Barometer Gleichstellung 2021: Die Gleichstellung von Mann und Frau wird gemäss einer Umfrage kritischer beurteilt

Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten hat eine repräsentative Onlinebefragung durchgeführt. Sie zeigt gegenüber der letzten Umfrage von 2019 wachsende Unzufriedenheit.

Eine Mehrheit ortet nach wie vor Defizite bei der Gleichstellung in der Familie und am Arbeitsplatz. Dies teilte die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) am Dienstag mit. Sie beruft sich dabei auf eine repräsentative Onlineumfrage unter 2'245 Personen, die sie bei der Hochschule Luzern und dem Meinungsforschungsinstitut gfs.bern in Auftrag gegeben hat: den Gleichstellungsbarometer 2021. Gegenüber dem ersten Gleichstellungsbarometer von 2019 zeige sich, dass der Stand der Gleichstellung kritischer beurteilt werde, so die SKG.

Frauen seien dabei deutlich kritischer als Männer, heisst es in der Mitteilung. Vor allem Frauen, die gleichzeitig Kinder betreuten und Angehörige pflegten sowie Alleinerziehende haben laut SKG Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird dabei von einer grossen Mehrheit angestrebt. Die Mehrheit der Befragten spreche sich für Teilzeitarbeit für beide Elternteile aus. Nur zehn Prozent der Männer und elf Prozent der Frauen wünschten sich das traditionelle Rollenmodell mit einem Mann, der 100 Prozent als Alleinverdiener arbeitet.

Grosse Zustimmung finden laut SKG Jobsharing, Teilzeit auf allen Hierarchiestufen und flexible Arbeitszeiten. Ganz oben auf der Wunschliste in Bezug auf Care-Arbeit steht eine partnerschaftliche Arbeitsaufteilung sowie «mehr Zeit» und «gesellschaftliche Wertschätzung».

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 30.11.2021 auf www.tagblatt.ch

Gemeinde Flawil bleibt eine familienfreundliche Arbeitgeberin

2019 wurde die Gemeindeverwaltung Flawil als «familienfreundliche Arbeitgeberin» ausgezeichnet. Nun hat die Rezertifizierung stattgefunden. Die Gemeindeverwaltung hat den «Family Score», eine Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung von Pro Familia Schweiz, erneut erfolgreich bestanden. Sie darf auch die nächsten drei Jahre den Gütesiegel «familienfreundliches Unternehmen» tragen. Damit werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgezeichnet, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.

«Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz ist ein Thema, das viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt und das an Bedeutung zunimmt. Die Geschäftsleitung wollte zwei Jahre nach der ersten Teilnahme am «Family Score» wissen, wo die Gemeindeverwaltung Flawil heute bezüglich «Familienfreundlichkeit» steht. Aus diesem Grund hat sie beschlossen, erneut an der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung von Pro Familia Schweiz, dem Dachverband der Familienorganisationen in der Schweiz, teilzunehmen. Die Befragung wurde nach wissenschaftlichen Methoden erarbeitet und durchgeführt. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung wurden eingeladen, anhand eines kurzen Fragebogens anonym ihre Erwartungen und Bedürfnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mitzuteilen sowie das vorhandene Angebot zu bewerten.

Über dem Schweizer Durchschnitt

Die Gemeinde Flawil als Arbeitgeberin hat 72 Punkte erreicht – einen Punkt mehr als vor zwei Jahren –, was weiterhin als familienfreundlich gilt. Sie hat somit den «Family Score» erfolgreich bestanden. Sie darf das Logo und den Gütesiegel «familienfreundliches Unternehmen» während weiteren drei Jahren tragen. Mit 72 von 100 Punkten liegt das Ergebnis über dem Schweizer Durchschnitt von 62 Punkten. Die Geschäftsleitung freut sich über das gute Ergebnis und hofft, bei der schwierig werdenden Gewinnung von Fachpersonal, ein weiteres gutes Argument zu besitzen.

