogenannte Bedarfsleistungen, also etwa die Prämienverbilligung. Doch das genügt nicht in allen Fällen, sagt Masé: «Im jetzigen System fallen immer wieder Menschen durch die Maschen, weil die Leistungen nicht ausreichen oder nur unter bestimmten Umständen ein Anspruch besteht.» Als Beispiel nennt Masé die Arbeitslosenversicherung: Wer lange genug eingezahlt hat, erhält nach dem Jobverlust während maximal zwei Jahren 70 bis 80 Prozent des Lohns. Gerade bei tiefen Löhnen reiche dies aber oftmals nicht. In der Folge müssten die Betroffenen Sozialhilfe beziehen. Das sei nicht nur mit Scham behaftet, sagt Masé, «die Leistungen reichen auch kaum für die Existenzsicherung». Aus diesem Grund fordert Caritas Schweiz eine Abkehr vom heutigen System. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das CH Media vorliegt. Künftig sollen all jene Menschen Ergänzungsleistungen erhalten, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine finanzieren können. Oder wie Masé sagt: «Wenn das Geld nicht zum Leben reicht, wird das Einkommen bis zum notwendigen Bedarf aufgestockt.» Dieses Modell wird bereits heute bei der AHV und der IV angewandt: Reichen die AHV-Rente und die Einnahmen aus der Pensionskasse sowie der privaten Vorsorge nicht aus, erhält eine pensionierte Person Ergänzungsleistungen. Ähnliche ergänzende Leistungen gibt es auch für Familien, allerdings nur in den Kantonen Waadt, Genf, Solothurn und Tessin. Die Höhe wird individuell festgelegt und hängt von zahlreichen Faktoren ab - etwa von der Familien- und Wohnsituation sowie allfällig vorhandenem Einkommen und Vermögen. Im Jahr 2023 beträgt der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs - ohne Wohnen und Krankenkasse - 20'100 Franken für eine Einzelperson. Die Leistungen der Sozialhilfe sind im Vergleich deutlich tiefer.

Höhere Kosten erwartet

Geht es nach der Caritas, sollen Ergänzungsleistungen künftig also nicht nur IV- und AHV-Bezügern zugutekommen, sondern allen Menschen, deren Einnahmen die existenzsichernden Ausgaben unterschreiten. «Und zwar unabhängig davon, was der Grund für den Bedarf ist - also etwa Invalidität, Betreuungspflichten, Arbeitslosigkeit oder Krankheit», betont Masé. Auch der Aufenthaltsstatus und der Wohnort sollen keine Rolle mehr spielen. Ziel sei, dass die finanzielle Absicherung künftig in der ganzen Schweiz gleich hoch und gleich umfassend ausfalle. Dass dies zu höheren Kosten führen könnte, bestreitet Masé nicht. Sie ist allerdings überzeugt, dass die «Verwaltungskosten deutlich sinken würden», wenn die Leistungen künftig aus einer Hand erfolgen, wie es die Caritas fordert. Das Hilfswerk sieht sein Positionspapier als Denkanstoss. Letztlich müsse die Politik entscheiden, was es ihr wert sei, «den Menschen im Land ein würdiges Dasein zu ermöglichen», so Masé. (aargauerzeitung.ch)

Weiterlesen - ein Beitrag von Chiara Stäheli / ch media erschienen am 11.07.2023 auf watson.ch

Das Dilemma erwerbstätiger Mütter

82 Prozent aller Mütter in der Schweiz sind berufstätig. Der ewige Spagat zwischen Familie und Beruf ist für viele Frauen noch immer eine enorme Belastung. Wie soll frau allem gerecht werden?

Erwerbstätig zu sein, ist für viele Mütter in der Schweiz heute eine Selbstverständlichkeit. Doch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hapert es noch immer. Viele Mütter haben mit schlechtem Gewissen, den Kindern und den Arbeitgebern gegenüber, zu kämpfen. Nicht selten führt die Doppelbelastung zu Stress und Erschöpfung.

