Neue Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, wie viel die Schweizerinnen und Schweizer verdienen. Deutlich wird dabei auch der Geschlechterunterschied. Das mediane Bruttojahreseinkommen in der Schweiz liegt bei 85'100 Franken. 32 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer verdienen über 104'001 Franken, bei Frauen sind es 21,7 Prozent. Frauen sind häufiger in niedrigeren Einkommensklassen vertreten als Männer.
Wer verdient wie viel Geld? Die Frage prägt Gespräche unter Freunden und Bekannten. Neue Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) werfen ein Licht darauf. 2024 lag demnach das mediane Bruttojahreserwerbseinkommen von Vollzeiterwerbstätigen bei 85'100 Franken. Dieses umfasst sowohl Einkommen aus unselbstständiger als auch aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
Wie die Ergebnisse der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigen, bestehen bei der Verteilung der Erwerbstätigen nach Einkommensklasse nach wie vor geschlechterspezifische Unterschiede. 2024 verdienten 32 Prozent der vollzeiterwerbstätigen Männer und lediglich 21,7 Prozent der vollzeiterwerbstätigen Frauen mehr als 104'000 Franken.
Bei den tieferen Einkommensklassen verhielt es sich umgekehrt, so der Bericht des BFS: Dort erzielten 12,8 Prozent der Frauen mit einem Vollzeitpensum weniger als 52'000 Franken, gegenüber 6,3 Prozent der Männer. Die Geschlechterunterschiede ziehen sich auch durch die verschiedenen Erwerbsstatus. So verdienen etwa männliche vollzeitbeschäftigte Führungskräfte im Median 139'000 Franken gegenüber 120'000 Franken bei den Frauen.
Weiterlesen - ein Beitrag von Jan Janssen erschienen am 27.06.25 auf 20min.ch
Im ersten Halbjahr 2025 wurden in der Schweiz 18 Frauen und Mädchen getötet. Angesichts dieser alarmierenden Situation fordert der Ausschuss zur Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Bund, Kantone und Gemeinden), koordiniert durch das Eidgenössiche Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), entschlossenes und koordiniertes politisches Handeln. Er hat drei dringliche Massnahmen definiert.
Die diesjährigen Zahlen zur häuslichen Gewalt in der Schweiz weisen auf eine besorgniserregende Lage hin. Seit Januar wurden 18 Frauen und Mädchen von ihrem (Ex-)Partner, Vater oder von einem anderen Mann getötet. Femizide sind die extremste Form von Gewalt gegen Frauen. Die in diesem und in vergangenen Jahren begangenen Verbrechen erfordern eine starke und koordinierte politische Reaktion auf allen staatlichen Ebenen, die auch die Zivilgesellschaft miteinbezieht.
Konkrete Massnahmen festgelegt
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in enger Abstimmung mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie die Kantons- und Gemeindebehörden halten raschere Bemühungen zur Gewährleistung der Sicherheit aller Frauen in der Schweiz für notwendig. Auf Initiative von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ist der Ausschuss für die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gestern zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammengetreten.
Zur konkreten und raschen Stärkung der institutionellen Betreuung von Gewaltbetroffenen und Tatpersonen – bereits bei ersten Warnsignalen – hat der Ausschuss drei gemeinsame Massnahmen festgelegt, die möglichst bald realisiert werden sollen:
Entwicklung regionaler Lösungen zur Schliessung von Lücken bei Plätzen in Schutz- und Notunterkünften
Verstärkung der Gewaltprävention in Trennungsphasen durch Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und Etablierung von standardisierten Ansätzen
Einführung einer systematischen interinstitutionellen Analyse von Fällen von Femiziden
Eine Zwischenbilanz zu Fortschritten bei der Umsetzung dieser Massnahmen wird an der nächsten ordentlichen Sitzung des Ausschusses im Herbst gezogen.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Schweiz
Diese Massnahmen reihen sich in die seit mehreren Jahren verfolgte Politik zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) 2018 ratifiziert. Seitdem wurde ein Nationaler Aktionsplan (NAP IK) mit 44 Massnahmen und den drei Schwerpunkten Sensibilisierung, Aus- und Weiterbildung sowie sexualisierte Gewalt vom Bundesrat verabschiedet. Dazu lanciert das EDI im November 2025 eine nationale Sensibilisierungskampagne zu allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt.