Weiterlesen - ein Artikel erschienen am 25.11.2021 in "Die Ostschweiz"

 

Vollzeitjob und Mutter

Negative Bemerkungen, Seitenhiebe und Vorwürfe: Viele arbeitstätige Mütter müssen sich auch heutzutage noch für ihr Arbeitspensum rechtfertigen. Fünf Frauen berichten von ihren Erfahrungen. Arbeitstätige Mütter werden auch heutzutage noch oft kritisiert. Die Bemerkungen stammen derweil oft von anderen Frauen. Im Gegensatz zu den Vätern werde von den Müttern immer noch erwartet, dass sie sich vollumfänglich um die Kindeserziehung kümmerten, so die Mütter. «Ich finde, dass man aufhören soll, anderen Leuten ihr Familienmodell diktieren zu wollen», sagt etwa die Ärztin Livia Robustelli Saudan.

Der Fall der ETH-Professorin Rachael Garrett, die aufgrund ihres Vollzeitjobs immer wieder kritisiert wurde, schlug hohe Wellen. Zahlreiche andere Frauen, die Ähnliches oder sogar das Gleiche erleben mussten, haben sich bei 20 Minuten gemeldet. Hier berichten sie von ihren Erfahrungen:

Liridona Skovrcani (29): «Sie sagte mir, ich sei eine schlechte Mutter»

«Meine ehemalige Schwiegermutter machte mir wegen meiner Arbeitstätigkeit immer wieder Vorwürfe. Ich sei eine schlechte Mutter und darüber hinaus noch egoistisch, würde meine eigenen Interessen vor diejenigen meines Kindes stellen. Ähnliche Vorwürfe hörte ich auch oft von anderen Frauen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Sogar mein Ex-Partner unterstützte mich, immerhin konnten wir uns auch viele Ausflüge, Ferien und Geschenke für unser Kind leisten. Mittlerweile bin ich alleinerziehende Mutter und unabhängig. Ohne meinen Vollzeitjob im KV wäre ich längst beim Sozialamt gelandet. Mit einem langen Unterbruch nach der Schwangerschaft hätte ich keine oder nur schlecht wieder Arbeit gefunden.»

Linda Bleijenberg (46): «Wenn ein Vater auf 80 Prozent reduziert, wird er hochgejubelt»

«Seit dem Mutterschaftsurlaub arbeite ich zu 80 Prozent. Ich merke aber, dass das von vielen missbilligt wird, vor allem von anderen Frauen. Ich wurde auch schon gefragt, wieso ich überhaupt ein Kind habe, wenn ich doch weiterarbeiten möchte. So weit und fortschrittlich die Schweiz in vielen Bereichen ist, so rückständig ist das Land für Frauen bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Auch die veralteten Vorurteile halten sich hartnäckig: Das Rollenbild der Frau ist noch immer das der liebenden Hausfrau und Mutter.

Wenn hingegen ein Vater von 100 auf 80 Prozent reduziert, wird er hochgejubelt: Wow, wie toll dieser Vater ist. Ein Super-Daddy, er widmet sich einen vollen Tag seinem Kind. Das sagt viel über unsere Gesellschaft aus. Für mich stimmt es aber, mein Mann und mein Sohn sind glücklich – das ist die Hauptsache.»

E.S.* (44): «Die Männer scheinen hier emanzipierter zu sein»

«Ich bin Mutter von sechs Kindern. Wenn andere Leute das hören, ist der erste Kommentar oft: ‹Aber du arbeitest nicht, gell?› Dass ich eine eigene Praxis führe, was mit einem hohen Arbeitspensum verbunden ist, kommt nicht gut an. Mein Mann arbeitet auch viel, aber solche Aussagen musste er sich noch nie anhören. Interessant finde ich, dass diese Bemerkungen oft von anderen Frauen geäussert werden, die einem ein schlechtes Gewissen machen wollen. Es käme einem Mann nie in den Sinn, mich zu fragen, wieso ich arbeite. Die Männer scheinen hier emanzipierter zu sein.

In der Generation meiner Grossmutter gingen noch extrem viele Frauen einer Arbeit nach. Alle leisteten einen Beitrag, gleichzeitig wurden die Kinder von der ganzen Familie grossgezogen. In der Generation meiner Eltern wurde dies zur Ausnahme: Plötzlich sollte die Frau zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern. Doch so geht sehr viel Wissen und Erfahrung verloren.»

