Neue nationale Umfrage zur Sorgerecht und Wohlergehen von Kindern in der Schweiz

Liebe Mitglieder von Pro Familia,

Wir freuen uns, Ihnen den Start der nationalen Online-Umfrage „Sorgerecht und Wohlergehen von Kindern in der Schweiz“ bekanntzugeben, ein Forschungsprojekt, das vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) im Rahmen des SNF-Programms Sinergia (2023-2027) finanziert wird.

Ziel dieser Studie ist es, zu verstehen, wie familiäre Arrangements und deren Entwicklung das Wohlbefinden von Kindern beeinflussen. Jedes Jahr erleben Tausende von Kindern in der Schweiz Situationen wie Trennung oder Scheidung ihrer Eltern und wachsen in vielfältigen Familienkonstellationen auf. Es ist jedoch entscheidend, die Auswirkungen dieser Umstände auf die emotionale, physische und psychische Gesundheit der Kinder besser zu verstehen, um unsere öffentliche Politik und das Familienrecht entsprechend anzupassen.

Das Projekt FamyCH, das hinter dieser Umfrage steht, verfolgt einen multidisziplinären Ansatz, um verschiedene Familientypen zu untersuchen, zum Beispiel Alleinerziehende oder komplexe Patchworkfamilien. Diese Forschung wird uns wichtige Erkenntnisse über Faktoren liefern, die die Gesundheit und das Gleichgewicht von Kindern fördern.

Die an der Umfrage teilnehmenden Haushalte werden vom Institut MIS Trend  kontaktiert, das die vollständige Vertraulichkeit der gesammelten Daten garantiert.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung für dieses Projekt von öffentlichem Interesse, das darauf abzielt, das Wissen über das Wohlbefinden von Kindern in der Schweiz zu verbessern. Sollten Sie zu den ausgewählten Familien gehören, ermutigen wir Sie, die Online-Umfrage sorgfältig auszufüllen. Wenn Sie diesem Link folgen, erhalten Sie Zugriff auf den Flyer zur Vorstellung der Umfrage, der an die Teilnehmer verschickt wird:

Nationale Umfrage zur Sorgerecht und Wohlergehen von Kindern in der Schweiz

Mit besten Grüßen
Das FamyCH-Team

Armut: Kein Schwimmkurs – so leiden arme Kinder in Schweiz

Kinder und Jugendliche leiden in der Schweiz besonders oft unter Armut. Organisationen gehen von bis zu 100'000 Betroffenen aus. Eine neue Studie zu Armut zeigt, dass Kinder und Jugendliche am meisten betroffen sind. Total seien es 76'000 Kinder, sagt die Skos. Die Caritas spricht gar von 100'000. Armutsbetroffene Kinder seien in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt. 

2022 lebten rund 269'000 Menschen unter 18 Jahren unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Das sagt eine Mitte Oktober erschienene Studie zur materiellen Situation von Kindern und Jugendlichen aus. Konkret heisst das: Über 17 Prozent der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz leben in Armut oder drohen in die Armut abzurutschen. Aline Masé, stellvertretende Bereichsleiterin Grundlagen und Politik von Caritas Schweiz, sagt dazu: «Mehr als jedes sechste Kind in der Schweiz hat kaum genug zum Leben.» Das bedeute, dass in jeder Schulklasse mindestens drei Kinder sitzen würden, die von Armut betroffen oder bedroht seien.

Kinder und Jugendliche erhalten am häufigsten Sozialhilfe

Es seien 76'000 Kinder und Jugendliche, die in der Schweiz von der regulären Sozialhilfe unterstützt würden. Das erklärt Ingrid Hess, Sprecherin Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Das sei mit 4,8 Prozent «der höchste Wert unter allen Altersgruppen». Die Caritas geht sogar von noch mehr Kindern aus. Masé sagt dazu: «Die Armutsgrenze des BFS orientiert sich an der Sozialhilfegrenze. Unter der Armutsgrenze, sprich dem Existenzminimum der Sozialhilfe, leben rund 100'000 Kinder.» 

Aber wann gilt ein Kind genau als armutsbetroffen?

