AHV, IV, EO: Zuwanderung wirkt sich langfristig positiv auf Sozialversicherungen aus

Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigt, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt, also auch unter Berücksichtigung des künftigen Leistungsbezugs der eingewanderten Beitragszahlenden. Hauptgrund dafür ist die durch die Zuwanderung verjüngte Bevölkerungsstruktur, die über Beitragszahlungen den ansteigenden Leistungsbezug kompensiert. Der Zeithorizont der Betrachtung reicht bis ins Jahr 2070. Die Studie beleuchtet in einem Exkurs auch die Bedeutung der Migration für die Ergänzungsleistungen und die Familienzulagen.

Der von einem Team der Universitäten Zürich und St. Gallen erarbeitete Forschungsbericht im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen schliesst eine wichtige Lücke. Bisherige, jährliche Datenauswertungen zeigten, dass die ausländischen Staatsangehörigen, insbesondere jene aus der EU/EFTA, aktuell mehr Beiträge in die 1. Säule (AHV, IV und Erwerbsersatzordnung EO) einzahlen, als sie an Leistungen beziehen. Die nun vorliegende Studie bezieht die mittel- und langfristig entstehenden Leistungsansprüche der zugewanderten Beitragszahlenden mit ein (Untersuchungszeitraum 2003 bis 2070). Sie enthält zudem einen Exkurs zu den Ergänzungsleistungen (EL) und Familienzulagen.

AHV, IV und EO: Zuwanderung wirkt sich positiv aus

Für die Sozialversicherungen der 1. Säule haben die Forschenden jeweils für die Gruppe der Zugewanderten und für die in der Schweiz Geborenen zwei Untersuchungsmethoden angewandt. Die Querschnittsanalyse stellt die im jeweiligen Kalenderjahr einbezahlten Beiträge den im selben Jahr ausbezahlten Leistungen gegenüber. Um zusätzlich die Frage beantworten zu können, zu welchen künftigen Leistungsansprüchen in der Gegenwart geleistete Beiträge führen, wurde eine Kohortenperspektive angewandt. Sie vergleicht die erwarteten Beitragszahlungen mit den erwarteten Leistungsbezügen über den Lebenszyklus für die Gruppe einerseits der 2003 Zugewanderten und anderseits der 2003 in der Schweiz Ansässigen, die im Inland geboren wurden. Das Ergebnis zeigt, dass die Zuwanderung die Sozialwerke der 1. Säule nicht zusätzlich belastet. Im Gegenteil: Bis 2070 wirkt sich die Zuwanderung weiterhin positiv auf die Sozialversicherungen aus. Hauptgrund ist die durch die Zuwanderung verjüngte Bevölkerungsstruktur, die über Beitragszahlungen den ansteigenden Leistungsbezug kompensiert. Die verjüngende Wirkung der Migration wird sich bis 2070 abschwächen, aber immer noch positiv bleiben. Die Beiträge von EU/EFTA-Staatsangehörigen übersteigen deren Leistungsbezug besonders stark, weil sie im Vergleich zu anderen Zuwanderungsgruppen höhere Einkommen erzielen und ihre Erwerbsbeteiligung grösser ist.

EL und Familienzulagen

Die Studie beleuchtet in einem Exkurs auch die Bedeutung der Migration für die EL und die Familienzulagen, basierend ausschliesslich auf einer Querschnittsanalyse. In der Schweiz geborene Personen beziehen vermutlich aufgrund heimbedingter Kosten etwas höhere EL als Zugewanderte. Die in der Schweiz geborene Bevölkerung wächst jedoch etwas weniger schnell als die zugewanderte. Darum dürften sich im Betrachtungszeitraum die Anteile der beiden Gruppen an der EL-Gesamtsumme angleichen. In Bezug auf die Belastung des EL-Systems ist das jedoch noch keine gesicherte Erkenntnis, denn es fehlen zahlreiche Informationen (beispielsweise zur Haushaltssituation). Auch müsste berücksichtigt werden, dass die EL im Vergleich zu den anderen betrachteten Sozialversicherungen ausschliesslich durch Steuermittel finanziert werden. Es wären also umfangreichere und weiterführende Analysen nötig, um ein verlässliches Bild der Bedeutung der Migration für die EL zu erhalten. Bei der Untersuchung der Familienzulagen zeigen sich keine substanziellen Unterschiede zwischen Zugewanderten und in der Schweiz Geborenen.

