Eine Umfrage zeigt: Einige Kantone zahlen Gastfamilien eine Entschädigung – andere geben gar nichts. Wer in den letzten Wochen ukrainische Flüchtlinge bei sich aufgenommen hat, tut dies aus Nächstenliebe, aus Hilfsbereitschaft oder aus Solidarität. Es verwundert nicht, dass das ins Geld gehen kann. Strom, Wasser, Essen – die Rechnungen steigen. Es entbrennt aktuell eine Diskussion über Beiträge für Gastfamilien.
26 Kantone, 26 Lösungen
Eine aktuelle Umfrage von «Kassensturz» zeigt nun: Jeder Kanton hat eine eigene Lösung getroffen. Es gibt Kantone, die auch Wochen nach Kriegsausbruch und nach der Ankunft der ersten ukrainischen Flüchtlinge in der Schweiz noch immer diskutieren, ob und wie sie Flüchtlinge bzw. deren Gastfamilien unterstützen wollen. Immerhin: In einigen Kantonen bekommen Gastfamilien bis zu 350 Franken. Andere Kantone hingegen delegieren die Weitergabe dieser Pauschalbeiträge direkt an die Flüchtenden, weil sie das Geld gleich mit der Sozialhilfe auszahlen. So etwa auch der Kanton Baselland.
Damit die Zivilstandsämter ab dem 1. Juli 2022 gleichgeschlechtliche Paare verheiraten und bereits eingetragene Partnerschaften in Ehen umwandeln können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 drei Verordnungen angepasst.
Am 26. September 2021 hat die Stimmbevölkerung die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zur "Ehe für alle" angenommen. Die Änderung öffnet die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Mit dem Beschluss vom 17. November 2021 legte der Bundesrat das Inkrafttreten der Reform auf den 1. Juli 2022 fest. Die Revision erfordert Anpassungen der Zivilstandsverordnung (ZStV), der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) sowie der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV). Die Verordnungsanpassungen sind rein technischer oder sprachlicher Natur und ermöglichen die Umsetzung der "Ehe für alle" in der Praxis.
Auf Wunsch Umwandlung eingetragener Partnerschaften in eine Ehe
Mit der "Ehe für alle" wird es ab dem 1. Juli 2022 in der Schweiz nicht mehr möglich sein, eingetragene Partnerschaften einzugehen. Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft nach bisherigem Recht leben, können die Umwandlung ihrer Verbindung in eine Ehe beantragen. Es braucht dazu einen gemeinsamen Antrag. Auf Wunsch kann diese Umwandlung mit einer Zeremonie auf dem Zivilstandsamt vollzogen werden.
Elternschaftsvermutung für die Ehefrau der Mutter
Die Revision des ZGB bringt auch Änderungen im Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) und dessen Verordnung (FMedV). Die Revision öffnet den Zugang zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen und gewährleistet gleichzeitig das Recht des Kindes, die Identität des Samenspenders zu kennen, der in das entsprechende Register eingetragen ist. Gleichzeitig wird die Ehefrau der Mutter des Kindes automatisch zur (zweiten) Mutter des Kindes, wenn das Kind durch eine Samenspende gemäss FMedG gezeugt wurde. Die geänderten Verordnungen (ZStV und ZStGV, FMedV) treten zeitgleich mit der ZGB-Änderung am 1. Juli 2022 in Kraft. Das elektronische Zivilstandsregister Infostar ist vorbereitet, um ab diesem Zeitpunkt Eheschliessungen gleichgeschlechtlicher Paare sowie in Ehen umgewandelte eingetragene Partnerschaften ins Register aufnehmen zu können. Schliesslich werden auch die aktuellen Zivilstandsformulare angepasst. In diesem Rahmen wird die Schweiz das Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ratifizieren. Damit werden die bestehenden Formulare aus dem Jahr 1976 teilweise ersetzt, sodass sie für gleichgeschlechtliche Ehegatten oder Eltern verwendet werden können.