Parallel dazu wurde 2021 die Roadmap zur häuslichen Gewalt verabschiedet. Diese von Bund und Kantonen unterstützte und vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) koordinierte Initiative zielt spezifisch auf die Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt ab und umfasst Bereiche wie das Bedrohungsmanagement, die elektronische Überwachung oder die Opferhilfe. In diesem Bereich sollen rechtsmedizinische Hilfsangebote für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt rasch ausgebaut werden. Das EJPD wird deshalb dem Bundesrat die Botschaft für eine entsprechende Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) früher als ursprünglich geplant unterbreiten, voraussichtlich bereits im Herbst 2025.
Trotz einer Zunahme der Schutz- und Notunterkünfte für gewaltbetroffene Menschen in der Schweiz, reicht das derzeitige Unterstützungsangebot nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, in dem er sich angesichts dieser Situation besorgt zeigt. Er unterstützt die Kantone in künftigen Anstrengungen, in den Regionen für ein ausreichendes und an die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen angepasstes Angebot zu sorgen.
Die Anzahl der Frauenhäuser sowie der Betten in diesen Einrichtungen und in Notunterkünften sind in der Schweiz seit 2017 gestiegen. Dennoch reicht das Angebot angesichts des wachsenden Bedarfs nicht aus, wodurch es zu langen Wartezeiten und auch zu Abweisungen kommt. Überlastete Einrichtungen, Personalmangel, Unterkünfte, die nicht ausreichend auf die Bedürfnisse schutzsuchender Personen zugeschnitten sind – bei den stationären Hilfsangeboten bestehen weiterhin Lücken. Schutz- und Notunterkünfte sind daher schwerer zugänglich für unterschiedliche Betroffenengruppen, darunter Jugendliche, insbesondere Mädchen am Übergang ins Erwachsenenleben, Menschen mit Behinderungen oder Gesundheitsproblemen, ältere Menschen, Männer und LGBTIQ-Personen. Je nach Region variiert die Verfügbarkeit der Angebote stark. Auch innerhalb der Regionen bestehen grosse Unterschiede, insbesondere zwischen städtischen Zentren und Randgebieten.
Dies geht aus dem Bundesratsbericht hervor, der in Erfüllung des Postulats 23.3016 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) erstellt wurde. Der Bericht basiert auf einer Bestandesaufnahme, die im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) von der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und der Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg (HSA-FR) durchgeführt wurde.
Der Bundesrat zeigt sich angesichts der aktuellen Lage besorgt und erachtet sie als unbefriedigend. Er bedauert, dass die Empfehlungen der SODK aus dem Jahr 2021 nur in Teilen umgesetzt wurden und dass das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung von Frauenhäusern nicht gänzlich erreicht wurde. Daher begrüsst er den Beschluss der SODK, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die solide Lösungen für alle Schweizer Regionen ausarbeiten soll. Darüber hinaus fordert er die Kantone auf, ihre Bemühungen zur Verbesserung des Angebots und der Zugänglichkeit von Schutz- und Notunterkünften für alle gewaltbetroffenen Personen fortzusetzen. Ziel ist es, die Koordination der Leistungen zu fördern, Anschlusslösungen zu schaffen, die Information der Zielgruppen zu verbessern und eine nachhaltige Finanzierung der Leistungen zu gewährleisten.
Der Bundesrat wird seinerseits die auf Bundesebene bereits laufenden Massnahmen im Bereich der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt fortführen. Diese tragen insbesondere dazu bei, betroffene Personen verstärkt über verfügbare Hilfsangebote zu informieren und den Zugang zu verbessern. Eine Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) ist derzeit in Arbeit. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten setzt sich der Bundesrat weiterhin dafür ein, dass jede gewaltbetroffene Person Zugang zum erforderlichen Schutz und zur notwendigen Unterstützung erhält.
Die Gewerkschaft Travail Suisse fordert fixe freie Tage und ein grundsätzliches Recht auf Teilzeit. Für SVP-Nationalrat Thomas Burgherr haben die Forderungen aber nichts auf Gesetzesebene verloren. Travail Suisse fordert 19 Massnahmen zur Modernisierung des Teilzeit-Modells in der Schweiz. Fixe freie Tage sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Thomas Burgherr von der SVP spricht sich gegen gesetzliche Regelungen aus.