Forschungsmethoden

Die Forschenden haben mit zwei methodischen Zugängen gearbeitet, einer Querschnitts- und einer Kohortenbetrachtung (siehe oben). Die Datenanalyse basiert auf einem umfangreichen Datensatz mit verknüpften Individualdaten (ZEMIS-Daten des Staatssekretariats für Migration; Daten zu Leistungen der 1. Säule sowie Familienzulagen und aus den Individuellen Konten der AHV des Bundesamtes für Sozialversicherungen und der Zentralen Ausgleichsstelle; Daten aus STATPOP des Bundesamtes für Statistik). Die Studie beschränkt sich auf Analysen der Sozialsicherungssysteme in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Entsprechend werden die Sozialhilfe und die Arbeitslosenversicherung nicht einbezogen. Zudem werden beitragsseitig nur die Lohnbeiträge berücksichtigt, nicht jedoch andere Finanzierungsquellen wie z.B. der Bundesbeitrag oder die MWST. Mit dem Forschungsbericht können folglich keine Aussagen über das Umlageergebnis der Sozialversicherungen in Zukunft gemacht werden.

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2021 war nahezu jede sechste Person mit einer Behinderung armutsgefährdet

Menschen mit Behinderungen waren 2021 stärker armutsgefährdet als die übrige Bevölkerung und nahmen häufiger externe finanzielle Unterstützung in Anspruch. Sie gaben überdies öfter an, auf medizinische Behandlungen verzichtet zu haben, obwohl sie ihren allgemeinen Gesundheitszustand weniger gut einschätzen als Personen ohne Behinderung. Diese Ergebnisse beruhen auf den Indikatoren zur Gleichstellung, die das Bundesamt für Statistik (BFS) zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2023 publiziert.

2021 waren 16- bis 64-jährige Personen mit Behinderungen stärker armutsgefährdet als die übrige Bevölkerung. 16% von ihnen lebten in einem Haushalt, dessen verfügbares Einkommen unter 60% des Schweizer Medianeinkommens lag. In der übrigen Bevölkerung belief sich dieser Anteil auf 10%. Armutsgefährdete Personen verfügen über ein signifikant tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung, was zu einem erhöhten Risiko der sozialen Ausgrenzung führt. Dies, obwohl nahezu drei Viertel der Menschen mit Behinderungen (73%) im Jahr 2021 erwerbstätig waren.

Höherer Bedarf an externer finanzieller Unterstützung

Menschen mit Behinderungen erhielten vom Sozialversicherungssystem häufiger Leistungen gegen Armut sowie externe finanzielle Unterstützung als Menschen ohne Behinderung. Sie beanspruchten öfter Ergänzungsleistungen (zusätzlich zu einer IV-Rente) als Menschen ohne Behinderung (2021: 5% gegenüber 0,3%). Ausserdem gaben sie häufiger an, Sozialhilfe zu beziehen (8% gegenüber 3%) bzw. durch andere öffentliche oder private Mittel unterstützt zu werden (0,9% gegenüber 0,5%). Es können mehrere Leistungen gleichzeitig bezogen werden, insbesondere bei Übergängen zwischen verschiedenen Formen der Unterstützung im Lauf des Jahres.

Je stärker der Grad der Behinderung, desto grösser die Unterschiede

Die Armutsgefährdung steigt mit zunehmendem Grad der Behinderung. So scheinen Personen, die bei ihren Alltagsaktivitäten stark eingeschränkt sind, noch stärker armutsgefährdet zu sein als Menschen ohne Behinderung (2021: 26% gegenüber 10%).

Sie gaben auch häufiger an, verschiedene Arten der externen finanziellen Unterstützung in Anspruch zu nehmen: 14% von ihnen erhielten Ergänzungsleistungen, 18% Sozialhilfe und 3% andere öffentliche oder private Mittel. 

