Medizinische Massnahmen bei Kindern mit Geburtsgebrechen: Vergütung durch IV wird verbessert

Künftig kann die Invalidenversicherung bestimmte Mittel oder Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen, vergüten, auch wenn sie nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgeführt sind. An seiner Sitzung vom 6. September 2023 hat der Bundesrat die Änderung der IV-Verordnung zur Vergütung von medizinischen Massnahmen durch die IV verabschiedet. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog aufgeführt sind oder deren Kosten die festgesetzten Ansätze überschreiten, werden in der Praxis bereits heute von den IV-Stellen vergütet. Die Verordnung wird nun angepasst, um die Rechtskonformität zu gewährleisten.

Für eine einheitliche Praxis zwischen Invaliden- und Krankenversicherung wurde in der letzten IV-Revision festgelegt, dass die Invalidenversicherung (IV) nur noch der Untersuchung oder Behandlung dienende Mittel oder Gegenstände vergütet, die im Leistungskatalog des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) aufgeführt sind. Bei der Festlegung der Leistungsart und der maximalen Vergütungstarife für medizinische Massnahmen stützt sich die IV auf die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Die Leistungen, die in die MiGeL aufgenommen werden, müssen den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) gemäss Invalidenversicherungs- und Krankenversicherungsgesetz entsprechen.

Die neue Regelung ist seit Anfang 2022 in Kraft. Im Frühjahr 2023 zeigte sich, dass Unsicherheiten in Bezug auf die Kosten, die die maximalen MiGeL-Vergütungsbeträge überschreiten, bestehen. So kam es dazu, dass ein Anbieter von Medizinprodukten die Preisdifferenz direkt den Leistungsbeziehenden in Rechnung stellte; betroffen waren über 300 Familien mit Kindern mit Geburtsgebrechen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat daraufhin umgehend sichergestellt, dass für diese Familien keine zusätzlichen Kosten entstehen und die nötigen Behandlungen und Untersuchungen weiterhin vollumfänglich von der IV bezahlt werden. Am 14. April 2023 hat das BSV die IV-Stellen angewiesen, die betroffenen Personen zu kontaktieren und die Kosten zu vergüten oder zurückzuerstatten.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beschlossen, die gesetzliche Grundlage und die Rechtskonformität zu evaluieren. Er ist zum Schluss gekommen, dass eine Anpassung erforderlich ist. Es ist zwar gerechtfertigt, die MiGeL als Grundlage heranzuziehen, wenn es bei der Kostenübernahme für Mittel und Gegenstände um die Überprüfung der Einhaltung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) geht. Die Anwendung der Liste ist aber zu strikt geregelt. Eine Prüfung im Einzelfall muss stets möglich sein, etwa die Vergütung für ein Gerät, das nicht auf der Liste aufgeführt ist. Deshalb hat der Bundesrat die entsprechende Bestimmung in der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) geändert.

Vergütung setzt keine Aufführung auf der Liste mehr voraus

Die Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) wird dahingehend angepasst, dass die Mittel oder Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen, für eine Vergütung nicht mehr zwingend auf der MiGeL aufgeführt sein müssen. Damit soll in der Verordnung die Praxis verankert werden, die die IV-Stellen bereits anwenden. Denn die IV hat schon heute die Möglichkeit, Leistungen zu vergüten, deren Preise die MiGeL-Tarife überschreiten oder die nicht in der MiGeL aufgeführt sind.

Das BSV wird zudem die Möglichkeit prüfen, Tarifverträge mit Medizinal- und Pflegeberufsverbänden abzuschliessen, um die Rückerstattungsanträge zu vereinfachen. Ohne Tarifverträge würde weiterhin die MiGeL als Grundlage herangezogen werden, wenn es bei der Kostenübernahme für Mittel und Gegenstände um die Überprüfung der Einhaltung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) geht. Eine Prüfung im Einzelfall ist aber nach wie vor möglich, etwa die Vergütung eines Geräts, das nicht auf der Liste aufgeführt, aber medizinisch indiziert ist.

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Die gewaltfreie Erziehung soll gesetzlich verankert werden

Der Bundesrat schlägt vor, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Er setzt damit einen Auftrag des Parlaments um. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, in der Erziehung weder körperliche Bestrafungen noch andere Formen entwürdigender Gewalt anzuwenden. Damit soll insbesondere die Prävention gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 23. August 2023 die Vernehmlassung für die Änderung des ZGB eröffnet.

