Finanzen: So viel kostet ein Kind in der Schweiz

Kinder machen das Leben schöner – aber auch teurer! Laut der Bildungsdirektion des Kantons Zürich kostet ein Kind monatlich zwischen 1300 und 1800 Franken. Das Haushaltsbudget wird von einem Kind massiv belastet. Bis zum 20. Lebensjahr kostet ein Kind rund 370'000 Franken. Schweizer Familien werden im internationalen Vergleich sehr wenig vom Staat unterstützt.

Wer Kinder haben will, muss sich das gründlich durch den Kopf gehen lassen. Denn sobald man anfängt, sich mit der Familienplanung zu beschäftigen, drängen sich die Fragen nach den Finanzen auf. Aber wie viel kostet denn ein Kind nun wirklich? Laut einer Berechnung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich kostet ein Kind zwischen 1300 und 1800 Franken pro Monat. Pro Jahr sind das somit rund 18'500 Franken. Bis zum 20. Geburtstag kommen satte 370'000 Franken zusammen. Inbegriffen in den Kosten sind dabei Kleider, Essen, Körperpflege, Wohnen, Versicherung, Freizeit, ÖV und Sackgeld. Jedes weitere Kind kostet verhältnismässig weniger. Beim dritten Kind sinken die Ausgaben gar auf zwischen 900 und 1500 Franken pro Monat.Immerhin die gute Nachricht: Die zusätzlichen Kosten können meist mit Steuerreduktionen, Kinderzulagen und Prämienverbilligungen ein wenig ausgeglichen werden.

Finanzen: Babys und Jugendliche kosten am meisten

Sind die Kinder noch ganz klein, also im Baby-Alter, kommen weitere Kosten hinzu. Und zwar 300 bis 450 Franken pro Monat. Darunter fallen Ausgaben für Windeln, Kleider, Nahrung, Haushalt, Versicherung, Kinderbetreuung und Erstausstattung. Die Kinderbetreuung ist in der Schweiz eher teuer. Pro Tag und Kind zahlen Eltern durchschnittlich 130 Franken. Wenigverdienende werden meist mit Subventionen unterstützt. Teuer wird ein Kind vor allem zwischen dem 13. und dem 18. Lebensjahr. Je nach Ausbildung müssen Eltern pro Monat mit rund 1790 Franken rechnen. Will der Nachwuchs ausserkantonal studieren und braucht ein WG-Zimmer, wird es nochmals teurer. 

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 09.09.2024 auf nau.ch

Für Mütter ist eine Scheidung ein Riesenrisiko

Wenn Frauen nach der Geburt des ersten Kindes ihr Pensum reduzieren, gehen sie langfristig finanzielle Risken ein. Die Ökonomin Michaela Slotwinski hat in einer Studie Lehrerinnen mit Kindern nach den Gründen für ihre Teilzeitpensen befragt.

Frau Slotwinski, Sie erforschen das Phänomen der Child Penalty. Was ist damit gemeint?

Mit dem ersten Kind bricht das Erwerbseinkommen von Frauen stark ein, dies primär, weil sie ihre Pensen reduzieren oder die Erwerbstätigkeit aufgeben. Dieses Phänomen bezeichnet man in der Forschung als Child Penalty. Im Gegensatz zu den Müttern arbeiten Väter weiter wie zuvor.

In der Schweiz sinkt das Einkommen von Frauen nach dem ersten Kind um rund 70 Prozent. Ist das ein international vergleichbarer Wert?

International gibt es grosse Unterschiede. In der Schweiz, Deutschland und in Österreich ist die Child Penalty besonders ausgeprägt. Am anderen Ende der Skala liegen die skandinavischen Länder mit rund 20 Prozent.

Was sind mögliche Gründe für die Child Penalty?

Die Forschung dazu ist relativ jung. Inzwischen ist das Phänomen an sich aber systematisch mit guten Daten dokumentiert. Auf dieser Grundlage können wir nun beginnen, nach den Ursachen zu suchen. Was sich derzeit sagen lässt: Es gibt eine Korrelation zwischen der Child Penalty und traditionellen Geschlechternormen. Die Child Penalty ist in Ländern mit traditionellen Rollenbildern grösser als in liberalen Ländern. Ob auch ein kausaler Zusammenhang besteht, kann man aber noch nicht sagen. So beobachtet man, dass sich familienpolitisch liberale Länder von konservativen auch institutionell unterscheiden – etwa im Angebot der Kinderbetreuung. Auch dies könnte die Child Penalty beeinflussen.

