Viertage-Woche: Müssen wir bald alle weniger arbeiten?

Verschiedene Grosskonzerne setzen schon auf das neue Arbeitsmodell. Auch in der Schweiz gibt es Firmen, die das Wochenende bereits am Donnerstag einläuten. International führen verschiedene Grosskonzerne bereits die Viertagewoche ein – probeweise aber auch definitiv. Aber auch in der Schweiz ist es ein Thema, einen Tag weniger zu arbeiten. Kleinere Firmen setzen teilweise schon seit mehreren Jahren auf das Arbeitsmodell – und machen damit gute Erfahrungen.

Dass Mitarbeitende zufriedener und effizienter am Arbeitsplatz erscheinen, führen beispielsweise Panasonic sowie Unilever in Neuseeland die Viertagewoche ein – und dies bei vollem Lohn. Bei den Firmen werde laut «SonntagsZeitung» die Leistung und nicht die Präsenzzeit gemessen. Deswegen kommen alte Arbeitsmodelle aus der Mode. Und auch in der Schweiz wird die verkürzte Arbeitszeit zunehmend ein Thema: Kleinere Unternehmen machen den Anfang. Das Aargauer Grafikbüro A+O soll die Viertagewoche schon seit einigen Jahren eingeführt haben. Als der Geschäftsführer Vater wurde. Seither wird dort am Donnerstag das Wochenende eingeläutet. «Den Mitarbeitenden gefällt das, und auch die Kunden haben damit keine Probleme», zitiert ihn die «SonntagsZeitung» weiter. Zudem soll die neue Freiheit die Kreativität fördern.Anfängliche Schwierigkeiten hätten sich bereits gelegt. Der Umsatz sei zwar etwas zurückgegangen, nicht aber 20 Prozent. Die Löhne der drei Mitarbeitenden sollen weiterhin den Standards von anderen Agenturen entsprechen. Nur: Bei denen wird ein Tag mehr gearbeitet.

Grosskonzerne mit anderen Problemen konfrontiert

Bei Grosskonzernen sei eine Einführung der Viertagewoche komplexer. Zuerst müsse entschieden werden, ob die Regelung für alle oder beispielsweise nur die Kreativen gelte, zitiert die Zeitung die Arbeits- und Organisationspsychologin Gudela Grote: «Eine zusätzliche Verdichtung kann auch für Stress und Überzeit sorgen.» Grundsätzlich erhöhe die Viertagewoche aber die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Der Arbeitgeberverband ist derweil eher skeptisch, ob die Viertagewoche auf breiter Basis möglich und finanzierbar ist. Trotzdem kommen in der Schweiz immer mehr Unternehmen dazu, die sich für mehr Frei- und weniger Arbeitszeit entscheiden. Schweizerinnen und Schweizer arbeiten grundsätzlich weniger als früher. 1950 lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 47,7 Stunden. Heute bei sechs Stunden weniger.

Weiterlesen - ein Beitrag von Samina Stämpfli erschienen am 16.01.2022 auf www.20min.ch

 

 

FFHS erneut für hohe Familienfreundlichkeit ausgezeichnet

Die Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) erhält zum zweiten Mal in Folge das Gütesiegel «Familienfreundliches Unternehmen», das von Pro Familia Schweiz verliehen wird. Dies bestätigt, dass die FFHS der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine hohe Priorität gibt.

Die Zertifizierung erfolgte aufgrund einer Mitarbeitendenumfrage, bei der die FFHS einen sehr hohen «Family Score» erzielte. Mit 81 von 100 möglichen Punkten übertrifft die FFHS den Family Score des Schweizer Durchschnitts von 62 Punkten deutlich und darf das Gütesiegel «familienfreundliches Unternehmen» von Pro Familia Schweiz erneut während drei Jahren tragen. Die letzte Family-Score-Bewertung wurde im Jahr 2018 durchgeführt. In der Zwischenzeit hat sich die FFHS um 6 Punkte verbessert. «Es freut uns, dass unsere Bestrebungen für ein familienfreundliches Arbeitsumfeld Früchte tragen und die Angebote von unseren Mitarbeitenden geschätzt und auch aktiv genutzt werden», so Rektor Michael Zurwerra.