Gewalt gegenüber Kindern im Rahmen der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht nicht erlaubt. Die Kinder unterstehen dem Schutz durch das Strafrecht; zudem hat der Gesetzgeber die Melderechte und -pflichten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen kürzlich erweitert und so den Kindesschutz im Zivilrecht gestärkt. Im letzten Jahr hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, das Verbot von Gewalt in der Erziehung explizit im ZGB zu verankern (Motion 19.4632 Bulliard-Marbach).

Der Bundesrat schlägt vor, dass die neue Gesetzesbestimmung im Sinne des Kindeswohls die bereits bestehende Erziehungspflicht der Eltern konkretisiert. Die Bestimmung soll explizit festhalten, dass die Eltern "das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt" erziehen müssen. Sie hat Leitbildcharakter und ist ein klares Signal: Gewalt in der Erziehung wird nicht toleriert. Die Bestimmung schreibt keine Erziehungsmethode vor, die Eltern sollen bei der Erziehung ihrer Kinder nach wie vor autonom bleiben.

Mit Prävention Gewalt an Kindern verhindern

Mit einer neuen Gesetzesbestimmung soll ausserdem die Prävention gestärkt werden. Bereits bestehende, aber teilweise noch regional unterschiedliche, niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder sollen ausgebaut bzw. der Zugang dazu verbessert werden. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass bei Schwierigkeiten in der Erziehung für die Betroffenen ausreichend Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Dies mit dem Ziel, die Eltern und das Kind bei Erziehungsfragen präventiv zu beraten und bei Bedarf zur Bewältigung eines Konfliktes Unterstützung zu bieten.

Verschiedene internationale Studien kamen zum Ergebnis, dass die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung das elterliche Erziehungsverhalten verändern und die Akzeptanz von Gewalt nachhaltig senken kann. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. November 2023.

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Nirgends arbeiten so viele in der Freizeit wie in der Schweiz

Travailsuisse schlägt Alarm. Mehr als ein Drittel aller Schweizer Arbeitnehmenden sei aufgrund der hohen Arbeitsintensität und des Termindrucks erschöpft. Der hohe Anteil an erschöpften Arbeitnehmenden ist laut Travailsuisse ein Alarmzeichen. 59 Prozent der Arbeitnehmenden gaben an, oft oder immer mit einem hohen Arbeitstempo zu arbeiten. Auffällig sei zudem, dass 36 Prozent der Arbeitnehmenden angäben, in der Freizeit arbeiten zu müssen.

«Nirgends in Europa arbeiten Arbeitnehmende mit einer derart hohen Intensität wie in der Schweiz und nirgends in Europa arbeiten derart viele Arbeitnehmende in der Freizeit, um die Arbeitsanforderungen erfüllen zu können», das schreibt die zweitgrösste Dachorganisation der Arbeitnehmer in der Schweiz, Travailsuisse. Sie verweist auf die Resultate der europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen. Insbesondere in Berufen und Branchen, in denen sich verschiedene belastende Faktoren bei der Arbeit kumulierten, bestehe «dringender Handlungsbedarf». 

Arbeitsintensität und Termindruck

59 Prozent der Arbeitnehmenden gaben an, oft oder immer mit einem hohen Arbeitstempo zu arbeiten. Damit liege die Schweiz deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 49 Prozent. Auffällig sei zudem, dass 36 Prozent der Arbeitnehmenden angäben, in der Freizeit arbeiten zu müssen, damit sie die Arbeitsanforderungen erfüllen könnten. Damit liege die Schweiz bei den Überstunden weit über dem europäischen Durchschnitt.

Hohe Entscheidungsfreiheit für Schweizer Arbeitnehmende

Der Schweizer Arbeitgeberverband hält dagegen, dass der sehr einseitige Fokus auf die Arbeit in der Freizeit die weiteren erfreulichen Aspekte der Studie ausser Acht lasse. Diese hielten nämlich fest, dass die Schweiz bezüglich der Arbeitsbedingungen im europäischen Vergleich in vielen Kategorien deutlich besser abschneide als die meisten anderen Länder. Auch beurteilt der Arbeitgeberverband die Befunde betreffend Arbeit in der Freizeit nicht ausschliesslich als negativ. Die Seco-Zahlen würden auch zeigen, dass die Arbeitnehmenden in der Schweiz im Verhältnis zum europäischen Durchschnitt eine hohe Entscheidungsfreiheit hätten: «Dies ist für die Gestaltung der Belastungs- und Entlastungszeit auf jeden Fall förderlich – dasselbe gilt für die verhältnismässig hohe Beteiligung und Mitsprache am Arbeitsplatz.»

