IV-Statistik 2024 ist erschienen

Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2023 um 4,0 % auf 5,7 Milliarden Franken. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten betrug rund 33 %, den Rest tragen die Kantone. 223 600 Personen erhielten im Dezember 2023 Ergänzungsleistungen (EL) zur Altersversicherung. Das sind 4 500 Personen oder 2,1 % mehr als Ende 2022. Der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf EL angewiesen sind, bleibt mit 12,3 % stabil. 122 900 Personen bezogen Ende 2023 eine EL zur Invalidenversicherung. Das sind 1 300 Personen oder 1,1 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil der IV-Rentner/innen mit EL sank um 0,1 Prozentpunkte auf rund 50,1 %. Eine wichtige Aufgabe übernehmen die EL bei der Finanzierung eines Heimaufenthalts. Ende 2023 wohnten 65 500 Personen mit EL in einem Heim. Sie erhielten im Durchschnitt einen monatlichen Betrag von rund 3 700 Franken. Das ist fast dreimal mehr als der EL-Betrag für eine Person zu Hause.

IV-Statistik 2024

Kostenexplosion: In diesen Kantonen drohen heftige Prämiensprünge

Die Kosten im Gesundheitswesen sind im ersten Quartal um 4,9 Prozent gestiegen. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross – und damit auch die für 2026 zu erwartenden Prämienanstiege. Besonders hohe Kostensteigerungen verzeichnen die Kantone Zug (+ 7,5 Prozent) und Luzern (+ sieben Prozent). Der Bundesrat sucht mit einem offenen Briefkasten nach Vorschlägen zur Kostensenkung. Die Krankenkassenprämien könnten 2026 weiter steigen, was viele Haushalte belastet.

Die Krankenkassenprämien werden für viele Menschen in der Schweiz zunehmend zum Problem. Daran dürfte sich auch 2026 kaum etwas ändern – im Gegenteil. Neue Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Entwicklung der Gesundheitskosten im ersten Quartal 2025 zeigen, dass die Kosten erneut gestiegen sind. Diese korrelieren stark mit den Prämien-Anpassungen im Folgejahr.

20min.jpeg
























Schweizweit sind die Kosten gemäss BAG-Daten im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent angestiegen. Im Durchschnitt gab eine Person im Jahresverlauf 4754 Franken für von der obligatorischen Krankenkasse gedeckte Kosten aus, 223 Franken mehr als im Vorjahr.

Geringer Anstieg in Schaffhausen – Bern und Zürich im Mittelfeld

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen sind aber beträchtlich, wie die interaktive Grafik zeigt. An der Spitze liegen die Innerschweizer Kantone Zug mit 7,5 Prozent Aufschlag und Luzern mit einem Plus von sieben Prozent. Auch die grossen Kantone St. Gallen (+ 6,4 Prozent), Aargau (+ 5,6 Prozent) und Tessin (+ 5,8 Prozent) verzeichnen deutlich höhere Zahlen. Leicht unter dem nationalen Schnitt liegen Bern (+ 4,1 Prozent) und Zürich (+ 4,7 Prozent). Bloss geringe Kostensteigerungen gab es etwa in Glarus (+ 3,7 Prozent) oder Schaffhausen (+ 1,9 Prozent). Pro Kopf zahlen die Krankenversicherungen in der Romandie und im Tessin die höchsten Beträge aus.

Kosten für Spitex und Arztbehandlungen stark angestiegen

Während ein Tessiner im Schnitt 5915 Franken «kostet», liegt der Betrag für eine Person in Appenzell-Innerrhoden im Durchschnitt nur bei 3439 Franken. Entsprechend sind auch die Krankenkassenprämien deutlich tiefer. Deutlich höhere Ausgaben verursachten gemäss den neuesten Zahlen vor allem Spitex-Organisationen (+ 11,2 Prozent), Laboratorien und Arztbehandlungen. Was die entsprechenden Branchen zum Kostenanstieg sagen, kannst du in diesem Artikel nachlesen.