Die Auswertung im Detail

Der Family Score besteht aus drei Teilscores: Effektives Angebot, Bedarfsdeckung und erreichtes Ideal. Alle Teilscores wurden von den Mitarbeitenden der FFHS im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlich hoch bewertet. Auch die meisten Angebote wie beispielsweise die Überstundenkompensation, die flexiblen Arbeitszeiten sowie die Homeoffice-Möglichkeit erhielten eine gute Bewertung. Die Resultate zeigen, dass innerhalb der Teams und von Seiten der Vorgesetzten Rücksichtnahme und gegenseitige Unterstützung vorhanden ist.

Die Mitarbeitenden nutzen noch nicht alle Angebote, die die FFHS zur Verfügung stellt – beispielsweise die Aufstiegsmöglichkeiten für Teilzeitmitarbeitende. Gewünscht, aber noch nicht angeboten sind Vergünstigungen für Familienangehörige, aktive Unterstützung in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine betriebsinterne Kita.

Insgesamt zeigt sich, dass die FFHS über sehr zufriedene und motivierte Mitarbeitende verfügt, die eine hohe Verbundenheit zur Arbeitgeberin aufweisen und sich im Unternehmen wohl fühlen. Die Mitarbeitenden geben an, dass das Unternehmen Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie legt und würden die FFHS als Arbeitgeberin weiterempfehlen.

Der Family Score

Der Family Score von Pro Familia Schweiz ist eine wissenschaftlich erarbeitete Mitarbeitendenumfrage und drückt die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens mit einer Kennzahl zwischen 0 und 100 aus. Die Mitarbeitenden geben anhand eines Fragebogens anonym ihre Erwartungen und Bedürfnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an und bewerten das bereits vorhandene Angebot.

Weiterlesen

Deutlich mehr Firmen setzen wegen Corona auf Homeoffice

Die Pandemie hat zu einer weltweiten Ausbreitung von Homeoffice in Unternehmen geführt. Der Trend dürfte Corona überdauern, wie eine am Donnerstag publizierte Studie der OECD und der Jobseite Indeed zeigt.

Demnach ist der Anteil der Menschen, die von zuhause aus arbeiten, in den meisten Ländern der Staatengemeinschaft deutlich in die Höhe geschnellt. Insgesamt hat sich der durchschnittliche Homeoffice-Anteil in den 20 untersuchten OECD-Staaten seit Beginn der Pandemie mehr als verdreifacht: Führten im Januar 2020 knapp 2,5 Prozent der Stellenanzeigen diese Option auf, waren es im April 2021 bereits 7,9 Prozent, wie es im Communiqué heisst.

Schweiz liegt im Mittelfeld

Und trotz der darauf folgenden Lockerung der Lockdown-Massnahmen blieb der der durchschnittliche Anteil der Homeoffice-Anzeigen während dem ganzen Jahr 2021 hoch. Im September lag er europaweit mit 7,5 Prozent annähernd auf seinem Höchstwert. In der Schweiz betrug er zu diesem Zeitpunkt 7,08 Prozent. Aktuell liegt er hierzulande bei 7,2 Prozent.

Die Schweiz ist damit weniger homeofficefreundlich als etwa Polen (15,2%), Spanien (13,4%) oder Österreich (11,3%). Gar keine Lust, ihren Angestellten Homeoffice zu gewähren, haben japanische Arbeitgeber (0,01%). Und auch in Belgien (3,8%) oder Israel (3,9%) wird nur in wenigen Stellenanzeigen Homeoffice angeboten.

Nach Berufsgruppen sortiert, stieg die Zahl der Stellenanzeigen mit Homeoffice-Option fast überall an - besonders stark jedoch bei fachspezifischen Dienstleistungen. Beispielsweise erhöhte sich der durchschnittliche Anteil von Homeoffice-Anzeigen in Softwareentwicklung, Marketing und Informationsdesign um elf Prozentpunkte.