Körperliche und emotionale Erschöpfung

Ein Drittel der Arbeitnehmenden gibt an, dass sie körperlich oder emotional erschöpft sind. Damit bestätige die europäische Erhebung die Resultate des «Barometer Gute Arbeit», einer jährlich durchgeführten repräsentativen Umfrage von Travailsuisse in Zusammenarbeit mit der Berner Fachhochschule. Mit der hohen Arbeitsbelastung verbunden seien häufig körperliche Beschwerden. So geben zwischen 51 und 56 Prozent der Arbeitnehmenden an, dass sie unter Rücken-, Muskel- oder Kopfschmerzen leiden. Auch der Arbeitgeberverband empfindet die Zahlen der europäischen Erhebung als unerfreulich: «Firmen und Vorgesetzte sind gefordert, diese Situation ernst zu nehmen und – wo möglich – Massnahmen zu ergreifen, um sie zu verbessern.» Es gelte aber auch festzuhalten, dass die Studie Folgendes sage: «Im Vergleich mit den Nachbarstaaten war der Anteil an erschöpften Erwerbstätigen in der Schweiz am kleinsten.» Die Situation in der Schweiz sei also auch diesbezüglich vergleichsweise gut. 

Dringender Handlungsbedarf besteht laut Travailsuisse insbesondere in Berufen und Branchen, in denen sich hohe Arbeitsbelastungen und wenige Freiräume bei der Arbeit kumulieren. Die Forderung: «Es braucht in den Gesamtarbeitsverträgen, aber auch auf Gesetzesebene, deutliche Verbesserungen und entsprechende Kompensationen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden», so Thomas Bauer. Der Schweizerische Arbeitgeberverband vertritt die Ansicht, dass es wichtig ist, dass die Arbeitnehmenden einen bestmöglichen Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitszeit haben sollen: «Gesetzliche Einschränkungen der positiv wirkenden Autonomie in der Arbeitsgestaltung und den flexiblen Arbeitszeiten sowie strenge Vorgaben bei der Arbeitszeit und der Arbeitserledigung führen zu mehr Stress und fördern die Erholung nicht.» 

Weiterlesen Weiterlesen - ein Beitrag von Jonas Bucher und Tarek El Sayed erschienen am 23.08.2023 auf 20Minuten

Bundesrat will Rechte von minderjährig verheirateten Personen stärken

Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Die Regelungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) sollen dahingehend verbessert werden, dass die Gerichte eine Ehe mit minderjährigen Personen über einen längeren Zeitraum für ungültig erklären können. Weiter will der Bundesrat den Schutz der Betroffenen mit spezifischen Regelungen im internationalen Privatrecht verstärken. Er hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Gesetzesänderungen zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Gestützt auf eine Evaluation hat der Bundesrat im Sommer 2021 Vorschläge für einen besseren Schutz von minderjährig verheirateten Personen in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagenen Änderungen im ZGB betreffen die Ungültigkeit von Ehen mit minderjährigen Personen. Heute kann eine solche Ehe nicht mehr für ungültig erklärt werden, wenn die minderjährig verheiratete Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig geworden ist. Damit Betroffene und Behörden mehr Zeit erhalten, soll eine Ehe künftig bis zum 25. Geburtstag für ungültig erklärt werden können. Dieser Aspekt wurde in der Vernehmlassung begrüsst.

Das geltende Recht sieht zudem vor, dass Ehen mit minderjährigen Personen in Ausnahmefällen aufrechterhalten werden können. Ist die Person zum Zeitpunkt der Prüfung noch minderjährig, soll dies allerdings nur dann möglich sein, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise im Interesse und zum Schutz der betroffenen Person als notwendig erachtet wird. An dieser Ausnahmeregelung im ZGB soll festgehalten werden. Auch dieser Punkt wurde in der Vernehmlassung von einer Mehrheit begrüsst. Ist die minderjährig verheiratete Person bereits volljährig, aber noch nicht 25 Jahre alt, soll sie die Möglichkeit haben, die Ehe fortzuführen - sofern ein Gericht zum Schluss kommt, dass dies ihrem freien Willen entspricht.

