Wegen des Coronavirus mussten vergangenes Jahr viele Schweizer ins Homeoffice. Noch jetzt arbeiten bei SBB, Swisscom oder Credit Suisse Tausende von daheim aus. Der Bund empfiehlt Arbeitnehmenden weiterhin, falls möglich von zu Hause zu arbeiten. Daher sind bei der Credit Suisse, SBB und Swisscom weiterhin Tausende im Homeoffice. Einige Unternehmen planen, auch in Zukunft flexible Arbeitsformen zu fördern.
Die Empfehlung des Bundes zu Büroarbeit heisst wegen des Coronavirus weiterhin: Wenn möglich sollen Angestellte aus dem Homeoffice arbeiten. Für viele Schweizer Firmen ist die Arbeit von Zuhause aus also immer noch Realität. «Derzeit arbeiten rund 70 Prozent unserer Mitarbeitenden in der Schweiz weiterhin im Homeoffice», bestätigt etwa die Credit Suisse auf Anfrage.Auch die Swisscom will in der Zukunft wie jetzt schon auf eine hybride Zusammenarbeitsform setzen. Das heisst: «Mitarbeitende können weiterhin, wenn möglich und sinnvoll, im Homeoffice arbeiten, treffen aber auch regelmässig ihr Team vor Ort.»Wie das konkret aussieht, können die Führungspersonen mit ihren jeweiligen Teams selbst gestalten. Einzige Leitlinie sei, dass Mitarbeitende mindestens einmal in der Woche vor Ort arbeiten.
SBB setzte schon vor Coronavirus auf flexible Arbeitsformen
Die SBB setzte schon vor der Pandemie auf flexible Arbeitsformen und will das auch in Zukunft fortführen. Seit August gehe das Transportunternehmen aber bereits wieder einen Schritt in Richtung Normalisierung. «Nun dürfen bis zu maximal 40 Prozent der Mitarbeitenden in ihrer definierten Arbeitsplatzzone arbeiten», heisst es auf Anfrage. Das gelte aber natürlich nur für die Tätigkeiten, die überhaupt im Homeoffice ausgeübt werden konnten. Diese Angestellten dürfen nun bei einem Vollzeitpensum jeweils an zwei Tagen wöchentlich wieder ins Büro gehen.
Weiterlesen - ein Beitrag von Carine Meier erschienen am 06.11.2021 auf www.nau.ch
Wenn das Aufenthaltsrecht an die Ehe gekoppelt ist, kommt eine Scheidung oft nicht infrage – trotz häuslicher Gewalt. Im Parlament zeichnet sich eine Lösung ab.
Die Situation heute führe dazu, dass Frauen gezwungen werden, in gewalttätigen Ehen zu bleiben, weil sie sonst das Land verlassen oder sich durch alle Instanzen klagen müssen. Dies sagt SP-Nationalrätin Samira Marti. Sie hat den Vorschlag angestossen, unterstützt von weiteren Nationalrätinnen aller Parteien aus der Staatspolitischen Kommission. «Das führt dazu, dass viele Frauen in toxischen und gewalttätigen Beziehungen bleiben. Das darf nicht sein. Deshalb haben wir heute auch mit einem grossen Mehr dieser parlamentarischen Initiative in einer ersten Phase Folge gegeben», so Marti.
Gewalt muss bis anhin bewiesen werden
Denn kommt es aktuell zu einer Trennung, dürfen die Betroffenen – meist sind es Frauen – grundsätzlich nur im Land bleiben, wenn sie mindestens drei Jahre verheiratet waren und als integriert gelten. Ausnahmen für Opfer häuslicher Gewalt gibt es nur, wenn sie nachweisen können, dass die Gewalt gegen sie eine gewisse Intensität und Systematik aufgewiesen hat. So fordern Opferhilfe- und Beratungsstellen schon lange eine Anpassung, bisher ohne Chance im Parlament. Bei der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) in Zürich nennt Nina Lanzi das Beispiel einer 31-jährigen Frau aus Kolumbien. Sie und ihr Schweizer Ehemann haben drei Kinder. «Sie wird regelmässig von ihrem Mann geschlagen, verbal erniedrigt, darf nicht aus der Wohnung und keinen Deutschkurs besuchen. Ihr Mann droht ihr, dass sie ohne die Kinder nach Kolumbien zurückmuss, wenn sie sich trennt und sich gegen die Gewalt wehrt», sagt Lanzi.