Livia Robustelli Saudan (51): «Egal ob 50- oder 100-Prozent-Pensum – man hört genau die gleichen Vorwürfe»

«Mir wurde schon nach der Matura gesagt, dass es verantwortungslos sei, trotz Kinderwunsch Medizin zu studieren. Später erklärte mir ein Schulpflegepräsident, man müsse sich als Frau halt überlegen, ob man Kinder haben wolle, wenn man arbeitet. Und das, obwohl ich es mir leisten konnte, nach der Geburt mehrere Monate Babyurlaub zu nehmen. Ein normaler Mutterschaftsurlaub dauert aber ‹nur› 14 Wochen. Sogar meine eigenen Patientinnen und Patienten schauten mich mit grossen Augen an, als ich zu Beginn zu 50 Prozent wieder arbeiten ging. Trotz des kleinen Pensums: Man hört genau die gleichen Vorwürfe, wie wenn man 80 oder 100 Prozent arbeitet.

Die Frauen dürfen abstimmen, studieren gehen und arbeiten – aber nur bis zur Mutterschaft. Wer danach arbeitstätig ist, handelt «verantwortungslos». Das Gegenteil ist doch der Fall: Wenn meinem Mann etwas passiert oder wir uns scheiden lassen, bin ich unabhängig und kann trotzdem für meine Kinder sorgen. Und ausserdem zahle ich gut Steuern, was für die Gemeinde, den Kanton und Staat mehr zurückbringt, als sie in die familienergänzende Betreuung investieren müssen. Es ist nicht im Interesse der Gesellschaft, dass meine Ausbildung bis zum teuren Studium finanziert wird und ich danach nicht berufstätig bin. Ich finde, dass man aufhören soll, anderen Leuten ihr Familienmodell diktieren zu wollen. Jeder weiss schliesslich am besten, was für die eigene Familie am besten passt.»

A.T. (36): «Dass sich der Papi auch mal ums Kind kümmern könnte, ist unvorstellbar»

«Ich habe zwei Töchter im Alter von 3,5 Jahren und 9 Monaten. Bei der ersten Geburt ging ich nach dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten, bei der zweiten Geburt stand ich nach 16 Wochen wieder im Büro. Ich erhielt zahlreiche Reaktionen, viele meinten, es sei doch viel zu früh. Was mich unglaublich verärgert: Die allermeisten Kommentare stammten von anderen Frauen. Ich gehe ja auch nicht zu anderen Müttern und frage sie, wieso sie denn nicht arbeiten. Diese kritische Haltung der Frauen einander gegenüber geht meiner Meinung nach gar nicht. Es braucht endlich einen Kultur- und Wertewandel, der ist – zumindest bei uns in der Deutschschweiz – noch nicht vonstatten gegangen.»

Weiterlesen - ein Beitrag von Daniel Krähenbühl erschienen am 25.11.2021 auf www.20min.ch

 

 

 

 

Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Die Elternzeit nähert sich dem Ende und der Gedanke wie sich die Rückkehr in den Arbeitsalltag gestalten soll, wird immer präsenter. Erfahrungsgemäß gleicht das einer emotionalen Achterbahnfahrt und geht mit ganz vielen verschiedenen Gefühlen einher. Vereinbarkeits-Coach Stephanie Poggemöller zeigt euch, welche Aspekte wichtig sind, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben erfolgreich zu gestalten. Diese 4 Tipps von der Expertin helfen.

Was muss man beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit beachten?

Es kommen viele Fragen auf, die mit dieser großen Veränderung im Familienalltag einhergehen.Wichtig ist, gemeinsam als Paar Antworten auf diese Fragen zu finden, um eine gute Grundlage für eine gelingenden Wiedereinstieg zu schaffen. Die folgenden vier Tipps sind hilfreich, um die Rückkehr in den Job gelingend zu gestalten.