Hess dazu: «Die Armutsgrenze wird von den Richtlinien der Skos abgeleitet. Sie betrug 2022 durchschnittlich 4010 Franken für zwei Erwachsene mit zwei Kindern.» Von diesem Betrag müsse man Ausgaben des täglichen Bedarfs decken. Das seien Essen, Hygiene, Mobilität, die Miete und weitere Posten, nicht jedoch die Krankenkassenprämien. Das sorgt für Kritik. Aline Masé meint: «Aus Sicht von Caritas ist die Armutsgrenze, die sich am Existenzminimum der Sozialhilfe orientiert, viel zu tief.» Davon müssten nebst den oben genannten Dingen auch «Haushaltsführung, Internet, Handy, TV, Versicherungen, Freizeit, Bildung und so weiter bezahlt werden». Das sei ein Problem, denn: «Die Teilhabe an der Gesellschaft ist damit nicht möglich. Die Studie zeigt auf, dass die Sozialhilfe zu tief ist und die negativen Folgen von Armut für Kinder nicht reduziert.» Die Caritas orientiere sich an der Armutsgefährdungsgrenze, die das Bundesamt für Statistik jährlich berechne. Und die liege für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 5432 Franken pro Monat.«Diese Grenze geht davon aus, dass auch ärmere Menschen in der Schweiz an der Gesellschaft teilhaben sollen», so Masé.

Arme Kinder können nicht in Schwimmkurs oder ins Museum

Aber was bedeutet es für Kinder und Jugendliche konkret, von Armut betroffen zu sein? Simon Bucher, Pressesprecher der Heilsarmee, sagt dazu: «Kinder können an öffentlichen Angeboten nicht teilnehmen, die die Entwicklung fördern.» Dazu gehöre beispielsweise ein Schwimmkurs. Auch seien Freizeitaktivitäten stark eingeschränkt – es sei zum Beispiel nicht möglich, ins Museum zu gehen. Das bekräftigt auch Aline Masé: «Kinder, die von Armut betroffen sind, sind in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und in den Bildungschancen eingeschränkt.» Das heisse beispielsweise, dass sie in ihrer Freizeit nicht mit den Eltern in den Zoo gehen könnten. Oder nicht mit auf einen Ausflug mit Freunden gingen, weil dies nicht im Budget liege. Masé weiter: «Betroffene Kinder haben auch meist keine Möglichkeit, ausserschulischen Nachhilfeunterricht zu besuchen. Das schmälert ihre Bildungschancen.» Ingrid Hess erklärt: «Kinder, die in einem Elternhaushalt leben, der von der Sozialhilfe mitunterstützt wird, erfahren häufig Einschränkungen zu schulischen Unterstützungsangeboten. Diese Einschränkungen erschweren den Kindern eine gute Ausbildung, was meist der Schlüssel wäre, um dereinst der Armut zu entfliehen.»

Arme Kinder haben öfter gesundheitliche Probleme

Kinder aus einer armen Familie hätten auch schlechtere Entwicklungschancen und häufiger gesundheitliche Probleme. Diese würden sich dann vor allem mit zunehmendem Alter zeigen. Ein Caritas-Interview mit einer betroffenen Familie von 2017 zeigt, wie sich Armut auf den Alltag auswirken kann. Darin erzählt die siebenjährige Olivia, sie dürfe nur Kleider mit roten Kleberli aussuchen – also Sale-Artikel. Ihre Mutter erinnert sich zudem daran, wie Olivia im Kindergarten erzählte, andere Kinder hätten Spielzeug im Adventskalender. Sie selbst hatte nur Schoggi – das zu hören, sei für das Mami zuerst «schlimm» gewesen.

Organisationen fordern Politik zum Handeln gegen Armut auf

Einig sind sich die Caritas, die Skos und die Heilsarmee in folgendem Punkt: Es wird zu wenig gegen Kinderarmut in der Schweiz getan. Die Studie zeigt laut Ingrid Hess: Die aktuellen Sozialhilfeleistungen sind für Kinder teilweise unzureichend, um ihnen einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. «Die Skos-Richtlinien sehen für ein Kleinkind dieselben Unterstützungsleistungen vor wie für Jugendliche. Die Studie schlägt deshalb altersabhängige Leistungen für die Sozialhilfe vor.» Weiter gehen will die Caritas: Sie möchte die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, beispielsweise bei Kita-Kosten und Krankenkassenprämien. Aline Masé ergänzt: «Ein weiteres wirksames Instrument gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen sind Familien-Ergänzungsleistungen.» Die Kantone Genf, Waadt, Solothurn und Tessin hätten eine solche Familien-EL bereits eingeführt, der Kanton Fribourg habe sie beschlossen.