Gesundheitskosten: Bundesrat bittet Bevölkerung um Mithilfe

Die steigenden Gesundheitskosten beschäftigen auch den Bundesrat. Um diese zu bekämpfen, holt der Bund nun sogar die Bevölkerung ins Boot. Am Donnerstag öffnete das BAG einen elektronischen Briefkasten für Vorschläge, die geeignet sind, das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenkasse zu senken. Bis 20. Juni können Bürgerinnen und Bürger anonym ihre Ideen einreichen. Im November rief Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) den Runden Tisch «Kostendämpfung» ins Leben. Eine Expertengruppe wird die eingereichten Vorschläge prüfen und im Gremium diskutieren. Im September wird Baume-Schneider dann verkünden, wie sich die Prämien in den einzelnen Kantonen für 2026 entwickeln.

Weiterlesen - ein Beitrag von Christof Vuille erschienen am 19.05. auf 20min.ch

Gesundheit in der Schweiz: Grosse Unterschiede zwischen den Geschlechtern

Die Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2022 (SGB22) zeigen deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern. So geben Frauen häufiger an als Männer, mit mindestens einer chronischen Krankheit zu leben (55% gegenüber 44%). Männer sind hingegen öfter übergewichtig oder adipös (52% gegenüber 34%) und rauchen häufiger (27% gegenüber 21%). Die neue Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigt, dass neben biologischen Faktoren wie dem Geschlecht auch gesellschaftlich geprägte Geschlechterrollen die Gesundheit beeinflussen und diesbezüglich soziale Ungleichheiten verstärken.

Frauen hatten 2022 eine um 3,8 Jahre höhere Lebenserwartung bei Geburt als Männer (85,4 Jahre gegenüber 81,6 Jahren). Der Vorteil der Frauen bezüglich der Lebenserwartung bei Geburt wird jedoch durch den geringeren Unterschied hinsichtlich der Lebenserwartung bei guter Gesundheit abgeschwächt. Sie liegt 0,4 Jahre über jener der Männer (72,1 Jahre gegenüber 71,8 Jahren). Die zusätzlichen Lebensjahre verbringen Frauen somit oft mit bestimmten Gesundheitsproblemen. Frauen berichten beispielsweise häufiger über Einschränkungen im Alltag seit mindestens sechs Monaten (30% gegenüber 24%) und leiden nach eigenen Angaben öfter an mindestens einer chronischen Krankheit (55% gegenüber 44%) oder an spezifischen Schmerzen wie Rücken- oder Kreuzschmerzen (50% gegenüber 40%).

Frauen sind mit ihrem Gewicht unzufriedener

2022 war die Hälfte der Männer (52%) und ein Drittel der Frauen (34%) übergewichtig oder adipös. Obwohl Frauen weniger davon betroffen sind, sind sie insgesamt unzufriedener mit ihrem Körpergewicht als Männer (28% gegenüber 23%). Noch deutlicher zeigt sich dieser Trend bei den Übergewichtigen. Dort waren 2022 insgesamt 52% der Frauen und 29% der Männer mit ihrem Gewicht unzufrieden. Das Gewicht wird nicht nur durch biologische Faktoren beeinflusst, sondern auch durch geschlechtsspezifische Normen in Bezug auf Körper und Korpulenz. In der Gesellschaft gilt ein schlanker Körper bei Frauen als Norm für Schönheit und Gesundheit. Bei den Männern hingegen entspricht ein kräftigerer Körper, der positiv mit Stärke konnotiert wird, der Idealvorstellung.

Rauchen: Der Unterschied zwischen Frauen und Männern verringert sich

Der geschlechtsspezifische Unterschied beim Rauchen ist seit dreissig Jahren rückläufig. Er hat sich zwischen 1992 und 2022 von 13 auf 6 Prozentpunkte halbiert. 2022 rauchten Frauen zwischen 15 und 24 Jahren gleich häufig wie gleichaltrige Männer (26% gegenüber 25%). Auch der Umstand, dass Frauen später mit dem Rauchen begonnen haben, lässt sich mit sozialen Geschlechternormen erklären. Entsprechend machten sich die gesundheitlichen Folgen des Rauchens wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs oder Atemwegserkrankungen bei den Frauen erst später bemerkbar.