Nach sechs Monaten zurück im Job 

Michaela Müller ist vor sieben Monaten Mutter geworden. Nach sechs Monaten daheim mit dem Baby ist sie frisch zurück in ihrem Job als Sozialarbeiterin. An einem Bürotag muss sie früh los, um ihre kleine Tochter vor der Arbeit in die Kita zu bringen. Obwohl sie weiss, dass ihre Tochter dort gut aufgehoben ist, plagen sie Gewissensbisse: «Manchmal habe ich das Gefühl, ich würde sie abschieben.» Michaela Müller arbeitet in einem 60-Prozent-Pensum. Ihr Mann arbeitet 80 Prozent, an seinem erwerbsfreien Tag ist er für die Kinderbetreuung zuständig. Für beide war von Anfang an klar, dass sie sich beide aktiv um Familie und Haushalt kümmern wollen.

Abpumpen zwischen Geschäftsterminen 

Als frisch gebackene Mutter hat sich Michaela Müllers Arbeitsalltag verändert. Die Mehrfachbelastung führt zu Zeitdruck. Hinzu kommt, dass sie ihre sieben Monate alte Tochter stillt und während ihrer Bürotage zwei- bis dreimal abpumpen muss. Dafür muss sie sich jeweils zwischen den Terminen zurückziehen können. Ihr selbstgewähltes 60-Prozent-Pensum ist für Michaela eigentlich ideal: Sie liebt ihren Job, aber auch das Muttersein füllt sie aus. Trotzdem: Stress und wenig Planbarkeit setzen die junge Mutter unter Druck. Hinzu kommt die Kritik von aussen. «Den einen ist mein Pensum zu hoch, den anderen zu niedrig.»

«Ich bereue abgestillt zu haben»

Stillen ist auch Kristina Tschuor sehr wichtig. Bei ihrem ersten Kind machte die gelernte Pflegefachfrau diesbezüglich aber schlechte Erfahrungen. Wegen des Zeitdrucks und der hohen Arbeitsbelastung wurde das Stillen für sie zur Strapaze. Das führte dazu, dass sie beim zweiten Kind frühzeitig abstillte – was sie im Nachhinein bitter bereut.

Wenn man die Kinder tagelang nicht sieht

Kristina Tschuor ist zu 100 Prozent erwerbstätig, während ihr Mann die drei Buben und den Haushalt managt. Das Paar hat dieses Familienmodell bewusst gewählt. Kristina Tschuor ist im Vergleich zu ihrem Mann, was ihre Ausbildung betrifft, besser gestellt. Ausserdem entspricht diese Rollenverteilung auch ihren jeweiligen Fähigkeiten. Doch der Preis für die Mutter ist hoch: Oftmals sind die Kinder schon im Bett, wenn die gelernte Pflegefachfrau nach Hause kommt: «Es ist schon sehr traurig für mich, wenn ich sie teilweise drei Tage am Stück nicht sehe.» Die von den Tschuors gewählte Rollenverteilung ist in der Schweiz noch immer ungewöhnlich. In knapp fünf Prozent der Schweizer Haushalte erledigt hauptsächlich der Mann die Hausarbeit. Auch im Umfeld der Tschuors ist Andriu der einzige Hausmann. Oft ist er auch der einzige Vater, der die Kinder zum Training bringt oder abholt. In den Köpfen herrsche, meint Andriu Tschuor, noch immer das traditionelle Rollenbild: «Wenn ich wasche oder koche, bekomme ich von Drittpersonen Komplimente. Meine Frau würde dafür wohl kaum Anerkennung bekommen.»

Chefin oder Mutter?