Weiterlesen - ein Beitrag von Sina Barnert erschienen am 16.11.24 auf nau.ch

 

Cash or Crash – Das Tool zur smarten Lebensplanung

Welche Ausbildung soll ich wählen? Strebe ich eine Karriere an? Möchte ich eine Familie gründen? Unsere Entscheidungen beeinflussen den Kurs des Lebens – auch finanziell.

Möchten Sie herausfinden, welche Entscheidung Ihr Leben bisher am meisten geprägt hat? War es die gewählte Lehre, der Karriereschritt in eine Führungsposition oder doch die Kinderfrage? Mit der Lebensplanungsplattform "Cash or crash" von alliance F können Sie vergangene oder Entscheide, die Ihnen noch bevorstehen, durchrechnen und die Folgen davon abschätzen. Die Berechnungen von Cash or crash beruhen auf dem Rechenmodell des Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG.

Lebensplanungsplattform: https://cashorcrash.ch/

Die Kosten der Alters- und Pflegeheime und der Spitex-Dienste sind 2023 stark gestiegen

2023 nahmen die Kosten der Alters- und Pflegeheime gegenüber dem Vorjahr um 5% und jene der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) um 7% zu. Zusammengenommen beliefen sie sich auf 15 Milliarden Franken und verzeichneten damit das stärkste Wachstum des vergangenen Jahrzehnts. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen benötigten noch nie so viel Pflege wie 2023. Für jede beherbergte Person wurden durchschnittlich 110 Pflegeminuten pro Tag aufgewendet (+4% gegenüber 2022). Der gleiche Trend zeigt sich bei den Spitex-Diensten: 2023 nahm jede Klientin bzw. jeder Klient durchschnittlich 56 Pflegestunden in Anspruch (+6,3% gegenüber 2022). Dies geht aus den jüngsten Erhebungen zur Gesundheitsversorgung des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

2023 beliefen sich die Kosten der Alters- und Pflegeheime auf 11,65 Milliarden Franken. Somit erhöhten sich die monatlichen Kosten für einen Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim um 309 Franken auf 10 446 Franken. Das Rechnungsjahr 2023 der Alters- und Pflegeheime schloss mit einem ungedeckten Defizit von 274 Millionen Franken. Die Kosten der Spitex-Dienste erreichten 3,3 Milliarden Franken (+7,3% gegenüber 2022). Die gemeinnützigen und öffentlich-rechtlichen Unternehmen schrieben zum zweiten Mal in Folge rote Zahlen: Ihr Defizit belief sich auf 7,5 Millionen Franken. Demgegenüber erzielten die gewinnorientierten Unternehmen einen Gewinn von 16,8 Millionen Franken. 

Aussergewöhnliche Zunahme der Pflegestunden 

2023 wurden in Alters- und Pflegeheimen 170 211 Personen betreut, 1% mehr als im Vorjahr. Das Durchschnittsalter der Bewohnerinnen und Bewohner blieb gegenüber 2022 unverändert. Bei den Frauen lag es bei 85,5 Jahren, bei den Männern bei 81,4 Jahren. Der tägliche Pflegebedarf erhöhte sich 2023 weiter auf 1 Stunde und 50 Minuten pro beherbergte Person.

Im Jahr 2023 wurden in der Schweiz über 415 200 Personen von der Spitex gepflegt (+1,5% gegenüber 2022). Die Spitex-Kundschaft wird insbesondere aufgrund der Diversifizierung des Angebots tendenziell jünger: 2023 wurden 38% der Pflegeleistungen für Personen ab 80 Jahren erbracht, zehn Jahre zuvor lag dieser Anteil noch bei 49%. Die Versorgung zu Hause wird intensiver: Für jede Klientin und jeden Klienten wurden durchschnittlich 56 Pflegestunden aufgewendet, gegenüber 53 Stunden im Jahr 2022. Als Folge davon erhöhte sich der pro Jahr für Spitex-Pflegeleistungen in Rechnung gestellte Betrag um aussergewöhnliche 14% auf 5565 Franken pro Klientin bzw. Klient. 