Häufiger Verzicht auf medizinische Behandlungen

Ein guter Gesundheitszustand ist für die Lebensqualität und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben grundlegend. Eine Behinderung kann zwar auf gesundheitliche Probleme zurückzuführen sein oder solche hervorrufen, aber je nach Art der Behinderung besteht nicht zwingend ein Zusammenhang. Während die meisten Menschen ohne Behinderung (94%) ihren allgemeinen Gesundheitszustand als (sehr) gut einstufen, ist dies bei den Personen mit Behinderungen nur bei knapp der Hälfte (47%) der Fall. Bei Letzteren bezeichnen 17% ihre Gesundheit als schlecht oder sehr schlecht, bei den stark eingeschränkten Menschen mit Behinderungen liegt dieser Wert sogar bei 47%. 

Der Zugang zur medizinischen Versorgung ist folglich für viele Menschen mit Behinderungen wesentlich. Dennoch gaben Menschen mit Behinderungen häufiger an, dass sie in den zwölf Monaten vor der Erhebung auf notwendige medizinische Behandlungen verzichten mussten, als Menschen ohne Behinderung (4% gegenüber 1%). Bei Personen, die durch ihre Behinderung stark eingeschränkt sind, beträgt dieser Anteil 5%.

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Stimmungslage

Die Pandemie hatte negative Folgen auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz. 45% der 16- bis 64-Jährigen gaben 2021 an, dass die Covid-19-Pandemie ihre Stimmungslage im Jahr vor der Befragung negativ beeinflusst hat. Der Umstand einer Behinderung hat die psychische Verfassung wenig beeinflusst. Einzig in der Gruppe der 40- bis 64-Jährigen hat sich die Stimmungslage der Menschen mit Behinderungen signifikant stärker verschlechtert als jene der Menschen ohne Behinderung (45% gegenüber 37%).

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Verfügbares Einkommen im Jahr 2021 mit durchschnittlich 6706 Franken pro Monat nahezu unverändert

Bei den Haushaltsausgaben der Privathaushalte in der Schweiz zeigten sich 2021 im Vergleich zum Vorjahr wenig Veränderungen. Wie 2020 sind die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Konsumausgaben auch 2021 noch spürbar. Das durchschnittliche verfügbare Einkommen von 6706 Franken pro Monat ist mit demjenigen der Vorjahre vergleichbar. Dies geht aus den Ergebnissen der Haushaltsbudgeterhebung 2021 des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Das durchschnittliche verfügbare Haushaltseinkommen betrug im Jahr 2021 6706 Franken pro Monat und ist im Vergleich zu den Vorjahren stabil geblieben. Es entspricht dem Bruttoeinkommen abzüglich der obligatorischen Ausgaben. Darin eingerechnet sind die Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Haushalts; ein solcher besteht in der Schweiz im Durchschnitt aus 2,09 Personen. Das Einkommensniveau von Einpersonenhaushalten ist oft tiefer als dasjenige von Mehrpersonenhaushalten, da in Letzteren mehrere Personen zum Haushaltseinkommen beitragen können. Zum Haushaltseinkommen zählen nebst den monatlich ausbezahlten Löhnen und Zulagen auch die jährlichen Zahlungen wie zum Beispiel der 13. Monatslohn. Erhaltene Renten, Sozialleistungen und Überweisungen von anderen Haushalten sowie Vermögenserträge wie Zinsen und Dividenden werden ebenfalls dazugerechnet. Nicht alle Haushalte verfügen jedoch über 6706 Franken pro Monat. 2021 wiesen rund 60% aller Haushalte ein verfügbares Einkommen auf, das unter dem schweizerischen Mittelwert lag.

Drei Viertel des Bruttohaushaltseinkommens stammen aus Erwerbstätigkeit

Die Erwerbseinkommen bildeten auch 2021 die wichtigste Stütze mit durchschnittlich 72,1% des Bruttoeinkommens, während die Renten und Sozialleistungen mit 21,5% die zweitwichtigste Einkommensquelle darstellten. Die Vermögenseinkommen spielten auch 2021 für einen grossen Teil der Haushalte eine untergeordnete Rolle (im Mittel 5,2% des Bruttoeinkommens). Nur bei jedem siebten Haushalt machte dieser Anteil mehr als 5,2% des Bruttoeinkommens aus. Die Überweisungen von anderen Privathaushalten (wie zum Beispiel Alimentenzahlungen) trugen im Durchschnitt 1,2% zum Bruttoeinkommen bei. Diese Einkommenssituation zeigte sich vor allem bei Einelternhaushalten.