1. Werde dir klar, was du willst und warum

Die Gründe für einen Wiedereinstieg können ganz unterschiedlicher Natur sein. In vielen Familien sind finanzielle Aspekte der Hauptgrund für die Rückkehr in die Arbeitswelt. Denn wenn ein Einkommen nach Ende des Elterngeldbezugs wegfällt, ist es häufig nicht mehr möglich den bisherigen Lebensstandard zu halten. Manchen Eltern ist es wichtig, dass jedes Elternteil sein eigenes Einkommen hat, um die finanzielle Unabhängigkeit zu sichern. Auch der Status und die soziale Anerkennung können Beweggründe sein, um den Job wieder aufzunehmen. Anderen geht es vornehmlich darum, sich beruflich zu verwirklichen, weil sie etwas tun, das ihnen unglaublich viel Spaß macht. Die Gründe für den Wiedereinstieg sind sehr vielseitig, und das ist auch gut so. Denn hier gibt es kein richtig oder falsch. Wichtig für jedes Elternteil das den Wiedereinstieg plant, ist es jedoch, sich einmal ganz bewusst die Frage zu stellen: WARUM möchte ich eigentlich wieder arbeiten gehen? Die persönliche Antwort darauf bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte auf dem Weg zum Wiedereinstieg und zu einem Vereinbarkeitsmodell, dass zu dir und euch als Familie passt.

2. Führe ein Wiedereinstiegsgespräch um passende Rahmenbedingungen zu schaffen

Hast du für dich Klarheit gewonnen, warum du arbeiten möchtest, kannst du dich im nächsten Schritt dem „Wie“ widmen. Befasse dich damit, wie dein Wiedereinstieg genau aussehen soll und welche Rahmenbedingungen es dafür braucht. Diese Punkte sind wiederum die Basis für ein Gespräch, das du in Vorbereitung auf deine Rückkehr in den Job mit deiner Führungskraft führen solltest.

Einige hilfreiche Fragestellungen, mit denen du dich auf ein solches Gespräch vorbereiten kannst, sind:

  • Wie lange ist mein Kind täglich betreut?
  • Welche Fahrtzeiten fallen an?
  • Wie viele Wochenstunden kann und will ich arbeiten?
  • An welchen Wochentagen möchte ich arbeiten?
  • Brauche ich die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten?
  • Kann ich mir vorstellen auf Dienstreise zu gehen?
  • Wie stelle ich mir meinen Job künftig inhaltlich vor?

Notiere dir die Antworten ganz für dich persönlich. Sie bilden eine sehr wertvolle Vorbereitung auf dein Wiedereinstiegsgespräch. In dem kannst du mit deiner Führungskraft klären, welche der für dich wichtigen Punkte sich wie umsetzen lassen. Überlege dir dazu im Vorfeld auch, an welchen Stellen du bereit bist, Kompromisse einzugehen und was für dich ein absolutes „Must Have“ ist.

3. Angst vor der Ungewissheit – Du bist nicht allein

Der Wiedereinstieg in den Job stellt eine große Veränderung dar. Dass in einem solchen Prozess auch Ängste und Unsicherheiten aufkommen können, ist normal. Auch mich haben damals Fragen beschäftig wie:

  • Bin ich nach der Elternzeit überhaupt noch leistungsfähig genug für den Job?
  • Bin ich inhaltlich überhaupt noch up to date?
  • Was ist, wenn neue Tools eingeführt wurden, die ich gar nicht kenne?

All diese Gedanken können dich erst mal verunsichern. Daher überlege dir, was du brauchst, um für dich innere Sicherheit zu gewinnen. Schreibe dir beispielsweise einmal auf, welche Kompetenzen du während deiner Elternzeit ausgebaut oder vielleicht auch neu dazu gewonnen hast. Gerade im Bereich der sozialen und personalen Kompetenzen ist die Elternzeit ein großes und intensives Lernfeld. Hier sind Fähigkeiten wie Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Empathie, Anpassungsfähigkeit oder Durchsetzungsvermögen gefragt. All das sind Kompetenzen und Stärken, die wiederum auch in der Arbeitswelt gewinnbringend eingesetzt werden können. Ein weiterer Impuls ist, dass du dich einmal fragst, was oder wen du brauchst, um dich in den ersten Wochen im Job sicherer zu fühlen? Schlage deiner Führungskraft vor, dass es hilfreich ist, wenn du einen Buddy aus dem Team zur Seite gestellt bekommst, den du bei Fragen zu neuen Tools oder Abläufen um Unterstützung bitten kannst. Eine solche Perspektive kann das Nervositätslevel enorm senken.