Weniger bindend als die Ehe, aber verbindlicher als ein Konkubinat: Mit einem Rechtsinstitut nach dem Modell des französischen Pacs (pacte civil de solidarité) könnten Rechte und Pflichten innerhalb der Partnerschaft sowie gegenüber Dritten in bestimmten Bereichen geklärt werden. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er im Auftrag des Parlaments erstellt und am 30. März 2022 verabschiedet hat.
Eine feste Lebensgemeinschaft zweier unverheirateter Personen wird Konkubinat genannt. In seinem Bericht "Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht - ein Pacs nach Schweizer Art?" legt der Bundesrat im Auftrag des Parlaments eine umfassende Untersuchung des Konkubinats im geltenden Recht vor.
Unterschiedliche Voraussetzungen
Obwohl die Personen in einem Konkubinat rechtlich nicht als Paar betrachtet werden, entfaltet das Konkubinat gewisse Rechtswirkungen. Dabei sind jedoch die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Konkubinats je nach Rechtsgebiet unterschiedlich. Dies hängt in erster Linie von der Dauer der Lebensgemeinschaft ab. Allerdings variiert diese Beurteilung in den verschiedenen Rechtsbereichen. So kann eine Person das Kind des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin adoptieren, wenn die Personen drei Jahre zusammengelebt haben. Anspruch auf Hinterlassenenleistungen aus der beruflichen Vorsorge haben Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner nur dann, wenn dies im Reglement der Vorsorgevorrichtung so vorgesehen ist und in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft bestand. Seit 2021 haben Arbeitnehmende wiederum unabhängig von der Dauer der Lebensgemeinschaft Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. In vielen anderen Lebensbereichen hingegen sind die Rechte und Pflichten innerhalb des Konkubinats heute nicht gesetzlich geregelt, beispielsweise im Unterhalts- und im Erbrecht. Es besteht somit eine gewisse Rechtsunsicherheit.
Ein Pacs nach Schweizer Art?
Das Parlament hat den Bundesrat in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen ausserdem mit der Prüfung beauftragt, ob die Schweiz neben der Ehe ein neues Rechtsinstitut mit weniger umfassenden Rechtsfolgen einführen könnte. Als Modell nannte das Parlament den französischen "pacte civil de solidarité", den sogenannten Pacs. Im Bericht des Bundesrats wird die Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht entsprechend mit Hinweisen und Vorschlägen ergänzt, welche Bereiche eine neue Rechtsform für Paarbeziehungen allenfalls regeln könnte (z. B. die gegenseitige Unterhaltspflicht und der Schutz der gemeinsamen Wohnung). Im Ergebnis kommt der Bundesrat zum Schluss, dass ein Pacs nach Schweizer Art eine mögliche Alternative zur Ehe und zum Konkubinat sein könnte. Es obläge dem Gesetzgeber, die Wirkung eines Pacs in den verschiedenen Rechtsbereichen zu definieren, falls er sich für die Einführung eines solchen Instituts aussprechen sollte. Der Bericht stellt eine Grundlage für die entsprechende gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion dar.
Kindertagesstätten kämpfen mit schlechten Arbeitsbedingungen. Kita-Betreiberin Nicole Hablützel steht vor der Wahl, ungenügend qualifiziertes Personal wieder einzustellen oder Kita-Plätze zu streichen. Viele Kitas haben mit einem akuten Personalmangel zu kämpfen. Nicole Hablützel, Betreiberin der Rumpelchischtä-Kitas, ist deshalb gezwungen, ein Drittel der Kita-Plätze zu künden. Der Kita-Verband Kibesuisse bestätigt den Personalmangel. Die Arbeitsbedingungen seien schlecht und viele würden den Beruf nach der Lehre wieder verlassen.
Seit Jahren kämpfen Kindertagesstätten (Kitas) mit einem akuten Personalmangel. Dieser verschärfte sich während der Pandemie nochmals. Gewisse Kitas sahen sich sogar mit Teilschliessungen konfrontiert, weil der Betreuungsschlüssel nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Heute hat der personelle Notstand einen neuen Höhepunkt erreicht. Das sagt Nicole Hablützel, Betreiberin von vier Kitas in der Region Winterthur. «Ich stehe vor der Wahl, Personal, dem ich selber wegen mangelnder Leistung gekündigt habe, wieder einzustellen, oder Kindern den Kita-Platz zu künden, salopp gesagt, Kinder rauszuwerfen.» Denn anders könne sie den Betreuungsschlüssel nicht einhalten. Damit muss Hablützel-Ruch rund ein Drittel aller Plätze von zwei Standorten streichen.