31,5% des Bruttoeinkommens für obligatorische Ausgaben

Im Jahr 2021 betrugen die obligatorischen Ausgaben 3083 Franken pro Monat oder 31,5% des Bruttoeinkommens. Dabei bildeten die Steuern mit durchschnittlich 1203 Franken pro Monat bzw. 12,3% des Bruttoeinkommens den wichtigsten Posten. Zu den obligatorischen Ausgaben zählen weiter die Sozialversicherungsbeiträge (10,2% des Bruttoeinkommens) wie zum Beispiel die AHV- und Pensionskassenbeiträge, die obligatorischen Krankenkassenprämien (7,0%) sowie die monetären Transferausgaben an andere Haushalte (2,0%).

Wie viel bleibt übrig?

Für Konsumausgaben verwendeten die Haushalte 4648 Franken pro Monat oder 47,5% des Bruttoeinkommens. Das sind immer noch deutlich weniger als in den Jahren vor der Covid-19-Pandemie. Dadurch blieb nach allen Ausgaben den privaten Haushalten 2021 ein durchschnittlicher Betrag von 1710 Franken pro Monat oder 17,5% des Bruttoeinkommens zum Sparen übrig. Dennoch konnten auch im 2021 nicht alle Haushalte einen Sparbetrag zur Seite legen. Die Haushalte der untersten Einkommensklasse (mit weniger als 4674 Franken Bruttoeinkommen) zum Beispiel gaben oft mehr Geld aus, als sie einnahmen. Dieses Ergebnis steht nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem verhältnismässig hohen Anteil von Rentnerhaushalten (61%) in dieser Klasse, bei denen der Vermögensverzehr einen Teil des Haushaltsbudgets finanziert.

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Zum 18. Geburtstag kommt die Betreibung - Schluss mit der Sippenhaft bei Prämien-Schulden

Für Betroffene ist es eine grosse Erleichterung: Ab dem 1. Januar können junge Erwachsene für die Krankenkassen-Schulden, die ihre Eltern zu verantworten haben, nicht mehr betrieben werden.

Kaum erwachsen, steht die junge Frau vor einem Schuldenberg: 7000 Franken hat sie der Krankenkasse zu zahlen. Und sie kann nichts dafür. Ihre Mutter hatte die Prämien für sie nicht bezahlt, als sie noch minderjährig war. Jetzt muss die Schülerin dafür geradestehen.

Schuldenberater freuen sich

Künftig soll das nicht mehr vorkommen. Schon im Frühling vergangenen Jahres hatte das Parlament beschlossen, dass Junge nicht mehr für die Krankenkassenschulden geradestehen müssen, die ihre Eltern verursacht haben. Nun, auf den 1. Januar 2024, tritt diese Änderung schliesslich in Kraft. Das hat der Bundesrat vergangene Woche beschlossen. Christoph Walter arbeitet bei der JuBe Anlaufstelle für junge Menschen bis 25, der Jugendberatung der Jugendarbeit Basel. Er berät die 18-Jährige und schildert ihre Geschichte. Sie ist kein Einzelfall. Immer mal wieder beraten Walter sowie seine Kolleginnen und Kollegen Jugendliche, deren Eltern die Krankenkassen-Rechnungen nicht beglichen. Bislang gerieten die jungen Erwachsenen mit dem 18. Geburtstag unweigerlich in die Schuldenfalle. Der Schritt sei «längst überfällig», sagt Pascal Pfister, Geschäftsführer des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz. «Eigentlich handelt es sich bei der heutigen Regelung um eine Form der Sippenhaft», kritisiert er. Gemäss Zahlen des Bundes leben rund fünf Prozent der Bevölkerung in einem Haushalt mit mindestens einem Zahlungsrückstand bei den Krankenkassenprämien. Der Bundesrat hatte indes lange keinen Handlungsbedarf gesehen. 2017 lehnte er die Forderung der SP nach einer Gesetzesänderung ab. Dann kams zum überraschenden Sinneswandel: Als ein Jahr später ein SVP-Vertreter genau die gleiche Forderung stellte, war die Landesregierung plötzlich dafür. 