«Die Child Penalty ist in Ländern mit traditionellen Rollenbildern grösser als in liberalen Ländern»

Was verstehen Sie unter traditionellen Geschlechternormen?

Das ist ein sehr vages Konzept. In der Ökonomie messen wir traditionelle Normen anhand von einem Fragenkatalog. Beispielsweise fragen wir: Schadet es dem Kind, wenn die Mutter Vollzeit arbeitet? Können sich Männer genauso gut um Kinder kümmern wie Frauen? Je nach Antworten auf mehrere Fragen dieser Art ergibt sich ein traditionelles oder liberales Bild.

Sie selbst forschen zur Child Penalty: Was haben Sie bereits herausgefunden?

In einem früheren Projekt haben wir anhand von Daten aus dem Kanton Bern untersucht, ob die Verfügbarkeit von Kitas die Child Penalty reduziert. Dabei zeigte sich, dass sie sich zwar verringert, aber weiterhin sehr gross ist.

In einem aktuellen Forschungsprojekt untersuchen Sie den Prozess der Entscheidung, die zur Child Penalty führt – also wie Mütter entscheiden, wieviel sie arbeiten möchten.

Im Zentrum des Projekts steht die Frage: Was ziehen Frauen in Erwägung, wenn sie sich entscheiden, in welchem Umfang sie als Mutter arbeiten wollen? Insbesondere interessiert uns, ob sie langfristige finanzielle Faktoren, wie den Einfluss auf die Altersvorsorge, in Betracht ziehen. Das ist bisher eine Blackbox.

Dazu haben Sie die Daten von Lehrerinnen in der Deutschschweiz betrachtet. Warum gerade diese Gruppe?

Weibliche Lehrpersonen sind aus zwei Gründen interessant: Erstens finden sich unter ihnen viele gewissenhafte Studienteilnehmende, was wichtig ist, um statistisch verlässliche Aussagen zu machen. Zweitens können Lehrpersonen ihr Arbeitspensum, auch wegen des aktuellen Fachkräftemangels, in der Regel aufs nächste Schuljahr hin aufstocken, wenn sie dies wünschen. Sie haben also grundsätzlich die Möglichkeit, auf unsere Information zu reagieren.

Was sind für die Lehrerinnen in Ihrer Studie die wichtigsten Faktoren, wenn sie entscheiden, wieviel sie nach der Geburt des ersten Kindes arbeiten möchten?

An vorderster Stelle nennen die Studienteilnehmenden das wahrgenommene Wohlbefinden von Kind und Mutter. Langfristige finanzielle Überlegungen – wie etwa der Einfluss auf die Altersrente – spielen hingegen eine untergeordnete Rolle. Dies hat uns bewogen, zu untersuchen, ob ein besserer Wissensstand über die Auswirkung von Teilzeitarbeit auf die soziale Sicherheit zu einer Pensenerhöhung und einer besseren langfristigen Absicherung führt.

Wie sind Sie konkret vorgegangen?

Wir zeigten einem zufällig ausgewählten Teil der Studienteilnehmenden ein kurzes Informationsvideo, das anhand des Beispiels einer Mutter zeigt, wie sich eine Pensenerhöhung langfristig finanziell auswirkt. Anschliessend haben wir die Teilnehmenden eingeladen, mit dem «Zukunftsrechner» – das ist ein Online-Tool, das wir gemeinsam mit der Zürcher Kantonalbank entwickelt haben – ihre eigene finanzielle Situation zu prüfen und Beschäftigungsszenarien zu simulieren. Zwei Monate später fragten wir nochmals nach: Erinnern Sie sich noch an diese Informationen, die wir Ihnen gegeben haben? Mit welchem Arbeitspensum wollen Sie im nächsten Schuljahr arbeiten?

Und was haben Sie im neuen Schuljahr beobachtet?