Frauen leiden häufiger an psychischen Problemen

In der SGB22 berichteten mehr Frauen (12%) als Männer (8%) von mittelschweren bis schweren Depressionssymptomen. Bei den 15- bis 24-Jährigen ist der Unterschied sogar doppelt so gross (26% der Frauen gegenüber 13% der Männer). Frauen zwischen 15 und 24 Jahren befanden sich in den letzten zwölf Monaten nach eigenen Angaben auch deutlich häufiger wegen psychischer Probleme in Behandlung als Männer (14% gegenüber 4%).

Diese Geschlechtsunterschiede hinsichtlich des Risikos, im Lauf des Lebens an einer Depression zu erkranken, sind bekannt. Die Unterschiede treten in der Pubertät auf und bleiben bis ins hohe Alter bestehen. Erklärt werden sie teilweise mit den in der Pubertät vermehrt produzierten Sexualhormonen, teilweise aber auch mit geschlechtsspezifischen gesellschaftlichen Faktoren, insbesondere psychosozialem Stress.

Frauen sind häufiger von Sexismus und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum betroffen. Sie sind auch stärker Belastung durch unbezahlte Haus- und Familienarbeit ausgesetzt, die oft unsichtbar ist und zusätzlich zu einer Erwerbsarbeit verrichtet wird. Geschlechtlich und/oder sexuell diverse Personen (siehe Kasten) sind im Übrigen anfälliger für psychische Probleme als heterosexuelle Cis-Frauen und Cis-Männer.

Weiterlesen

Der Bundesrat will die AHV stabilisieren und modernisieren

Die Reform zur Stabilisierung und Modernisierung der AHV nimmt Form an. An seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 hat der Bundesrat die ersten Stossrichtungen der Vorlage AHV2030 festgelegt. Mit der Alterung der Bevölkerung und der Pensionierung der Babyboom-Generation werden die Ausgaben der AHV in den nächsten zehn Jahren stark ansteigen. Der Bundesrat will diesen Anstieg über höhere AHV-Einnahmen aus den bestehenden Finanzierungsquellen auffangen. Zudem will er die AHV an die soziale und wirtschaftliche Entwicklung anpassen und dazu die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des AHV-Referenzalters fördern.

An seiner Retraite vom 7. März 2025 hat der Bundesrat eine erste Diskussion über die nächste AHV-Reform (AHV2030) geführt. Trotz der bereits umgesetzten Reformen bleibt die demografische Entwicklung auch weiterhin eine Herausforderung für die AHV-Finanzen. Für den Bundesrat ist es wichtig, eine Vorlage auszuarbeiten, die kurz-, mittel- und langfristigen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt. Die Motion SGK-N 21.3462 «Auftrag für die nächste AHV-Reform» beauftragt den Bundesrat damit, dem Parlament bis Ende Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Damit die nächste Reform in diesem Zeitraum ihre Wirkung entfalten kann, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 die Ziele und Stossrichtungen der AHV2030 festgelegt: die AHV stabilisieren und modernisieren, das Rentenniveau sichern, die Kosten der demografischen Entwicklung solidarisch aufteilen und Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter schaffen.

In den nächsten Jahren werden die jüngsten Babyboomer das Referenzalter erreichen. Aktuell beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen. Gleichzeitig wächst die Erwerbsbevölkerung kaum. Das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen im erwerbsfähigen Alter und jener der Rentnerinnen sowie Rentner wird sich weiter verschlechtern. Obwohl sich die AHV-Beiträge in den letzten Jahrzehnten aufgrund der gestiegenen Lohnsumme erhöht haben, reichen sie nicht aus, um die demografiebedingten Mehrausgaben der AHV zu kompensieren.