4. Hole deinen Partner oder deine Partnerin mit ins Boot

Der künftige Alltag aus Familie und Beruf bringt viele Veränderungen mit sich. Eine Rückkehr in den Job bedeutet oft, dass das Elternteil, das die Elternzeit vornehmlich zu Hause verbracht hat, durch die Doppelbelastung aus Familie und Beruf in die Überlastung kommt. Um diese oftmals ganz unbewusst stattfindende Entwicklung zu verhindern, ist es hilfreich, sich bewusst mit der Um- und Neuverteilung aller anfallenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu befassen.

Folgende Fragestellungen können euch als Paar dabei vorbereitend unterstützen:

  • Wie wollen wir den Financial- und Mental Load unter uns aufteilen?
  • Wer kann welchen Anteil zum Familieneinkommen beitragen?
  • In welchem Stundenumfang können und wollen wir beide nach der Elternzeit wieder arbeiten?
  • Wie lange ist unser Kind betreut?
  • Wer bringt es morgens in die Kita und holt es nachmittags wieder ab?
  • Wie teilen wir uns künftig die Hausarbeit fair auf?
  • Wann räumen wir uns gegenseitig Auszeiten ein?
  • Wer kann uns im Außen in unserem Vereinbarkeitsalltag unterstützen?
  • Welche Gespräche müssen mit dem Arbeitgeber geführt werden, um gute Rahmenbedingungen für die gemeinsame Vereinbarkeit zu schaffen?

Das ist ein kleiner Auszug all der Fragstellungen, die in Vorbereitung auf einen erfolgreichen Wiedereinstieg dienlich sind. Denn der Wiedereinstieg bildet einen ersten wichtigen Grundstein für euer Vereinbarkeitsmodell. Und gerade weil Vereinbarkeit ein sehr komplexes und vielschichtiges System ist, lohnt es sich alle darin vorkommenden Ebenen wie Finanzen, Alltagsorganisation, eigenes Ich, Familie, Beruf und Partnerschaft einmal anzuschauen, um darauf aufbauend ein individuelles Modell zu kreieren.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 21.11.2021 auf www.familie.de

 

Vaterschaftsurlaub soll nun auch lesbischen Paaren zustehen

Nach dem Ja zur «Ehe für alle» im September sollen künftig auch lesbische Paare vom Vaterschaftsurlaub profitieren. Das bestätigte der Bundesrat diese Woche. Im September wurde die «Ehe für alle»-Initiative angenommen. Somit besteht für lesbische Paare die Möglichkeit, mit einer Samenspende ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Der Bundesrat verkündete am Mittwoch, dass lesbische Paare künftig auch vom Vaterschaftsurlaub profitieren können. Der Dachverband Regenbogenfamilien freut sich über die Stellungnahme des Bundesrats.

Nach Annahme der «Ehe für alle»-Initiative Ende September dürfen gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Juli 2022 heiraten. Lesbische Paare werden zudem Zugang zur Fortpflanzungsmedizin haben, mit einer Samenspende können sie sich ihren Kinderwunsch erfüllen. Doch eine Frage blieb bisher offen: Steht lesbischen Paaren auch der Vaterschaftsurlaub zu? Nun ist auch diese Frage geklärt, der Bundesrat entschied sich für eine unkomplizierte Anpassung des Erwerbsersatzgesetzes. Nach Annahme der Initiative waren gleich mehrere Motionen zum Thema eingereicht worden, etwa von GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy. Ende September sagte sie gegenüber 20 Minuten, dass sie eine Annahme der Motion erwarte: «Alles andere würde mich überraschen.»

Unkomplizierte Anpassung des Erwerbsersatzgesetzes

Der Bundesrat nahm am Mittwoch Stellung zu den eingereichten Motionen. Er beantragt die Ablehnung der Motion – aus seiner Sicht sei der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung bereits gewährleistet. «Mit Inkrafttreten der Ehe für alle erhält die Ehefrau der Mutter – ebenso wie der Ehemann der Mutter – einen rechtlichen Status als Elternteil. Deshalb sind die Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub sinngemäss auf diesen anderen Elternteil anzuwenden», schreibt er. Somit müsse nur noch die Bezeichnung im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz angepasst werden. Diese Anpassung könne im Rahmen eines der laufenden Geschäfte zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes und des Obligationenrechts erfolgen.