Kommission fordert Umdenken
Konkret schlägt die Kommission nun ein Umdenken vor und hat das politisch breit abgestützt: Wird jemand Opfer von häuslicher Gewalt, soll das höher gewichtet werden als das Aufenthaltsrecht. Nationalrätin Marti sagt: «Wir möchten, dass in Zukunft der sogenannte Opferstatus ausreichend Beweis erbringt, um ebendiese häusliche Gewalt nachzuweisen und dann auch eine entsprechende Härtefallbewilligung zu erhalten.» Gestützt auf das Opferhilfegesetz will die Kommission die bestehende Grundlage im Ausländer- und Integrationsgesetz anpassen. Somit soll die Anerkennung der häuslichen Gewalt durch eine Opferhilfe- oder Beratungsstelle ausreichen, auch ohne Strafverfahren. Ohnehin wenden sich nur die wenigsten Gewaltbetroffenen an die Polizei. Im letzten Jahr registrierte die Polizei über 20’000 Straftaten häuslicher Gewalt – neben Drohungen, Tätlichkeiten und Körperverletzung auch Tötungsdelikte.
Da die verschiedenen Statistiken keine Aussage über Aufenthaltsstatus oder Nationalität zulassen, ist nicht klar, wie viele Menschen von einer solchen Konstellation betroffen sind. Für Nationalrätin Marti ist klar: «Jeder Fall ist natürlich einer zu viel. Das müssen wir ganz klar betonen.» Erste Reaktionen auf den Kommissionsentscheid sind positiv, sowohl bei der Fachstelle FIZ als auch bei der Nichtregierungsorganisation Brava in Bern – früher Terre des Femmes. Georgiana Ursprung, Verantwortliche Politik bei Brava erinnert daran, wie wichtig der Schutz vor Gewalt sei, unabhängig von Aufenthaltsrecht der betroffenen Person. «Der Staat ist in der Verantwortlichkeit oder muss eine Möglichkeit schaffen, dass gewaltbetroffene Personen aus solchen Gewaltsituationen rauskommen können und Unterstützung bekommen.» Der politisch breit abgestützte Vorschlag geht nun an die Staatspolitische Kommission des Ständerats – mit entsprechend guten Chancen.
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 05.11.2021 auf www.srf.ch
Frauen befürchten Nachteile im Job, wenn sie angeben, dass sie Mütter sind. Betroffene Elternteile aus der 20-Minuten-Community erzählen von den Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Eine Expertin gibt Tipps.
Berufstätige Mütter werden fürs Muttersein bestraft: Sie werden weniger oft befördert und erhalten weniger oder gar keinen Bonus. Das schreibt Kaitlyn Won Jung Chang von der Digitalagentur Accenture Interactive in Österreich in einem millionenfach beachteten Linkedin-Beitrag mit dem Hashtag MomToo. Die Diskriminierung will die junge Mutter nicht länger akzeptieren. Deshalb postete sie demonstrativ ein Bild von sich, wie sie an einem Vortrag spricht und dabei ihr Baby im Tragetuch an der Brust hält. Jetzt geht #MomToo viral.
Auch in der 20-Minuten-Community ist das Problem bekannt. Drei Leserinnen und ein Leser erzählen von ihren Erfahrungen. Daniela Frau, Diversity Beauftragte von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW School of Management and Law, ordnet sie ein und gibt Tipps, was Eltern im Berufsleben tun können.
Leserin Doris: Als ich bei Bewerbungen geschrieben hatte «vier Kinder im Alter von vier, fünf, sieben und neun Jahren», habe ich nicht einmal eine Antwort erhalten. Ich musste dann die Angaben ändern auf «Kinder im schulpflichtigen Alter». Beim Bewerbungsgespräch hatte ich dann die Anzahl Kinder nicht erwähnt. Der Arbeitgeber nahm an, es wären zwei. Ich traute mich dann bei der Arbeit nicht von meinen vier Kindern zu erzählen. Auch den Status «getrennt lebend» musste ich im Lebenslauf vermeiden. Habe dann «verheiratet» angegeben.
Das sagt die Expertin: Grundsätzlich würde ich es vermeiden, falsche Angaben bei der Bewerbung zu machen. Bewerbende sollten eher darauf verzichten, persönliche Angaben von vornherein im Lebenslauf vorzunehmen, wenn sie befürchten, nicht eingeladen zu werden. In der Schweiz ist es immer noch Standard, demographische Angaben im Lebenslauf anzugeben. Das ist aber nicht zwingend. Inklusive Unternehmen vernachlässigen beim Rekrutierungsprozess die demographischen Angaben wie etwa Geschlecht, Alter, Familienstatus, Foto zu analysieren, um sich auf die Kompetenzen zu konzentrieren.
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 03.11.2021 auf www.20min.ch
Dank neuen Rechtsgrundlagen können gewaltbetroffene Personen besser geschützt werden. Heute (02.11.2021) treffen sich in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern über 340 Fachpersonen an der «Nationalen Konferenz Gewalt» zu einem Austausch über die straf- und zivilrechtlichen Anpassungen. Ein Schwerpunkt bilden Kinder, die von Gewalt mitbetroffen sind. Weitere Schwerpunkte der Konferenz sind die elektronische Überwachung und Lernprogramme für gewaltausübende Personen.