Manche Arbeiten lassen sich allerdings kaum von zuhause aus erledigen. So stieg der Anteil an Anzeigen mit Homeoffice-Option in den Bereichen Lebensmittelherstellung, Detailhandel, Transport, und Produktion um weniger als einen Prozentpunkt.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 13.01.2022 auf www.swissinfo.ch
Studie Indeed Marktforschungsreport

Verkürzung der Kita-Öffnungszeiten: «Das wäre ein riesiges Problem für Eltern»

Kindertagesstätten sollen die Öffnungszeiten reduzieren, wenn sie Personalmangel haben. Das schlägt der Verband Kibesuisse vor. Für Eltern wäre das schwierig. Der Verband Kinderbetreuung Schweiz (Kibesuisse) empfiehlt Kitas, bei Personalmangel die Öffnungszeiten zu reduzieren, um Schliessungen zu verhindern. Das wäre ein grosses Problem für Eltern, sagt SP-Nationalrätin Min Li Marti. Eine Kinderkrippe erklärt, dass eine Reduktion der Öffnungszeiten rechtlich aus ihrer Sicht nicht möglich sei.

Mit den steigenden Fallzahlen fallen auch immer mehr Erwerbstätige aus. Das zeigt sich auch in den Kindertagesstätten, so der «Verband Kinderbetreuung Schweiz» (Kibesuisse). Die Situation in den Kitas habe sich in den letzten Wochen rasant zugespitzt. Einige Kitas hätten sogar bereits vorübergehend schliessen müssen, heisst es in einer Medienmitteilung vom Dienstagmorgen. Deshalb empfiehlt Kibesuisse den Kitas, bei akutem Personalmangel die Öffnungszeiten zu reduzieren, sodass Personal für nur eine Schicht benötigt sei. Damit wolle man Schliessungen verhindern, sagt Mediensprecherin Prisca Mattaza.

«Eine Reduktion ist das geringere Übel»

Konkret können beispielsweise die Randzeiten, also früh morgens und spät abends, reduziert werden, sodass nur Personal für eine Schicht benötigt sei, sagt Mattanza. Damit erreiche man eine gewisse Entlastung. Kibesuisse sei bewusst, dass ein solches Szenario für Eltern in Bezug auf ihre Arbeitstätigkeit sowie für Arbeitgebende eine Herausforderung darstelle, sagt Mattanza. «Doch es ist leider das geringere Übel.» Schliessungen wären viel einschneidender. Man bitte die Arbeitgebenden, aber auch die Eltern, Verständnis zu zeigen und den Kitas in diesen herausfordernden Zeiten entgegenzukommen. Der Arbeitgeberverband unterstütze die Empfehlungen des «Verbandes Kinderbetreuung Schweiz», sagt Prisca Mattanza.

«Herausforderung für Eltern»

Für SP-Nationalrätin Min Li Marti wäre eine Reduktion der Öffnungszeiten ein realistisches Szenario. «Die Omikron-Welle wird nicht nur die Kitas, sondern auch alle anderen Institutionen treffen.» Auch wenn mit der Empfehlung der Kibesuisse Schliessungen hoffentlich verhindert werden können, sei es «ein riesiges Problem für die Eltern», sagt Marti. Auch sie hoffe auf ein Entgegenkommen der Arbeitgebenden. Von den Eltern zu erwarten, die verlorene Zeit zum Beispiel im Homeoffice zu kompensieren, wäre unsinnig, sagt Marti. «Mit kleinen Kindern zu Hause ist arbeiten sozusagen unmöglich.» Marti hofft, dass gegen März 2022 die Omikron-Welle abklinge und die Eltern damit etwas entlastet würden.

Reduktion wegen Verträgen schwierig

Doch eine Reduktion der Öffnungszeiten sei gar nicht möglich, heisst es auf Anfrage bei der Kinderkrippe «Güxi» im Kanton Zürich. Allein schon aufgrund der abgeschlossenen Verträge mit den Eltern könne man das nicht machen, so eine Sprecherin der «Güxi». Auch die Kindertagesstätte «Rumpelchischtä» sagt, dass eine Reduktion der Öffnungszeiten schwierig, jedoch nicht unmöglich wäre. Dies sei von vielen Faktoren, wie zum Beispiel von der Arbeits-Flexibilität oder der Home-Office-Möglichkeit der Eltern abhängig.