Best-Case-Szenario für Regenbogenfamilien

Maria von Känel, Geschäftsleiterin des Dachverbands Regenbogenfamilien, freut sich über die Entscheidung des Bundesrats: «Wir sind positiv überrascht und nehmen die Stellungnahme des Bundesrats dankend an.» Man wisse aus Studien, dass es für das Kindeswohl am besten sei, wenn es von Anfang an mit beiden Elternteilen eine enge Beziehung aufbauen könne, so von Känel. «Für uns ist es das Best-Case-Szenario, dass dieses Anliegen so unbürokratisch gelöst werden konnte. Es zeigt, dass die Erkenntnis im Zusammenhang mit dem Kindeswohl mitgetragen und umgesetzt wird», sagt von Känel. Aber längst nicht alle freuen sich über diese Entscheidung: «Der Vaterschaftsurlaub war immer nur für den Vater gedacht, damit der Kindsvater beim Kind sein kann», sagt etwa SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr. Sie stellt sich gegen den Vaterschaftsurlaub für lesbische Paare: «Generell geht es diesen Kreisen nicht darum, die Familie zu stärken, sondern auf Staatskosten mehr Urlaubstage zu beziehen und damit den Sozialstaat auszubauen», behauptet Gutjahr.

Weiterlesen - ein Beitrag von Christina Pirskanen erschienen am 20.11.2021 auf www.20min.ch

 

Nationalratskommission bringt dritte Form von Doppelnamen ins Spiel

2013 wurde der Doppelname nach Eheschliessung abgeschafft. Nun soll er ein Comeback erleben. Dafür gibt es drei verschiedene Szenarien. Der Doppelname nach Eheschliessung soll zurückkommen. Für die Wiedereinführung gibt es drei verschiedene Szenarien. Auch die Rückkehr des Nachnamen mit Bindestrich wäre eine Option.

Die Rechtskommission des Nationalrats will dem 2013 abgeschafften Doppelnamen in der Ehe zu einem Comeback verhelfen. Sie diskutiert dafür mittlerweile drei mögliche Formen. Die neuste Variante ist die Einführung des Doppelnamens mit Bindestrich als amtlicher Name.

Ledigname oder Familienname für Kinder

Das aktuelle Namensrecht gilt seit 2013. Damals wurden Doppelnamen wie Seiler Graf abgeschafft. Seither behält jeder Ehegatte grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen der Namen der Ehepartner als gemeinsamen Familiennamen wählen. Kinder erhalten entweder den gemeinsamen Familiennamen oder – falls die Eltern verschiedene Namen tragen – einen der Ledignamen. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will mit einer parlamentarisch Initiative die Möglichkeit von Doppelnamen als amtliche Namen wieder einführen. Nach ihrer Beratung vom Freitag bringt sie nun eine neue, dritte Variante ins Spiel, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen schlägt sie vor, dass auch der sogenannte Allianznamen. Also der Doppelname mit Bindestrich – als amtlicher Name ermöglicht werden soll. Die Kommission hat der Verwaltung einen entsprechenden Auftrag erteilt und wird die Beratung an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen. Der Allianzname kann heute im Alltag verwendet werden, kann aber nicht offiziell eingetragen werden.

Zurück zur alten Regelung

Bereits zuvor wurden zwei andere Varianten diskutiert, die dem heute geltenden Recht hinzufügt werden sollen. Die eine Lösung entspricht weitgehend der Regelung, wie sie vor dem Inkrafttreten des geltenden Rechts existierte. Wenn ein gemeinsamer Familienname definiert wird, soll die Person, deren lediger Name nicht zum Familienname wurde, ihren Namen vor den Familiennamen stellen können. Die andere Lösung sieht vor, dass kein gemeinsamer Familienname gebildet wird und die Eheleute trotzdem einen amtlichen Doppelnamen führen können. Dieser eheliche Doppelname setzt sich dann aus dem eigenen bisherigen Namen und dem nachgestellten bisherigen Namen der anderen Person zusammen.Die Diskussion der Varianten erfolgt aufgrund einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von alt Nationalrat Luzi Stamm (SVP/AG), mit welcher der Doppelname wieder eingeführt werden soll.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 19.11.2021 auf www.nau.ch