Auch Jacqueline Krause-Blouin hat neben dem Muttersein zusätzlich im 100-Prozent-Pensum als Chefredaktorin der Zeitschrift «Annabelle» gearbeitet. Nach vier Jahren gab sie jüngst die Leitung ab: «Ich wollte mir beweisen, dass ich Kind und Karriere vereinbaren kann und bin an meinem eigenen Ideal der ‹Working Supermom› gescheitert.» Die Bekanntgabe sorgte für Schlagzeilen, was Jacqueline Krause-Blouin selbst überrascht hat. «Ich hätte nicht gedacht, dass es ein Tabu ist, offen darüber zu reden.» Neben vielen unterstützenden Worten gab es auch Kritik: Man könne nicht sowohl den Fünfer als auch das Weggli haben und Ähnliches wurde ihr vorgeworfen. Zudem wurde ihr Rücktritt missverstanden und so ausgelegt, als sei es nicht möglich, als Mutter berufstätig zu sein. Das war nie Jacquelines Intension: «Ich habe immer gesagt, dass man Kind und Job vereinbaren kann. Es ist einfach schwierig». Jacqueline Krause-Blouin ist, wichtig zu betonen, dass die Gesellschaft – gerade auch Frauen – nur dann weiterkommen, wenn sie offen und ehrlich miteinander über ihre Erfahrungen sprechen. «Der neue Feminismus beinhaltet für mich Ehrlichkeit unter Frauen.» In der Schweiz ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für viele, insbesondere für Mütter, nach wie vor eine Herausforderung. Zwar ändern sich die Rollenmuster langsam, aber die Haus- und Familienarbeit erledigen nach wie vor vorwiegend die Frauen – trotz Berufstätigkeit. Dazu kommt, dass bezahlbare Kinderbetreuung längst nicht für alle Familien zugänglich ist. Ohne die Mithilfe der Grosseltern wären viele Familien aufgeschmissen.

Weiterlesen - ein Beitrag von erschienen am 07.07.2023 auf www.srf.ch

Kinderspitex: Die Finanzierung der Versorgung schwerkranker Kinder ist sichergestellt

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bedauert, dass die Spitex-Verbände während regulärer, laufender Verhandlungen den Tarifvertrag mit der IV (sowie der Unfall- und der Militärversicherung) künden. Der von den Verbänden unterzeichnete und vom Preisüberwacher bestätigte Tarif bleibt für mindestens ein weiteres Jahr gültig. Er deckt die Kosten eines betriebswirtschaftlich effizienten Betriebs. Die Sozialversicherungen beabsichtigen keine Tarifsenkung. Die Finanzierung der für schwerkranke Kinder äusserst wichtigen Versorgung durch die Kinderspitex ist weiterhin gewährleistet. Das BSV ist befremdet von verschiedenen Falschbehauptungen in der Medienmitteilung der Verbände.

Das BSV bedauert, dass die Spitex-Verbände den zwischen ihnen sowie der IV, Unfall- und Militärversicherung abgeschlossenen Tarifvertrag gekündet haben. In den laufenden Tarifverhandlungen geht es um die vertragsgemässe Überprüfung der Parameter des angewendeten Kostenmodells, was sich schwierig gestaltet, aber ein ganz normaler Prozess ist. Die komplexen Verhandlungen werden erst seit einigen Monaten aufgrund der aktuellen Datenlage geführt. Von einem vorübergehenden Tarif im Vertrag von 2019 zu sprechen, wie es die Verbände tun, ist nicht korrekt. Der geltende Tarif war nicht zeitlich befristet.

Angesichts der Tatsache, dass die weiteren Verhandlungsschritte noch in dieser Woche hätten festgelegt werden sollen, trägt der Zeitpunkt der aktuellen Medienmitteilung nicht zu einem vertrauensvollen, konstruktiven Vorgehen bei. Die Behauptung in der Medienmitteilung der Verbände, die Versorgung schwerkranker Kinder sei gefährdet und deswegen werde der Tarifvertrag gekündet, ist nicht nachvollziehbar.

2019 wurde mit den Spitex-Verbänden ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen, der höhere Tarife brachte und auf einem Normkostenmodell basiert, das die Verbände mit der Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert haben. Das Modell und die darauf beruhende Tarifberechnung wurden auch vom Preisüberwacher bestätigt. Der resultierende Tarif deckt die Kosten eines betriebswirtschaftlich effizienten Betriebs. Die IV hat entgegen der Behauptung der Verbände keine Senkung des geltenden Tarifs zum Ziel, sondern dessen Beibehaltung. Die von den Spitex-Organisationen vorgelegten Kostendaten sind zu wenig transparent und genügen nicht, um die auch von den Verbänden selbst festgestellten massiven Kostenunterschiede zwischen verschiedenen Spitex-Organisationen zu erklären. Gerade dies wäre Gegenstand der weiteren Gespräche mit den Vertragsparteien, die am Freitag hätten aufgegleist werden sollen.