Ehen mit einem Kind und Sommerferienheiraten werden künftig in der Schweiz nicht anerkannt

In der Vernehmlassung wurde zudem angeregt, die Wirksamkeit der Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten weiter zu stärken und den Schutz der betroffenen Personen auch mit Regelungen im internationalen Privatrecht zu verbessern. Der Bundesrat hat die Regelungsmöglichkeiten im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass sich im IPRG für viele Fälle von Minderjährigenheiraten keine adäquate Lösung umsetzen lässt. Dies im Gegensatz zum ZGB, das bereits klare Regelungen bereithält und deshalb für die Betroffenen Rechtssicherheit bietet.

Der Bundesrat schlägt daher einzig für zwei Fallkonstellationen von Minderjährigenheiraten eine besondere Regelung im IPRG vor: Zum einen geht es um Ehen, in denen ein Ehegatte das 16. Altersjahr im Beurteilungszeitpunkt noch nicht vollendet hat. In diesen Fällen soll die Ehe generell nicht anerkannt werden. Zum andern sollen Minderjährigenheiraten in der Schweiz in Zukunft wirkungslos sein, wenn einer der Ehegatten im Zeitpunkt des Eheschlusses seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Diese Regelung zielt insbesondere darauf ab, sogenannte Sommerferienheiraten zu verhindern, bei denen in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während den Ferien im Ausland verheiratet werden. Der Bundesrat betrachtet eine Nichtanerkennungsregel in diesen beiden Fällen als gerechtfertigt.

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Vor- und Nachnamen in der Schweiz im Jahr 2022

Vornamen der Neugeborene: Emma und Noah erneut an der Spitze der Hitparade. 2022 waren in der Schweiz die Vornamen Noah, Liam und Matteo für neugeborene Knaben am beliebtesten. Bei den Mädchen führten Emma, Mia und Sofia die Rangliste an. Der männliche Vorname Noah, der bereits 2010, 2011, von 2013 bis 2017 sowie 2020 und 2021 am beliebtesten war, behielt 2022 wieder die Spitzenposition. Bei den Mädchen verteidigte Emma den ersten Platz, gefolgt von Mia. Emma war bereits 2011, 2012, 2014, 2017 und 2018 am häufigsten vergeben worden.

Die Vornamen Solea bei den Mädchen und Lior bei den Knaben machten die meisten Plätze in der Rangliste gut. Sie rückten zwischen 2021 und 2022 um 241 bzw. 160 Plätze nach oben. Die grösste Absteigerin im gleichen Zeitraum war Kiara, der grösste Absteiger Gino; sie verloren 82 bzw. 66 Plätze. Neu gehören Inaya, Isaac und Romeo zu den 100 beliebtesten Vornamen von Neugeborenen.

Die Vielfalt bei den Nachnamen ist gross

Der häufigste Nachname in der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz ist Müller, gefolgt von Meier und Schmid. Mit 53 410 Personen machen die Müllers jedoch nur 0,6% der gesamten Bevölkerung der Schweiz (8,8 Mio.) aus (Meier: 32 856 Personen, Schmid: 30 424 Personen). Die Namensvielfalt in der Schweiz ist enorm, insgesamt gibt es über eine halbe Million verschiedene Nachnamen, wobei verschiedene Schreibweisen separat gezählt werden. Damit ist Müller auch der häufigste Nachname in der Deutschschweiz (49 359 Personen). Der häufigste Nachname in der Romandie ist da Silva (10 165 Personen). In der italienischsprachigen Schweiz ist es Bernasconi (2293 Personen) und in der rätoromanischen Schweiz Caduff (233 Personen).

Vornamen der Bevölkerung: Unterschiede nach Generationen

In der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz 2022 sind Daniel und Maria die häufigsten Vornamen. Betrachtet man die einzelnen Jahrgänge, werden die Vorlieben über die Zeit sichtbar. Bei den Männern mit Geburtsjahrgang 1962 steht Daniel an erster Stelle, bei den Frauen Maria. Im Jahrgang 1982 führen Daniel und Sandra die Liste an und bei den 2002 Geborenen sind es Luca und Laura.