Verschiedene neue Rechtsgrundlagen bieten einen verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking. Die Praxisänderung und deren Potential aus Sicht verschiedener Kantone bei Sistierungen von Strafverfahren und bei Anordnungen von Lernprogrammen wird an der Konferenz aufgezeigt. Diese gehen zurück auf die Revision des Artikels 55a des Strafgesetzbuches, welche den Ermessenspielraum der Strafverfolgungsbehörden vergrössert und am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist.
An der Konferenz wird unter anderem ein neuer Leitfaden vorgestellt im Umgang mit Kindern, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind. Er zeigt Richterinnen und Richtern sowie anderen Fachpersonen auf, wie Entscheidungen im Interesse des Kindes getroffen werden können.
Im Rahmen der Tagung wird auch über die Möglichkeiten und Grenzen des «Electronic Monitoring» diskutiert. Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen mit der neuen Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- und Kontaktverboten besser geschützt werden. Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und bietet die Möglichkeit zur elektronischen Überwachung mit Armbändern oder Fussfesseln.
2020 registrierte die Polizei in der Schweiz über 46 000 Gewaltstraftaten, davon erstmals mehr als 20 000 im häuslichen Bereich. Im Schnitt stirbt alle zwei Wochen eine Person infolge eines solchen Übergriffs; durchschnittlich 25 Personen pro Jahr, davon 4 Kinder. 27 000 Kinder und Jugendliche sind jedes Jahr von häuslicher Gewalt mitbetroffen.
Die nationale Konferenz wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) organisiert. Es nehmen über 340 Fachpersonen aus der ganzen Schweiz teil, u.a. von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Opferhilfestellen, Frauenhäusern oder Lernprogrammen und Beratungsstellen für gewaltausübende Personen.
Die Kosten für die Kita-Betreuung sind für Familien teils kaum erschwinglich. Das Zürcher Fintech Awina will mit Krediten aushelfen – ein nicht unproblematisches Unterfangen, das aber von Stiftungen und einer Eignerin des Medienkonzerns TX gestützt wird.
Junge Eltern und institutionelle Investoren haben auf den ersten Blick nicht viel gemeinsam. Awina ändert dies: Das Zürcher Fintech will Familien eine «massgeschneiderte Finanzierung des Kita-Platzes» anbieten. Für institutionelle Kreditgeber ermöglicht es, dem Anlage-Notstand zu begegnen. Dies geht aus einer Mitteilung des Startups vom Dienstag hervor. In der Mittlerrolle agiert das Startup, das die Investorengelder an die Familien weiterreicht und bis zur Hälfte der monatlichen Kita-Kosten vorstreckt. Dies allerdings nicht umsonst: Nach der Kita-Zeit zahlen die Eltern den Kredit zurück, zuzüglich drei Prozent Zinsen.
Dem KKG unterstellt
Aus Sicht des Fintechs sind dies «marktunüblich niedrige Zinsen», angesichts von Leitzinsen von -0,75 Prozent in der Schweiz allerdings keineswegs ein Schnäppchen. Wie das Jungunternehmen auf Anfrage von finews.ch bestätigte, fallen die Zahlungen unter das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG). Das Fintech sieht dahinter eine «familiengerechte Optimierung der Fremdbetreuungskosten» und betont ausführlich die gesellschaftlichen und sozialen Aspekte des Angebots: Bessere Planbarkeit, mehr Freiheiten im schwierigen Balanceakt zwischen Familie und Beruf.
Station bei Clariden Leu
Hinter die Geschäftsidee vermochte das Startup den Dachverband Pro Familia Schweiz, die Stiftung Mercator Schweiz und die Stiftung Kinderbetreuung zu scharen; im Verwaltungsrat sitzt überdies Claudia Coninx-Kaczynski, die unter anderem dem Pool der Familienaktionäre des Medienkonzerns TX vorsitzt. Mitgründer von Awina sind Gogo Schumacher, der in seiner Karriere mit den KIMI Krippen ein Netzwerk zur Kinderbetreuung aufbaute, sowie Thomas Russenberger. Letzterer bringt das Finanz-Knowhow ins Unternehmen: Russenberger war Stabschef bei der ehemaligen Credit-Suisse-Tochter Clariden Leu, arbeitete aber auch für die Versicherungen Zurich und Swiss Life sowie für die Privatbank Pictet. Zu seinen Karrierestationen zählte zudem das Unternehmen hinter dem Miss-Schweiz-Wahlen.
Gelingt der nächste Karriereschritt?