Der Finanzierungsbedarf der AHV hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ab wann eine Zusatzfinanzierung der 13. AHV-Altersrente in Kraft treten wird; ausschlaggebend sind aber auch mehrere laufende Rechtsetzungsprojekte (Hinterlassenenrenten, Initiative der Mitte für faire AHV-Renten auch für Ehepaare). Ohne Massnahmen dürfte die AHV nach aktuellen Schätzungen, gemäss Betriebsrechnung 2023, im Jahr 2030 ein Umlagedefizit von rund 2,5 Milliarden Franken und im Jahr 2040 von 5,7 Milliarden Franken ausweisen. Falls Parlament und Volk die Finanzierung der 13. AHV-Altersrente annehmen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, dann sinkt der jährliche Finanzierungsbedarf auf schätzungsweise 500 Millionen Franken im Jahr 2030 und 4 Milliarden im Jahr 2040.

Um die Finanzierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu sichern, will der Bundesrat die AHV-Einnahmen über die aktuellen Finanzierungsquellen erhöhen. Dazu beauftragt er das EDI, verschiedene Massnahmen zu prüfen, mit der Möglichkeit, diese zeitlich zu begrenzen, um den kritischen Zeitraum abzudecken, in dem der Druck der Babyboomer auf die AHV-Finanzen am stärksten ist. Der Bundesrat will überdies einen Interventionsmechanismus prüfen für den Fall, dass sich die finanzielle Situation der AHV verschlechtert oder die politischen Entscheide nicht rechtzeitig vorliegen. Ausserdem will er die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des AHV-Referenzalters fördern. Zu diesem Zweck beabsichtigt er, das Höchstalter von 70 Jahren in der AHV aufzuheben, den Freibetrag zu erhöhen und die Frühpensionierung weniger attraktiv zu machen. Diese Massnahmen würden dem Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft entgegenkommen und Arbeitsanreize schaffen.

Um die AHV an den gesellschaftlichen Wandel anzupassen, werden Massnahmen bei den Leistungen und bei den Beiträgen geprüft, zum Beispiel individuell angerechnete Erziehungs- und Betreuungsgutschriften oder die Bekämpfung von Missbräuchen im Zusammenhang mit Dividenden, auf denen keine Beiträge geschuldet sind. Der Bundesrat hat das EDI zudem damit beauftragt zu prüfen, wie die Digitalisierung gefördert und die Datengrundlagen für künftige Reformen verbessert werden können. Der Bundesrat wird die verschiedenen Stossrichtungen prüfen und dann entscheiden, welche davon für die Reform weiterverfolgt werden. Im Herbst 2025 wird der Bundesrat seine Leitlinien zur AHV2030 vorstellen. Anfang 2026 soll die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt werden.

Höheres Referenzalters derzeit kein Thema, aber Diskussion im Rahmen der nächsten Reform

Ein höheres Referenzalter ist für den Bundesrat im Rahmen der Reform AHV2030 hingegen keine Option. Das Stimmvolk hat sich 2024 klar gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Zudem wären für eine generelle Erhöhung des Referenzalters eine lange Übergangsphase sowie Kompensationsmassnahmen nötig. Deshalb würde sich die Erhöhung nicht früh genug auf die AHV-Finanzen auswirken, um die Finanzierung der AHV während der kritischen Phase sicherzustellen. Der Bundesrat wird sich jedoch noch eingehender damit befassen, unter welchen Bedingungen ein höheres Referenzalters in Betracht gezogen werden könnte und ob eine zivilstandsunabhängige Vorsorge möglich wäre. Er will diese Fragen im Rahmen der nächsten Reform gestützt auf dokumentierte Daten diskutieren. Der Bundesrat verzichtet ausserdem auf die Einführung neuer Finanzierungsquellen, wie etwa einer Finanztransaktionssteuer, einer Erbschaftssteuer oder einer Grundstückgewinnsteuer. Er will sich auf die aktuellen Finanzierungsquellen konzentrieren.