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Darum melden sich die Jungen immer öfter krank

2022 meldeten sich die 15- bis 24-Jährigen erstmals öfter krank als die 55- bis 64-Jährigen. Ein Grund: Die vielen weltweiten Krisen. Krankheitsausfälle bei 15- bis 24-Jährigen haben in den letzten Jahren zugenommen. Laut Pro Juventute zeigen Studien, dass die Jungen psychisch stark belastet seien. Der Kaufmännische Verband beobachtet, dass ihnen die Zukunft «Ängste und Sorgen» bereitet.

9,3 Tage oder fast zwei Arbeitswochen fehlten Vollzeitarbeitende im vergangenen Jahr wegen Krankheit und Unfall. Verglichen mit den Pandemiejahren 2020 und 2021 ist das ein Anstieg von 20 Prozent. Im Vergleich mit der Vor-Pandemiezeit beträgt der Anstieg sogar 34 Prozent, wie Daten des Bundesamtes für Statistik BFS zeigen. Was auffällt: Vor allem Junge melden sich vermehrt krank. Letztes Jahr fehlten plötzlich die 15- bis 24-Jährigen erstmals mehr als die 55- bis 64-Jährigen. Doch was steckt dahinter?

Junge leiden unter Ängsten und Depressionen

Die Gründe dafür sind laut der «Sonntagszeitung» vielfältig. So könnte sich etwa das Verhalten der Menschen seit Corona verändert haben. Die einen oder anderen scheinen bei Husten oder Halsweh also schneller zu Hause zu bleiben. Doch hinter den Ausfällen steckt laut Anja Meier von der Jugendstiftung Pro Juventute viel mehr, wie sie bei Nau.ch erklärt: «Studien und Erfahrungen aus Beratungsangeboten zeigen, dass diese junge Generation psychisch stark belastet ist.» Deshalb überraschten sie diese Zahlen nicht. Jugendliche würden heute zwar offener mit psychische Problemen umgehen. Doch damit lasse sich nur ein Bruchteil der gestiegenen Zahlen erklären. Vielmehr könne die aktuelle Notlage auf die «Multikrise» zurückgeführt werden. «Die Welt ist unsicherer geworden», so Meier. «Ob Covid-19, der allgegenwärtige Klimawandel oder der Krieg in der Ukraine. Viele Krisen überlappen sich und treffen Kinder und Jugendliche in einer besonders verletzlichen Lebensphase.» Besonders verstärkt hätten sich daher auch Ängste, Depressionen und sogar Suizidgedanken.

Junge hadern mit Berufseinstieg

Der Einstieg in die Berufswelt stelle einen Umbruch im Leben der jungen Menschen dar. Eine starke psychische Belastung und fehlende Ressourcen bei der Alltagsbewältigung können zu Arbeitsausfällen führen, so Meier. Ein ähnliches Bild zeichnet der Kaufmännische Verband: Er befragte 2021 Lehrabgängerinnen und -abgänger zu ihrer Stellenmarktsituation und ihrer psychischen Gesundheit. Dabei «gaben rund ein Drittel an, dass ihnen die Zukunft Ängste und Sorgen bereitet», sagt Sprecher Dominic Karrer. Manche würden um ihre berufliche Zukunft, ihre Arbeitsstelle oder um Weiterbildungen bangen. Andere fühlten sich überfordert und gestresst. «Gerade bei Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern ist der soziale Kontakt und die Lernmöglichkeit im Betrieb enorm wichtig», so Karrer weiter. «Ansonsten stossen sie schnell an ihre Grenzen. Die Remote-Betreuung von Lernenden ist sehr anspruchsvoll und wir haben gerade erst damit begonnen, die Ausbildung entsprechend anzupassen.» Ein weiterer Auslöser für Druck und Stress könnten auch die ständigen Kosteneinsparungen bei den Personalressourcen sein. «Immer weniger Menschen arbeiten immer mehr und müssen immer produktiver sein. Das kann Stress auslösen und infolgedessen zu mehr Absenzen, Krankheitsausfällen und Burn-Outs führen», so Karrer.

Weiterlesen - ein Beitrag von Milena Zürcher, Antun Boskovic erschienen am 14.08.2023 auf www.nau.ch