Bei den Personen, die sich von Anfang an der langfristigen finanziellen Folgen von Teilzeitarbeit bewusst waren, gab es keinen Effekt. Etwa ein Viertel der Befragten war sich der Auswirkungen jedoch nicht bewusst: Frauen in dieser Gruppe gaben an, im nächsten Jahr mehr arbeiten zu wollen, und dies wurde durch die tatsächlichen Daten zu den Pensen dieser Lehrerinnen bestätigt. Frauen, die die Informationen erhalten haben und zu Beginn weniger informiert waren, erhöhten ihr Beschäftigungsniveau im nächsten Jahr um durchschnittlich 6 Prozent im Vergleich zu den Frauen, die die Informationen nicht erhalten hatten. Dies bedeutet, dass 3 von 10 Teilnehmerinnen, die sich der Kosten nicht bewusst waren, ihr Arbeitspensum um etwa einen halben Tag pro Woche oder 10 Prozentpunkte erhöht haben. Das klingt nach wenig, aber es hat doch einen bedeutenden Einfluss.

Inwiefern?

Bei einer langfristigen Pensenerhöhung um 10 Prozentpunkte reduziert sich die Einkommenseinbusse aus Teilzeitarbeit um 18 Prozent. Zudem führt diese Anpassung im Pensionsalter zu einer Reduktion des Gender-Pension-Gap unter Lehrpersonen um fast die Hälfte, da die Renten in der beruflichen Vorsorge um 15 Prozent steigen. Das heisst: Indem Frauen einen halben Tag in der Woche mehr arbeiten, können sie finanziell gegenüber Männern stark zulegen und ihre langfristige finanzielle Situation verbessern.

Braucht es also mehr Aufklärung bei Frauen, was die Altersvorsorge anbelangt?

Ja, wobei viele Pensionskassen bereits solche Informationen bereitstellen. Die Herausforderung besteht somit vielmehr darin, das Interesse der Frauen für Fragen zur sozialen Absicherung zu wecken. Solche Infos könnten etwa abgegeben werden, wenn jemand eine neue Stelle beginnt oder wenn eine Frau dem Arbeitgeber mitteilt, dass sie Mutter wird. Ich weiss, wie das ist, ich bin selber Mutter. Um die Geburt herum passiert so viel mit dem Leben – da muss man vor allem kurzfristig erstmal irgendwie klarkommen und misst der langfristigen finanziellen Planung wenig Bedeutung zu.

Die Scheidungsrate in der Schweiz liegt bei 40 Prozent. Was bedeutet das für die soziale Absicherung von Frauen?

Für Mütter ist eine Scheidung ein Riesenrisiko. In der zweiten Säule wird das Vorsorgekapital zwar aufgeteilt – aber Scheidungen treten am häufigsten im Alter von 40 bis 45 Jahren auf, und die fetten Jahre der Einzahlung kommen erst später. Davon profitieren geschiedene Frauen nicht mehr und können dies auch nicht aufholen, weil sie meist nicht denselben Karrierepfad haben wie ihre Ex-Partner. Das spiegelt sich darin, dass mehr geschiedene Frauen Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen beziehen als geschiedene Männer.

Manche Paare sagen, unter dem Strich lohne es sich für sie wegen Kitagebühren und Steuern gar nicht, ihr Kind in eine Kindertagesstätte zu bringen. Was sagen Sie dazu?

Das hängt stark von der individuellen Situation ab. Bei tieferen Einkommensgruppen mag das kurzfristig stimmen – langfristig lohnt es sich aber für die allermeisten. Für Lehrpersonen zeigen unsere Berechnungen aber klar: Ein höheres Pensum zahlt sich – nach Abzug von Steuern und Kosten für die Kinderbetreuung – auch kurzfristig aus.

«In der Schweiz ist die Arbeitsmarktbeteiligung von Müttern mit 90 Prozent bereits sehr hoch – das Problem sind die tiefen Pensen»

Wie könnte man die Erwerbsbeteiligung der Frauen in der Schweiz erhöhen – abgesehen von besseren Informationen?

In der Schweiz ist die Arbeitsmarktbeteiligung von Müttern mit 90 Prozent bereits sehr hoch – das Problem sind die tiefen Pensen. Während Väter oftmals Vollzeit arbeiten, tut dies nur jede zehnte Mutter.

Sollten Väter somit ihre Pensen reduzieren?

Das ist eine individuelle Entscheidung, die jedem Vater selbst überlassen ist. In unserer Studie sagen viele Frauen, dass sie ihr Pensum aufstocken würden, wenn der Vater sein Pensum reduzieren und mehr Betreuungs- und Haushaltsaufgaben übernehmen möchte. Das ist natürlich hypothetisch. Ob sie es dann tatsächlich tun würden, ist eine andere Frage.