Weiterlesen

Gesundheitskosten: Elektronischer Briefkasten für die Bevölkerung geöffnet

Die Bevölkerung ist ab heute eingeladen, sich an der Diskussion für neue Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenversicherung zu beteiligen. Bis am 20. Juni 2025 können Vorschläge in einem elektronischen Briefkasten eingereicht werden.

Die Gesundheitskosten sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im November 2024 den Runden Tisch «Kostendämpfung» ins Leben gerufen. Ziel dieses zweimal pro Jahr stattfindenden Treffens mit verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens ist es, gemeinsam neue, umsetzbare Massnahmen zu entwickeln, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Anlässlich des ersten Runden Tisches einigten sich die Teilnehmenden auf das Ziel, ab 2026 jährlich rund 300 Millionen Franken einzusparen. Beim Runden Tisch geht es um kurz- und mittelfristige Massnahmen. Dies in Ergänzung zu weiteren politischen Projekten, die schon laufen, wie beispielsweise der Umsetzung des Kostendämpfungspakets 2 und der Kostenziele, welche ebenfalls zentral sind für die Kostendämpfung. Die nächsten Treffen des Runden Tisches finden Ende Mai und im Oktober 2025 statt.

Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ist seit Jahren eine der grössten Sorgen der Bevölkerung. Jeder und jede ist direkt von den Entwicklungen betroffen – sei dies beispielsweise als Prämienzahlende, Patientinnen und Patienten oder Mitarbeitende der Gesundheitsbranche. Neben den Vorschlägen zu möglichen kostendämpfenden Massnahmen der Teilnehmenden des Runden Tisches möchte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider deshalb auch der Bevölkerung die Möglichkeit bieten, konkrete kostendämpfende Massnahmen vorzuschlagen und so den Fächer der bisherigen politischen Diskussionen zu erweitern.

Alle Interessierten können ab heute bis zum 20. Juni 2025 konkrete Vorschläge zur Dämpfung der Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung im elektronischen Briefkasten einreichen. Die Teilnahme erfolgt vollständig anonym; eine individuelle Rückmeldung an die einzelnen Teilnehmenden wird es folglich nicht geben. Die Expertengruppe Runder Tisch Kostendämpfung wird die relevanten Eingaben prüfen und zielführende Vorschläge in ihre Arbeiten zuhanden des Runden Tisches einfliessen lassen. Die weitere Arbeit an den Vorschlägen aus dem Briefkasten wird in der Folge über den Runden Tisch kommuniziert werden.

Kostendämpfung als Daueraufgabe

Das EDI setzt sich seit Jahren mit verschiedenen Massnahmen für eine finanziell tragbare und zugleich qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung ein. Die Bemühungen laufen erstens über Gesetzgebungsprojekte, wie die beiden Kostendämpfungspakete, die das Parlament verabschiedet hat, den Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative und die Förderung ambulanter Behandlungen durch die einheitliche Finanzierung der Leistungen. Zweitens werden die Kosten über die laufende Überprüfung von Leistungen und der Pflege der Tarifsysteme eingedämmt. Drittens braucht es auch immer wieder neue kurzfristig und mittelfristig wirksame Massnahmen. Hier setzen der Runde Tisch «Kostendämpfung» und der elektronische Briefkasten an: die beiden Initiativen des EDI unterstützen die Zielsetzung, gemeinsam dafür zu sorgen, dass das Gesundheitssystem nachhaltig finanzierbar bleibt. Weiterlesen

Hier gelangen Sie zum elektronischen Briefkasten: www.kostendaempfung.ch

Mehrheit für Social-Media-Verbot für Kinder in der Schweiz

Eine grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer befürwortet ein Verbot von Sozialen Medien für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Auch ein Handyverbot an Schulen findet grosse Unterstützung in der Bevölkerung. Dies geht aus einer Studie des Forschungsinstituts Sotomo hervor.