Schlechte Arbeitsbedingungen schrecken ab
Alleine im Kanton Zürich seien laut einem Jobportal rund 536 Stellen in der Kita-Branche vakant, sagt Hablützel-Ruch. Sie wisse auch von frisch ausgebildeten Kita-Fachleuten, die gar nicht erst in den Beruf einsteigen wollen, sondern gleich nach den Abschlussprüfungen den Job wechseln. «Das liegt an unseren schlechten Arbeitsbedingungen. Unsere Löhne sind tief und wir haben nur vier Wochen Ferien.» Gleichzeitig sei die Nachfrage nach Kita-Plätzen in den letzten Jahren stetig gestiegen, sagt Hablützel-Ruch. Sie hat deshalb in den vergangenen 16 Jahren drei neue Kindertagesstätten eröffnet. Doch die Anschubfinanzierung des Bundes und die Beiträge der Eltern genügen nicht, um den Kita-Betrieb zufriedenstellend aufrechtzuerhalten.
«Bei ungenügend qualifiziertem Personal leiden am Ende die Kinder»
Sie werde deshalb Stand jetzt Kindern, respektive deren Eltern, den Kita-Platz künden müssen, sagt Hablützel-Ruch. Anders gehe es nicht. Denn wenn sie ungenügend qualifiziertes Personal anstelle, litten am Ende alle Kinder, weil sie nicht die optimale Betreuung bekämen. Laut Hablützel-Ruch führt die aktuelle Situation zu einem gestressten und überarbeiteten Personal, das sich nicht erholen könne. Zudem könne das Personal nicht «fachgerecht ausgebildet, angeleitet und unterstützt» werden. Darunter leide die Kinderbetreuung, sagt Hablützel-Ruch.
Covid-19-Krise verschärft Personalmangel
Für Estelle Thomet, Leitung Region Zürich beim Verband Kinderbetreuung Schweiz Kibesuisse, ist die Nachricht von Nicole Hablützel-Ruch überhaupt nicht erstaunlich. «Wir haben in der Branche allgemein einen grossen Fachkräftemangel, und der hat sich mit der Covid-19-Krise noch zugespitzt.» Auch bestätigt sie, dass ausgebildete Fachpersonen die Branche verlassen, bevor sie überhaupt in den Beruf eingestiegen sind. Es würden zwar viele Fachpersonen ausgebildet, viele würden den Beruf wegen der «unbefriedigenden Rahmenbedingungen und der fehlenden beruflichen Entwicklungschancen» jedoch bald wieder verlassen. Estelle Thomet weiss auch von weiteren Kitas, die Plätze nicht anbieten können, weil sie zu wenige Leute rekrutieren konnten.
Personalmangel trifft gesamte Wirtschaft
Dass jemand sogar Kinder rauswerfen muss, sei ein neuer Höhepunkt. «Wir fordern schon lange, dass der Staat in die Bildung während der frühen Kindheit investiert.» Das Paradoxe sei: Weil Kitas zu wenige Plätze haben, werden Eltern am Arbeiten gehindert, wodurch wiederum Fachkräfte in anderen Branchen fehlten. Auch Jila Kashani, Geschäftsführerin und Leiterin der Kita Apfelblüte in Winterthur und Zürich, kämpft seit längerem mit einem Personalmangel. «Aktuell ist es eine Katastrophe. Niemand will in Kitas arbeiten, viele gehen nach ihrer Kita-Lehre in einen anderen Beruf.» Sie höre von Kitas, die ihren Betreuungsschlüssel nicht mehr einhalten könnten. Zudem belasten sie auch die steigenden Preise. «Ich werde wohl bald die Preise erhöhen müssen», sagt Kashani. Für Hablützel-Ruch kommt das vorläufig nicht infrage. «Die meisten Eltern können sich höhere Kita-Tarife nicht leisten. Ich könnte die Kita-Plätze den Meistbietenden vergeben. Doch ich habe auch eine soziale Verantwortung.»