Die Teilzeitarbeit in der Schweiz hat über die letzten Jahre zugenommen. Deshalb sieht die Gewerkschaft Travail Suisse Handlungsbedarf: «Teilzeitarbeit darf nicht länger ein Karrierehindernis oder ein Armutsrisiko darstellen, sondern muss eine echte, gleichwertige Alternative zur Vollzeitbeschäftigung sein», sagt Präsident Adrian Wüthrich. Darum fordert er, dass das Schweizer Teilzeit-Modell modernisiert wird. Am Mittwoch präsentierte der Dachverband 19 Forderungen dazu: So soll es unter anderem ein Recht auf fixe freie Tage geben, also etwa einen freien Montag in einem 80-Prozent-Pensum.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Kernanliegen
Laut Travail Suisse ist Teilzeitarbeit eine Besonderheit der Schweizer Wirtschaft: 37 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden nämlich Teilzeit arbeiten. Traditionell werde diese von Frauen ausgeübt, nehme aber insgesamt stetig zu – bei den Männern sei der Anstieg gar am grössten. Für Grünen-Nationalrätin Greta Gysin ist klar: «Teilzeitangestellte mit Betreuungspflichten sind auf fixe freie Tage angewiesen – nur so können sie Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen.» Ausserdem schütze diese Massnahme vor der Zerstückelung der Arbeitstage und ermögliche echte Erholung und ein gesundes Sozialleben. Mitte-Nationalrat Giorgio Fonio, der Vizepräsident von Travail Suisse ist, fordert ausserdem, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit proportional zum Erwerbspensum festgesetzt wird und Überstunden proportional zum Arbeitspensum berechnet werden: «Die Regelungen im Arbeitsgesetz stammen aus einer Zeit, in der Vollzeit die Norm war.»
SVP-Burgherr: Freie Tage gehören nicht auf Gesetzesstufe
SVP-Nationalrat Thomas Burgherr lehnt die Forderung nach fixen freien Tage ab: «Die freien Tage sollten zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder den Sozialpartnern im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen geregelt werden.» Dennoch verstehe er das Anliegen der Teilzeitarbeitenden: «Als Unternehmer finde ich es richtig, dass man auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden eingeht.» Burgherr betont deshalb: «Mit einem guten Arbeiter schaue ich gerne gemeinsam nach Lösungen für fixe freie Tage.» Dabei dürfe man aber die Vollzeitarbeitenden nicht vergessen. Insbesondere bei Kaderpositionen könne Teilzeitarbeit ein Nachteil sein. «Auf Kaderebene muss man nun mal fünf Tage pro Woche arbeiten können», so der SVP-Mann.
Weiterlesen - ein Beitrag von Bode Obwegeser erschienen am 24.06.2025
Wenn Kinder auf die Welt kommen, heisst das auch immer: Eine Familie muss sich neu organisieren. Der «Treffpunkt» schaut gemeinsam mit dem Publikum, wie der Start in die Elternschaft erlebt und gemeistert wird.
Im Parlament werden am Montag diverse Vorstösse rund um die sogenannte Elternzeit diskutiert. Es geht um die Frage, wie die Zeit nach Geburt eines Kindes für die Eltern gesetzlich geregelt werden soll. Aktuell gelten in der Schweiz ein Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen sowie ein Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen.
Unabhängig von der politischen Debatte war und ist es so, dass Kinder auf die Welt kommen – und sich Familien neu organisieren müssen: Nähe in den Stunden nach der Geburt, Unterstützung in den Wochen danach, Arbeitszeiten, etc.
In der Sendung «Treffpunkt» sollen Hörerinnen und Hörer zu Wort kommen und von ihren Erlebnissen erzählen: Wie haben sie diese Zeit gemeistert? Was bleibt in Erinnerung? Was war schwierig, was besonders schön? Gast in der Sendung ist Eva-Maria Kaufmann, die Direktorin von Pro Familia Schweiz. Auch sie weiss aus eigener Erfahrung, wie sehr die Ankunft von Kindern den Alltag auf den Kopf stellen kann.