Am 18. Geburtstag kommt die Betreibung

Ab nächstem Jahr gilt, dass Jugendliche für Krankenkassenschulden aus der Zeit, in der sie noch minderjährig waren, nicht mehr betrieben werden dürfen. Und sie dürfen trotz dieser Altlasten zu einer anderen, günstigeren Krankenkasse wechseln. Allerdings gilt das neue Gesetz nur für Jugendliche, die nach dem 1. Januar 2024 volljährig werden. Wer vor dem 1. Januar 2006 geboren ist, hat Pech gehabt. Besonders die Änderung bei der Krankenkassenwahl ist laut Walter entscheidend. Die Krankenkassen gingen heute nämlich ganz unterschiedlich mit Prämienschulden von Kindern um. Es gibt Versicherer, die schicken pünktlich zum 18. Geburtstag eine Betreibung. Oftmals aber erfahren Jugendliche erst dann von den weitergegebenen Schulden, wenn sie die Kasse wechseln wollen – und erfahren, dass das wegen der ausstehenden Zahlungen nicht geht. Es kommt auch vor, dass dubiose Broker den betroffenen Jugendlichen eine neue Kasse andrehen, obwohl das rechtlich gar nicht zulässig ist. So geraten sie erst recht in einen Strudel von Problemen.

Bis zur Schuldenfreiheit dauerts Jahre

«Für viele Jugendliche ist es ein Schock, wenn sie von den Prämienschulden erfahren», erzählt Jugendberater Walter. Denn so schnell werden sie diese nicht los. Viele sind noch in der Schule und verdienen kaum oder kein Geld. So auch die junge Frau, die Walter berät. Sie macht die Fachmittelschule, möchte später studieren. Für sie kommt das neue Gesetz zu spät. Bis sie die Prämienschulden abbezahlt hat, wird es Jahre dauern.

Weiterlesen - ein Beitrag von Lea Hartmann erschienen am 27.11.2023 auf www.blick.ch

So viel Geld hat ein Schweizer Haushalt im Schnitt zur Verfügung

Das verfügbare Einkommen eines Schweizer Haushaltes liegt durchschnittlich bei 6706 Franken pro Monat. Doch fast zwei Drittel haben weniger Geld zum Ausgeben. 2021 verfügte ein durchschnittlicher Schweizer Haushalt über ein verfügbares Einkommen von 6706 Franken, vor Abzügen wie Steuern und Krankenkassen sind es 9789 Franken. Laut den Zahlen konnte ein Durchschnittshaushalt bei Ausgaben von 4648 Franken noch 1710 Franken sparen. Die Zahlen bilden allerdings den Durchschnitt ab, den Gutverdienende hochdrücken: Weitaus weniger als die Hälfte der Bevölkerung kommt auf solche Zahlen.

Das durchschnittliche verfügbare Einkommen von 6706 Franken pro Monat sei zudem mit demjenigen der Vorjahre vergleichbar: Das geht aus den Ergebnissen der Haushaltsbudgeterhebung 2021 des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor, die am Montag publiziert wurde. Das Durchschnittseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der obligatorischen Ausgaben: Unter Letztere fallen neben den Steuern etwa die Sozialversicherungsbeiträge (10,2 Prozent des Bruttoeinkommens) wie die AHV- und Pensionskassenbeiträge, die obligatorischen Krankenkassenprämien (7,0 Prozent) sowie Transferausgaben an andere Haushalte wie etwa Alimente (2,0 Prozent). In Zahlen ausgedrückt mussten für diese Ausgaben 31,5 Prozent des Einkommens oder 3083 Franken pro Monat aufgewendet werden. Der grösste Posten dabei sind die Steuern, die allein rund zwölf Prozent des Einkommens betragen. Laut der Statistik stehen einem Durchschnittshaushalt also monatlich 9789 Franken zur Verfügung. Eingerechnet in diese Zahlen sind jeweils die Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Haushalts. In der Schweiz besteht ein Durchschnittshaushalt aus 2,09 Personen. Zum Haushaltseinkommen zählen nebst den Löhnen und Zulagen auch die jährlichen Zahlungen wie der 13. Monatslohn. Erhaltene Renten, Sozialleistungen und Überweisungen von anderen Haushalten sowie Vermögenserträge wie Zinsen und Dividenden werden ebenfalls dazugerechnet.