Keine Reels, Stories und Videos auf Instagram, Tiktok und Co. für unter 16-Jährige? 80 Prozent der Befragten befürworten ein Verbot von Social Media für Kinder und Jugendliche. Und fast gleich so viele sind dafür, dass Smartphones aus Klassenzimmern und von Pausenhöfen verbannt werden. Massnahmen in diese Richtung werden bereits umgesetzt. Jüngst sorgte der Entscheid der Nidwaldner Bildungsdirektion für Aufsehen, die private Handynutzung an den hiesigen Volksschulen zu verbieten. Die klare Zustimmung für solche Verbote bewerten die Studienautoren als Zeichen dafür, dass in der Bevölkerung ein grosses Bedürfnis zum Schutz von Kindern in der Online-Welt besteht. «Die Studie zeigt ganz klar, dass die Schweizer Bevölkerung findet, die Politik sei gefordert», sagt Studienautor Michael Hermann.

Cybermobbing und exzessive Nutzung

Bei der Aufklärung über die Gefahren im digitalen Raum sieht die grosse Mehrheit der Befragten Eltern und Schule in der Pflicht. Die meisten Eltern von minderjährigen Kindern sehen sich aber gewappnet, ihre Sprösslinge über die Gefahren im Internet aufzuklären. So fühlen sich 62 Prozent in der Lage, ihre Kinder ausreichend vor Cyberrisiken zu schützen. Die grössten Gefahren liegen aus Sicht der Eltern beim Cybermobbing. Dazu komme aber auch die Angst vor der Konfrontation der Kinder mit Inhalten sexueller Art oder Gewaltdarstellungen sowie ganz grundsätzlich die exzessive Internetnutzung, so Hermann.

Knatsch am Familientisch

Expertinnen und Experten empfehlen Eltern, mit ihren Kindern klare Regeln im Umgang mit Smartphone und Social Media zu vereinbaren. Diesen Ratschlag nimmt sich die Elternschaft offenbar sehr zu Herzen: 97 Prozent der befragten Eltern haben Massnahmen wie die Einschränkung von bestimmten Online-Plattformen oder die Begrenzung der Bildschirmzeit festgelegt. Doch bei der Einhaltung hapert es: Rund die Hälfte der Befragten bekundet Mühe bei der Umsetzung der Massnahmen. Wenig überraschend besteht darin ein gewisses Konfliktpotenzial am Familientisch: So geben 52 Prozent an, dass Diskussionen mit den Kindern über die Bildschirmzeit gelegentlich zu Streit führt. Fast noch herausfordernder sei die Kontrolle der Inhalte, die die Kinder konsumieren, so Studienautor Hermann: «Der digitale Raum entwickelt sich derart dynamisch, dass die Eltern kaum den Überblick behalten können», sagt er. Die Forderungen sind also klar und deutlich: Doch wie realistisch sind so einschneidende Massnahmen wie ein Handyverbot an Schulen oder ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche? Michael Hermann hält fest, dass die Schweiz eher zurückhaltend ist mit solchen Regulierungen. Doch: «Weil es hier um Kinder geht, ist der Druck sehr gross und da wird die Politik auch handeln», ist er überzeugt.

Zu viel Zeit am Handy

Das Forschungsinstitut Sotomo befragte im Auftrag des Versicherungskonzerns Axa für den sogenannten Cybersorgen-Monitor rund 1700 Personen in der Deutschschweiz und der Romandie. Nicht nur die Internetnutzung von Kindern sehen die Befragten kritisch. Ein grosser Teil gab an, dass das Smartphone Überhand in ihrem Leben nehmen würde: 46 Prozent würden gerne weniger Zeit am Handy verbringen. Mehr als zwei Drittel der Befragten stufen den allgemeinen Umgang der Bevölkerung mit dem Internet als zu risikoreich ein.

Weiterlesen - SRF 4 News, 11.5.25, 7 Uhr ;