Immer mehr Länder diskutieren über Handyverbote an Schulen oder haben sie bereits eingeführt. Aktuelles Beispiel: Italien. Auch in der Schweiz finden das viele gut. Einige Eltern setzen dies bereits selbst durch. Hier erzählen eine Mutter und ihre Tochter über ihre Erfahrungen damit.
«Handys sind einerseits sehr nützlich, aber sie rauben Kindern auch die Zeit. Zudem braucht es eine gewisse Reife, um sie gefahrlos nutzen zu können», meint Eléonora. Die Waadtländer Mutter hat sich entschieden, ihrer 12-jährigen Tochter Mathilde erst mit 14 ein eigenes Handy zu erlauben, wie sie im Gespräch mit dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) sagt. Wie viele andere Eltern macht sich Eléonora Sorgen um die Suchtgefahr der sozialen Netzwerke, aber auch um die oft idealisierten oder irreführenden Darstellungen der Welt und der Gesellschaft, die diese Plattformen vermittelten. Ebenso geht es ihr um die problematischen Inhalte im Netz, die oft mit nur wenigen Klicks zugänglich sind. Wenn Mathilde erreichbar sein muss, geben ihre Eltern ihr ein Nokia-Handy. Um mit ihren Freundinnen zu kommunizieren, schreibt sie E-Mails.
Wenige Kinder ohne Smartphone
Das Mädchen selbst erlebt die Entscheidung ihrer Eltern mit gemischten Gefühlen. In ihrer Klasse haben neben ihr nur zwei andere kein Smartphone. Damit haben sie auch keinen Zugang zur WhatsApp-Gruppe der Klasse, in der beispielsweise Informationen vor Tests geteilt werden. Ein Problem, findet Mathilde.Dennoch fühle sie sich nicht ausgeschlossen, da sie ihre Freunde ja jeden Tag sehe, sagt sie. Sie findet es jedoch «ein bisschen nervig», wenn alle Jugendlichen in einer Gruppe am Handy sind und nicht miteinander reden. «Beim Spiel ‹Schere, Stein, Papier› arbeitet unser Gehirn viel mehr, als wenn wir durch Instagram scrollen», findet Mathilde.
Enge Freunde verstünden die Familie, sagt die Mutter. Andere Leute hingegen bezeichneten die Entscheidung gegen ein Smartphone für die 12-Jährige als übertrieben oder zu starr. Eléonora glaubt, diese Personen wollten wohl eher ihre eigene Entscheidung rechtfertigen, ihrem eigenen Kind bereits ein Handy zu geben.
Das beobachtet auch Alexandra Berchtold, Gründerin des Vereins «Smartphone-freie Kindheit Schweiz». Viele Eltern wollten ihrem Kind kein Handy geben, täten es dann aber trotzdem, weil sie dächten, dass das auch andere Eltern machen würden. Sie möchte den Eltern die Botschaft vermitteln, dass ihre Kinder nicht von der Gesellschaft ausgeschlossen sind, nur weil sie kein Smartphone haben, und dass viele Kinder im Alltag gut ohne Handy leben können.
Im Oktober 2024 hat sie den Verein gegründet, der für ein Smartphone erst ab 14 Jahren plädiert. Mittlerweile zählt er bereits fast 500 Familien. Dieser Trend gegen Smartphones für Kinder und Jugendliche oder auch gegen die Nutzung sozialer Medien bis zu einem bestimmten Alter lässt sich in anderen Teilen der Welt ebenfalls beobachten.
So haben mehrere Länder bereits Beschränkungen für die Nutzung sozialer Medien eingeführt oder planen dies. Australien hat die Nutzung von TikTok, Instagram und Snapchat für Personen unter 16 Jahren verboten. Frankreich verspricht Regelungen für unter 15-Jährige. Die niederländische Regierung riet Eltern diese Woche, Kindern unter 15 Jahren die Nutzung sozialer Medien zu verbieten.
Und gerade erst hat Italien entschieden, dass Handys ab dem neuen Schuljahr auch in den oberen Klassen im Unterricht verboten sind. Bislang war die Nutzung generell schon bis zu einem Alter von etwa 15 Jahren untersagt.
Weiterlesen - RTS; La Matinale; 18.6.2025; 07:25 Uhr;weds