Medianlohn liegt einiges tiefer

Bei weitem nicht alle Haushalte kommen jedoch auf die errechneten monatlich 6706 Franken Haushaltseinkommen: 2021 wiesen rund 60 Prozent aller Haushalte ein verfügbares Einkommen auf, das unter dem schweizerischen Mittelwert lag. Der Medianwert – also der Betrag, bei dem jeweils die Hälfte der Bevölkerung über mehr oder weniger verfügt – liegt demnach für fast zwei Drittel der Bevölkerung tiefer als der Durchschnittswert. Insgesamt 72 Prozent des Bruttoeinkommens in der Schweiz werden aus dem Erwerbseinkommen generiert, weitere 21,5 Prozent stammen aus Renten und Sozialleistungen. Das Einkommen aus dem Vermögen, also etwa Zinsen und Dividenden, spielt mit durchschnittlich 5,2 Prozent beim Gesamteinkommen eine untergeordnete Rolle – nur bei jedem siebten Haushalt sind es effektiv mehr als diese Zahl. Der Medianwert liegt also wesentlich tiefer.

Und wie viel bleibt übrig?

Der Durchschnittshaushalt verwendet laut der Erhebung 4648 Franken pro Monat oder 47,5 Prozent des Bruttoeinkommens für Konsumausgaben, deutlich weniger als vor der Corona-Pandemie. Das bedeutet, dass pro Monat 1710 Franken oder immerhin 17,5 Prozent des Einkommens gespart werden könnten. «Dennoch konnten auch im 2021 nicht alle Haushalte einen Sparbetrag zur Seite legen. Die Haushalte der untersten Einkommensklasse (mit weniger als 4674 Franken Bruttoeinkommen) zum Beispiel gaben oft mehr Geld aus, als sie einnahmen», heisst es aber weiter im Bericht. Auch hier dürfte der effektive mögliche Sparbetrag beim Medianwert klar tiefer liegen. Dies hänge auch damit zusammen, dass der Anteil der Rentnerhaushalte in der tiefsten Einkommensklasse bei einem hohen Wert von 61 Prozent liege. In vielen davon wird für die monatlichen Ausgaben das Vermögen angezapft, es findet also ein sogenannter Vermögensverzehr statt.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 27.11.2023 auf www.20min.ch

Frauen sind bei der beruflichen Vorsorge deutlich schlechter gestellt

Frauen sind bei der beruflichen Vorsorge nach wie vor deutlich schlechter gestellt als Männer. Das bestätigen neue Statistiken. Frauen erhielten 2022 aus der 2. Säule im Mittel 1217 Franken pro Monat, bei den Männern waren es 2077 Franken.

Der Medianbetrag der von den Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen entrichteten Kapitalleistungen betrug bei Männern knapp 153'564 Franken und bei Frauen 65'622 Franken, wie aus der am Freitag publizierten Neurentenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervorgeht. 50 Prozent der ausbezahlten Renten waren also höher und 50 Prozent tiefer als dieser Betrag. Fast die Hälfte der in der Schweiz wohnhaften Bezügerinnen und Bezüger der zweiten Säule bezogen 2022 ausschliesslich eine Rente. Knapp 37 Prozent liessen sich die Altersleistung vollständig als Kapital auszahlen. Und rund ein Fünftel entschied sich für eine Kombination aus Rente und Kapital.

Unterschiedliche Laufbahnen

Bei den Personen, die ausschliesslich eine Rente bezogen haben, sind deutliche Geschlechterunterschiede festzustellen. Bei den Frauen lag der Medianbetrag nahezu 40 Prozent tiefer als bei den Männern (1260 Franken gegenüber 2205 Franken). Auch bei den Personen, die eine Kombination aus Rente und Kapital erhielten, war die Differenz zwischen den Geschlechtern deutlich. Die Rente belief sich hier bei den Männern im Median auf 2035 Franken, bei den Frauen auf 1192 Franken. Die grossen Abweichungen zwischen Frauen und Männern lassen sich laut BFS hauptsächlich mit unterschiedlichen beruflichen Laufbahnen erklären. Frauen unterbrächen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und arbeiteten mehr Teilzeit, beides in erster Linie aus familiären Gründen. Auch der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern führt zu Differenzen bei den BV-Leistungen. Das BFS schreibt dazu, dass Haus- und Familienarbeit, die häufiger von den Frauen übernommen würden, nicht bezahlt seien und keinen Einfluss auf die Leistungen aus der Altersvorsorge hätten. (saw/sda)

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 24.11.2023 auf www.watson.ch