Enormer administrativer Aufwand

Andererseits sei man – aufgrund dessen, dass eine Reduktion der Öffnungszeiten lediglich eine Empfehlung und kein Entscheid der höheren Instanzen ist – verpflichtet, die «verlorene Zeit» zu kompensieren, sprich das Kind an einem anderen Tag zu betreuen und so den Eltern die Kürzungen zu entschädigen. Dies belaste die Angestellten zusätzlich, heisst es weiter. Dies müsse man mit allen Eltern individuell besprechen. Dies bedeute einen enormen zusätzlichen administrativen Aufwand für die Angestellten, die eigentlich die Kinder betreuen müssten. Die Sprecherin der «Rumpelchischtä» betont, dass man auf die Flexibilität und Solidarität der Eltern angewiesen sei. Nur so könne man vorübergehende Schliessungen verhindern. Das betont auch die Kibesuisse.

Weiterlesen - ein Beitrag von Nicolas Meister erschienen am 11.01.2022 auf www.20min.ch

 

Arbeitnehmer in Quarantäne – was ist erlaubt?

140'000 Personen sind derzeit offiziell in Isolation oder Quarantäne – mit einer beträchtlichen Dunkelziffer. Viele davon fehlen nun bei der Arbeit. Doch wie ist das rechtlich eigentlich geregelt? Ein Arbeitsrechtsexperte gibt die wichtigsten Antworten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

SRF News: Darf ich während meiner Quarantäne einfach im Homeoffice weiterarbeiten?

Roger Rudolph: Ja, das ist möglich. Sie müssen aber Ihre Homeoffice-Tätigkeit mit ihrer Arbeitgeberin abstimmen.

Mein Chef oder meine Chefin will, dass ich trotz Quarantäne zur Arbeit komme, wenn ich mich gesundheitlich dazu befähigt fühle. Darf der Arbeitgeber das?

Nein, wenn sie behördlich zur Quarantäne verpflichtet sind, muss dies auch von Ihrer Chefin/Ihrem Chef respektiert werden. Ausnahmen sind z.B.bei besonderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen denkbar. Möglich ist auch die Tätigkeit im Homeoffice.

Mein Chef oder Chefin will, dass ich meine Zeit in Quarantäne danach mit Überstunden wieder ausgleiche. Darf er oder sie das verlangen?

Nein, während einer vorgeschriebenen Quarantäne sind sie wie bei einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung unverschuldet an der Arbeit verhindert und die entsprechende Ausfallzeit muss nicht nachgearbeitet werden. Zwar kann es sein, dass Sie nach der Rückkehr Überstunden leisten müssen, wenn dies betrieblich notwendig ist. Aber diese Mehrarbeit kann nicht auf Ihren quarantänebedingten Ausfall angerechnet werden.

Ich bin unter Quarantäne gestellt worden, weil ich bei der Arbeit Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Welche Entschädigung steht mir zu?

Bei einer angeordneten Quarantäne richtet die Erwerbsausfallversicherung Taggelder aus, sofern Homeoffice-Arbeit nicht möglich ist. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens.

Ich bin in Selbstisolation. Habe ich Anrecht auf Erwerbsausfall-Entschädigung?

Die Rechtslage ist nicht ganz klar. Sicher haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Sie wegen der Symptome arbeitsunfähig sind.

Ich kann mich nach 7 Tagen aus der Quarantäne heraus testen und theoretisch wieder meine Arbeit aufnehmen. Wer trägt die Kosten für den Test?

Der Bund übernimmt diese Kosten.

Weiterlesen - ein Beitrag publiziert am 10.01.2022 auf www.srf.ch



Gute Noten von Pro Familia: Stadt Bülach ist familienfreundliche Arbeitgeberin

Besseres Ergebnis als 2019