Das von dieser Truppe seit 2019 ausgetüftelte und digitalisierte Angebot kann durchaus kritisch betrachtet werden: In einer finanziell oftmals angespannten Lebensphase häufen Familien Schulden an, die es später abzutragen gilt – was stark davon abhängt, ob sich der nächste Karriereschritt mit dem höheren Gehalt auch tatsächlich einstellt. Oftmals werden zudem Betreuungs-Subventionen gestrichen, je mehr die Eltern verdienen. Der Online-Vergleichsdienst Moneyland berichtete unlängst, dass nicht wenige Schweizerinnen und Schweizer Geld ausleihen, um ausstehende Kredite abzuzahlen. Dann dreht oftmals eine Schuldenspirale.
Symptome statt Ursachen
Gudrun Sander, Direktorin des Kompetenzzentrums für Diversity und Inklusion an der Universität St. Gallen (HSG) findet die Idee von Awina auf Anfrage von finews.ch zumindest prüfenswert. Das Angebot bekämpfe aber eher Symptome als die Ursachen, gibt die bekannte Gleichstellungs-Expertin zu bedenken. «Wir brauchen in der Schweiz mehr und bezahlbare Kinderbetreuung», betonte Sander. «Auf der politischen Ebene müssen die auf den Verhältnissen der 1970er-Jahren beruhenden Strukturen endlich an die heutige Realität angepasst werden», forderte sie. Dies wäre etwa mittels Subventionierung der Kinderbetreuung und durch eine Individual-Besteuerung möglich. Bei Awina sieht man derweil nur die eine Alternative zum Kredit. «Ein Elternteil – meistens die Frau – bleibt zuhause und nimmt grosse Nachteile in der Altersvorsorge in Kauf. Diese überwiegen bereits allfälligen Zinszahlungen», relativierte das Fintech.
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 02.11.2021 auf www.finews.ch
Vor fünf Jahren wurde die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. Seither haben viele Kantone, Gemeinden und staatsnahe Betriebe ihr Engagement für die Lohngleichheit intensiviert. Eine neue Publikation zeigt nun gute Praktiken aus dem öffentlichen Sektor der ganzen Schweiz auf und soll als Anregung dienen, um den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» einzulösen.
In der Broschüre «Auf dem Weg zur Lohngleichheit. Umsetzung der Charta Lohngleichheit: Beispiele auf Kantonen, Gemeinden und staatsnahen Betriebe» werden 21 Verwaltungen und staatsnahe Betriebe aus allen Landesteilen vorgestellt, welche die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterschrieben und Massnahmen zu deren Umsetzung ergriffen haben.
Die portraitierten Kantone, Gemeinden und Unternehmen setzen die Forderungen der Charta in unterschiedlicher Weise um. So richtet beispielsweise der Kanton Jura ein Kompetenzzentrum ein, um die Lohngleichheit im Beschaffungs- und Subventionswesen zu kontrollieren. Ausserdem sieht er obligatorische Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen bereits ab 50 bis 99 Mitarbeitenden vor. Im Kanton Waadt unterstehen die Kontrollen im Beschaffungs- und Subventionswesen einer tripartiten Kommission, die als solche in der Schweiz einzigartig ist.
Eine andere Massnahme zur Förderung der Lohngleichheit hat die Stadt Lausanne umgesetzt. Sie hat ein neues Lohnsystem erarbeitet. Alle Funktionen wurden mit einer analytischen Funktionsbewertung neu bewertet. Die Stadt Winterthur beschloss eine Diversity-Strategie, die unter anderem Schulungen für Führungspersonen zum Thema Lohngleichheit vorsieht. Die kleine Gemeinde Riddes im Wallis hat ihr Lohnsystem nach einer Analyse mit dem Standard-Analyse-Tool des Bundes Logib revidiert.
Die Beseitigung von Lohndiskriminierung ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Sie ist ein zentrales Ziel der Gleichstellungsstrategie 2030, die der Bundesrat in diesem Frühjahr verabschiedet hat. Die Einführung von Logib Modul 2 für kleinere Unternehmen im Sommer 2021 ist eine der in der Strategie erwähnten prioritären Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Damit erfüllt der Bund auch eine Vorgabe aus dem Gleichstellungsgesetz (GlG). Gemäss Artikel 13c muss der Bund «allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein kostenloses Standard-Analyse-Tool» zur Verfügung stellen.
Arbeitgebende sind in der Schweiz zur Lohngleichheit verpflichtet. Seit 40 Jahren haben Frau und Mann gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Gesamtwirtschaft laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 2018) des Bundesamts für Statistik durchschnittlich 8,1% (LSE 2016: 7,7%). Das macht für Frauen pro Monat ein Minus von 686 Franken aus.