Die Teilzeitquote in der Schweiz ist in den letzten Jahren bei Männern leicht angestiegen. Ist das ein Zeichen, dass sie mehr Betreuungsarbeiten übernehmen?

Nicht unbedingt, denn die Teilzeitquote steigt auch bei Männern ohne Kinder. In meinem Umfeld ist oft vom «Papa-Tag» die Rede. In den Daten sehen wir den Papa-Tag aber nicht eindeutig. Es könnte auch generell einen Trend zu mehr Teilzeitarbeit geben.

Könnte man sagen, dass die emotionale Bindung zwischen Mutter und Kind als grösser eingestuft wird als zwischen Vater und Kind?

Das könnte so wahrgenommen werden. Das Problem ist aber, dass man in Untersuchungen selten nachfragt. Bisher fragte man nicht: Warum haben Sie diese Entscheidung getroffen? Das Auswerten der Antworten war bisher zu kompliziert. Künstliche Intelligenz eröffnet uns diesbezüglich ganz neue Möglichkeiten, da wir offene Textfragen besser auswerten können.

Sollten allenfalls Kita-Plätze vergünstigt werden, um die Erwerbsbeteiligung der Frauen zu erhöhen?

Die Verfügbarkeit von erschwinglicher Kinderbetreuung ist eine der populärsten Politikforderungen. Diese Effekte sind aber meiner Ansicht nach eher klein. Finanzielle Entscheide sind in dieser Lebensphase vielfach nicht ausschlaggebend. Das muss natürlich besser erforscht werden. Wahrscheinlich gibt es auch nicht eine einzige Lösung, sondern man muss an vielen verschiedenen Rädchen drehen.

«Unternehmen müssen Teilzeitarbeit ermöglichen»

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen müssen Teilzeitarbeit ermöglichen. Ein Bedürfnis von Müttern ist sicher auch mehr Flexibilität: Kann ich, wenn das Kind krank ist, im Homeoffice arbeiten oder kann ich die Arbeit zu einem anderen Zeitpunkt nachholen? Wir würden in Zukunft gerne Unternehmen dazu befragen.

Relativ gut erforscht ist der Gender-Pay-Gap – also der unerklärbare Lohnunterscheid zwischen Männern und Frauen. Was sagen Sie dazu?

Ich würde sagen, im Vergleich zur Child Penalty ist der Gender-Pay-Gap mittlerweile nicht sehr gross. Er ist also – in meinen Augen – nicht mehr das «Hauptproblem», wenn es um die Gleichstellung geht.

Weiterlesen - ein Beitrag von Stefan Sonderegger erschienen am 05.09. auf Soziale Sicherheit CHSS

Gefordert: mehr Profis für den Umgang mit Kindern

Für viele Familien ist es Alltag: Während die Eltern zur Arbeit gehen, besuchen die Kinder die Kita, einen Hort oder eine Tages-Familienorganisation. Doch Brachenorganisationen dieser familienergänzenden Betreuung sorgen sich nun wegen des Fachkräftemangels um die Qualität der eigenen Angebote.

Jubel, Trubel, Heiterkeit an diesem Nachmittag in einer Kita mitten in der Stadt Zürich: Die Kinder singen, spielen, einige haben einen Mittagsschlaf gemacht, einige essen etwas Obst. «Damit die Kinder wieder Energie bekommen», sagt Ariane Piguet, Co-Leiterin der Kita «kihz sumatra».

56 Kinder werden hier insgesamt betreut, jeweils von morgens um 7 bis abends 18:30 Uhr. Die Kinder dürfen vieles mitbestimmen: Etwa, ob sie auf einen Ausflug möchten oder wie sie den Nachmittag verbringen wollen. Das klappt aber nur, wenn genügend Betreuungspersonen anwesend sind. So wie an diesem Nachmittag.

  

Austrittsquote von 30 Prozent

In vielen Kitas ist das aber eher die Ausnahme als die Regel. Grund: Offenen Stellen können gar nicht erst besetzt werden, Personal fällt oftmals aus wegen Krankheit und zu hoher Belastung. Die Arbeitsbelastung für Betreuungspersonen ist hoch, die Rahmenbedingungen und die Gehälter oftmals wenig attraktiv.