Die Behauptung der Verbände, die IV müsse gemäss Gesetz die Vollkosten decken, ist falsch: «Die Tarife sind nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu bemessen, und es ist eine sachgerechte Struktur der Tarife zu beachten. Der Tarif darf höchstens die transparent ausgewiesenen Kosten der Leistung und die für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten decken», so lautet der einschlägige Art. 24bis Abs. 2 der Verordnung über die Invalidenversicherung. Das Kostenmodell und der daraus resultierende Tarif basieren auf diesem Grundsatz.
Die Versorgung schwerkranker Kinder ist gewährleistet

Nach der Kündigung des geltenden Tarifvertrags auf Ende 2023 bleibt dieser ein weiteres Jahr gültig. Dies ist erforderlich, um Planungssicherheit für die wichtige pflegerische Versorgung durch die Spitex zu garantieren. Das BSV beabsichtigt, die Tarifverhandlungen weiterzuführen und einen Vertragsabschluss zu erreichen. Gelingt dies nicht, so kann nach dem Verlängerungsjahr das Eidg. Departement des Innern den Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern. Gelingt nach wie vor keine Einigung der Vertragsparteien, so müsste das EDI im Festsetzungsverfahren einen Tarif festlegen, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben: Vergütung von betriebswirtschaftlichen Tarifen, welche die Kosten eines effizienten Betriebs decken, so wie es schon heute der Fall ist. Somit ergibt sich durch die bedauerliche Kündigung des Vertrags für die Kinder und ihre Familien keine Verschlechterung der Versorgung durch die Spitex.

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Indikatoren der Gleichstellung von Frau und Mann und Vereinbarkeit von Beruf und Familie 2/2023

Mütter mit Partner sind am häufigsten teilzeiterwerbstätig

Die Erwerbssituation von Eltern unterscheidet sich stark zwischen den Geschlechtern. Ist das jüngste Kind unter 18 Jahren, arbeiten rund 80% der Väter mit Partnerin Vollzeit (90-100%). Ist das jüngste Kind 18- bis 24-jährig, sind mit einem Anteil von 73% etwas weniger Väter mit Partnerin vollzeiterwerbstätig. Von den Müttern mit Partner arbeiten 18% Vollzeit und 60% Teilzeit. Bei ihnen nimmt der Anteil der Teilzeitpensen von 50% oder mehr mit zunehmendem Alter der Kinder zu, bis das jüngste 17 Jahre alt ist. Der Anteil der Vollzeitpensen steigt hingegen erst an, wenn das jüngste Kind 13 Jahre oder älter ist. Im Vergleich zu Müttern mit Partner arbeiten alleinlebende Mütter mit jüngstem Kind im Alter von 4 bis 12 Jahren häufiger in Teilzeitpensen von 50% oder mehr und solche mit jüngstem Kind von 13 bis 24 Jahren häufiger Vollzeit. Für Aussagen zu alleinlebenden Vätern sind die Fallzahlen zu klein.

Die Erwerbstätigenquote ist in der Schweiz höher als im EU-Durchschnitt

Die Erwerbstätigenquote von Frauen im Alter von 25 bis 54 Jahren ist in der Schweiz höher als in der EU-27. Im Jahr 2022 belief sie sich auf 83% im Vergleich zu 76% im EU-Durchschnitt der 27 Mitgliedsstaaten. Am grössten ist der Unterschied bei alleinlebenden Müttern: die Quote betrug 82% in der Schweiz und 75% in der EU-27. An kleinsten ist er bei Müttern mit Partner, mit 79% in der Schweiz und 75% in der EU-27. Auch Schweizer Männer haben eine höhere Erwerbstätigenquote als Männer in der EU-27 (91% im Vergleich zu 86%). Am grössten ist der Unterschied bei alleinlebenden Männern ohne Kinder (87% in der Schweiz, 83% in der EU-27), am kleinsten bei Vätern mit Partnerin (94% in der Schweiz, 93% in der EU-27).

Frauen erhalten in der Schweiz einen Drittel weniger Rente als Männer

Die Unterschiede von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt wirken sich auf ihre wirtschaftliche Situation im Rentenalter aus. Die durchschnittliche jährliche Gesamtrente der Frauen ab 65 Jahren war im Jahr 2021 um 33% tiefer als jene der Männer.