Weiterlesen - ein Beitrag von Nicolas Meister und Claudia Blumer erschienen am 29.03.2022 auf www.20min.ch
Bereits rund 27'000 Schweizer Haushalte wollen Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet bei sich aufnehmen. «Kassensturz» gibt diesen privaten Gastgebern ein Gesicht. Zum Beispiel in der Thurgauer Gemeinde Eschlikon. Dort leben zurzeit 18 geflüchtete Menschen aus der Ukraine, vor allem Frauen und Kinder. Die meisten von ihnen leben in privaten Haushalten. Im «Kassensturz» erklärt eine Expertin, was private Gastgeber von geflüchteten Menschen wissen müssen.
So werden Private entschädigt
Laut die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) entrichtet der Bund allen Kantonen eine Globalpauschale von 1500 Franken pro Flüchtling und pro Monat. Diese Pauschale beinhaltet die Krankenkassenprämie, wofür knapp 400 Franken vorgesehen sind, die Miete (rund 220 Franken), einen Beitrag für die professionelle Betreuung und Begleitung der Geflüchteten (knapp 280 Franken). Der Rest soll den Grundbedarf für Essen, Körperpflege, Kleider, Handy und weitere persönliche Ausgaben der Geflüchteten selbst decken. Die Kantone entscheiden gemäss ihrer kantonalen Gesetzgebung, wie sie die Pauschale einsetzen, um die Existenz der Schutzsuchenden zu sichern.
Die Akzeptanz des Homeoffice ist in der Pandemie deutlich angestiegen. In fast zehn Prozent der Stelleninserate wird zurzeit eine Homeoffice-Option angeboten. Seit der Pandemie arbeiten viele Menschen vermehrt von zu Hause aus. Auch in Stelleninseraten ist dieser Trend deutlich sichtbar. In rund acht Prozent der Ausschreibungen wird die Möglichkeit zu Homeoffice geboten.
Der Anteil der Unternehmen, die Stellenbewerberinnen und -bewerber mit Homeoffice-Möglichkeiten locken, steigt. Mittlerweile ist in der Schweiz in fast jeder zehnten Stellenausschreibung die Option, zumindest teilweise auch von zu Hause aus zu arbeiten, erwähnt. Im Februar war Homeoffice in 8,8 Prozent der Stelleninserate in der Schweiz ein Thema, wie eine Auswertung von Indeed.com ergeben hat.
Mehr Akzeptanz für Homeoffice
Das internationale Stellenportal hat dazu die Stellenausschreibungen analysiert, die auf den Webseiten grosser Unternehmen veröffentlicht respektive direkt auf dem Portal aufgeschaltet wurden. Die Zahlen zeigen: Mit der Pandemie und der zeitweilig verordneten Homeofficepflicht hat die Arbeit von zu Hause aus enorm an Akzeptanz gewonnen. So war vor der Pandemie gerade einmal in 2,6 Prozent der Stelleninserate Homeoffice ein Thema. Im Laufe der Pandemie stieg der Anteil dann kontinuierlich an. Mit Blick zu den deutschsprachigen Nachbarn sind Schweizer Arbeitgeber allerdings doch noch eher zurückhaltend mit dem Homeoffice-Angebot. So wird in Deutschland und Österreich doch bereits in rund 13 Prozent der Stelleninserate das Remote-Arbeiten erwähnt. In allen drei deutschsprachigen Ländern hat sich aber seit Pandemiebeginn der Anteil der Inserate mit Homeoffice-Option mehr als verdreifacht, wie aus den Zahlen von Indeed hervorgeht, die der Nachrichtenagentur AWP vorliegen. In Frankreich und Italien dagegen liegt der Anteil mit 6,5 respektive 6,8 Prozent noch wesentlich tiefer.
Weiterlesen - ein Beitrag von SDA erschienen am 18.03.2022 auf www.nau.ch