Einige ausgebildete Fachpersonen kehren dem Betreuungsberuf den Rücken, bevor sie richtig Fuss gefasst haben. Maximiliano Wepfer der Fach- und Arbeitgeberorganisation Kibesuisse spricht von einer Austrittsquote von 30 Prozent, deutlich mehr als in anderen Branchen. 

Zusammen mit drei weiteren Branchenorganisationen appelliert kibesuisse in einem offenen Brief an die Behörden und Politikerinnen. «Es geht nicht einfach um höhere Löhne, sondern auch um Massnahmen, die zur Qualität der Arbeit beitragen», sagt Maximiliano Wepfer.

Die Qualität gehe einher mit der Professionalisierung. Auch hier sehen die Branchenexperten Handlungsbedarf. In vielen Betreuungsteams, vor allem in der Deutschschweiz, sei beispielsweise der Anteil des nicht ausgebildeten Personals zu hoch. Das müsste sich ändern. «Praktikanten oder Lernende sind noch in Ausbildung. Sie dürften eigentlich nicht voll in den sogenannten Betreuungsschlüssel eingerechnet werden», so Wepfer.

Der Betreuungsschlüssel definiert, wie viele Fachpersonen für die Betreuung eines Kindes zur Verfügung stehen. Kantonal gibt es bei diesen Schlüsseln noch immer grosse Unterschiede – ohne plausible Gründe. Eine Vereinheitlichung wäre aus Sicht vieler Expertinnen wünschenswert.  

  

Branche muss wieder attraktiver werden

Die Professionalisierung müsse aber mit ausreichender Finanzierung einhergehen, so die Vertreter der Kinderbetreuungsbranchen. Die zuständigen Behörden sollten die Finanzierungsmodelle so gestalten, dass in allen Sprachregionen alle Mitarbeitenden mit abgeschlossener, eidgenössisch anerkannter Grundbildung auch angestellt werden könnten. Zudem sollten 50 Prozent dieser Mitarbeitenden bis 2030 einen tertiären Abschluss erlangen.

Subventionierungen und Finanzierungsmodelle werden politisch noch zu reden gaben. Gemäss Maximiliano Wepfer lohnen sich diese Massnahmen aber alleweil. Die Branche werde dadurch attraktiver – und Attraktivität wieder führe dazu, dass ausgebildetes Fachpersonal nicht in andere Branchen abwandert.

Weiterlesen - ein Beitrag vom 04.09.2024 erschienen auf srf.ch

Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht

Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Anpassung der Familienzulagenordnung an die Preisentwicklung verabschiedet. Die neuen bundesrechtlichen Mindestansätze treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt der Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) legt für die in den Kantonen ausbezahlten Familienzulagen einen Mindestansatz pro Kind und Monat fest. Derzeit beträgt die Kinderzulage monatlich mindestens 200 Franken und die Ausbildungszulage mindestens 250 Franken, wobei die Kantone höhere Ansätze vorsehen können.

Gemäss FamZG werden die Mindestansätze der Familienzulagen auf den gleichen Zeitpunkt an die Teuerung angepasst wie die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die nächste Anpassung der AHV-Renten erfolgt auf den 1. Januar 2025. Eine Anpassung der Mindestansätze bedingt, dass der Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Festsetzung im Jahr 2009 um über 5 Punkte gestiegen ist, was zu Beginn des Jahres 2024 der Fall war.

Die Mindestansätze der Familienzulagen werden daher auf den 1. Januar 2025 um 7,1% erhöht. Dadurch erhöht sich die Kinderzulage von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat (die Beträge sind jeweils auf den nächsthöheren Franken aufgerundet). Da die Kinder- und Ausbildungszulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende den Mindestansätzen nach FamZG entsprechen, werden auch diese im gleichen Umfang an die Teuerung angepasst.

In Kantonen, die die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, führt die Anhebung der Mindestansätze der Familienzulagen automatisch zu einer Erhöhung. Derzeit richten bei den Kinderzulagen sieben Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI) und bei den Ausbildungszulagen sechs Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG und TI) die Mindestansätze nach FamZG aus. In den Kantonen, die die Familienzulagen seit 2009 bereits erhöht haben oder höhere Zulagen als die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, sind andere oder keine Anpassungen zu erwarten.

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Bundesrat erhöht Renten und Kinderzulagen ab 2025

Gute Nachrichten für Rentner und Familien: Der Bundesrat hebt Minimalrenten und Kinderzulagen an. Ein Überblick.