Weniger Alters- und Pflegeheime, mehr gewinnorientierte Unternehmen 

Das Platzangebot in den Alters- und Pflegeheimen blieb mit 100 727 Plätzen stabil. Gleichzeitig ging die Zahl der Alters- und Pflegeheime um ein knappes Dutzend auf 1480 zurück. 2023 gab es 2971 Spitex-Dienste (+9%). Insgesamt waren 13 gemeinnützige Unternehmen, 72 gewinnorientierte Unternehmen und 162 selbstständige Pflegefachpersonen mehr tätig als 2022. Vor allem gewinnorientierte Unternehmen nehmen stark zu. Der gleiche Trend ist auch bei den Alters- und Pflegeheimen zu beobachten. Im Jahr 2023 waren 47% von ihnen privat, d. h. sie erhielten keine staatlichen Subventionen.

Der Personalbestand wächst

Die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in Alters- und Pflegeheimen erhöhte sich um 2,4% auf 103 355 Arbeitsplätze. Insbesondere der Bestand des Pflegepersonals mit ausländischem Abschluss nahm mit +4,2% stark zu, jener des in der Schweiz ausgebildeten Pflegepersonals stieg um 1%. Noch deutlicher als in den Alters- und Pflegeheimen wuchs der Personalbestand der Spitex-Dienste (29 085 VZÄ, +3,7% gegenüber 2022).

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Bundesrat führt nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ein

Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmlassung an seiner Sitzung vom 6. November 2024 zur Kenntnis genommen und die erforderlichen Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen. Diese treten per 1. Januar 2025 in Kraft.

Der Bundesrat setzt damit das Anliegen der Motion 19.3702 «Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin um. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen. In der Schweiz erwerbstätige Personen, die ab Inkrafttreten der Vorlage nicht jedes Jahr die für sie maximal zulässigen Beiträge in ihre Säule 3a einbezahlt haben, können diese Beiträge künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend noch einzahlen und diese Einkäufe von den Steuern abziehen. Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ist pro Jahr ein Einkauf in die Säule 3a in Höhe des sogenannten «kleinen Beitrages» zulässig (2025 beispielsweise maximal 7’258 Fr.). Wer einen Einkauf tätigen möchte, muss zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein, das heisst über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen, sowohl im Jahr, in dem der Einkauf stattfindet, als auch im Jahr, für das nachträglich Beiträge einbezahlt werden. Ein Einkauf setzt voraus, dass der ordentliche Jahresbeitrag im betreffenden Jahr vollständig entrichtet wird. Der Einkauf ist, wie auch der ordentliche Jahresbeitrag, vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Die neuen Bestimmungen sehen spezielle Regelungen vor, um die Rechtmässigkeit von Einkäufen abzusichern und zu gewährleisten, dass Einkäufe auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen und insbesondere von den zuständigen Steuerbehörden ordnungsgemäss überprüft werden können.

Finanzielle Auswirkungen

Nach einer groben Schätzung ist mit jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Mio. Franken zu rechnen. Davon entfallen 21,2 Prozent auf die Kantone und 78,8 Prozent auf den Bund. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden ist nach einer groben Schätzung von Mindereinnahmen zwischen 200 bis 450 Mio. Franken pro Jahr auszugehen. Unabhängig von der Umsetzung der Motion Ettlin hat der Bundesrat basierend auf den Empfehlungen der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung am 20. September 2024 entschieden, gewisse Elemente der steuerlichen Privilegierung der 2. und 3. Säule anzupassen. Die Modalitäten der künftigen steuerlichen Behandlung von Kapitalbezügen aus der 3. Säule wird der Bundesrat voraussichtlich Ende Januar mit der Vernehmlassungsvorlage Aufgaben- und Subventionsüberprüfung präsentieren. Dies betrifft auch die Besteuerung von Kapitalbezügen aus Einkäufen, welche Steuerpflichtige neu tätigen können.