Die Höhe der bezogenen AHV-Renten unterscheidet sich kaum zwischen den Geschlechtern. Bei der beruflichen Vorsorge sind die Unterschiede erheblich: Frauen beziehen deutlich seltener Renten aus der zweiten Säule als Männer (49% bzw. 70%), und wenn sie es tun, sind diese durchschnittlich 46% tiefer als jene der Männer. Bei der Säule 3a ist die Situation ähnlich.

Im europäischen Vergleich liegt der sogenannte Gender Pension Gap in der Schweiz deutlich höher als im Durchschnitt der EU-27 (2020: Schweiz 35%, EU-27 28%).

Weiterlesen - Neue statistische Informationen vom Bundesamt für Statistik erschienen am 27.06.2023

Geschlechtergraben: Teilzeit ist in «Männerberufen» weniger erwünscht

Viele Firmen begrüssen die Vorteile der Teilzeitarbeit – doch oft nur, solange die Angestellten mindestens 80 Prozent arbeiten. Das zeigt eine neue KMU-Studie.

Wie offen sind Schweizer KMU für Teilzeitarbeit? Eine Sozialarbeiterin sollte wenig Probleme haben, eine 50-Prozent-Stelle zu finden. Doch für einen Bauarbeiter wird das ziemlich schwierig. Zu diesem Schluss kommt eine neue Arbeitsmarktstudie, die der Versicherungskonzent Axa mit dem Forschungsinstitut Sotoma durchgeführt hat.

Weiterlesen – ein Beitrag von Ann-Kathrin Amstutz erschienen am 27.06.2023 auf www.luzernerzeitung.ch

 

Wirtschaftsvertreter warnen vor wachsendem Fachkräftemangel

In der Schweiz fehlt es vielen Firmen an geeignetem Personal. Der Fachkräftemangel ist seit langem ein Problem und dürfte sich in den kommenden Jahren noch verschärfen.

ies zumindest befürchten Vertreter des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse und des Arbeitgeberverbands. Sorgen bereitet den Verbänden vor allem die demografische Entwicklung. In den kommenden Jahren würden zu viele Arbeitnehmende aus den geburtenstarken Jahrgängen ("Babyboomer") in Pension gehen und zu wenige Junge in den Arbeitsmarkt nachrücken, warnt Economiesuisse-Präsident Christoph Mäder am Montag vor Medienvertretern. Selbst ohne weiteren Jobzuwachs dürften bis im Jahr 2040 dem hiesigen Arbeitsmarkt kumuliert 431'000 Personen fehlen, so Mäder weiter. "Das sind rund 8 Prozent der heute erwerbstätigen Bevölkerung."

Zuwanderung löst Problem nicht

Teilweise abfedern könne die Schweiz das Arbeitskräfteproblem dank der Zuwanderung, heisst es weiter. Das Land sei für ausländische Arbeitskräfte attraktiv und daher gelte es unter anderem, die Personenfreizügigkeit mit den EU-/EFTA-Staaten zwingend beizubehalten, lautet eine der von den Wirtschaftsvertretern gestellten Forderungen. Durch Zuwanderung allein könne das immer grösser werdende Manko am Arbeitsmarkt aber nicht behoben werden, heisst es weiter. Es müsse auch die Produktivität in der Schweizer Wirtschaft verbessert werden und dazu bräuchten die Firmen gute Rahmenbedingungen. Das bedeute unter anderem genügend Mittel für Forschung und Innovation sowie weniger Regulierung und Vorschriften. Zudem müsse die Wirtschaft das inländische Arbeitskräftepotenzial noch besser nutzen, so die Mitteilung weiter. Es brauche unter anderem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und die Verbände fordern den Staat dazu auf, das starke Stellenwachstum bei Bund, Kantonen und staatsnahen Betrieben einzudämmen. Denn das binde immer mehr Arbeitskräfte, die schliesslich der Privatwirtschaft fehlten.

Weiterlesen - ein Beitrag von SDA erschienen am 26.06. auf www.handelszeitung.ch