Renten: Die minimale AHV/IV-Rente steigt gemäss Festsetzung des Bundesrats um 35 auf insgesamt 1260 Franken pro Monat – bei nicht vorhandenen Beitragslücken. Die Maximalrente wird um 70 auf 2520 Franken erhöht. Dies betrifft die Beträge bei einer vollen Beitragsdauer. Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 514 auf 530 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 980 auf 1010 Franken. Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von knapp rund 1.7 Milliarden Franken.

Kinderzulagen: Diese werden von 200 auf 215 Franken pro Monat erhöht. Die Kantone können höhere Ansätze vorsehen. Derzeit richten bei den Kinderzulagen sieben Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI) die Mindestansätze aus. Hier führt die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung automatisch zu mehr Geld für die Eltern.

Ausbildungszulagen: Diese steigen von 250 auf 268 Franken pro Monat. Bei den Ausbildungszulagen zahlen sechs Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG und TI) das vom Bund vorgeschriebene Minimum aus. Auch hier führt die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung automatisch zu mehr Geld für die Betroffenen. Die Erhöhung der Familienzulagen ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009.

Berufliche Vorsorge: Der Koordinationsabzug wird von 25'725 auf 26'460 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 22'050 auf 22'680 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7258 Franken. Heute liegt die Limite bei 7056 Franken für Personen, die bereits eine zweite Säule haben. Bei Personen ohne zweite Säule wird der Betrag auf neu 36'288 Franken (heute 35'280 Franken) festgesetzt.

Ergänzungsleistungen: Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen gibt es mehr Geld für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs. Für Alleinstehende steigt der Betrag von 20'100 auf 20'670 Franken pro Jahr, für Ehepaare von 30'150 auf 31'005 Franken pro Jahr und für Kinder über elf Jahren auf 10'815 Franken beziehungsweise auf 7590 Franken für Kinder unter elf Jahren. Zudem steigen die Höchstbeträge für die berücksichtigten Mietzinse: In den Grosszentren beträgt der jährliche Höchstbetrag künftig 18'900 Franken, in der Stadt 18'300 Franken und auf dem Land 16'680 Franken. Die Pauschale für Neben- und Heizkosten wird ebenfalls angepasst: Sie steigt von 3060 auf 3480 Franken pro Jahr. Dies alles führt zu Mehrkosten beim Bund von 33 Millionen Franken und 19 Millionen bei den Kantonen.

Erwerbseinkünfte: Die Freibeträge auf den Erwerbseinkünften werden ebenfalls per 2025 an die Lohnentwicklung gemäss Lohnindex angepasst. Der Freibetrag wird für Alleinstehende von 1000 auf 1300 Franken pro Jahr und für Ehepaare sowie Personen mit Kindern von 1500 auf 1950 Franken pro Jahr angehoben. Das führt zu Mehrkosten beim Bund und den Kantonen von 11 Millionen Franken.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 28.08.2024 auf srf.ch

Auf dem Weg zu gerechteren AHV-Renten im Kanton Neuenburg

Erziehungsgutschriften müssen vollständig der Person angerechnet werden, die ihr Arbeitspensum gesenkt hat, um sich um die Kinder zu kümmern. Dies hat das Neuenburger Kantonsgericht entschieden. Es gab damit einer Beschwerde des Direktors von Pro Familia statt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Erziehungsgutschriften zwischen den Ehepartnern halbiert werden, wenn einer von ihnen in Rente geht. Der Direktor von Pro Familia Schweiz, Philippe Gnaegi, legte persönlich Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung der AHV-Ausgleichskasse ein.

Er war der Ansicht, dass eine Aufteilung der Erziehungsgutschriften zu je 50 Prozent diskriminierend sei und ein faktisches Ungleichgewicht darstelle, da nur seine Ehefrau einen finanziellen Verlust erlitt, indem sie ihr Arbeitspensum reduzierte, um sich um die Kinder zu kümmern, während er weiterhin zu 100 Prozent erwerbstätig blieb.

Das Neuenburger Kantonsgericht gab Gnaegi Recht, wie aus dem Urteil hervorgeht, das Keystone-SDA vorliegt.

Weiterlesen - ein Beitrag von Keystone-SDA publiziert am 28.08.2024 auf swissinfo.ch