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Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Asylbereich absolvieren immer häufiger eine Ausbildung

Mehr als die Hälfte der 16- bis 25-jährigen Personen aus dem Asylbereich, die 2017 in die Schweiz eingereist sind, haben in den darauffolgenden fünf Jahren eine nachobligatorische Ausbildung absolviert. Das sind deutlich mehr als bei den im Jahr 2012 Eingereisten (37%). Viele von ihnen besuchten zunächst eine integrationsfördernde Ausbildung. Insgesamt nahmen 36% eine berufliche Grundbildung oder eine allgemeinbildende Ausbildung der Sekundarstufe II in Angriff. Am häufigsten gewählt wurden Ausbildungen, die nach zwei Jahren mit einem eidgenössischen Berufsattest abgeschlossen werden (22%). Junge Frauen, insbesondere junge Mütter, absolvieren deutlich seltener eine Ausbildung. Dies sind einige der Ergebnisse aus einer neuen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Mit dem Inkrafttreten der Integrationsagenda Schweiz (IAS) im Jahr 2019 haben sich Bund und Kantone das Ziel gesetzt, dass sich zwei Drittel aller Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen im Alter von 16 bis 25 Jahren fünf Jahre nach der Einreise in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden sollen. Die neue Analyse des BFS präsentiert erstmals ein detailliertes Bild der Situation vor der Einführung der IAS, wobei der Fokus auf den Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Asylbereich liegt, die zwischen 2012 und 2017 eingereist sind und fünf Jahre später immer noch in der Schweiz lebten.

Die Bildungsbeteiligung hat stark zugenommen

52% der 16- bis 25-Jährigen aus dem Asylbereich, die im Jahr 2017 in die Schweiz eingereist sind, haben innerhalb von fünf Jahren eine nachobligatorische Ausbildung besucht. Im Vergleich zu den im Jahr 2012 Eingereisten (37%) entspricht dies einer Erhöhung um 15 Prozentpunkte. Die überwiegende Mehrheit davon, nahezu 80%, haben eine integrationsfördernde Übergangsausbildung absolviert, die sie durchschnittlich rund zwei Jahre nach ihrer Einreise in die Schweiz in Angriff nahmen. Rund 20% traten direkt in eine zertifizierende Ausbildung der Sekundarstufe II ein.

Junge Frauen sind deutlich in der Minderheit

Lediglich ein Drittel der 2015 eingereisten jungen Frauen (34%) nahm in den fünf Jahren nach ihrer Einreise in die Schweiz eine Ausbildung in Angriff (gegenüber 54% der jungen Männer). Elternschaft dürfte ein wichtiger Grund für diesen Unterschied zwischen den Geschlechtern sein: Lediglich 8% der Frauen, die bei der Einreise ein oder mehrere Kinder hatten, begannen eine Ausbildung, bei denjenigen ohne Kinder waren es 40%. Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern hängt die Bildungsbeteiligung stark vom Alter bei der Ankunft in der Schweiz ab. Personen, die bei der Einreise zwischen 23 und 25 Jahre alt waren, absolvierten deutlich seltener eine Ausbildung (24%) als die im Alter von 16 bis 17 Jahren Eingereisten (85%).

Zweijährige berufliche Grundbildungen überwiegen

Fünf Jahre nach ihrer Ankunft in der Schweiz im Jahr 2017 haben 36% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Asylbereich eine zertifizierende Ausbildung angefangen. Rund 60% absolvieren eine Ausbildung, die in zwei Jahren mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) abgeschlossen wird, die übrigen streben mehrheitlich (36%) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) an. Knapp 4% nahmen eine andere zertifizierende Ausbildung in Angriff.

Erfolgsquote von über 80%

Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Asylbereich, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren, schliessen diese zu über 80% erfolgreich ab (86,8%). Ihre Erfolgsquote ist damit vergleichbar mit jener der Gleichaltrigen, die die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben (92,6%). Die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Erfolgsquote sind moderat (87% bei den Männern, 85% bei den Frauen).

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